Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung – essentielle Absicherung für Hauseigentümer

Die Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer vor Sachschäden, unter anderem durch Feuer, Sturm und Leitungswasser. Im Schadensfall springt die Versicherung ein und übernimmt die Kosten für die Schadensbehebung. Insbesondere im Falle eines Totalschadens entstehen oft Unkosten in Millionenhöhe. Die Wohngebäudeversicherung rettet Ihren Geldbeutel.

1. Was versichert die Wohngebäudeversicherung?

Tipp zum Bau informiert Sie über die Wohngebäudeversicherung.

Schützen Sie Ihr Zuhause! Die Wohngebäudeversicherung sichert Ihr Gebäude und fest eingebautes Inventar ab.

Mit der Wohngebäudeversicherung ist das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude, sowie Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör, abgesichert. Das Gebäudezubehör umfasst beispielsweise:

  • Brennstoffvorräte.
  • Klingel- und Briefkastenanlagen.
  • Dachziegel.
  • Müllboxen.

Gebäudebestandteile sind fest eingebautes Inventar. Somit zählen hierzu unter anderem die Einbauküche, Heizungsanlage und fest eingebaute Fußböden. Einrichtungsgegenstände und Möbel sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese versichert die Hausratversicherung.

Wohngebäudeversicherungen sind nur für Gebäude möglich, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Bei gemischter Nutzung empfiehlt es sich, die gewerblich genutzten Räume ausdrücklich in den Vertrag einzuschließen.

2. Welche Gefahren versichert die Wohngebäudeversicherung?

Je nach Bedürfnis und Risikolage berücksichtigt die Wohngebäudeversicherung durch unterschiedliche Gefahren verursachte Schäden. In der Regel versichern Wohngebäude-Besitzer die folgenden Risiken einzeln oder in Kombination:

Tipp zum Bau informiert Sie über Gefahren, die in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen sind.

Im Brandfall übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Reparatur- bzw. Instandsetzungskosten.

  • Feuer: Die Feuerversicherung umfasst Schäden, die Brände, Explosionen, Implosionen und Blitzeinschläge verursachen. Auch fest eingebaute elektrische Installationen, wie zum Beispiel die Stromversorgung für Steckdosen, werden hier berücksichtigt.
  • Leitungswasser: Oft unterschätzen Hauseigentümer das Risiko von Leitungswasserschäden. 2021 machten diese etwa 35% aller Schäden, für die Wohngebäudeversicherungen die Kosten übernahmen, aus. Beinhaltet sind Schäden durch Leitungswasser, Frost, sowie andere Bruchschäden.
  • Hagel und Sturm: Die Sturmversicherung greift bei Schäden, die durch einen Sturm ab Windstärke acht verursacht werden. Hagelschäden am Wohnhaus sind dadurch ebenfalls abgedeckt.

Schäden, die bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Starkregen, Erdbeben oder Lawinen entstehen, sind gewöhnlich nicht versichert. Wahlweise ist es möglich, einzelne der genannten Gefahren in die Wohngebäudeversicherung mit einzuschließen. Häufig sind zusätzliche Versicherungsbausteine jedoch auch mit einer bedeutenden Beitragssteigerung verbunden.

Dennoch ist die steigende Relevanz einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung nicht von der Hand zu weisen. Naturkatastrophen treten immer häufiger auf – auch in Deutschland. 2021 erschütterte eine Starkregen-Katastrophe weite Teile von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Viele Wohngebäude-Eigentümer stellten erst im Nachhinein fest, dass ihre Standard-Wohngebäudeversicherung die entstandenen Schäden nicht abdeckte. Die Flutkatastrophe bedeutete für viele Hausbesitzer den finanziellen Ruin.

Für Immobilieneigentümer in Hochrisikogebieten gestaltet sich die Absicherung gegen Elementarschäden allerdings meist schwierig. Ob und zu welchem Preis eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden möglich ist, entscheidet im Einzelfall der Versicherer.

3. Welche Leistungen übernimmt die Wohngebäudeversicherung?

Bei Wohngebäudeversicherungen gibt es zwischen verschiedenen Anbietern enorme Leistungs- und Preisdifferenzen. Wägen Sie deshalb bei der Versicherungswahl Ihre Bedürfnisse und die angebotenen Leistungen sorgfältig ab. Nehmen Sie gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch. In den meisten Fällen übernimmt die Versicherung:

  • Ausgaben, die bei der Reparatur bzw. Instandsetzung anfallen.
  • Kosten, die beim Abriss des Gebäudes entstehen.
  • Kosten der Grundstückssicherung.
  • Aufräumarbeiten.

Im Fall eines Totalschadens zahlt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Errichtung eines neuen Hauses. Auch übernimmt sie, wenn das Gebäude unbewohnbar ist, die Kosten für eine Übergangswohnung.

4. Welche Zusatzversicherungen sind bei einer Gebäudeversicherung sinnvoll?

ipp zum Bau informiert Sie über Zusatzversicherungen.

Mit Zusatzversicherungen vergrößern Sie den Leistungsumfang Ihrer Wohngebäudeversicherung.

Nach eigenem Ermessen können Sie Ihre Immobilie, über die Standardabsicherung hinaus, gegen weitere Eventualitäten versichern. Zu beachten ist, dass bestimmte Zusatzversicherungen Ihren Beitrag schnell in die Höhe treiben. Welche Zusatzversicherungen daher für Sie sinnvoll sind, muss individuell entschieden werden. Mögliche Zusatzversicherungen sind:

  • Grobe Fahrlässigkeit: In der Regel zahlen Versicherungen für grob fahrlässig verursachte Schäden nicht. Eine Zusatzversicherung schützt Sie jedoch auch im Falle der Gedankenlosigkeit.
  • Unfertige Gebäude: Schon vor Fertigstellung ist es ratsam, dass Sie Ihr Wohngebäude absichern. Eine Feuerrohbauversicherung schützt Ihr Traumhaus in der Bauphase im Fall von Feuer- und Blitzschäden. Dabei ist die Versicherung ist meist kostenlos und wird nach Fertigstellung in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt.
  • Elementarschäden: Die bereits erwähnte Elementarschadenversicherung übernimmt Kosten zur Behebung bestimmter Elementarschäden. Beispiele sind Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen. Insbesondere für Hausbesitzer in Risikogebieten ist sie eine wertvolle Ergänzung zur Gebäudeversicherung.

Weitere Zusatzversicherungen sind möglich. Erkundigen Sie sich bei Interesse und Bedarf bei Ihrem Anbieter. Beachten Sie, dass ergänzende Versicherungsbausteine auch mit zusätzlichen Kosten verbunden sind.

5. Für was gibt es bei der Gebäudeversicherung keine Zusatzversicherung?

Je nach Ihren Bedürfnissen, Wünschen und finanziellen Möglichkeiten haben Sie Zugriff auf eine sehr umfassende Gebäudeversicherung. Allerdings sind die Versicherungsmöglichkeiten nicht unbegrenzt. Einzelne Risiken sind nicht versicherbar:

  • Krieg: Für Kriegsschäden und Folgen innerer Unruhen kommt die Gebäudeversicherung nicht auf.
  • Kernenergie: Auch gegen Reaktorunfälle in Ihrer Nähe gibt es für Hausbesitzer keine finanzielle Absicherung.
  • Vorsätzliche Schäden: Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, ist es möglich, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Schäden, die Sie vorsätzlich verursachen, sind jedoch nicht versicherbar.
Tipp zum Bau informiert über Gefahren, die nicht in der Wohngebäudeversicherung inbegriffen sind.

Wasserschäden, die nicht Leitungswasser als Ursache haben, sind nicht in der Wohngebäudeversicherung inbegriffen.

Einige leichte Schäden sind ebenfalls nicht in der Grundabsicherung enthalten. Oft sind Immobilieneigentümer im Schadensfall hiervon überrascht. Abhängig vom Fall greift allerdings unter Umständen die Hausratversicherung:

  • Wasser: Wasserschäden, die nicht durch Leitungswasser verursacht wurden, sind nicht mit der Gebäudeversicherung abgedeckt. Hierzu zählen etwa Grundwasserschäden und Überschwemmungsschäden.
  • Sengschäden: Sengschäden, die nicht in Zusammenhang mit einem versicherten Risiko auftreten, sind ebenfalls nicht in der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt.
  • Leichter Sturm: Nur für Stürme ab der Sturmstärke acht zahlt die Gebäudeversicherung.

6. Wie wird der Beitrag der Wohngebäudeversicherung berechnet?

Tipp zum Bau informiert Sie über die Berechnung des Beitrags einer Wohngebäudeversicherung.

Der Standort und die Ausstattung Ihres Wohngebäudes beeinflussen den Beitrag Ihrer Wohngebäudeversicherung.

Von Anbieter zu Anbieter gibt es beachtenswerte Beitragsdifferenzen. Vergleichen Sie daher vor Abschluss Ihrer Gebäudeversicherung die Konditionen verschiedener Versicherer. So erzielen Sie einen optimalen Preis. Faktoren, die einen Einfluss auf Ihren Beitrag haben, sind:

  • Der Standort Ihrer Immobilie.
  • Der Leistungsumfang.
  • Diverse Gebäudemerkmale.
  • Die Ausstattung des Wohngebäudes.
  • Die Art der Nutzung.

Der Versicherer berechnet den Beitrag anhand der Versicherungssumme. Das ist der Betrag, der Ihnen im Fall eines Totalschadens maximal ausgezahlt wird. Somit ist der Neuwert Ihres Wohngebäudes versichert. Der Gebäudewert verändert sich allerdings im Laufe der Zeit entsprechend der Baupreise und Lohnkosten. Daher ist eine feste Versicherungssumme nicht empfehlenswert. Das Risiko einer Unterversicherung liegt vor.

Unterversichert sind Sie dann, wenn Ihre Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Gebäudewert ist. Im Schadensfall, zahlt die Versicherung demnach nur einen Teil der entstandenen Kosten. Um eine Unterversicherung abzuwenden, gibt es verschiedene Ansätze:

  • Gleitender Neuwert: Grundlage des gleitenden Neuwerts sind der Baupreisindex für Wohngebäude sowie der Tariflohn für das Baugewerbe. Die Versicherungssumme passt sich jährlich entsprechend der Wertentwicklung des Gebäudes an.
  • Wohnflächentarif: Beim Wohnflächentarif wird eine Höchstentschädigungs-Grenze festgelegt. Die Größe und Ausstattung der Immobilie sind bei der Berechnung ausschlaggebend. Um Unterversicherung zu vermeiden, besteht die Pflicht, alle diesbezüglichen Änderungen zu melden. Zudem ist es empfehlenswert, die Höchstentschädigungs-Grenze regelmäßig zu überprüfen und an aktuelle Baupreise anzupassen.
  • Wertgutachten: Hier schätzt ein Gutachter den Gebäudewert ein. Allerdings findet hier häufig nur der Verkehrswert der Immobilie Beachtung, nicht die Kosten des Wiederaufbaus.

7. Wie kündigen Sie Ihre Gebäudeversicherung?

Verträge mit einer fest vereinbarten Laufzeit können Sie stets zum Ende der Laufzeit kündigen. Bei einer Laufzeit von über drei Jahren, ist die Kündigung zudem zum Ende des dritten Jahres sowie zum Ende aller darauffolgenden Jahre möglich. Meist ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.

Wenn Sie den Vertrag nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr. Der nächstmögliche Kündigungszeitpunkt ist nun wieder das Ende des Jahres. Die Standard-Frist von drei Monaten ist auch hier einzuhalten. Außerdem ist die Kündigung möglich:

  • Wenn Ihr Beitrag erhöht wird, ohne dass sich der Versicherungsschutz verbessert.
  • Nach Regulierung eines Versicherungsfalles.

8. Fazit – deshalb benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung ist essentiell für jeden Eigentümer eines Wohngebäudes. Die Versicherung schützt Sie effektiv vor den finanziellen Folgen bestimmter Sachschäden an Ihrer Immobilie. In der Regel sind die Gefahren Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasserschäden abgesichert. Je nach Bedarf und Risikolage kann es sinnvoll sein, Zusatzversicherungen bzw. eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Beachten Sie, dass jeder ergänzende Baustein in der Regel auch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Enorme Beitrags- und Leistungsdifferenzen machen einen sorgfältigen Anbieter-Vergleich notwendig. Überprüfen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung regelmäßig, um eine Unterversicherung zu vermeiden und optimale Konditionen zu erzielen.

9. Wie viel kostet die Wohngebäudeversicherung?

Tipp zum Bau informiert Sie über die Kosten der Wohngebäudeversicherung.

Je mehr zusätzliche Versicherungsbausteine, desto höher der Beitrag.

Preise für Wohngebäudeversicherungen differieren stark. Der Beitrag für ein freistehendes Einfamilienhaus beläuft sich auf etwa 250 Euro im Jahr. Wenn Sie eine Elementarschadenversicherung integrieren, erhöht sich Ihr Beitrag. Rechnen Sie bei dieser Ergänzung mit Kosten ab 300 Euro. Im Vergleich ist eine Doppelhaushälfte wesentlich günstiger. Hier kostet die Versicherung etwa 110 Euro jährlich. Mit der Ergänzung einer Elementarschadenversicherung beläuft sich der Beitrag auf rund 210 Euro.

Insgesamt gilt für die Wohngebäudeversicherung: je mehr zusätzliche Versicherungsbausteine Sie in Anspruch nehmen, desto höher ist Ihr Versicherungsbeitrag. Zudem steigen Beiträge generell weiter an. Grund hierfür sind zunehmende Immobilienpreise sowie steigende Tariflöhne im Baugewerbe.

10. So finden Sie die passende Wohngebäudeversicherung für Ihr Eigenheim

Bei Wohngebäudeversicherungen bestehen enorme Konditions-Differenzen. Daher empfiehlt es sich, vor Versicherungsabschluss eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Vergleichsrechner im Internet bieten eine gute Grundlage für Ihre Recherche. Sie können hiermit leicht die Kosten verschiedener Gebäudeversicherungen abgleichen. Doch der Online-Vergleichsrechner hat Grenzen: Es findet ausschließlich ein Preisvergleich statt. Die Zuverlässigkeit und Qualität verschiedener Angebote findet keine Beachtung.

Lassen Sie sich beraten, um ein qualitatives Angebot mit guten Konditionen zu erzielen. Ein guter Anlaufpunkt ist die Verbraucherzentrale. Dort erhalten Sie eine objektive Beratung von ungebundenem Personal.

Zudem sind verschiedene Auszeichnungen ein aussagekräftiges Indiz für gute Qualität. Die Stiftung Warentest und andere Siegel verifizieren bestimmte Unternehmen. So erkennen Sie auch eigenständig Zuverlässigkeit. Dennoch lohnt sich eine zusätzliche Beratung für Ihre Gebäudeversicherung, beispielsweise bei der Verbraucherzentrale.

11. Wie unterscheidet sich die Wohngebäudeversicherung von der Hausratversicherung?

Tipp zum Bau informiert Sie über den Unterschied zwischen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.

Die Hausratversicherung schützt die mobilen Gegenstände in Ihrem Eigenheim.

Neben der Wohngebäudeversicherung ist die Hausratversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für Eigenheimbesitzer. Vielen ist allerdings unklar, worin der Unterschied liegt. Gegen welche Eventualität sichert welche Versicherung ab? Die Wohngebäudeversicherung versichert lediglich das Wohngebäude und fest eingebautes Inventar. Hausratversicherungen hingegen schützen alle mobilen Gegenstände im Haus.

Die abgedeckten Gefahren beider Versicherungen ähneln sich stark. Neben Feuer-, Sturm- und Hagel- sowie Leitungswasserschäden inkludiert die Hausratversicherung auch Einbrüche. Wie die Gebäudeversicherung ist auch die Hausratversicherung freiwillig. Dennoch bietet sie einen essentiellen Schutz. Die Hausratversicherung schließt ein:

  • Einrichtungsgegenstände wie Mobiliar, das nicht fest eingebaut ist.
  • Gebrauchsgegenstände, zum Beispiel Elektrogeräte.
  • Verbrauchsgegenstände, teilweise auch Lebensmittel.
  • Bargeld und Wertsachen.

12. Welche Pflichten haben Sie nach Abschluss einer Wohngebäudeversicherung?

Neben der Zahlung Ihres Beitrags bringt der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung noch weitere Verpflichtungen mit sich. Versicherungen prüfen die Umstände eines jeden Sachschadens mit größter Sorgfalt. Wenn sich herausstellt, dass Sie gewisse Pflichten vernachlässigt haben, verweigert die Versicherung die Kostenübernahme. Beachten Sie daher die folgenden Punkte:

Welche Pflichten mit der Wohngebäudeversicherung verbunden sind, erfahren Sie auf Tipp zum Bau.

Achten Sie darauf, dass Ihr Wohngebäude vorschriftsmäßig mit Rauchmeldern ausgestattet ist.

  • Halten Sie geltende Bauvorschriften ein.
  • Prüfen Sie die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Feuerversicherung. Hierzu zählt etwa das Anbringen von Rauchmeldern in den vorgeschriebenen Räumen.
  • Wasseranlagen und Leitungen erfordern bei Kälte ausreichend Beheizung. Zudem ist es notwendig, Behälter und Ansammlungen regelmäßig zu leeren.
    Auch verpflichten Sie sich zur angemessenen Beheizung des restlichen Gebäudes. So verhindern Sie Schäden durch Kälte.
  • Stehen Teile Ihres Eigenheims leer? Kontrollieren Sie diese dennoch in regelmäßigen Abständen.

Zudem stimmen Sie der Informationspflicht zu. Ihre Versicherung benötigt alle relevanten Informationen zu Ihrer Immobilie. Teilen Sie daher alle Änderungen umgehend Ihrer Versicherung mit. Zu den relevanten Änderungen zählen:

  • An- und Umbauten.
  • Neue Installationen.
  • Das Starten eines Gewerbes in Ihrem Eigenheim.
  • Unfertige oder leerstehende Gebäude oder Gebäudeteile.

13. Die Wohngebäudeversicherung als Vermieter und Mieter

Mietern bleibt die Chance eines einfachen Wechsels bzw. der Kündigung der Wohngebäudeversicherung meist verwehrt. Die Gebäudeversicherung regelt entweder die gesamte Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung. Mieter zahlen Ihren Teil der Prämie über das Hausgeld. Dieser Betrag errechnet sich über die Wohnfläche. Wenn Sie einen Versicherungswechsel anstreben, suchen Sie die Zustimmung der beteiligten Verantwortlichen.

Der Vermieter legt die Kosten der Gebäudeversicherung in der Regel auf den Mieter um. Dies liegt zweifelsohne in seinem Recht. Allerdings besitzen Mieter das Recht auf Einsicht in die Vertragsunterlagen. Bemühen Sie sich als Vermieter daher um eine günstige Versicherung. Dies ist rechtlich ebenso relevant wie die Erwähnung der Kosten im Mietvertrag.

14. Die Wohngebäudeversicherung und Steuern

Ist die Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar? Die kurze Antwort lautet: Nein. In der Regel sind lediglich Versicherungen, mit denen Sie Ihr eigenes Leben absichern, steuerlich absetzbar. Die Gebäudeversicherung schützt nur Ihr Eigenheim, nicht Sie selbst. Aus diesem Grund zählt sie als Sachversicherung.

Unter bestimmten Bedingungen sind Ausnahmen allerdings möglich. Wenn Sie einen oder mehrere Räume zu beruflichen Zwecken nutzen, ist eine Steuerabsetzung gerechtfertigt. Die Räume benötigen dabei eine klare Abgrenzung vom Rest des Wohnraums. Zudem gilt diese Regelung nur für Berufe, in denen kein alternativer Arbeitsplatz vorhanden ist.

Der betreffende Betrag errechnet sich ebenfalls aus der Quadratmeterzahl. Die Fläche des Arbeitsplatzes steht der Wohnfläche entgegen. Der Prozentsatz der Arbeitsfläche bestimmt den Anteil aus dem Versicherungsbeitrag.

15. Vorgehen im Schadensfall

Tipp zum Bau informiert Sie, wie Sie im Schadensfall vorgehen.

Falsches Verhalten im Schadensfall beeinflusst oft den Versicherungsschutz.

Im Schadensfall gilt es, Ihre Wohngebäudeversicherung unverzüglich zu benachrichtigen. Dokumentieren Sie den Schadensort und -umfang fotografisch. Zusätzliche schriftliche Dokumentation ist von Vorteil. Führen Sie Aufräumarbeiten und Reparaturen nur in Absprache mit Ihrem Versicherer durch.

Ihr Versicherungsvertrag verpflichtet Sie dazu, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bestimmte Situationen erfordern daher, dass Sie sofort tätig werden. Dokumentieren Sie auch hier Ihr Vorgehen.

  • Bei einem Leitungswasserschaden schließen Sie sofort den Haupthahn. Nasse Böden sind zu trocknen, um weiteres Versickern des Wassers zu vermeiden.
  • Rufen Sie im Falle eines Hausbrandes unverzüglich die Feuerwehr.
  • Das Auftauen zugefrorener Rohre und Leitungen ist einem Fachmann zu überlassen.

16. Das zählt bei der Wohngebäudeversicherung zur Wohnfläche

Falls Sie Ihre Wohnfläche eigenständig berechnen, ist es notwendig zu wissen, welche Flächen zählen. Denn manche Flächen inkludiert die Wohngebäudeversicherung nicht oder nur teilweise. Folgende Räume berechnet die Versicherung:

  • Das Ess-, Schlaf- und Wohnzimmer.
  • Die Küche.
  • Das Badezimmer und Toiletten.
  • Flure und Dielen.
  • Die Kinder- und Arbeitszimmer.
  • Anderweitige Nebenräume wie die Besenkammer oder ein Vorraum.
  • Wintergärten, Fitnessräume oder andere zu vier Seiten geschlossene Räume.

Es gibt aber auch Räume, die die Versicherung nur zur Hälfte anrechnet. Darunter fallen Loggien, Terrassen, Balkone und Dachgärten. Behalten Sie dies bei der Flächenberechnung Ihres Eigenheims im Blick.

17. Das zählt bei der Wohngebäudeversicherung nicht zur Wohnfläche

Nicht alle Flächen innerhalb Ihres Eigenheims zählen bei der Wohngebäudeversicherung auch als Wohnfläche. Wohnräume mit einer Höhe von weniger als einem Meter berechnet die Versicherung nicht. Zudem zählen auch folgende Räume nicht:

  • Kellerräume oder Lagerräume auf dem Dachboden.
  • Der Wasch-, Trocken- oder Heizungsraum.
  • Jegliche Abstellräume außerhalb des Eigenheims. Hierzu gehören auch Garagen.

Mit anderen Bauten des Eigenheims gehen die Zahlen sogar ins Negative. Verkleidungen oder Mauerungen zieht die Versicherung von der Fläche ab. Jedoch gilt dies nur ab einer Höhe von minimal 1,5 Metern. Zusätzlich benötigt es eine Größe von mehr als 0,1 Quadratmeter. Beispiele hierfür sind Schornsteine, Pfeiler und Säulen oder Mauervorsprünge.

18. Wohngebäudeversicherung bei Häusern unter Denkmalschutz

Tipp zum Bau informiert Sie zur Wohngebäudeversicherung bei Häusern unter Denkmalschutz.

Die Risikogruppe, der ein Haus unter Denkmalschutz zugehört, bestimmt die Höhe des Versicherungsbeitrags.

Nicht alle Versicherungen bieten Wohngebäudeversicherungen für Gebäude unter Denkmalschutz an. Sachschäden an alten Häusern sind oftmals mit hohen Kosten verbunden. Zudem weisen alte Gebäude ein hohes Risiko für Schäden auf. Versicherer kategorisieren denkmalgeschützte Gebäude in drei Risikogruppen:

  • In Kategorie A beanspruchen Reparaturen weder eine spezielle Bautechnik, noch ein besonderes Handwerk.
  • Sind teilweise besondere Bautechniken notwendig, fällt das Gebäude in Kategorie B. Risiken und Reparaturkosten sind erhöht.
  • Kategorie C erfordert den höchsten Versicherungsbeitrag. Für Baumaßnahmen verwenden fachkundige Handwerker hier ausschließlich spezielle Bautechniken.

Ihr Gebäude erhält nach Versicherungsabschluss den Denkmalschutz? In der Regel liegt nun eine anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung vor. Melden Sie die Änderung daher umgehend Ihrer Versicherung. In manchen Fällen lohnt sich auch der Wechsel zu einem passenderen Tarif.

19. Bauartklassen in der Wohngebäudeversicherung

Versicherer teilen Wohngebäude in verschiedene Bauartklassen, kurz BAK oder BKL, ein. Die Kategorisierung eines jeweiligen Gebäudes beruht auf der Begutachtung der Bauweise, Bedachung sowie des verwendeten Baumaterials.

Auf Grundlage dieser Faktoren schätzen Gutachter ein, wie hoch das Risiko für einen Schadensfall ist. So weisen bestimmte Baumaterialien beispielsweise ein unterschiedliches Feuerrisiko auf. Bei Gebäuden aus Holz ist ein Totalschaden wahrscheinlicher als bei Gebäuden, die überwiegend aus Beton bestehen.

Je höher die Kategorie eines Wohngebäudes, desto anfälliger ist es für bestimmte Risiken. Entsprechend zahlen Eigentümer von Immobilien der höchsten Kategorie auch den höchsten Beitrag. Derzeit bestehen fünf Kategorien:

Tipp zum Bau informiert Sie zu Bauartklassen in der Wohngebäudeversicherung.

Das Baumaterial ist bei der Einteilung in Bauartklassen ein ausschlaggebender Faktor.

  • BAK 1 beschreibt eine massive Bauweise. Verwendete Materialien sind beispielsweise Beton oder Mauerwerk. Die harte Bedachung besteht aus Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall oder gesandter Pappe.
  • Stahl- oder Holzfachwerk, das mit Stein oder Glas gefüllt ist, kennzeichnet BAK 2. Eine weitere mögliche Bauweise ist Stahl bzw. Stahlbeton mit nicht brennbaren Wandplatten. Auch BAK 2 setzt auf harte Bedachung.
  • Ebenfalls harte Bedachung besitzt BAK 3. Die Außenwände bestehen aus Holz bzw. Holzfachwerk mit Lehmfüllung. Auch beinhaltet die Bauklasse Stahlkonstruktionen mit Wandplatten aus Holz oder Kunststoff.
  • BAK 4 enthält die gleiche Bauweise wie BAK 1 oder BAK 2. Jedoch besteht die Bedachung aus leicht brennbaren Materialien. Beispiele sind Holz, Stroh, Schilf und Ried.
  • Ähnlich wie BAK 3, besitzt BAK 4 Außenwände aus entflammbaren Materialien. Zudem besteht die Bedachung aus brennbarem Material.

Bei einer gemischten Bauweise zahlen Sie den Betrag der teureren Bauartklasse. Für Fertighäuser gilt ein getrenntes System zur Bestimmung der Kategorie. Es bestehen drei verschiedene Fertighausgruppen, kurz FHG:

  • FHG 1 ist durch eine durchgehend massive Bauweise gekennzeichnet.
  • Bei FHG 2 sind tragende Konstruktionen mit feuerhemmenden Stoffen ummantelt.
  • FHG 3 besitzt keine Ummantelung der tragenden Konstruktionen.

20. Rechtliche Grundlagen der Wohngebäudeversicherung

Der Vertrag einer Wohngebäudeversicherung beruht auf gewissen rechtlichen Säulen. Versicherer besitzen die Freiheit, Bedingungen anzupassen oder zu ändern. Jedoch sind sie verpflichtet, bestimmten Regeln nachzukommen:

  • Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aus dem Bundesgesetz regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien.
  • Zudem richtet sich der Vertrag nach den Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dies beinhaltet die Konditionen des allgemeinen Privatrechts. Auch das Wohneigentumsrecht ist hier geregelt.
  • Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält die Kernpunkte des deutschen Handelsrechts.

Seit 1994 legen die Versicherungen ihre eigenen Bedingungen fest. Sie verfassen individuellen Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingungen. Eigenheimbesitzer profitieren seither von mehr Kundenfreundlichkeit und besserem Versicherungsschutz. Die Änderungen von 1994 wirken sich auch auf die Versicherungspflicht aus:

  • Wohngebäude-Eigentümer sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Immobilie zu versichern. Sie bestimmen selbst, ob Sie Ihr Eigenheim mittels der Wohngebäudeversicherung absichern.
  • Im Jahr 2013 fanden Diskussionen zur Einführung einer Pflicht zur Versicherung von Elementarschäden statt. 2015 entschied sich die Politik jedoch gegen die Pflichtversicherung.
  • Bei einer Baufinanzierung umgeht kein Eigenheim die Gebäudeversicherung. Banken setzen diese meist voraus. Grund dafür ist die Absicherung der weiteren Zahlungen.

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