Wärmeschutzverordnung

Was die Wärmeschutzverordnung ist: Das erklärt das Glossar von Tipp zum Bau.

Die Wärmeschutzverordnung fungiert als wesentliche Rechtsgrundlage im Bereich Energie beim Hausbau.

Die Wärmeschutzverordnung (WSVO) entspricht hierzulande der Verordnung über einen energie-sparenden Wärmeschutz bei Gebäuden. Sie galt als gesetzliche Grundlage für Baumaßnahmen entsprechend des vom Bundestag beschlossenen Energieeinsparungsgesetzes (EnEG).

Die Wärmeschutzverordnung legte Anforderungen an den Mindeststandard für neu errichtete Gebäude fest. Sie betrafen den Maßnahmen zum Wärmeschutz. Dieselben Richtwerte galten auch für Umbauten oder Erweiterungen an Gebäuden. Im Laufe der Zeit fügte der Gesetzgeber weitere Richtwerte zur Energieeinsparung hinzu.

Erstmals trat die Wärmeschutzverordnung am 1. November 1977 in Kraft. Im Jahr 1982 folgte die zweite und im Jahr 1995 die dritte Verordnung. Auf diese Weise kam es nach und nach zu einer erweiterten Rechtsgrundlage.

Schließlich ließ sich die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung (HeizAnlV) in ein gemeinsames Regelwerk fassen. Demnach trat im Jahr 2002 zunächst die sogenannte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Seit dem November 2020 ist an deren Stelle das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) getreten. Neben Maßnahmen zur Einsparung von Energie geht es darin um die Förderung erneuerbarer Energien.

Heutige Gesetze zur Energieeinsparung an Gebäuden harmonisieren mit der Gebäuderichtlinie der Europäischen Union. Die Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen zu energetischen Maßnahmen ermöglicht es, gemeinsame Klimaschutzziele zu verfolgen. Außerdem erleichtert die Zusammenführung der einzelnen Verordnungen die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Hierbei fällt ausdrücklich allen Einrichtungen der öffentlichen Hand eine Vorbildfunktion zu.