Überbindemaß
Das Überbindemaß beschreibt den Versatz von vertikalen Stoßfugen in übereinander liegenden Mauerwerksschichten.
Regelungen zum Überbindemaß
In Deutschland richtet sich der vorgeschriebene Mindestversatz nach der Höhe der einzelnen Mauersteine. Hierbei ist ein Überbindemaß von mindestens 45 mm beziehungsweise 40 % der Steinhöhe einzuhalten. Entscheidend ist der jeweils größere Wert bei einer maximalen Steinhöhe von 249 mm. Zum besseren Verständnis dient die folgende Übersicht:
• 71 mm hohe Mauersteine erfordern ein Überbindemaß von 45 mm.
• Auch bei 113 mm Ziegelhöhe beträgt der Versatz mindestens 45 mm.
• Das richtige Überbindemaß für eine Mauersteinhöhe von 238 mm ist 95 mm.
• Ziegel mit einer Höhe von 249 mm versetzen gelernte Maurer um 100 mm.
Die Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten folgt der Norm DIN EN 1996-2 Eurocode 6. Der Norm zufolge ist grundsätzlich im Verband zu mauern. Das Mauern mit versetzten Fugen ermöglicht eine optimale Übertragung der Kräfte im Mauerwerk. Daher kommt der Einhaltung des richtigen Überbindemaßes eine wesentliche Bedeutung zu.
So mindert ein zu geringes Überbindemaß die Tragfähigkeit des Mauerwerks. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Sicherheit eines Gebäudes aus. Denn Fehler beim Versetzen von Mauersteinen führen zu einer unzulässigen Verteilung von vertikalen Lasten. Zu beachten ist das richtige Überbindemaß auch in Richtung Mauerdicke. Darüber hinaus gilt es auch für kurze Wände und Pfeiler.