Treppenlaufbreite 

 

Das Glossar von Tipp zum Bau erklärt die geforderte Treppenlaufbreite.

Für die Planung von Rettungswegen spielt vor allem die nutzbare Treppenlaufbreite eine bedeutende Rolle.

 

Die Treppenlaufbreite bezeichnet das gesamte Breitenmaß eines Treppenlaufs. Dabei zählen die Geländer in die Größe hinein. Sie ist nicht zu verwechseln mit der nutzbaren Treppenlaufbreite. Diese umfasst lediglich die Fläche, die wirklich betretbar ist.

Maße und Anforderungen an die Treppenlaufbreite sind in der DIN 18065 festgeschrieben. Jedoch unterliegt nicht jedes Bundesland dieser Norm. Es ist vorteilhaft, sich zu informieren, welche Anforderungen in der eigenen Region herrschen.

 

 

 

Messung der Treppenlaufbreite

 

Die Messung der Treppenlaufbreite geschieht auf der Grundlage des Grundrisses der Konstruktionsbreite. Manche Treppen sind zwischen Wänden eingebaut. Gemessen wird hier zwischen den Wandflächen der Rohbauwände. Ansonsten sind die Wangen beider Seiten der Treppe die Außengrenzen.

Die nutzbare Treppenbreite ergibt sich anders. Dabei erfolgt die Messung waagerecht im gebrauchsfertigen Zustand. Die Geländer sind abgezogen, damit sich nur die wirklich nutzbare Trittfläche ergibt:

  • So sind die Außengrenzen die angrenzende Wand und die Handlaufinnenkante auf der anderen Treppenseite.
  • Grenzt die Treppe nicht an eine Wand, erfolgt die Messung zwischen beiden Handlaufinnenkanten.

Vorschriften an die nutzbare Treppenlaufbreite

 

Die nutzbare Treppenlaufbreite ist vor allem wichtig, wenn es um Rettungswege geht. Die Sicherheit der Besucher bzw. Bewohner hat oberste Priorität. Deshalb sind bestimmte Treppenlaufbreiten vorgeschrieben. Diese Vorschriften sind in der DIN 18065 und anderen Baunormen aufzufinden. Folglich sind einige Mindestbreiten angegeben:

  • Bei Gebäuden allgemein haben notwendige Treppen eine nutzbare Treppenlaufbreite von min. 100 cm. Nicht notwendige Treppen erfordern 50 cm.
  • Bei notwendigen Treppen von Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen sind 80 cm vorgeschrieben. Nicht notwendige Treppen benötigen ebenfalls min. 50 cm. Dasselbe gilt auch innerhalb von Wohnungen.
  • Die nutzbare Treppenlaufbreite bei notwendige Treppen in Hochhäusern beträgt min. 125 cm. Eine Besonderheit ist, dass keine Wendeltreppen erlaubt sind.
  • Verkaufsstätten mit einer Verkaufsfläche von ≤ 500 m² fordern 125 cm nutzbare Treppenlaufbreite. Ist der Verkaufsraum > 500 m², benötigt die Treppe min. 200 cm – 250 cm Breite.
  • Bei öffentliche Gebäuden wie Krankenhäusern oder Schulen sind die zu erwartenden Treppennutzer von Bedeutung. Nutzen die Treppe im Fluchtfall bis zu 200 Personen, benötigt die Konstruktion 120 cm Breite. Für weitere 200 Personen kommen zusätzlich 120 cm obendrauf.

Bei Versammlungsstätten gibt es einiges zu beachten:

  • Besitzt der Ort ≤ 200 Besucherplätze, sind 90 cm nutzbare Treppenlaufbreite nötig.
  • Bei > 200 Personen gilt: immer min. 120 cm und max. 240 cm Breite.
  • Sportstadien erfordern 120 cm nutzbare Treppenlaufbreite je 600 erwarteter Nutzer.
  • Alle anderen Versammlungsstätten fordern 120 cm je 200 nutzende Besucher.

Auch bei Arbeitsstätten kommt es auf die erwartete Anzahl von Treppennutzern an:

  • Nutzen die Treppe bis zu 5 Personen, sind 87,5 cm nutzbare Treppenlaufbreite nötig.
  • Bis 20 Personen bedeuten 100 cm Mindestbreite.
  • 120 cm nutzbare Treppenlaufbreite sind bis 200 Personen gefordert.
  • Bei bis zu 300 Personen beläuft sich die Mindestanforderung auf 180 cm.
  • Die nutzbare Treppenlaufbreite bei bis zu 400 Personen liegt bei min. 240 cm.