Stababstand Geländer

Den Stababstand von Geländern erklärt das Glossar von Tipp zum Bau.

Nur mit dem richtigen Stababstand von Geländern ist auch die beabsichtigte Sicherheit gegeben.

Bei einigen Treppen befinden sich Stäbe zwischen dem Treppenlauf und dem Geländer. Sind diese vertikal, heißt das gesamte Geländer Stabgeländer. Bei horizontalen Stäben handelt es sich um Gurtgeländer. Ansonsten existieren auch Konstruktionen mit Sonderformen der Stabgestaltung. Dabei gibt es Vorschriften über den richtigen Abstand zwischen den Stäben. Dieser korrekte Stababstand von Geländern ist vor allem für den Kinderschutz von großer Bedeutung.

Zweck des Stababstands von Geländern

Treppen sind aus zwei Gründen mit Stäben und dem zugehörigen Stababstand des Geländers ausgestattet:

Die Stäbe dienen der Absturzsicherung. Deshalb ist es wichtig, dass sie nicht zu weit voneinander entfernt sind.

Der richtige Stababstand ist vor allem bei Haushalten mit Kindern wichtig. Haben die Stäbe aber falschen Abstand, nutzen Kinder sie zum Überklettern des Geländers. Oder sie stecken ihren Kopf zwischen die Stäbe und bleiben stecken.

Größe des Stababstands bei Geländern

Nach der DIN 18065 beläuft sich der maximale Stababstand von Geländern bundesweit auf 12 cm. Dabei ist es egal, ob die Stäbe vertikal, horizontal oder in einer Sonderform angeordnet sind. In Kindergärten und Tagesstätten beträgt der maximale Stababstand des Geländers 8,9 cm. Genauere Angaben variieren je nach Bundesland.

Es ist geraten, bei Haushalten mit Kindern gänzlich auf horizontale Stäbe zu verzichten. Diese nutzen Kinder häufig zum Überklettern. Stattdessen gibt es mindestens drei Alternativen:

  • Die vertikalen Stäben eines Stabgeländers funktionieren nicht als Leiter. Die Kinder klettern nicht hinüber.
  • Es ist möglich, die untersten horizontalen Stäbe mit einer Scheibe abzuschirmen.
  • Ist der Stababstand des Geländers ≤ 2,5 cm, passen keine Kinderfüße mehr hinein.

Freiraum beim Stababstand von Geländern

Bei horizontalen Gurtgeländern und einigen Sonderformen entsteht ein Freiraum unterhalb des Geländers. Dieser beträgt bei Balkonen und Treppenpodesten max. 12 cm. Bei Treppenläufen sind es max. 15 cm. Verläuft das Geländer jedoch neben dem Treppenlauf, Podest oder Balkon, sind max. 6 cm erlaubt.