SiGeKo – Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz

SiGeKo – koordiniert Sicherheit und Gesundheitsschutz

Auf einer Baustelle treffen Sie meistens mehrere Handwerker gleichzeitig an. Oft gehen mit bestimmten Arbeiten hohe Risiken einher. Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle. Überlassen Sie es nicht dem Zufall. Gehen Sie auf Nummer sicher. Mit einem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) an Ihrer Seite machen Sie es richtig. Aufgrund seiner Erfahrung kennt er die typischen Gefahrenquellen und weiß ihnen rechtzeitig vorzubeugen. Darüber hinaus kommen die Arbeiten zügiger voran.

1. Gefahren auf der Baustelle

Baustellen gehören europaweit zu den gefährlichsten Arbeitsbereichen. Etwa jeder zweite tödliche Arbeitsunfall ereignet sich auf einer Baustelle. Kein Wunder, denn dort kommt oft schweres Gerät zum Einsatz. Zudem finden einige Arbeiten in großer Höhe statt und es gibt zahlreiche weitere Gefahrenquellen. Ihr SiGeKo behält diese im Auge.

SiGeKo ist eine Abkürzung für den Begriff Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator. Seine Aufgabe ist es, Gefahren auf Ihrer Baustelle zu erkennen. Viele Risiken entstehen durch die permanente Veränderung der Gegebenheiten. Einige Ursachen dafür sind beispielsweise:

  • Unsachgemäßer Umgang mit Werkzeugen und Geräten.
  • Unzureichend gesicherte Gerüste und andere hochgelegene Arbeitsplätze.
  • Unbefestigte Wege und Nichtvorhandensein von Geländern.
  • Ungesicherte Vorräte an Chemikalien, Farben und anderen Flüssigkeiten.
  • Unachtsamkeit in Verbindung mit elektrischen Leitungen und Anschlüssen.
Der SiGeKo hat ein Auge für Gefahren. Tipp zum Bau nennt die wichtigsten Risiken.

Ihr SiGeKo erkennt Gefahrenquellen und leitet entsprechende Maßnahmen ein.

Arbeiten mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander auf derselben Baustelle, ist das eine enorme Herausforderung. Auch die Witterung und die körperliche Belastung haben Einfluss auf die Sicherheit am Bau. Nicht zuletzt entstehen auch zahlreiche Unfälle durch den hohen Termindruck.

In all diesen Fällen stehen Arbeitgeber und Bauherren in der Verantwortung. Es ist ihre Pflicht, die Sicherheit aller am Bauvorhaben Beteiligten zu gewährleisten. Daher gelten besondere Gesetze, wenn die Anzahl der Beschäftigten eine bestimmte Grenze übersteigt. Das trifft auch auf Baustellen zu, auf denen besondere Gefahren entstehen. Anwendung finden hierbei:

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
  • Die Baustellenverordnung (BaustellV).
  • Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB).

2. Wann ist ein SiGeKo erforderlich?

Der SiGeKo kennt die Vorschriften. Tipp zum Bau nennt Ihnen die wichtigsten.

Ihr SiGeKo ist mit den gesetzlichen Vorschriften vertraut.

Wenn sich alle gewissenhaft an die Sicherheits-Vorschriften halten, minimieren sich die Unfallzahlen. Grundsätzlich stehen die Arbeitgeber in der Pflicht, für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen. Beteiligen sich jedoch mehrere Unternehmen an demselben Bauvorhaben, fällt dem Bauherrn diese Verantwortung zu.

In diesem Fall bestellen Sie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator, oder kurz: einen SiGeKo. Je nach Umfang Ihres geplanten Bauvorhabens beauftragen Sie gegebenenfalls mehrere SiGe-Koordinatoren. Es steht Ihnen als Bauherr frei, die Aufgaben des Koordinators selbst zu übernehmen. Dazu benötigen Sie jedoch eine entsprechende Qualifikation.

Die rechtliche Grundlage für die Sicherheit auf Baustellen ist in der Baustellenverordnung (BaustellV) festgelegt. Dementsprechend enthält die BaustellV auch Vorschriften in Bezug auf den SiGeKo. Darüber hinaus findet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Anwendung. Ihr SiGeKo ist mit den gesetzlichen Vorschriften vertraut. Sein Ziel ist daher die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten.

Die Baustellenverordnung (BaustellV)

Die BaustellV unterscheidet zwischen Planung und Ausführung eines Bauvorhabens. Die Verordnung verlangt, bereits bei der Planung einer Baumaßnahme §4 des ArbSchG zu berücksichtigen. Dementsprechend treffen Sie als Bauherr zu diesem Zeitpunkt bereits einige wichtige Entscheidungen.

Eine Entscheidung von großer Tragweite betrifft die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Mit einem SiGeKo an Ihrer Seite gehen Sie auf Nummer sicher. Er leistet wertvolle Unterstützung, wenn besondere Aufmerksamkeit gefragt ist. Das ist immer dann der Fall, wenn sich eine der folgenden Situationen abzeichnet:

  • Ihr Bauvorhaben dauert länger als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte arbeiten gleichzeitig.
  • Der Umfang der Arbeiten beträgt mehr als 500 Personentage. (Personentage sind das Produkt aus der Menge der Arbeitstage mal die Anzahl der Beschäftigten)

In beiden Fällen erwartet die zuständige Behörde von Ihnen eine Vorankündigung. Diese hat spätestens zwei Wochen vor Einrichtung Ihrer Baustelle zu erfolgen. Außerdem hängt eine Vorankündigung an der Bautafel auf der Baustelle deutlich sichtbar aus. Ihr SiGeKo übernimmt für Sie gerne die damit in Verbindung stehenden Arbeiten.

3. Was macht ein SiGeKo?

Sie sind als Bauherr rechtlich für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle verantwortlich. Daran ist nicht zu rütteln. Die Bestellung des Sicherheits-Koordinators entbindet Sie nicht von dieser Verantwortung. Aber Ihr SiGeKo unterstützt Sie. Tatsächlich profitieren Sie mehrfach von dem Wissen und der Erfahrung dieser Fachkraft. Während der Planung übernimmt Ihr SiGeKo für Sie die folgenden Aufgaben:

  • Der SiGeKo koordiniert die Arbeiten, indem er deren zeitliche Reihenfolge festlegt.
  • Er entscheidet, welche Betriebe gleichzeitig oder nacheinander auf Ihrer Baustelle arbeiten.
  • Bei der Bemessung der Zeiten für die Ausführung einzelner Arbeiten berücksichtigt er §4 ArbSchG.
  • Der Koordinator hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) auszuarbeiten.
  • Darüber hinaus erstellt Ihr SiGeKo eine Unterlage für spätere Arbeiten. Diese enthält Informationen für die sichere Durchführung von Arbeiten nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens.
Tipp zum Bau macht Sie mit den Aufgaben des SiGe-Koordinators vertraut.

Ihr SiGeKo steht Ihnen von Anfang an beratend zur Seite.

Selbst nach Beginn der Bauarbeiten, steht Ihnen der Sicherheits-Koordinator weiterhin zur Seite. Er behält den Fortschritt aller Arbeiten im Blick. Außerdem achtet er darauf, dass Grundsätze nach §4 ArbSchG Anwendung finden. Ihr SiGeKo nimmt Änderungen im SiGe-Plan vor und hält die Unterlagen auf dem Laufenden. Er organisiert die Zusammenarbeit und koordiniert die Überwachung der Arbeiten durch die Arbeitgeber.

Der SiGeKo gibt Hinweise zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz schriftlich an die Arbeitgeber weiter. Diese sind verpflichtet, ihre Beschäftigten über Schutzmaßnahmen zu informieren. Dabei spielt der SiGe-Plan eine wichtige Rolle.


Der SiGe-Plan

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) enthält Angaben zu Risiken und Maßnahmen auf der Baustelle. Der SiGe-Plan bezieht sich ausdrücklich auf die Tätigkeiten der betreffenden Baustelle. Ihr Sicherheits-Koordinator sorgt dafür, dass der SiGe-Plan rechtzeitig fertig ist. Das bedeutet, dass er diesen vor Einrichtung der Baustelle vorzulegen hat.

Der Plan ist entsprechend den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu erstellen. Die RAB 31 enthält alle Angaben zu Inhalt und Form des SiGe-Plans. Der SiGeKo aktualisiert den SiGe-Plan fortlaufend und ergänzt die darin festgehaltenen Hinweise.

Die Unterlage

Außerdem erstellt Ihr SiGeKo in der Planungsphase eine Unterlage für spätere Arbeiten. In dieser Unterlage gibt er wichtige Hinweise in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie ist Grundlage für Arbeiten, die der langfristigen Nutzung und Instandhaltung Ihres Gebäudes dienen. Daher übergibt der SiGeKo die Unterlage nach Beendigung der Bauarbeiten dem Bauherrn.

Ihr Sicherheits-Koordinator erstellt die Unterlage nur, wenn mehrere Firmen an Ihrem Bauvorhaben beteiligt sind. Die Vorgaben zu Inhalt und Form enthält die RAB 32. Darin stehen viele Informationen, die Ihnen bei regelmäßig wiederkehrende Arbeiten nützlich sind. Sie warnen vor den mit der Wartung, Inspektion oder Instandhaltung verbundenen Gefahren. Zudem verraten sie, wie sich diese sicher durchführen lassen.

4. Welche Ausbildung hat ein SiGeKo?

SiGeKo ist kein eigenständiger Beruf, sondern eine Zusatzqualifikation. Daher benötigt ein staatlich anerkannter Experte für Sicherheit und Gesundheitsschutz eine entsprechende Fortbildung. Die grundlegenden Voraussetzungen für die Qualifikation des SiGeKos nennt die RAB 30. Demnach verfügt ein SiGeKo über die folgenden Kenntnisse:

  • Baufachliche Kenntnisse.
  • Fachliche Kenntnisse zum Arbeitsschutz.
  • Spezielle Kenntnisse als Koordinator.
  • Berufserfahrung.
Zur Qualifikation des SiGe-Koordinators gehören bestimmte Kenntnisse. Tipp zum Bau erklärt Ihnen, welche dazugehören.

Ihr SiGeKo ist ein staatlich anerkannter Experte für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Vor allem ist es erforderlich, dass Ihr SiGeKo sämtliche die Baumaßnahmen betreffenden Arbeitsabläufe durchdenkt. Er erkennt Risiken und ist in der Lage, angemessene Maßnahmen zur Sicherheit zu koordinieren.

Als Nachweis seiner Qualifikation hat der SiGeKo eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung hinter sich. Häufig handelt es sich um Architekten, Ingenieure, Techniker, Meister oder einen geprüften Polier. Fachliche Kenntnisse in Bezug auf den Arbeitsschutz erwerben die Betreffenden über eine Fortbildung. Ihr SiGeKo ist in der Lage, seine Qualifikation durch Zeugnisse nachzuweisen.

5. Was kostet ein SiGeKo?

Wie sich das Honorar des SiGeKos errechnet, erfahren Sie bei Tipp zum Bau.

Das Honorar des SiGeKos errechnet sich auf verschiedene Weise.

Sicherheit hat Ihren Preis. Ihr SiGeKo ist das aber allemal wert. Doch welche Kosten haben Sie als Bauherr konkret zu erwarten? Das ist von Fall zu Fall verschieden. Oder besser gesagt, es kommt darauf an, was Sie und Ihr Koordinator miteinander vereinbaren. Es gibt keine festen Preise und somit kaum Schätzwerte. Das Honorar eines SiGeKos richtet sich in der Regel nach:

  • Art und Umfang der Aufgaben.
  • Zeiteinsatz.
  • Höhe der Baukosten.
  • Gefahrenpotenzial.
  • Fahrtkosten.

6. Fazit zum Thema SiGeKo

Die Sicherheit auf Ihrer Baustelle ist unbezahlbar. Planen Sie jedoch von Anfang an die Kosten für einen SiGeKo mit ein. Sie ersparen sich Schwierigkeiten in Verbindung mit Unfällen und obendrein auch eine Menge Zeit. Ihr SiGeKo nimmt Ihnen viel Arbeit ab. Er berät Sie kompetent und kümmert sich um einen zügigen Fortschritt aller Arbeiten. Mit dem erfahrenen Koordinator an Ihrer Seite gehen Sie auf Nummer sicher.

7. Die Einhaltung des Arbeitsschutzes durch den SiGeKo

Der SiGeKo hat die Grundsätze aus Paragraph 4 Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen. Näheres erfahren Sie bei Tipp zum Bau.

Die Maßnahmen zum Arbeitsschutz trifft Ihr SiGeKo gemäß dem Arbeitsschutzgesetz.

Hierzulande regelt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten bei der Arbeit. Das Gesetz dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu verbessern. Es beinhaltet Folgendes :

  • Allgemeine Vorschriften.
  • Pflichten des Arbeitgebers.
  • Pflichten und Rechte der Beschäftigten.
  • Weitere Abschnitte zu Regelungen, Strategien und Befugnissen.



Für die Aufgaben Ihres SiGe-Koordinators ist hauptsächlich §4 ArbSchG zu berücksichtigen. Der Paragraph enthält allgemeine Grundsätze für Arbeitgeber. Diese finden bei allen Maßnahmen zum Arbeitsschutz Anwendung. Folglich achtet ein SiGeKo in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen darauf:

  • Das anzustrebende Ziel bei der Arbeit ist eine möglichst geringe Gefährdung für die Beschäftigten. Das betrifft sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit. Ihr SiGeKo achtet auf Ihrer Baustelle auf typische Gefahren.
  • Die Maßnahmen bekämpfen die Gefahrenquellen. Der SiGeKo erkennt die Risiken rechtzeitig und gibt entsprechende Hinweise weiter.
  • Ihr Sicherheits-Koordinator informiert sich über den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene. Ferner berücksichtigt er wissenschaftliche Erkenntnisse, die den Arbeitsschutz betreffen.
  • Der SiGeKo achtet darauf, notwendige Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu verknüpfen. Insbesondere betrifft dies die Organisation, die Technik und die Bedingungen auf der Arbeit. Zudem berücksichtigt ein SiGeKo soziale Beziehungen und Fragen des Umweltschutzes.
  • Individuelle Schutzmaßnahmen behandelt Ihr SiGeKo stets nachrangig zu anderen Maßnahmen.
  • Ferner achtet er auf Gefahren für besonders Schutzbedürftige.
  • Gegebenenfalls erteilt Ihr SiGeKo geeignete Anweisungen.
  • Ein SiGeKo berücksichtigt, dass es für Beschäftigte womöglich Regelungen aus zwingend biologischen Gründen gibt. Das betrifft den Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Frauen in einer männlich besetzten Berufssparte.

8. Ihr SiGeKo und die BaustellV

Was die BaustellV über den SiGeKo sagt, lesen Sie bei Tipp zum Bau.

Die BaustellV beschreibt die Arbeit des SiGe-Koordinators.

In der Baustellenverordnung (BaustellV) finden Sie eingangs Abschnitte zu den Zielen und Begriffen. Hier lesen Sie, was der Gesetzgeber unter einer Baustelle und einem Bauvorhaben versteht. Nachfolgend geht es um die Planung der Ausführung des Bauvorhabens und den Koordinator (SiGeKo). Sie erfahren, wie der SiGeKo Sie vor und während der Baumaßnahme unterstützt.

Nach dem Abschnitt über den SiGeKo geht es noch einmal um Sie, den Bauherrn. Sie haben die Verantwortung, sich um die Planung und Koordinierung zu kümmern. Sofern Sie es wünschen, beauftragen Sie damit eine dritte Person.

Als nächstes nimmt die Verordnung auf die Pflichten der Arbeitgeber Bezug. Ab und zu sind Unternehmer ohne Beschäftigte auf Ihrer Baustelle. Die BaustellV sieht vor, dass diese die Hinweise Ihres SiGe-Koordinators berücksichtigen.

Abschließend weist Sie die BaustellV auf Maßnahmen bei ordnungswidrigem Verhalten hin. Darauf folgt ein Anhang. Im Anhang I finden Sie die Angaben, die Sie für die Vorankündigung benötigen. Anhang II befasst sich mit besonders gefährlichen Arbeiten. Wie das die Arbeit des SiGe-Koordinators betrifft, darauf geht Tipp zum Bau gesondert ein.

9. Die Koordination der Baumaßnahmen durch den SiGeKo

Tipp zum Bau informiert Sie über den SiGeKo, die Vorankündigung und andere Aufgaben.

Ihr SiGeKo übermittelt die Vorankündigung an die zuständige Behörde.

Die Koordination bestimmter Maßnahmen während der Planungsphase fällt in die Zuständigkeit Ihres SiGe-Koordinators. Dazu zählt die Einteilung der gleichzeitig oder nacheinander zu verrichtenden Arbeiten. Ein SiGeKo berücksichtigt dabei den Zeitfaktor, der für deren Ausführung angemessen ist. Gleichzeitig behält er die allgemeinen Grundsätze gemäß §4 ArbSchG im Blick.

Angesichts der im Artikel unter Punkt 2 genannten Umständen erstellt Ihr SiGeKo einen SiGe-Plan. Zudem veranlasst er, dass die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde eine Vorankündigung erhält. Das ist zumeist das Gewerbeaufsichtsamt. Mit der Vorankündigung übermittelt der SiGeKo die folgenden Angaben:

  • Ort der Baustelle.
  • Art des Bauvorhabens.
  • Name und Anschrift des Bauherrn.
  • Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten.
  • Name und Anschrift des SiGe-Koordinators.
  • Beginn und Dauer des Bauvorhabens.
  • Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle.
  • Zahl und gegebenenfalls Angaben zu Unternehmern, die ohne Beschäftigte auf der Baustelle tätig sind.

10. Der Gefahrenschutz wird durch den SiGeKo gewährleistet

Der SiGeKo leitet bei besonderen Gefahren Maßnahmen ein. Welche das sind, erfahren Sie bei Tipp zum Bau.

Bei besonderen Gefahren auf der Baustelle ist die Erfahrung des SiGe-Koordinators gefragt.

Arbeiten Beschäftigte mehrerer Unternehmen auf Ihrer Baustelle, übernimmt Ihr SiGeKo die erforderliche Koordination. Das ist auch dann der Fall, wenn auf Ihrer Baustelle besonders gefährliche Arbeit anfällt. Der SiGeKo stellt dann vorher einen SiGe-Plan auf und übermittelt die bereits erwähnte Vorankündigung. Als besonders gefährliche Arbeiten gelten die Folgenden:

  • Arbeiten, bei denen das Risiko besteht, verschüttet zu werden oder zu versinken. Dies betrifft beispielsweise Baugruben und Gräben mit einer Tiefe von mehr als fünf Metern.
  • Arbeiten, bei denen die Gefahr des Absturzes aus mehr als sieben Metern Höhe droht.
  • Arbeiten, bei denen die Beschäftigten mit biologischen Arbeitsstoffen bestimmter Risikogruppen in Berührung kommen. Entsprechende Angaben entnehmen Sie der Biostoffverordnung.
  • Arbeiten, bei denen Personen mit bestimmten Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung hantieren.

Darüber hinaus gibt es weitere Gefahren, bei denen Ihr SiGeKo rechtzeitig geeignete Schutzmaßnahmen einleitet. Diese betreffen ionisierende Strahlung, Hochspannung sowie Arbeiten, bei denen die Gefahr des Ertrinkens besteht. Dazu zählen auch Arbeiten mit Druckluft, Sprengstoff und unterirdische Arbeiten. Arbeiten mit Massivbauteilen über zehn Tonnen sind ebenfalls meldepflichtig.

11. Ihr SiGeKo und die RAB

Bei Tipp zum Bau lesen Sie, wie die RAB den Arbeitsschutz verbessert.

Ein SiGeKo folgt der Anleitung der RAB.

Die Grundlage für die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) ist das Arbeitsschutz-Gesetz (ArbSchG). Insbesondere § 4 ArbSchG betrifft die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen. Darüber hinaus findet die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) Anwendung. Die RAB dient dem Erreichen einer konkreten Anwendung.

Das Ziel der RAB ist eine Verbesserung des Arbeitsschutzes auf Baustellen. Die einzelnen Regeln greifen das Thema Sicherheit nicht nur theoretisch auf. Sie bieten konkrete Anleitung, insbesondere für Ihren SiGeKo. Es folgt eine Übersicht zum Inhalt der Regel für den Arbeitsschutz auf Baustellen:

  • RAB 10 Begriffs-Bestimmungen (beispielsweis: Baustelle, Ausführung des Bauvorhabens, Vorankündigung, Koordinierung)
  • RAB 25 Arbeiten in Druckluft.
  • RAB 30 Ein geeigneter Koordinator (SiGeKo).
  • RAB 31 Der SiGe-Plan.
  • RAB 32 Die Unterlage.

12. Vielfältige Kenntnisse sind gefragt

Die baufachlichen Kenntnisse Ihres SiGeKos richten sich nach den konkreten Erfordernissen der jeweiligen Baumaßnahme. Das bedeutet, dass die Kenntnisse Ihres Koordinators immer den speziellen Aufgaben zu entsprechen haben. Das ist ein Grund, warum Sie gelegentlich mehr als einen SiGeKo benötigen. Die Kenntnisse betreffen unter anderem folgende Bereiche:

  • Die funktionelle, technische beziehungsweise organisatorische Planung von Baumaßnahmen.
  • Technische Regelwerke.
  • Standsicherheit von baulichen Anlagen und Hilfsbauwerken.
  • Baustoffe, Bauverfahren und Baugeräte.
  • Einrichtung und Organisation einer Baustelle.
  • Technischer Ausbau, Innenausbau und technische Ausrüstung.
  • Wartung, Unterhaltung und Erhaltung baulicher Anlagen.
  • Ausschreibung, Vergabe, Bauvertragsrecht.

Für Ihren SiGeKo sind Aufgaben, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen, besonders relevant. Bei unzureichenden baufachlichen Kenntnissen des SiGeKos ziehen Sie einen anderen Koordinator zu Rate.

13. Der Experte in Sachen Arbeitsschutz

Der SiGeKo ist Experte auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes. Tipp zum Bau erklärt, warum Sie davon profitieren.

Ihr SiGeKo verfügt über eine fachliche Qualifikation zum Arbeitsschutz.

Die spezielle Verantwortung bezüglich des Arbeitsschutzes setzt eine geeignete fachliche Qualifikation Ihres SiGe-Koordinators voraus. Es versteht sich von selbst, dass er alle gesetzlichen Vorgaben kennt. Dafür erwirbt er mittels einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung entsprechendes Know How. Zudem verfügt Ihr SiGeKo auch stets über umfangreiche berufliche Erfahrung. Seine fachlichen Kenntnisse decken sich mit den folgenden Anforderungen:

  • Der Koordinator beachtet die allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes gemäß § 4 ArbSchG.
  • Er ist in der Lage, Gefahrenquellen auf Ihrer Baustelle zu ermitteln und zu beurteilen.
  • Ihr SiGeKo registriert auch Gefährdungen für spätere Arbeiten an baulichen Anlagen. Diese hält er schriftlich im SiGe-Plan fest.
  • Er ist ein geschickter Organisator für den Arbeitsschutz auf Baustellen.

14. Gefragte Fähigkeit – der SiGeKo als Koordinator

Ein SiGeKo verfügt selbstverständlich auch über Fertigkeiten als Koordinator. Sie ergänzen seine baufachlichen Kenntnisse und sein Wissen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes. Spezielle Koordinatoren-Kenntnisse sind nötig. Sie betreffen:

  • Sinn und Zweck der Baustellenverordnung (BaustellV).
  • Den jeweiligen Anwendungsbereich der BaustellV.
  • Inhaltliche Anforderungen der BauStellV.
  • Aufgaben und Pflichten des Koordinators.
  • Seine rechtliche Stellung zum Bauherrn und zu anderen am Bau beteiligten Personen.
  • Zweck und Inhalt der Vorankündigung, des SiGe-Plans und der Unterlage für spätere Arbeiten.
  • Instrumente der Koordinierung.

Gelegentlich verfügt ein angehender Koordinator nicht über die notwendigen speziellen Kenntnisse. In diesem Fall benötigt er eine zusätzliche Aus- oder Weiterbildung. Die Anlage C zur RAB 30 enthält weitere Informationen zur speziellen Ausbildung des Koordinators. In der Anlage D zur RAB 30 stehen Empfehlungen für Anforderungen an geeignete Lehrgangsträger.

15. Klären Sie vorab diese Fragen

Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) gibt Ihnen Tipps zur Auswahl des SiGe-Koordinators. Außer seiner baufachlichen Qualifikation benötigt dieser Kenntnisse zum Arbeitsschutz und seiner Rolle als Koordinator. Doch was nützt Ihnen ein qualifizierter Koordinator mit einem voll gepackten Zeitplan? Sie erwarten natürlich, dass Ihr SiGeKo für Sie und Ihre Baustelle da ist.

Folgen Sie den Empfehlungen der RAB 30. So finden Sie einen SiGeKo, der auch Zeit hat, sich Ihrem Bauvorhaben zu widmen. Tipp zum Bau gibt diese Empfehlungen an Sie weiter. Die folgenden Kriterien helfen Ihnen als Bauherr den zeitlichen Rahmen für die Arbeiten einzuschätzen:

  • Wie komplex fallen die Planungen aus. Handelt es sich unter Umständen um eine Veränderung am bestehenden Gebäude? Oder denken Sie an einen Neubau?
  • Wie viele Personen oder Firmen beteiligen sich an der Planung?
  • Mit welcher Bauzeit rechnen Sie?
  • Wie sehen die Gegebenheiten auf der Baustelle aus? Erschweren beengte Verhältnisse den Ablauf der Bauarbeiten? Sehen Sie womöglich technische Schwierigkeiten auf sich zukommen?
  • Wie viele Personen oder Firmen beteiligen sich an der Ausführung der Baumaßnahmen?
  • Welche Anforderungen gibt es unter Berücksichtigung späterer Arbeiten?

All diese Fragen klären Sie im Vorfeld mit Ihrem voraussichtlichen SiGeKo. Er ist Ihr Ansprechpartner hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Vertrauen Sie seiner Erfahrung. Damit gehen Sie allen Risiken von Anfang an rechtzeitig aus dem Weg. Schließlich geht es auch um Ihre Gesundheit und Ihr Leben.

16. Erstellen Sie rechtzeitig einen SiGe Plan

Der SiGeKo erstellt den SiGe-Plan. Was darin steht, lesen Sie bei Tipp zum Bau.

Der SiGeKo erstellt den SiGe-Plan und hält ihn auf dem aktuellen Stand.

Rechnen Sie während Ihres Bauvorhabens mit besonderen Gefahren, benötigen Sie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Diesen erstellen Sie auch immer dann, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen an Ihrem Bauvorhaben mitarbeiten. Haben Sie einen SiGeKo, übernimmt er das gerne für Sie. Er stellt den SiGe-Plan rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten auf.

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) beschreiben Inhalt und Form des SiGe-Plans. Die RAB 31 enthält nach den Vorbemerkungen genaue Hinweise zum Anwendungsbereich. Eine Tabelle gibt dazu einen Überblick. Darauf folgen die Abschnitte mit den Anforderungen und zur Form des SiGe-Plans. Ihr SiGeKo kennt sich damit bestens aus. Die Anforderungen betreffen folgende Punkte:

  • Die Erstellung und Anpassung des SiGe-Plans.
  • Die Möglichkeit der Einsichtnahme mit Beginn der Baumaßnahmen.
  • Die Pflichten der Arbeitgeber und sonstiger Personen gemäß ArbSchG.
  • Die inhaltlichen Anforderungen für den SiGe-Plan, die mindestens gelten.
  • Die inhaltlichen Empfehlungen, die im Ermessen des SiGe-Koordinators liegen.

17. Ihr SiGeKo und die Unterlage für spätere Arbeiten

Der SiGeKo erstellt die Unterlage für spätere Arbeiten.

Tipp zum Bau erklärt Ihnen die Unterlage, die der SiGeKo zur Verfügung stellt.

Die RAB beschreibt auch den Inhalt und die Form der Unterlage gemäß der BaustellV. Die RAB 32 enthält ebenfalls zunächst einige Vorbemerkungen und Hinweise zum Anwendungsbereich. Nach den Bestimmungen zu verschiedenen Begriffen und folgt eine Reihe von Beispielen. Diese zeigen Ihnen, bei welchen späteren Tätigkeiten Ihnen die Unterlage von Nutzen ist:

  • Wartungsarbeiten.
  • Inspektionsarbeiten.
  • Instandsetzungsarbeiten.
  • Betriebliche und bauliche Erhaltung von Infrastrukturen.
  • Sonstige Arbeiten zur Instandhaltung und Erneuerung.


Ihr SiGeKo kennt die Anforderungen für die Unterlage, die die RAB als nächstes beschreibt. Demnach ist es seine Aufgabe, die Unterlage rechtzeitig zu erstellen und kontinuierlich zu ergänzen. Zu den erforderlichen Angaben zählen:

  • Angaben zum Teil der baulichen Anlage.
  • Art der Arbeit.
  • Die mit der späteren Tätigkeit verbundenen möglichen Risiken.
  • Hinweise zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz.

Darüber hinaus macht der SiGeKo gegebenenfalls weitere Angaben. Die RAB 32 gibt dazu entsprechende Hinweise und zeigt dem SiGeKo konkrete Beispiele. Die Beispielpläne enthalten Tabellen, die einen schnellen Überblick zu den Gefahren erlauben. Damit stellt der SiGeKo ein praktisches Nachschlagewerk für spätere Arbeiten zur Verfügung.

18. Gefährliche Altlasten – Kriegsmunition auf Baustellen

Tipp zum Bau erläutert, warum der SiGeKo bei der Kampfmittelräumung dabei ist.

Ihr SiGeKo ist bei der Kampfmittelräumung dabei.

Es kommt gelegentlich vor, dass bei einem Bauvorhaben alte Kriegsmunition zum Vorschein kommt. Diese sicher zu bergen, ist die Aufgabe von Spezialisten. Vorausgesetzt es arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle, bestellt der Bauherr einen SiGeKo. Der Koordinator übernimmt die folgenden Arbeiten:


  • Er veranlasst eine Vorankündigung.
  • Der Koordinator stellt sicher, dass die am Bau Beteiligten ihren Pflichten gemäß BaustellV nachkommen.
  • Der SiGeKo achtet darauf, dass die Grundsätze gemäß § 4 ArbSchG Beachtung finden.
  • Er ergänzt den SiGe-Plan und hält ihn auf dem aktuellen Stand.
  • Der Koordinator reicht die Vorankündigung bei der zuständigen Behörde ein.
  • Ihr SiGeKo koordiniert die anfallenden Arbeiten in Absprache mit den Arbeitgebern und der Bauleitung.
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