1. Gefahren auf der Baustelle



Der SiGeKo sorgt für Sicherheit.
Baustellen sind europaweit die gefährlichsten Arbeitsbereiche. Etwa jeder zweite tödliche Arbeitsunfall ereignet sich auf einer Baustelle. Kein Wunder, denn dort wird mit schwerem Gerät und in großer Höhe gearbeitet. Deshalb birgt eine Baustelle viele Risiken, selbst für ausgebildete Handwerker!
Seit dem 01.07.1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz. Durch diese wird auf Baustellen Sicherheit und gut koordinierte Arbeitsbedingungen geschaffen. Die Verordnung maximiert die Sicherheit, da verschiedene Dinge zu Planungsfehlern führen:
- Ständig wechselnde Arbeitsbedingungen.
- Handwerker von verschiedenen Betrieben, die gleichzeitig oder nacheinander zusammenarbeiten.
- Termindruck.
Um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten, ist gute Organisation das A und O.
2. Wann ist ein SiGeKo erforderlich?



Sicherheit ist wichtig – vor allem auf der Baustelle.
Wenn sich alle an die Sicherheitsvorschriften halten, werden Unfälle am besten vermieden. Als Bauherr ist es Ihre Aufgabe dafür zu sorgen. Der Gesetzgeber hat dazu die Baustellenverordnung ins Leben gerufen. Die rechtlichen Grundlagen für die Sicherheit auf Baustellen sind festgelegt. Sie finden diese unter §2 und §3 der Baustellenverordnung und §4 des Arbeitsschutzgesetzes.
Sobald mehrere Betriebe auf Ihrer Baustelle tätig sind, wird es jedoch schnell unübersichtlich. Dann sind Sie als Bauherr dazu verpflichtet, einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz bereit zu stellen. Er kümmert sich darum, dass alle Gewerke die Baustellenverordnung einhalten. Dadurch garantiert er die Sicherheit auf Ihrer Baustelle.
Tipp:
Theoretisch ist es möglich, dass Sie als Bauherr Ihr eigener SiGeKo sind. Dazu benötigen Sie allerdings die erforderlichen Qualifikationen. Die Voraussetzungen finden Sie in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30). Allerdings hat ein staatlich geprüfter SiGeKo im Normalfall deutlich mehr Erfahrung im Arbeitsschutz und Bauwesen.
3. Was macht ein SiGeKo?



Was für Arbeit macht der SiGeKo?
Sie sind als Bauherr rechtlich für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle verantwortlich. Wenn Sie einen SiGeKo beauftragt haben, übernimmt er die Haftung. Durch seine Ausbildung und jahrelange Berufserfahrung weiß der Fachmann, was auf einer Baustelle zu beachten ist.
Mit einem SiGeKo übergeben Sie Ihre Baustelle in sichere Hände. Dadurch entlasten Sie nicht nur sich selbst. Zudem vermeiden Sie auch Ärger mit den Aufsichtsbehörden. Somit läuft Ihr Bauvorhaben weitestgehend ungestört ab.
Ihr SiGeKo
- Koordiniert die Arbeiten räumlich und zeitlich. Somit minimieren sich Risiken.
- Achtet darauf, dass sich Arbeiten nicht gegenseitig behindern. Dadurch geht Ihr Bauvorhaben schneller voran.
Zusätzlich übernimmt der Sicherheitsbeauftragte noch weitere Aufgaben:
Vorankündigung
Sie müssen die Behörden 2 Wochen im Voraus darüber informieren,
- wenn die Arbeiten auf Ihrer Baustelle mehr als 30 Tage dauern und mehr als 20 Angestellte gleichzeitig tätig werden.
- wenn der Umfang voraussichtlich 500 Personentage (= Arbeitstage x Beschäftigte) überschreitet.
Auch das fällt in den Tätigkeitsbereich des SiGeKo.
SiGeKo Plan
Bereits vor Beginn der Bauarbeiten wird der SiGeKo aktiv. Denn häufig fallen auch bei kleineren Bauvorhaben gefährliche Arbeiten an. Daher prüft der Sicherheitskoordinator im Vorfeld die Risiken. Dementsprechend stimmt er auch die Sicherheitsvorkehrungen darauf ab. Diese Zusammenstellung wird als Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGe-Plan) bezeichnet. Darin hält er z.B. fest, wenn die mögliche Absturzhöhe bei einer Tätigkeit mehr als sieben Meter beträgt. Außerdem vermerkt der SiGeKo hier Hinweise auf entsprechende Arbeitsschutz-Bestimmungen.
Betreuung der Bauarbeiten
Wenn mehrere Unternehmen nacheinander oder gleichzeitig auf Ihrer Baustelle tätig werden, entsteht potentiell Chaos.
Ihr SiGeKo:
- Kümmert sich um die Baustelleneinrichtung, z.B. die Beleuchtung.
- Stellt zusätzlich sicher, dass Gas- und Stromleitungen erdverlegt werden.
- Ist auch bei der Aufstellung von Baumaschinen anwesend.
- Da die Sicherheit immer vorgeht, hat der SiGeKo auf der Baustelle ein Weisungsrecht auf der Baustelle.
- In Notfällen ist er befugt Mahnungen oder Fristen gegenüber Anderen aussprechen.
Ihr Koordinator dient auch als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten. Sie beginnen eine Arbeit, bei der Sie mit unbekannten Materialien in Kontakt kommen? Er sagt Ihnen, ob Sie einen Atemschutz oder andere Schutzvorrichtungen benötigen.
Absturzsicherung
Die meisten Unfälle sind Abstürze. Aus diesem Grund legt der SiGeKo ein besonderes Augenmerk auf Absturzsicherungen. Dazu gehören Abdeckungen an Bodenöffnungen, Seitenschutz an Treppen sowie Fanggerüste. Grundsätzlich plant der SiGeKo die Schutzvorrichtungen so, dass möglichst alle Gewerke diese nutzen.
SiGeKo Unterlage
Zusätzlich erstellt Ihr Koordinator in der Planungsphase eine so genannte Unterlage. Diese bezieht sich auf alle Arbeiten, die nach dem Bau anfallen. Dazu zählen z.B. Umbau, Wartung, Inspektion oder Abbrucharbeiten, aber auch das alltägliche Leben in Ihrem Haus.
In der Unterlage sind Leitungssysteme für Strom, Wasser oder Gas, Zugänge und Ähnliches vermerkt. So gewährleistet diese auch nach den Bauarbeiten die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten.
4. Ausbildung des SiGeKo



Die Ausbildung ist eine Zusatzqualifikation.
SiGeKo ist kein eigenständiger Beruf sondern eine Zusatzqualifikation. Um staatlich anerkannter Experte für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu werden, ist eine Fortbildung notwendig. Dabei sind grundlegende Voraussetzungen für den Beruf des SiGeKo nach RAB 30:
- Ausbildung im Baugewerbe oder Studium im Bauingenieurwesen (möglich auch in einer anderen Ingenieurwissenschaft).
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bauwesen.
5. Kosten eines SiGeKo



Was kostet ein SiGeKo?
Sicherheit hat ihren Preis. Der SiGeKo ist das aber allemal wert. Doch was für Kosten kommen auf Sie als Bauherr zu? Das Honorar des SiGeKo ist nicht festgelegt. Sie vereinbaren es für gewöhnlich vorher. Das heißt, es gibt keine festen Preise und somit kaum Schätzwerte.
Normalerweise legen Sie das Honorar auf Basis einer dieser zwei Grundlagen fest:
- Prozentsatz der gesamten Bausumme.
- (Geschätzter) Stundenaufwand.
Oftmals ist ein geringer Prozentsatz der gesamten Bausumme Orientierungspunkt für das Honorar. Diesen Prozentsatz vereinbaren Sie vorher mit Ihrem SiGeKo. Die Sicherheit auf Ihrer Baustelle ist unbezahlbar. Seien Sie daher lieber nicht knauserig. Rechnen Sie also die Kosten von Anfang an mit ein.