Schrittmaßregel Treppe

 

Tipp zum Bau informiert über die Schrittmaßregel für Treppen.

Die Schrittmaßregel für Treppen gibt es schon seit dem 17. Jahrhundert.

Die Schrittmaßregel bestimmt das Steigungsverhältnis einer Treppe. Dabei sind Auftrittsfläche und Stufenhöhe von der durchschnittlichen Schrittlänge abgeleitet. Eine Treppe nach Schrittmaßregel garantiert Komfort und Sicherheit beim Treppensteigen. 

Berechnen einer Treppe nach Schrittmaßregel 

Die Schrittmaßregel für Treppen ist ein Planungsgrundsatz für jeden mehrstöckigen Bau. Denn in der DIN 18065 ist sie beim Treppenbau gesetzlich vorgeschrieben.

Nach der Maßregel berechnet sich die Stufenhöhe oder Steigung S und die Auftrittsfläche A. Grundlegend leiten sie sich von der durchschnittlichen Schrittlänge eines mittelgroßen Europäers ab. Diese beträgt, gemessen an den Fersen-Hinterkanten, 59 bis 65 cm. Der in Rechnungen oft verwendete Mittelwert ist 63 cm.

Beim Treppensteigen verkürzt sich die Schrittlänge um das zweifache der Steigung. Es ergibt sich demnach folgende Formel: 2xS + A = 59 bis 65.

 

Mögliche Steigungsverhältnisse nach Schrittmaßregel 

 

Nach dieser Formel sind verschiedene Maße möglich. Hier zwei Beispiele zur Orientierung:

  • Eine steile Kellertreppe hat eine Steigung und Auftrittsfläche von 21 cm.
  • Bei einer angenehme Wohnungstreppe beträgt die Steigung 18 cm und die Auftrittsfläche 27 cm.

Gängige Seitenverhältnisse, die die Schrittmaßregel für Treppen erfüllen, sind:

  • Steigung: 17 cm / Auftritt: 29 cm.
  • Steigung: 18 cm / Auftritt: 27 cm.
  • Steigung: 19 cm / Auftritt: 25 cm.

 

Ausnahmen für die Schrittmaßregel bei Treppen 

 

Bei durchgehend gewendelten Treppen variieren die Stufen in ihrer Breite und damit im Schrittmaß. Außerdem: Ist die Auftrittsfläche breiter, so sind beim Abwärtsgehen außerdem größere Schritte möglich. Das gibt mehr Sicherheit

Es kommt folglich bei der Auftrittsfläche zu leichten Abweichungen. Die Steigung der Stufen bleibt im Treppenverlauf jedoch konstant, sonst besteht Stolpergefahr. Auch bei Treppen in Kindergärten sind Abweichungen möglich. Eine Anpassung des Steigungs-Verhältnisses an die Schrittmaße eines Kindes ist hier denkbar.

 

Weitere Regeln für das Steigungsverhältnis nach Schrittmaßregel

 

Bei einer Treppe mit einer Neigung von 30 Grad sind zwei weitere Regeln anwendbar:

  • Die Bequemlichkeitsformel, nach ihr gilt: A – S = 12 cm. Ob Nutzer eine Treppe tatsächlich als angenehm empfinden, ist jedoch sehr individuell. Je nach Größe und Alter gibt es Unterschiede.
  • Die Sicherheitsformel besagt: A + S = 46 cm. Sie garantiert, dass die Auftrittsfläche beim Abstieg trittsicher ist.

Eine Treppe mit einer Steigung und Auftrittsfläche von 17 / 29 cm erfüllt alle drei Regeln. Sie fordert den geringsten Kraftaufwand, für viele Nutzer ist dieses Verhältnis angenehm. Alle drei Prinzipien gehen auf den französischen Baumeister Francois Blondel zurück. Dieser veröffentlichte die Regeln in seinem Werk Cours d’architecture bereits im 17. Jahrhundert.