1. Woraus besteht das Abwasser?
Knapp die Hälfte des gesamten Abwassers entsteht in Privathaushalten. Der zweite große Bestandteil ist Regenwasser. Dieses wird auf seinem Weg zum Erdboden oft durch Verunreinigung in der Luft verschmutzt. Dazu zählen Straßenstaub, Reifenabtrieb sowie sämtliche Abgase. Jährlich werden Milliarden Liter Regenwasser von Kläranlagen gereinigt. Der kleinste Abwasseranteil stammt aus der Industrie und Betrieben.
Wofür braucht man eine Abwasserentsorgung?
Ohne geregelte Abwasserentsorgung und Kläranlagen, die das Wasser reinigen, werden unsere Gewässer langfristig verschmutzt. Flüsse und Seen sind dann nicht mehr für Sie zugänglich. Zu große Mengen an Schmutzwasser sind einfach eine Belastung für die Umwelt. Das verschmutze Wasser gelangt früher oder später ins Grundwasser und verursacht Krankheiten. Schützen Sie die Umwelt und informieren Sie sich über eine sachgerechte Abwasserentsorgung.
2. Varianten der Abwasserentsorgung
Zentral-öffentliche Abwasserentsorgung
Der Großteil aller Privathaushalte ist mit dem zentral-öffentlichen Netz der Abwasserentsorgung verbunden. Bei der Erschließung eines neuen Grundstückes sind Sie dazu verpflichtet, einen Anschluss an dieses System zu nutzen. Nur unter gewissen Umständen wird eine Befreiung der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gestattet. Die Abwasserentsorgung am Haus wird durch eine Freigefälleleitung gewährleistet. Das Gefälle beträgt dabei 0,5 bis einen Zentimeter pro Meter. Das Abwasser fließt durch das Gefälle ohne Hilfsmittel in die Kanalisation.
Um Ihren Anschluss mit Freigefälle zu installieren, benötigen Sie einen Kontrollschacht. Dieser verhindert das Zurückfließen des Wassers: Eine Verstopfung Ihrer Abwasserentsorgung wird so verhindert. Alternativ zu einer Freigefälleleitung geschieht Ihre Abwasserbeseitigung durch eine Druckentwässerung. Sie benötigen dazu ebenfalls einen Schacht, werden aber über ein Hauspumpwerk an das Kanalnetz angeschlossen. Über Kanäle gelangt Ihr Schmutzwasser zur Abwasserentsorgung in die öffentliche Kläranlage.
Abwasserentsorgung in Sammelgruben
In Ausnahmefällen werden Grundstücke an abgedichtete Sammelgruben angeschlossen. Wie der Name schon erkennen lässt, fließt das Abwasser in eine große Grube. Wichtig ist, dass die Grube für die Abwasserbeseitigung komplett dicht ist. Dadurch wird das Durchsickern verhindert und das Grundwasser bleibt vom Schmutzwasser unberührt.
Kleinkläranlage zur Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung einer Gemeinde oder eines Grundstückes wird unter Umständen durch eine Kleinkläranlage durchgeführt. Diese Kläranlage reinigt das Abwasser, ohne mit der zentralen öffentlichen Abwasserentsorgung verbunden zu sein. Eine Kleinkläranlage zur Abwasserbeseitigung wird unter einer wichtigen Voraussetzung genehmigt: In den nächsten 15 Jahren nach Installation darf kein Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung erfolgen.
3. Installation einer Anlage zur Abwasserentsorgung
Abwasserentsorgung in die öffentliche Kanalisation
Der Großteil aller Haushalte ist an das öffentliche Kanalsystem zur Abwasserentsorgung angeschlossen. Das Abwasser fließt darin ungehindert zur Kläranlage. Hier erfahren Sie, was Sie alles für Ihren neuen Anschluss zur Abwasserbeseitigung benötigen.
- Zuerst beantragen Sie einen neuen Anschluss zur Abwasserentsorgung. Informieren Sie sich dazu über den Zuständigen in Ihrer Gemeinde.
- Neben dem Antrag benötigen Sie einen Eigentumsnachweis für die Abwasserbeseitigung.
- Eventuell ist eine Vollmacht und eine Kopie des amtlichen Lageplans erforderlich.
Wurde Ihr Antrag von den Zuständigen genehmigt, wird die Anlage zur Abwasserbeseitigung installiert. Das komplette Rohrsystem hat in der Regel eine Länge von 30 Meter. Auf Ihrem Grundstück selbst befinden sich lediglich 1,5 Meter davon. Abwasserrohre liegen in einer Tiefe von einem Meter und fließen in den drei Meter tiefen Kanal.
An der Grundstücksgrenze wird ein Übergabeschacht eingebaut. Dieser ermöglicht einen reibungslosen Übergang der Abwasserentsorgung vom Haus zur öffentlichen Kanalisation. Der Schacht ermöglicht zusätzlich Wartungsarbeiten am Rohrsystem Ihrer Abwasserbeseitigung. Beachten Sie bei der Anlagezur Abwasserentsorgung das benötigte Gefälle. Dieses beträgt 0,5 bis einen Zentimeter pro Meter. Damit wird sichergestellt, dass das Abwasser in den Kanal fließt und nicht zurück ins Haus. Starker Regen oder eine Verstopfung verhindern jedoch unter Umständen das Weiterfließen des Abwassers. In Extremfällen fließt das Wasser sogar zurück ins Haus. Um diese Situation zu verhindern, wird eines dieser technischen Sicherheitssysteme eingebaut:
- Die Abwasser-Hebeanlage ist der sicherste Schutz vor Rückstau.
- In Privathaushalten wird häufig eine Rückstauklappe verbaut.
Regenwasser-Anschluss zur Abwasserentsorgung
Neben dem Abwasser leiten Privathaushalte auch Ihr Regenwasser in Kanalleitungen ab. Das spielt auch beim Einbau der Anlage zur Abwasserentsorgung eine Rolle. Regenwasser wird zusammen oder getrennt vom Abwasser in die Kanalisation weitergeleitet.
- Beim Trennverfahren werden Regenwasser und Abwasser in zwei unterschiedlichen Rohrleitungen dem Kanal zugeführt.
- Das Mischverfahren ermöglicht hingegen eine gemeinsame Einleitung in die öffentliche Kanalisation.
Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie dazu berechtigt sind, Regenwasser in die öffentliche Abwasserbeseitigung zu leiten. Um die Überlastung des Kanals zur Abwasserentsorgung zu verhindern, werden Regenwasser-Leitungen meist gedrosselt.
Privater Kanalisationsteil
Für Ihren privaten Teil der Kanalisation sind Sie alleine verantwortlich. Eigentümer sind generell dazu verpflichtet, alle Abwasserrohe für die Abwasserentsorgung im Haus selbst zu kontrollieren. Das gilt aber auch für Rohre außerhalb des Hauses, die zum Kontrollschacht führen. Oftmals verläuft ein Teil der Kanalisation unter Grundstücken hindurch. Der Hauseigentümer ist dann sowohl für die Abwasserbeseitigung, als auch für diesen Kanalisationsteil zuständig. Vielen Grundstückbesitzern ist diese Verantwortung unbekannt, weshalb einige Teile der Kanalisation in schlechtem Zustand sind. Fehlende Kontrollen und Sanierungen verschlimmern die Situation der Abwasserentsorgung. Undichte Abwasserkanäle gefährden teilweise unser Trinkwasser.
4. Abwasseranlagen der Abwasserbeseitigung
Öffentliche Kläranlage für die Abwasserbeseitigung
Zunächst wird das Schmutzwasser aus der Abwasserentsorgung in der Kläranlage mit Rechen grob gereinigt. Große, feste Stoffe wie Klopapier werden dabei aus dem Wasser gefischt. Diese Stoffe werden später Teil des übrig gebliebenen Klärschlamms. Ein Sandfang fängt alle schweren Partikel aus dem Wasser auf. Darunter gehören mineralische Feststoffe wie Kies, Erde oder Sand. Als nächstes fließt das Wasser durch ein Vorklärbecken. Eine langsame Strömung sorgt dafür, dass sich kleine, leichte Schmutzpartikel absetzen.
Im Belebungsbecken der Abwasserentsorgung trifft das Wasser auf Mikroorganismen. Bakterien fressen Öle, Düngemittel und Weiteres auf. Gleichzeitig reinigen sie so das Wasser von organischem Schmutz. Die letzte Station in der Kläranlage ist das Nachklärbecken. Dort setzen sich die Mikroorganismen am Boden ab und werden zu Schlamm. Der Schlamm wird in einen Faulturm gebracht, wo er gärt und zu Klärschlamm wird. Zu guter Letzt wird das saubere Wasser direkt in Flüsse geleitet. Bedenken Sie jedoch: Das Wasser beinhaltet noch immer Keime. Mit dem Klärprozess können keine Medikamente und andere Stoffe entfernt werden. Neben dem klassischen Klärvorgang verwenden heutzutage einzelne Klärwerke weitere Methoden:
- UV-Licht wird eingesetzt, um Keime effizient abzutöten und das Wasser zu desinfizieren.
- Eine Membrankläranlage filtert sämtliche Bakterien und Viren aus dem Wasser heraus.
Kleinkläranlage
Grundstückseigentümer können auf Ihrem Grundstück eine Kleinkläranlage betreiben. Die Abwasserbeseitigung erfolgt in einer Grube. Feste und schwere Stoffe setzen sich hier ab. Als zweiter Schritt folgt die biologische Reinigung. Mikroorganismen vernichten organischen Schmutz. Wie Sie sehen, gibt es Ähnlichkeiten zur Abwasserentsorgung in öffentlichen Kläranlagen. Auf Grund ihres Umfangs benötigen Kleinkläranlagen jedoch weniger aufwändige Reinigungsprozesse für die Abwasserbeseitigung.
In einigen Fällen nutzen Kleinkläranlagen weitere Verfahren und Methoden, um das Abwasser entsprechend zu reinigen. Außerdem muss der übrige Klärschlamm ordnungsgemäß entsorgt werden. Kleinkläranlagen werden von Eigentümer regelmäßig gewartet und untersucht. So wird auf lange Zeit eine gute Reinigung gewährleistet. Ein anerkannter Sachverständiger untersucht die Anlage all zwei bis vier Jahre. Das Ergebnis der Abwasserbeseitigung wird der Gemeinde vorgelegt.
Abwasserentsorgung in die Kanalisation
Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch ein Trenn- oder ein Mischsystem in die Kanalisation. Bei einem Trennverfahren fließen Abwasser und Regenwasser in getrennten Leitungen zur Kläranlage. Das Mischverfahren ermöglicht die gemeinsame Einleitung in die Abwasserentsorgung. Dies wird ähnlich gehandhabt wie bei gemischten oder getrennten Hausanschlüssen.
5. Abwasserbehandlung nach der Abwasserbeseitigung
Die Wasserwirtschaft entwickeln fortlaufend neue Verfahren zur Verwertung der in Kläranlagen übrig gebliebenen Reste. Entscheidend sind der Klärschlamm und der nährstoffreiche Phosphor. Jährlich bleiben Millionen Tonnen an Klärschlamm in den Kläranlagen zurück. Rund 70 Prozent davon werden thermisch wiederverwertet. Gut ein Drittel des Schlamms wird dagegen in der Landwirtschaft eingesetzt.
Der Schlamm ist nährstoffreich und eignet sich hervorragend zur Rekultivierung. Einerseits führt zusätzlicher Phosphor zur Überdüngung und belastet die Umwelt. Andererseits ist der Nährstoff in der Natur nur begrenzt verfügbar. Neue Verfahren sollen eine Rückgewinnung des Phosphors möglich machen. Lediglich ein geringer Teil des Klärschlamms kann nicht wiederverwendet werden und wird entsorgt. Um der Umwelt nicht zu schaden, wird auch dieser Rest natürlich behandelt.
6. Kosten der Abwasserentsorgung
Beitragskosten der Abwasserbeseitigung
Die Beitragskosten der Abwasserbeseitigung variieren zwischen den einzelnen Gemeinden und Ländern. Einige Gemeinden verzichten auf die Erhebung eines Abwasseranschluss-Beitrags. Beitragskosten sind in der Regel für einen neu errichteten Anschluss zu entrichten.
Abwasseranschluss für die Abwasserentsorgung
Die Kosten eines neuen Anschlusses an das System zur Abwasserbeseitigung Ihres Grundstückes sind von vielen Faktoren abhängig:
- Die Kosten für Art und Durchmesser der Rohre variieren stark.
- Die Anzahl der Schächte wird an die Größe des Gebäudes angepasst.
- Die Beschaffenheit des Bodens spielt eine wichtige Rolle. Ist der Boden besonders hart, dauert das Aufgraben länger und kostet mehr.
- Die Tiefe und Länge Ihres Rohrsystems wirken sich ebenfalls auf die Kosten aus.
Für Ihren neuen Abwasseranschluss benötigen Sie eine Aufgrabe- und Sperrgenehmigung. Diese kostet circa 60 Euro. Liegt Ihr Grundstück neben einer Straße, so haben Sie Verkehrssicherungs-Einrichtungen aufzustellen. Die Kosten hierfür betragen etwa 90 Euro. Der Abwasserentsorgungs-Anschluss hat eine Länge von 30 Meter. Eine entsprechende Grube muss dafür ausgehoben werden. Das Graben kostet Sie bis zu 8.500 Euro. Nun werden die Rohrleitungen auf Ihrem Grundstück verlegt. Planen Sie dafür Kosten in Höhe von 4.000 Euro ein. Zusätzlich werden Revisions- und Kontrollschächte, sowie Dichtungen angebracht. Zu Ihrer Anlage zur Abwasserbeseitigung kommen hierdurch weitere 2.500 Euro hinzu. Die aufgeführten Kosten sind allerdings nur ein Richtwert. In einzelnen Fällen wird eine deutlich kleinere Grube ausgehoben und weniger Rohre verlegt. Die Baugesamtkosten Ihrer Abwasserbeseitigung liegen also zwischen 10.000 bis 17.000 Euro.
Abwassergebühren
Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung unterscheiden sich ebenfalls von Gemeinde zu Gemeinde. Ein weiterer Faktor ist die Art der Abwasserentsorgung. Eine dezentrale Abwasserbeseitigung ist immer mit höheren Kosten verbunden. Die Abwasser-Grundgebühren berechnen Sie mit diesen Faktoren:
- Lesen Sie die Zählergröße Qn an Ihrem Wasserzähler regelmäßig ab.
- Informieren Sie sich bei dem für Sie zuständigen Entsorger.
- Rechnen Sie damit, dass 20 Cent bis acht Euro pro Tag für die Abwasser-Grundgebühr anfällt.
Neben der Abwasser-Grundgebühr wird eine Gebühr für Abwassermengen berechnet. Eine zentrale Abwasserentsorgung über das Kanalsystem kostet Sie zwei bis drei Euro pro Kubikmeter. Deutlich kostspieliger kommt Ihnen eine dezentrale Abwasserbeseitigung. Eine mobile Einheit fährt zu Ihnen, pumpt Ihr Abwasser ab und nimmt es mit. Dieser Prozess kann bis zu 90 Euro pro Kubikmeter kosten. Zusätzlich fallen meist Anfahrtskosten von etwa 10 Euro an.
7. Gesetzliche Vorschriften zur Abwasserbeseitigung
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das Wasserhaushaltsgesetz beantwortet Ihnen alle Fragen über Gewässer, Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, sowie Bußgelder und Haftung. Genaueres zur Abwasserentsorgung finden Sie in Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung. Wir haben Ihnen hier das Wichtigste aus diesem Abschnitt zusammengefasst:
- Beseitigen Sie Ihr Abwasser über zentrale Anlagen, um das Gemeinwohl nicht zu gefährden.
- Nur flüssige, ungefährliche Stoffe sind im Abwasser erlaubt.
- Jeder Privathaushalt, Betrieb und die Industrie ist zur Abwasserentsorgung verpflichtet.
- Abwasser darf nur gereinigt ins Gewässer geleitet werden.
Gemeindeverordnungen
Die Gemeindeverordnungen der einzelnen Bundesländer beinhalten Regelungen über die Abwasserentsorgung. Es gibt unter Umständen Abweichungen von Bundesland zu Bundesland. Werfen Sie bei Ungewissheit einen Blick in Ihre jeweilige Gemeindeverordnung.
Satzungen und Verordnungen
Einzelne Verordnungen und Satzungen regeln Diverses zu Anschlüssen oder Gebühren. Lesen Sie bei Fragen zur Abwasserbeseitigung daher:
- Die Abwasserverordnung (AbwV). Diese beinhaltet alle Anforderungen über das Einleiten von Abwasser ins Gewässer.
- Die gemeindliche Entwässerungsatzungen (EWS).
- Die Beitrags- und Gebührensatzungen (BG-EWS).
- Die Abwasserbeseitigungssatzung.
- Die Fäkalentsorgungssatzung findet bei Sammelgruben Anwendung.
Befreiung von Anschluss und Gebühren für die Abwasserbeseitigung
Grundsätzlich sind Sie nach dem Wasserhaushaltsgesetz zur Einrichtung eines Anschlusses an öffentliche Kanäle verpflichtet. Abweichungen werden von den einzelnen Gemeinden selbst getroffen. Sie befinden sich in der Gemeindeordnung und den Entwässerungssatzungen. Bei Ihrer Gemeinde beantragen Sie dann die Befreiung vom öffentlichen Kanalsystem. Wurde Ihr Befreiungsantrag genehmigt, stellen Sie einfach einen weiteren, um sich die Gebühren zu sparen: Sie werden von den Entwässerungsgebühren befreit, wenn Sie Ihr Abwasser zur Abwasserentsorgung nicht in die öffentliche Kanalisation leiten. Bauen Sie zwingend einen privaten Wasserzähler ein, damit Ihr Antrag angenommen wird.
8. Fazit: Gesetzliche Angaben bestimmen die Abwasserentsorgung
Die Abwasserentsorgung spielt eine große Rolle, wenn Sie Grundstückseigentümer werden und einen neuen Anschluss errichten. Auch wenn es generell drei Varianten der Abwasserbeseitigung gibt, erlaubt das Gesetz meist vor allem die zentral-öffentliche. Verordnungen rund um Abwasser unterscheiden sich allerdings zwischen den Gemeinden und Länder. Informieren Sie sich daher über die Bestimmungen zur Abwasserentsorgung Ihres Ortes. Entsorgen Sie Ihr Abwasser fachgerecht und nach den Gesetzesnormen. So bleiben die Flüsse und Seen sauber und das Grundwasser unberührt.