5. Warum ist eine Rohrisolierung wichtig?
Auf dem Weg zur Dusche verliert das Wasser in Ihren Rohren Wärme. Darum erhitzt Ihre Heizanlage das Wasser stärker. Durch die Rohrisolierung sparen Sie Energie und vermeiden Wärmeverluste. Diese Energiespar-Maßnahme ist teilweise gesetzlich geregelt.
Eine Dämmung ist natürlich erst einmal eine Investition. In diesem Fall sind jedoch sowohl die Investition und als auch der Aufwand gering. Überlegen Sie genau, welche Materialien Sie für die Rohrisolierung verwenden. Denn oft sind teure Rohrschalen einfacher, sicherer und schneller zu verarbeiten als günstige Varianten.
Informationen zu Heizungsrohren und Leitungen für warmes Trinkwasser
Die Energieeinspar-Verordnung verpflichtet Sie in bestimmten Fällen zu einer Rohrisolierung. Diese tritt ein, wenn Heizungs- und Warmwasser-Leitungen und die Armaturen in unbeheizten Räumen sind. Diese Regelung gilt sowohl bei Alt- als auch bei Neubauten. Ein Beispiel stellt ein unbeheizter Keller dar. Hier sehen Sie die vorgeschriebene Dicke für Rohrisolierungen:
- Rohre, mit einem Innendurchmesser bis zu 22 Millimeter, benötigen mindestens eine 20 Millimeter Rohrisolierung.
- Hat Ihr Rohr einen Innendurchmesser von 22 bis 35 Millimetern? Dann benötigen Sie eine 30 Millimeter dicke Dämmung.
- Sie haben Leitungen mit einem Innendurchmesser von 35 bis 100 Millimeter? Dann brauchen Sie eine Rohrisolierung, die mindestens so dick ist wie der Innendurchmesser.
- Wenn Ihr Rohr über 100 Millimeter dick ist, beträgt die Rohrisolierung mindestens 100 Millimeter.
Diese Regelungen zur Dämmung Ihrer Rohre dienen der Reduktion von Wärme-Verlusten. Damit sparen Sie wertvolle Energie und zusätzlich Geld. Allerdings gibt es bei dieser Vorschrift auch Ausnahmen. Unter folgenden Bedingungen reduziert sich die Mindestdicke um die Hälfte:
- Ihre Leitungen und Armaturen befinden sich in Wand- und Deckendurchbrüchen.
- Die Rohre verlaufen im Kreuzungsbereich von Leitungen.
- Auch an Leitungsverbindungs-Stellen reduziert sich die Mindestdicke.
- Zuletzt benötigen Sie auch bei zentralen Leitungsnetz-Verteilern weniger dicke Rohrisolierungen.
Besitzen Sie ein Bestandsgebäude wie zum Beispiel einen Gebäudekomplex? Falls dort eine fehlerhafte Dämmung vorhanden ist, sind Sie in der Nachrüstungspflicht. Eine Ausnahme bilden unzugängliche Bestandsrohre. Diese sind beispielsweise in einer Wand hinterlegt.
In der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) § 14 ist Folgendes geregelt. Eine Rohrisolierung der Warmwasser-Leitungen ist bei einem Neubau sowie nach der Rohrsanierung verpflichtend. Durch diese Maßnahme verringert sich die Abgabe der Wärme. Doch was geschieht bei Heizungsrohren für beheizte Räume? Wenn die Rohre noch einwandfrei sind, besteht keine Pflicht zur Nachrüstung.
Informationen zu Leitungen für Kälteverteilungs-Leitungen
Laut Energieeinspar-Verordnung besteht die Pflicht, Rohre mit einer Dämmschicht auszustatten. Diese beträgt mindestens sechs Millimetern. Weiterhin gibt es Vorschriften der DIN 1988-200. Diese DIN trat 2012 in Kraft. Hierbei geht es darum, die Rohre kalt zu halten. Isolieren Sie die Leitungen so, dass die Temperatur des Wassers unter 25 Grad bleibt. Dadurch vermeiden Sie das Wachstum von gesundheits-gefährdenden Mikroorganismen.
Es ist von der Raumtemperatur abhängig, ob eine Notwendigkeit der Dämmung besteht. Bei hohen Temperaturen verhindert die Rohrisolierung, dass das Wasser Wärme aufnimmt. Sie sind verpflichtet, Tauwasserbildung durch hohe Raumtemperatur auf kalter metallischer Oberfläche zu verhindern. Damit verhindern Sie die Bildung von Rost. Diese Vorschrift geht aus der DIN 1988-200 hervor.