Ernten und Mundraub • Rechtliches

Was darf ich eigentlich pflücken?

Wer kennt das nicht? Wanderausflug auf dem Lande, man läuft an einem Feld mit Obstbäumen vorbei. Es ist Früh-Herbst und die Äpfel leuchten förmlich aus den grünen Baumkronen heraus.  Sie wollen nichts mehr als diese zu pflücken. Sie strecken schon Ihre Hand der Frucht entgegen, halten dann aber kurz inne. „Darf ich das überhaupt?“ Lesen Sie hier alles Wichtige zum Thema Ernten und Mundraub-Rechtliches.

Vom Mundraub zum Diebstahl

Eine derartige Situation ist nicht selten. Wann ist das Obstpflücken erlaubt? Ist es Diebstahl?

Der Strafbestand „Mundraub“, wurde 1975 abgeschafft. Dieser beinhaltete den Diebstahl von Nahrungsmitteln in kleineren Mengen. Das Pflücken von Obst und Gemüse aus fremden Besitz galt schlichtweg als Diebstahl. Dies galt auch für das Pflücken von Blumen auf öffentlichen Grünflächen.

Heutzutage ist dieses Vorhaben erlaubt. Dennoch gilt es einige Regeln zu beachten.

„Jeder darf (…) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“ (Bundesnaturschutzgesetz, § 39 Absatz 3)

Die Handstraußregelung

Die sogenannte Handstraußregelung legt fest, dass die Worte „geringe Menge“ und „für den persönlichen Bedarf“ entscheidend sind. Blumensträuße dürfen nur soweit gepflückt werden, dass sie Daumen und Zeigefinger umfassen. Pilze beispielweise dürfen nicht mehr wie für maximal zwei Mahlzeiten gesammelt werden.

Wenn Sie mehr oder gewerblich sammeln möchten, dann benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Diese erfolgt schriftlich.

Allgemeines Sammelverbot

Im Bereich von Naturdenkmälern und Nationalparks etc. ist das allgemeine Sammeln strengstens untersagt. Das gleiche gilt für landwirtschaftliche Flächen oder Nutzflächen des Forstverbandes.

Ernten von Obst in Parks

In vielen öffentlichen Parks und auf Grünflächen wird das Ernten von Früchten toleriert. Unter mundraub.org finden Sie hierzu deutschlandweit eingetragene Obstbäume.

Bei Zweifel fragen Sie einfach bei der örtlichen zuständigen Behörde nach, ob das Ernten gestattet ist.

Prinzipiell gilt: „Gehen Sie behutsam mit Bäumen, Natur und den dort lebenden Tieren um.“

Fazit

Also, worauf kommt es beim Ernten von Früchten und Obst an, wenn es mal nicht der eigene Garten ist?

Auf deutschem Boden mit seinen vielen Gesetzen und Regeln ist zu beachten: Ist der Baum oder Strauch umzäunt oder befindet sich dieser auf Privatgrund, dann lieber die Finger davon lassen! Der Eigentümer hat das Recht die Polizei, wegen Diebstahls und Unterschlagung geringwertiger Sachen gemäß § 248a StGB einzuschalten. Im schlimmsten Fall kommen also eine Strafanzeige, eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe auf Sie zu. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Beachten Sie also, dass Sie nur „Mundraub“ betreiben, wenn sicher ist, dass sich kein Besitzer beschwert.

Aus zivilrechtlicher Sicht ist Obst immer Eigentum des Baumbesitzers. Selbst wenn der Zweig, an dem die Frucht hängt, über die Grundstücksgrenze des Nachbarn zu Ihnen ragen sollte. Abpflücken ist nicht erlaubt. Sie werden erst zum Eigentümer des Obstes, wenn es auf Ihr eigenes Grundstück fällt. Schütteln der Äste ist ebenfalls nicht erlaubt. Fallen die Früchte allerdings auf öffentlichen Grund, bleibt der Baumbesitzer Eigentümer des Obstes. Demnach begeht Diebstahl, wer sich die Frucht einfach einsteckt.

Wichtig!

Zu beachten gilt also: Wenn das Obst nun wirklich zu verführerisch aussieht, den Eigentümer um Erlaubnis fragen! In den meisten Fällen (und in angemessenem Maße) wird man mit Ihnen gerne das Obst teilen. Oder, falls es sich um einen Bauern handelt, der die Ernte zum Weiterverkauf anbaut, unterstützen Sie seine Mühen! Denn es ist auch gut zu wissen, wo das Obst herkommt und dass es mit Liebe angebaut wurde.

Wenn Sträucher und Bäume neben öffentlichen Straßen wachsen, oder auf sonstigem Gemeindeboden, dann ist es Ihnen auch üblicherweise erlaubt, die Früchte zu ernten. Aber auch hier gilt: Weniger ist mehr! Sie sind nicht alleine und ein kahler Baum ist ein trauriger Baum – aber das Fallobst ist reif, süß und lecker!

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