Grillen • Was ist erlaubt und was nicht?

Grillen – voll im Trend

Das Grillen ist für die Deutschen immer ein Hochgenuss. Doch gelegentlich kommt es zum Streit mit den Nachbarn oder dem Vermieter. Was ist beim Grillen erlaubt – und was nicht?

Grillen auf dem Balkon

Grundsätzlich besteht kein Recht auf Grillen. Auf dem Balkon ist es erlaubt, solange die Nachbarn nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Daher ist Rauchentwicklung zu vermeiden. Beschwert sich der Nachbar aber doch, kann es zu einem Bußgeld kommen.

Die Bundesländer geben zudem vor, wie oft gegrillt werden darf. In Bayern ist es erlaubt bis zu fünfmal im Jahr den Grill anzuwerfen, in Baden-Württemberg nur dreimal. Die Regelung in Bonn ist dagegen etwas großzügiger. Dort dürfen Sie von April bis September einmal pro Monat grillen, aber nur wenn Sie Ihre Nachbarn zwei Tage vorher darüber informieren (AG Bonn, Az.: 6 C 545/96). Informieren Sie sich also besser vor dem Angrillen, welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten.

Außerdem lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag oder in die Hausordnung. In Mietverträgen sind Grillverbote nämlich legitim. Das hat das Landgericht Essen beschlossen (Urteil vom Landgericht Essen vom 7. Februar 2002, AZ: 10 S 438/01). Diese gelten meist sowohl für Holzkohlegrills, als auch für Elektrogrills. Ist ein Grillverbot vorhanden und Sie handeln zuwider, kann Ihnen neben einer Verwarnung sogar eine fristlose Kündigung vom Vermieter drohen.

Ist Ihr Mietvertrag frei von Grillverboten müssen Sie dennoch auf Ihre Nachbarn achten. Holzkohlegrills sind vor allem wegen dem typischen Grill-Aroma sehr beliebt, auf Balkons aber ungern gesehen. Für das Grillen auf dem Balkon eignen sich daher vor allem Gas- und Elektrogrills. Diese produzieren weniger Rauch und Qualm. Den Elektrogrill können Sie sogar in der Wohnung benutzen. So beugen Sie anstrengenden Auseinandersetzungen mit Ihren Nachbarn vor.

Grillen im Garten

Garten ist nicht gleich Balkon. Daher ist Grillen im Mietergarten in Ordnung – auch trotz Grillverbot für Balkons. Noch einfacher ist es wenn Sie in Ihrem eigenen Garten grillen, also selbst der Eigentümer sind. Der Haken: Auch hier müssen Sie auf Ihre Nachbarn Rücksicht nehmen. Störender Rauch lässt sich zum Beispiel mit Alufolie oder Grillschalen reduzieren. Denn wenn sich Nachbarn dennoch beeinträchtigt fühlen, kann Ihr Grillvergnügen durchaus eingeschränkt werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht beschloss 1999, dass der Hauseigentümer nur in einer Entfernung von 25 Metern zum Haus grillen darf (18. März 1999, AZ: 2 Z BR 6/99).

Lärm vermeiden

Egal ob Sie auf Ihrem Balkon oder im Garten grillen, übermäßiger Lärm ist immer zu vermeiden. Besonders die Nachtruhe muss berücksichtigt werden. Diese dauert meist von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Bei einer Grillparty müssen sich Ihre Gäste also leise unterhalten oder nach drinnen umziehen. Aber auch vor 22 Uhr sollten Sie auf eine angemessene Lautstärke achten, um Beschwerden zu vermeiden.

Fazit

Generell gilt also: Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich immer. Am besten sprechen Sie auch mit Ihren Nachbarn und klären die Thematik im Voraus. Denn Streitereien mit Vermietern und Nachbarn sind wohl für niemanden angenehm.