Rechtliches zum Tema Pool

Worauf Sie beim Pool achten müssen

Absatz, bestrafen, bestrafen sie, strafen

Vorgaben beim Bau

Bereits für den Bau des Pools gibt es Regelungen vom Bauamt. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, deshalb raten wir Ihnen einen Anruf bei Ihrem zuständigen Bauamt. Wichtige Vorgaben zum Bau sind:

  • Abstand von 3 m zum Nachbarsgrundstück
  • Baugenehmigung für Betonfundamente
  • Anmeldung des Vorhabens beim Bauamt
  • Bis 100 m3 ist der Bau meist genehmigungsfrei

Falls Sie eine Schwimmbadüberdachung bauen wollen, sollten Sie diese bei der Versicherung anmelden. Eine Anmeldung des Pools ist generell sehr sinnvoll, um spätere bürokratische Probleme zu vermeiden.

Verkehrssicherungspflicht

Weiterhin legt das Bundesamt jedem Poolbesitzer eine Verkehrssicherungspflicht auf. Dieses beruht auf § 14 im Grundgesetz: „Eigentum verpflichtet.“ Mit der Verbindung aus § 823 ist jeder schadensersatzpflichtig, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“. Damit ergibt sich die Pflicht, für jeglichen Unfall, der durch Unaufmerksamkeit oder fehlende Sicherheitsmaßnahmen bedingt ist, zu haften.

Diese Pflicht können Sie mit einer Absicherung erfüllen. Ein Pool gilt dann als abgesichert, wenn Unbefugte, Kinder oder Haustiere den Pool nicht alleine oder aus Versehen betreten können. Ein Zaun auf Hüfthöhe mit gesichertem Tor reicht bereits, da Kinder dieses nicht öffnen können und Unbefugte bei Einbruch für sich selbst haften.

Wichtig ist auch, dass Sie zu jedem Zeitpunkt badende Kinder beaufsichtigen müssen. Auch reißfeste Auflagen bei Nichtbenutzung sind eine gute Möglichkeit Gefahren zu vermeiden, können aber nicht alle Unfälle abwenden und sind daher nicht ausreichend für das Verkehrssicherheitsgesetz. Auch Regentonnen sollten Sie mit einem Deckel schützen.

Ruhezeiten

Ein weiterer Punkt, der zu beachten ist, um Probleme zu vermeiden, ist die Ruhezeit. Während der Mittagsruhe von 13.00 – 15.00 Uhr und der Nachtruhe von 22.00 – 7.00 Uhr darf kein Lärm gemacht werden. Hierzu zählen Rasenmähen, Werksarbeiten und sogar spielende Kinder. Genervte Nachbarn können Sie bei der Poolbenutzung während der Ruhezeiten anzeigen, in einigen Fällen haben sie sogar vor Gericht Recht bekommen. Falls Ihre Kinder sehr laut im Pool planschen, sollten diese lieber mittags eine Pause einlegen.

Wenn Sie einen Pool bauen, sollten Sie dies vorher möglichst den Nachbarn mitteilen, dann können diese sich auf den Baulärm einstellen. Mittags und sonntags müssen die Arbeiten aber eingestellt werden.