1. Die Ausbildung zum Prüfingenieur für Bautechnik
Die Ausbildung zum Prüfingenieur für Bautechnik folgt meistens nach dem Studium zum Bauingenieur. Prüfingenieure müssen durch die oberste Bauaufsichtsbehörde anerkannt oder befugte Personen gemäß der Bauprüfverordnung sein. Das Baurecht und die Prüfungsordnung regeln die Bundesländer unter sich, weshalb die Anforderungen und Bedingungen variieren. Früher war die Bezeichnung Prüfingenieur für Baustatik üblich.
Die befugte Person muss für eine Zulassung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Erfolgreicher Abschluss eines Studiums des Bauingenieurwesens an einer deutschen Hochschule oder gleichwertiges, ausländisches Studium
- Praktische Erfahrung von mindestens 10 Jahren in Tragwerksplanung (Statik) und Bauüberwachung, insbesondere mit der Aufstellung und Prüfung von Standsicherheitsnachweisen (mindestens 5 Jahre), technischer Bauleitung (mindestens 1 Jahr) oder vergleichbaren Aufgaben
oder
Mindestens 2-jähriges, eigenverantwortliches Arbeiten als Tragwerksplaner nachweisen (z.B. Alleininhaber eines Ingenieurbüros) - erforderliche Fachkenntnisse und besondere Leistungen als Ingenieur
- unparteiisches und eigenverantwortliches Arbeiten
- das 35. Lebensjahr beendet haben und maximal 60 Jahre alt sein
- die deutsche Sprache in Schrift und Wort beherrschen
Der Antragsteller entscheidet sich für eine oder mehrere der folgenden Fachrichtungen
- Massivbau
- Metallbau
- Holzbau
Ein Anerkennungsausschuss beurteilt dann die fachliche Eignung des Antragstellers. Er bewertet eine schriftliche Prüfung, ein Fachgespräch und die zu begleitenden Bauvorhaben des Antragstellers. Der Antragsteller muss hier seine Fachkenntnisse in Baurecht, Baustatik, Massivbau, Stahlbau, Holzbau und allgemein des Bauwesens nachweisen.
Der Anerkennungsausschuss spricht eine Empfehlung auf Grundlage der Ergebnisse der Prüfungen aus. Auf Basis dieser Empfehlung wird durch die oberste Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes über die Anerkennung entschieden.
Die Kosten für die Anerkennung zum Prüfingenieur können schnell Kosten von bis zu 3.000 Euro erreichen. Sie hängen von Art der Bewertung, Art der Gebühren und Anerkennung und Verwaltungsgebühren ab.
2. Planung durch den Prüfingenieur für Bautechnik
Der Hausbau beginnt lange, bevor der erste Stein gelegt ist. Schon in der Planungsphase müssen gewisse Dinge beachtet werden, damit Ihr Traumhaus Ihre Wünsche erfüllt! Fehler in den Plänen und bei der Bauausführung müssen rechtzeitig erkannt werden.
Deshalb gibt es in Deutschland das „Vier-Augen-Prinzip“. Es verhindert, dass sich unbemerkt Fehler einschleichen. Falls doch, greift der Prüfingenieur korrigierend ein. Mit der Überprüfung der tragenden Bauteile ist allen geholfen. Wenn mit der Standsicherheit und der Statik alles in Ordnung ist, bestätigt der Prüfingenieur für Baustatik dem Tragwerksplaner eine zuverlässige und saubere Arbeit. Das ermöglicht jedem Bauherrn ein sorgenloses Leben in den eigenen vier Wänden.
3. Die Aufgaben des Prüfingenieurs
Der Hausbau ist ein laufender Prozess: Pläne und Wünsche von Architekt und Bauherr berechnet ein Tragwerksplaner. Danach kommt der Prüfingenieur ins Spiel: Er überprüft die Machbarkeit des Vorhabens. Falls alles in Ordnung ist, gibt er sein Okay. So verhindern zuverlässige Partner Pfusch am Bau. Alles wird ordentlich gemacht. Doch wie so oft vernebeln Paragrafen die klare Sicht am Bau.
Der Prüfingenieur kümmert sich um:
- Standsicherheit
- Brandschutz
- Schallschutz
- Wärmeschutz
Alles ist in einer Bauordnung geregelt. Leider unterscheidet sie sich aber von Bundesland zu Bundesland.
Daher kommen dem Prüfingenieur für Baustatik in einigen Bundesländern weitere Aufgaben zu. Ob nun ein Prüfingenieur auch für den Brand-, Wärme- und Schallschutz zuständig ist, entnehmen Sie am besten der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie Ihr Bauvorhaben in die Tat umsetzen. Auch Architekt und Tragwerksplaner (Baustatiker) geben Ihnen darüber Auskunft.
Zusätzliche Aufgaben eines Prüfingenieurs in einigen Bundesländern:
Prüfingenieur für Brandschutz
Die Bauordnungen der Bundesländer legen die Anforderungen an den Brandschutz fest. Ein Prüfingenieur überprüft, ob die bautechnischen Vorschriften in die Tat umgesetzt werden. Dabei sind die tragenden Bauteile – wie Pfeiler, Stützen, Wände und Decken – von besonderer Bedeutung. Aber auch andere essenzielle Teile Ihres Hauses – zum Beispiel Türen und Treppen – müssen einem Brand möglichst lange widerstehen. Mit der Überprüfung der Brandschutzvorschriften werden Hausbewohner geschützt. Und das ist in Ihrem Interesse.
Prüfingenieur für Wärmeschutz
Im Winter soll es in Ihrem Haus schön warm sein, im Sommer dagegen erfrischend kühl. Kein Problem: Eine richtige Isolierung und ein vernünftiger Wärmeschutz sorgen dafür. Denn heute gilt: Kein Cent zu viel soll für das Heizen verschwendet werden. Deshalb prüft der Fachmann das Konzept für den Wärmeschutz. So können Sie Ihr ganz persönliches Wohlfühlklima in die eigenen vier Wände holen. Trotzdem können Sie bei den Heizkosten ganz cool bleiben.
Prüfingenieur für Schallschutz
Schutz gegen Außenlärm ist wichtig. Selbst an belebten Orten muss ein angenehmes Wohnen gewährleistet werden. Hier berät Sie Ihr Prüfingenieur und hilft Ihnen, sich für das richtige System zu entscheiden. Jetzt können Sie endlich wieder Ihr eigenes Wort verstehen!
Wenn der Prüfingenieur alles überprüft hat, ist Ihr Haus standsicher, sachgerecht und wertbeständig. Dann ist alles in Ordnung. Ihr Haus steht im wahrsten Sinne des Wortes auf gesunden Beinen.
4. Bedeutung des Prüfingenieurs auf Ihrer Baustelle
Prüfingenieur und Tragwerksplaner arbeiten eng zusammen. Sie sind Partner auf der Baustelle. Gemeinsam mit dem Architekten sind sie ein eingespieltes Team, ohne das auf der Baustelle nichts läuft. Denn sie halten die Fäden in der Hand. Dabei ist der Prüfingenieur die letzte Instanz, wenn es um Planung und Berechnung tragender Bauteile geht. Und das alles dient dem Wohle des Bauherrn.
Jeder am Bau profitiert von einer guten Vorarbeit. So auch Ihr Experte für Baustatik. Denn die Standsicherheit lässt sich am besten überprüfen, wenn Pläne, Zeichnungen und die entsprechenden Dokumente vorhanden sind. Der erste Schritt dazu sind die Berechnungen des Tragwerksplaners. Er sorgt für die Geschlossenheit der Nachweise. So kann der Prüfingenieur seine Überprüfungen auf vorhandene Dokumente stützen. Damit wird ein reibungsloser Ablauf garantiert.
Vorteile eines geprüften Baus
Viele Prüfverordnungen besagen, dass Sie nicht immer einen Prüfingenieur benötigen. Denn kleine Bauvorhaben sind von der Prüfung freigestellt. Trotzdem empfiehlt es sich, ihn zu beauftragen. Nutzen Sie seine langjährige Erfahrung und Qualifikation. Es ist zu Ihrem Besten, denn Sie sollen sich lange in Ihren vier Wänden sicher und wohl fühlen. Dafür ist kein Aufwand zu groß! Fakt ist, dass sich durch das Prinzip der unabhängigen Überprüfung ein sehr hoher Standard in Deutschland etabliert hat. Sowohl in der Planung als auch in der späteren Bauausführung. Bauwerksversagen gibt es so gut wie nicht mehr. Das Markenzeichen „made in Germany“ ruht zu Recht auf Ihrem Haus. Dank dem Prüfingenieur für Baustatik.
5. Zuständigkeit des Prüfingenieurs
Ein Prüfingenieur für Baustatik überprüft die Standsicherheit und die Feuerwiderstandsdauer für so genannte Sonderbauten. Den Auftrag bekommt er von den unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsamt, bei kreisfreien Städten: Bauordnungsamt).
Jedoch ist es unwahrscheinlich, dass eine Privatperson einen Sonderbau plant und durchführt. Selbstverständlich fällt ein Hausbau nicht in diese Kategorie. Für Sie ist dann das zweite Arbeitsfeld des Prüfingenieurs von Bedeutung: der verantwortliche Sachverständige für Standsicherheit. Diese Tätigkeit ist nahezu identisch mit der eines Prüfingenieurs. Diese Bezeichnung wurde 1998 bei einer Änderung der Bayerischen Bauordnung ins Leben gerufen. Ab sofort unterteilt sich die Prüfpflicht für den Standsicherheitsnachweis in drei Stufen:
(1) Bauvorhaben mit einem geringen Schwierigkeitsgrad
Bei solchen Bauvorhaben muss die Statik nicht geprüft werden. Hier wird die Standsicherheit bereits vom zuständigen Tragwerksplaner während der Planungsphase nachgewiesen.
(2) Bauvorhaben mit einem mittleren Schwierigkeitsgrad
Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass die Statik von einem verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft wird. Damit kann er einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen.
Bauvorhaben mittleren Schwierigkeitsgrades sind Bauten, die sich nicht in die Vorhaben mit geringer Schwierigkeit oder als Sonderbauten einordnen lassen. Ein mehrgeschossiges Wohnhaus, eine Autowerkstatt oder eine größere landwirtschaftlich genutzte Halle fallen beispielsweise in diese Kategorie.
(3) Sonderbauten und „große“ Bauten
Das sind bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung. An ihnen besteht meistens ein öffentliches Interesse (zum Beispiel bei Krankenhäusern, Schulen, Hochhäusern, Pflegeeinrichtungen). Ab einer bestimmten Zuschauerkapazität fallen auch Sportstätten in diese Akte. Auch Gaststätten, Campingplätze, Hochhäuser definiert man auf diese Weise.
Bei Sonderbauten oder großen Bauvorhaben beauftragt die untere Baubehörde (beispielsweise das Landratsamt) einen Prüfingenieur, um die Standsicherheit zu überprüfen.
6. Kosten
Das investierte Geld lohnt sich. Mit folgender Faustformel berechnet sich das Honorar vorab. Es beträgt ca. 1 % der Baukosten. Sie brauchen die Preise der Prüfingenieure nicht lange zu vergleichen. Denn alle erhalten für ihre Leistungen dieselbe Vergütung. In Bayern zum Beispiel ist dies in der Verordnung der Sachverständigen (kurz: SVBau § 21) festgelegt. Dort lassen sich die Investitionen für den Prüfingenieur exakt kalkulieren. Es kommen keine überraschenden Kosten auf Sie zu. Denn abgerechnet wird nach einem festgelegten Verfahren.