Prüfingenieur

Prüfingenieur – Spezialist für hohe Qualitätsstandards

Im Baugewerbe gilt: Vier Augen sehen mehr als zwei – auf einer Baustelle genau das richtige Motto. Dieses Prinzip sichert einen hohen Qualitätsstandard. Und davon profitieren Sie besonders. Die Zusammenarbeit mit dem Prüfingenieur als Experten lohnt sich! Ist die Überprüfung der tragenden Bauteile durch einen Prüfingenieur abgeschlossen, haben Sie die Gewissheit, dass mit Ihrem Bauvorhaben alles in Ordnung ist. Je nach Bauordnung hat der Prüfingenieur noch mehr an Ihrem Hausbau zu tun.

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1. Die Ausbildung zum Prüfingenieur für Bautechnik

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Die Ausbildung zum Prüfingenieur für Bautechnik folgt meistens nach dem Studium zum Bauingenieur. Prüfingenieure müssen durch die oberste Bauaufsichtsbehörde anerkannt oder befugte Personen gemäß der Bauprüfverordnung sein. Das Baurecht und die Prüfungsordnung regeln die Bundesländer unter sich, weshalb die Anforderungen und Bedingungen variieren. Früher war die Bezeichnung Prüfingenieur für Baustatik üblich.

Die befugte Person muss für eine Zulassung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Erfolgreicher Abschluss eines Studiums des Bauingenieurwesens an einer deutschen Hochschule oder gleichwertiges, ausländisches Studium
  • Praktische Erfahrung von mindestens 10 Jahren in Tragwerksplanung (Statik) und Bauüberwachung, insbesondere mit der Aufstellung und Prüfung von Standsicherheitsnachweisen (mindestens 5 Jahre), technischer Bauleitung (mindestens 1 Jahr) oder vergleichbaren Aufgaben
    oder
    Mindestens 2-jähriges, eigenverantwortliches Arbeiten als Tragwerksplaner nachweisen (z.B. Alleininhaber eines Ingenieurbüros)
  • erforderliche Fachkenntnisse und besondere Leistungen als Ingenieur
  • unparteiisches und eigenverantwortliches Arbeiten
  • das 35. Lebensjahr beendet haben und maximal 60 Jahre alt sein
  • die deutsche Sprache in Schrift und Wort beherrschen

Der Antragsteller entscheidet sich für eine oder mehrere der folgenden Fachrichtungen

  • Massivbau
  • Metallbau
  • Holzbau

Ein Anerkennungsausschuss beurteilt dann die fachliche Eignung des Antragstellers. Er bewertet eine schriftliche Prüfung, ein Fachgespräch und die zu begleitenden Bauvorhaben des Antragstellers. Der Antragsteller muss hier seine Fachkenntnisse in Baurecht, Baustatik, Massivbau, Stahlbau, Holzbau und allgemein des Bauwesens nachweisen.
Der Anerkennungsausschuss spricht eine Empfehlung auf Grundlage der Ergebnisse der Prüfungen aus. Auf Basis dieser Empfehlung wird durch die oberste Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes über die Anerkennung entschieden.
Die Kosten für die Anerkennung zum Prüfingenieur können schnell Kosten von bis zu 3.000 Euro erreichen. Sie hängen von Art der Bewertung, Art der Gebühren und Anerkennung und Verwaltungsgebühren ab.

2. Planung durch den Prüfingenieur für Bautechnik

Ingenieur, Grundriss, Plan, Zeichnung

Der Hausbau beginnt lange, bevor der erste Stein gelegt ist. Schon in der Planungsphase müssen gewisse Dinge beachtet werden, damit Ihr Traumhaus Ihre Wünsche erfüllt! Fehler in den Plänen und bei der Bauausführung müssen rechtzeitig erkannt werden.

Deshalb gibt es in Deutschland das „Vier-Augen-Prinzip“. Es verhindert, dass sich unbemerkt Fehler einschleichen. Falls doch, greift der Prüfingenieur korrigierend ein. Mit der Überprüfung der tragenden Bauteile ist allen geholfen. Wenn mit der Standsicherheit und der Statik alles in Ordnung ist, bestätigt der Prüfingenieur für Baustatik dem Tragwerksplaner eine zuverlässige und saubere Arbeit. Das ermöglicht jedem Bauherrn ein sorgenloses Leben in den eigenen vier Wänden.

3. Die Aufgaben des Prüfingenieurs

Bauhandwerker, Bauherr, Baumeister, Bauunternehmen, Gewerke

Der Hausbau ist ein laufender Prozess: Pläne und Wünsche von Architekt und Bauherr berechnet ein Tragwerksplaner. Danach kommt der Prüfingenieur ins Spiel: Er überprüft die Machbarkeit des Vorhabens. Falls alles in Ordnung ist, gibt er sein Okay. So verhindern zuverlässige Partner Pfusch am Bau. Alles wird ordentlich gemacht. Doch wie so oft vernebeln Paragrafen die klare Sicht am Bau.


Der Prüfingenieur kümmert sich um:

  • Standsicherheit
  • Brandschutz
  • Schallschutz
  • Wärmeschutz

Alles ist in einer Bauordnung geregelt. Leider unterscheidet sie sich aber von Bundesland zu Bundesland.

Daher kommen dem Prüfingenieur für Baustatik in einigen Bundesländern weitere Aufgaben zu. Ob nun ein Prüfingenieur auch für den Brand-, Wärme- und Schallschutz zuständig ist, entnehmen Sie am besten der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie Ihr Bauvorhaben in die Tat umsetzen. Auch Architekt und Tragwerksplaner (Baustatiker) geben Ihnen darüber Auskunft.

Zusätzliche Aufgaben eines Prüfingenieurs in einigen Bundesländern:

Prüfingenieur für Brandschutz

Die Bauordnungen der Bundesländer legen die Anforderungen an den Brandschutz fest. Ein Prüfingenieur überprüft, ob die bautechnischen Vorschriften in die Tat umgesetzt werden. Dabei sind die tragenden Bauteile – wie Pfeiler, Stützen, Wände und Decken – von besonderer Bedeutung. Aber auch andere essenzielle Teile Ihres Hauses – zum Beispiel Türen und Treppen – müssen einem Brand möglichst lange widerstehen. Mit der Überprüfung der Brandschutzvorschriften werden Hausbewohner geschützt. Und das ist in Ihrem Interesse.

Prüfingenieur für Wärmeschutz

Im Winter soll es in Ihrem Haus schön warm sein, im Sommer dagegen erfrischend kühl. Kein Problem: Eine richtige Isolierung und ein vernünftiger Wärmeschutz sorgen dafür. Denn heute gilt: Kein Cent zu viel soll für das Heizen verschwendet werden. Deshalb prüft der Fachmann das Konzept für den Wärmeschutz. So können Sie Ihr ganz persönliches Wohlfühlklima in die eigenen vier Wände holen. Trotzdem können Sie bei den Heizkosten ganz cool bleiben.

Prüfingenieur für Schallschutz

Schutz gegen Außenlärm ist wichtig. Selbst an belebten Orten muss ein angenehmes Wohnen gewährleistet werden. Hier berät Sie Ihr Prüfingenieur und hilft Ihnen, sich für das richtige System zu entscheiden. Jetzt können Sie endlich wieder Ihr eigenes Wort verstehen!

Wenn der Prüfingenieur alles überprüft hat, ist Ihr Haus standsicher, sachgerecht und wertbeständig. Dann ist alles in Ordnung. Ihr Haus steht im wahrsten Sinne des Wortes auf gesunden Beinen.

4. Bedeutung des Prüfingenieurs auf Ihrer Baustelle

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Prüfingenieur und Tragwerksplaner arbeiten eng zusammen. Sie sind Partner auf der Baustelle. Gemeinsam mit dem Architekten sind sie ein eingespieltes Team, ohne das auf der Baustelle nichts läuft. Denn sie halten die Fäden in der Hand. Dabei ist der Prüfingenieur die letzte Instanz, wenn es um Planung und Berechnung tragender Bauteile geht. Und das alles dient dem Wohle des Bauherrn.

Jeder am Bau profitiert von einer guten Vorarbeit. So auch Ihr Experte für Baustatik. Denn die Standsicherheit lässt sich am besten überprüfen, wenn Pläne, Zeichnungen und die entsprechenden Dokumente vorhanden sind. Der erste Schritt dazu sind die Berechnungen des Tragwerksplaners. Er sorgt für die Geschlossenheit der Nachweise. So kann der Prüfingenieur seine Überprüfungen auf vorhandene Dokumente stützen. Damit wird ein reibungsloser Ablauf garantiert.

Vorteile eines geprüften Baus

Viele Prüfverordnungen besagen, dass Sie nicht immer einen Prüfingenieur benötigen. Denn kleine Bauvorhaben sind von der Prüfung freigestellt. Trotzdem empfiehlt es sich, ihn zu beauftragen. Nutzen Sie seine langjährige Erfahrung und Qualifikation. Es ist zu Ihrem Besten, denn Sie sollen sich lange in Ihren vier Wänden sicher und wohl fühlen. Dafür ist kein Aufwand zu groß! Fakt ist, dass sich durch das Prinzip der unabhängigen Überprüfung ein sehr hoher Standard in Deutschland etabliert hat. Sowohl in der Planung als auch in der späteren Bauausführung. Bauwerksversagen gibt es so gut wie nicht mehr. Das Markenzeichen „made in Germany“ ruht zu Recht auf Ihrem Haus. Dank dem Prüfingenieur für Baustatik.

5. Zuständigkeit des Prüfingenieurs 

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Ein Prüfingenieur für Baustatik überprüft die Standsicherheit und die Feuerwiderstandsdauer für so genannte Sonderbauten. Den Auftrag bekommt er von den unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsamt, bei kreisfreien Städten: Bauordnungsamt).

Jedoch ist es unwahrscheinlich, dass eine Privatperson einen Sonderbau plant und durchführt. Selbstverständlich fällt ein Hausbau nicht in diese Kategorie. Für Sie ist dann das zweite Arbeitsfeld des Prüfingenieurs von Bedeutung: der verantwortliche Sachverständige für Standsicherheit. Diese Tätigkeit ist nahezu identisch mit der eines Prüfingenieurs. Diese Bezeichnung wurde 1998 bei einer Änderung der Bayerischen Bauordnung ins Leben gerufen. Ab sofort unterteilt sich die Prüfpflicht für den Standsicherheitsnachweis in drei Stufen:

(1) Bauvorhaben mit einem geringen Schwierigkeitsgrad

Bei solchen Bauvorhaben muss die Statik nicht geprüft werden. Hier wird die Standsicherheit bereits vom zuständigen Tragwerksplaner während der Planungsphase nachgewiesen.

(2) Bauvorhaben mit einem mittleren Schwierigkeitsgrad

Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass die Statik von einem verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft wird. Damit kann er einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen.
Bauvorhaben mittleren Schwierigkeitsgrades sind Bauten, die sich nicht in die Vorhaben mit geringer Schwierigkeit oder als Sonderbauten einordnen lassen. Ein mehrgeschossiges Wohnhaus, eine Autowerkstatt oder eine größere landwirtschaftlich genutzte Halle fallen beispielsweise in diese Kategorie.

(3) Sonderbauten und „große“ Bauten

Das sind bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung. An ihnen besteht meistens ein öffentliches Interesse (zum Beispiel bei Krankenhäusern, Schulen, Hochhäusern, Pflegeeinrichtungen). Ab einer bestimmten Zuschauerkapazität fallen auch Sportstätten in diese Akte. Auch Gaststätten, Campingplätze, Hochhäuser definiert man auf diese Weise.

Bei Sonderbauten oder großen Bauvorhaben beauftragt die untere Baubehörde (beispielsweise das Landratsamt) einen Prüfingenieur, um die Standsicherheit zu überprüfen.

6. Kosten

Sparschwein, Geld, Münzen, Kleingeld, Euro, bunt, buntes Sparschwein, SparenDas investierte Geld lohnt sich. Mit folgender Faustformel berechnet sich das Honorar vorab. Es beträgt ca. 1 % der Baukosten. Sie brauchen die Preise der Prüfingenieure nicht lange zu vergleichen. Denn alle erhalten für ihre Leistungen dieselbe Vergütung. In Bayern zum Beispiel ist dies in der Verordnung der Sachverständigen (kurz: SVBau § 21) festgelegt. Dort lassen sich die Investitionen für den Prüfingenieur exakt kalkulieren. Es kommen keine überraschenden Kosten auf Sie zu. Denn abgerechnet wird nach einem festgelegten Verfahren.

7. Wie viel verdient ein Prüfingenieur?

Tipp zum Bau verrät Ihnen, wie viel Sie als Prüfingenieur verdienen.

Die Anerkennung zum Prüfingenieur rentiert sich bereits im ersten Monat.

Sie streben selbst eine Anerkennung als Prüfingenieur an? Neben den Kosten der Ausbildung ist Ihr möglicher Verdienst als Prüfingenieur zu bedenken. Da dieser nicht einheitlich ist, gibt es eine Übersicht:

  • Im Schnitt erwartet Sie ein Jahresgehalt von 200 €.
  • 400 € sind das minimale Gehalt im Jahr.
  • Die obere Grenze liegt bei 600 € pro Jahr.

Damit verdienen Sie als Prüfingenieur sehr gut. Die Kosten für die Anerkennung decken Sie selbst mit dem Mindestgehalt bereits im ersten Monat. Als freiberuflicher Prüfingenieur schwankt der Verdienst allerdings unter Umständen. Besonders, weil Sie diese Tätigkeit zumeist nebenbei und nicht hauptberuflich ausführen werden.

8. Exkurs: Der Prüfingenieur im Fahrzeugbau

Prüfingenieure gibt es nicht nur im Bauwesen. Besonders im Fahrzeugbau sind sie ebenfalls vertreten. Hier führen sie die Hauptuntersuchung und die Sicherheitsprüfung durch. Sie sind von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zertifiziert. Die Voraussetzungen für Prüfingenieure für Fahrzeuge sind vielfältig:

  • Ein abgeschlossenes Studium in Maschinenbau, Kraftfahrzeugbau, Fahrzeugtechnik oder Elektrotechnik.
  • Der Besitz nahezu aller Klassen im Führerschein Die einzigen Ausnahmen sind die Klassen D und D1.
  • Ein Mindestalter von 23 Jahren.

9. Erforderliche Unterlagen beim Antrag zur Anerkennung als Prüfingenieur

Sofern Sie selbst einen Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieur stellen, erfordert dies einige Unterlagen. Informieren Sie sich über die Details bei der zuständigen Servicestelle. Das ist die in der Region, in der Sie die Anerkennung anstreben. Notwendig ist als erstes der ausgefüllte Antrag zum Prüfingenieur. Neben den aufgeführten Punkten fallen unter Umständen weitere Unterlagen an.

  • Tabellarischer Lebenslauf ohne Lücken und mit Fokus auf Ihrem beruflichen Werdegang.
  • Nachweis für Ihre Zuverlässigkeit in Form eines Führungszeugnisses. Ausländische Antragsteller benötigen ein entsprechendes Dokument ihres Heimatlandes.
  • Beglaubigte Kopien aller Zeugnisse Ihrer Ausbildung und bisherigen Tätigkeiten.
  • Verzeichnis Ihrer bisherigen Bauvorhaben als Nachweis Ihrer Berufserfahrung. Sie benötigen mindestens zehn Projekte in den letzten zehn Jahren. Die konkreten Anforderungen an diese variieren mit den Bundesländern.
  • Gegebenenfalls Angaben über weitere Niederlassungen, Mitarbeiter, gescheiterte Anträge oder Mitgliedschaft in Gesellschaften.

10. Die Anerkennung als Prüfingenieur beim Umzug

Die Anerkennung als Prüfingenieur im Falle eines Umzugs in ein anderes Bundesland ist möglich. Sie durchlaufen hierfür zumeist kein aufwändiges Verfahren. Sie erhalten eine Anerkennung, sofern sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein neuer Geschäftssitz im Bundesland, in dem Sie den Antrag stellen.
  • Sie besitzen bereits eine Anerkennung in einem anderen Bundesland. Die Anforderungen dort sind gleichwertig zum neuen Bundesland.
  • Unter Umständen ist ein Höchstalter

Ähnliches gilt für die Übertragung der Anerkennung als Prüfingenieur aus anderen Ländern. Zumindest, solange sie der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Auch die Schweiz zählt zu den berechtigten Ländern. Erforderlich für die Anerkennung als Prüfingenieur ist eine vergleichbare Berechtigung. Außerdem ist das Beherrschen der deutschen Sprache Pflicht. Informieren Sie sich über die spezifischen Voraussetzungen bei der entsprechenden Servicestelle.

11. Der Prüfingenieur und die Baustatik: Lasten und Auswirkungen

Bei Tipp zum Bau erfahren Sie, welche Lasten Sie als Prüfingenieur zu berücksichtigen haben.

Als Prüfingenieur kontrollieren Sie, ob das Dach Schneelasten zu tragen vermag.

Als Prüfingenieur gehört es zu Ihren Aufgaben, die Statik eines geplanten Gebäudes zu prüfen. Hierbei ist zu beachten, welche Arten an Lasten auf das Bauteil einwirken. Es gibt eine Vielzahl an Lasten, welche unterschiedliche Bereiche betreffen.

  • Eigengewicht: Das Gewicht des Bauteils selbst zählt bereits als zu tragende Last.
  • Nutz- oder Verkehrslast: Eine variierende Last durch Personen, Einrichtung oder auch Maschinen. Sie kreieren Spitzenlasten und verändern sich ständig.
  • Windlast: Darunter zählen Druckbedingungen, die Luftströme Diese einseitige Belastung läuft Gefahr, Bauteile zu verformen.
  • Schneelast: Das Gewicht einer Schneedecke bedarf besonderer statischer Anforderungen. Besonders das Dach droht sonst zusammenzubrechen.
  • Wasserdruck: Zum einen zählt hier die Last von stark fallendem Regen dazu. Auf der anderen Seite aber auch drückendes Grundwasser, das das Fundament angreift.
  • Erddruck: Er bezeichnet den ausgeübten Druck des Erdreichs gegen ein Bauteil. Besonders das Fundament ist betroffen.
  • Fahrzeuganprall: Eine durch einen Unfall mit einem Fahrzeug entstehende Last. Sie ist punktuell und nicht zwingend gegeben.
  • Erdbeben: In erdbebengefährdeten Gebieten existieren spezielle Kriterien für Gebäude. Diese verhindern, dass die Erschütterung das Gebäude einstürzen lässt.
  • Eisdruck, -last: Entstehen im Winter Eisschollen auf einem Bauteil, entsteht Eislast. Sie drückt mit ihrem Gewicht auf das Material, besonders bei Dächern oder auch Balkonen.
  • Temperatur: Schwankende Temperaturen strapazieren Materialien. Ein Bauteil ist daher so zu konzipieren, dass es diesen standhält.
  • Zwang: Bezeichnet die Kraft, die ein Bauteil am Verformen hindert. Manche Verformungen sind notwendig, das Material arbeitet. Behinderungen schädigen dann das Material.

12. Der Prüfingenieur und die Baustatik: Tragwerkformen

Um diese Lasten effektiv abzutragen und ihnen standzuhalten, stehen unterschiedliche Tragwerke zur Verfügung. Sie teilen sich in die beiden Gruppen der Stabwerke und der Flächentragwerke auf. Zu den Stabwerken zählen:

  • Stäbe: Dabei handelt es sich um den einfachsten Träger. Er ist im Vergleich zur Länge sehr dünn und überträgt Normalkräfte.
  • Träger: Er verläuft in der Regel horizontal. Er ist ebenfalls schmal und leitet Kräfte an Wänden und Stützen ab.
  • Stützen: Das Bauteil läuft vertikal und nimmt Kräfte entlang der Längsachse
  • Rahmen: Dabei handelt es sich um eine idealisierte Sie besteht aus mehreren Stäben, welche in Teilen verbunden sind.
  • Bogen: Das sind Bauteile, die Öffnungen überbrücken. Im Material des Bogens entstehen keine Zugkräfte. Sie nehmen horizontale und vertikale Lasten auf.
  • Fachwerk: Die Beanspruchung beschränkt sich auf Normalkraft. Die Enden sind miteinander verbunden. Dabei handelt es sich um ein Viereck aus Stäben.

Flächentragwerke bilden, wie der Name sagt, plane Flächen. Auch deren Konstruktion kontrollieren Sie als Prüfingenieur. Darunter fallen:

  • Platten: Dabei handelt es sich um eine Ebene aus steifem Material. Sie nehmen senkrecht auf sie wirkende Kräfte auf.
  • Scheiben: Es sind Flächen, die nur Kräfte entlang ihrer Ebene
  • Schalen: Dabei handelt es sich um in zwei Dimensionen große Flächen. Außerdem ist es in unbelastetem Zustand möglich, dass sie sich biegen.
  • Membranen: Diese Bauteile sind hautartig, also sehr dünn. Sie sind plastisch verformbar und tragen nur Zugkräfte Bei Druck geben sie nach.

13. Der Prüfingenieur und der Brandschutz: Feuerhemmende Bauteile

Tipp zum Bau verrät Ihnen, was alles zu den Aufgaben eines Prüfingenieurs gehört.

Als Prüfingenieur kontrollieren Sie die Maßnahmen zum Brandschutz.

In manchen Bundesländern gehört es zur Aufgabe eines Prüfingenieurs, den Brandschutz zu kontrollieren. Hierbei gibt es unterschiedliche Klassen, denen ein Bauteil genüge zu tragen hat. Die erste hiervon sind die feuerhemmenden Bauteile.

Sie sind die niedrigste Klasse des Brandschutzes. Bedingung für diese Klasse ist, dass sie 30 Minuten lang einem Brand standhalten. Dabei sind brennbare Baustoffe für die Bauteile zulässig. Sie finden an Stellen Verwendung, an denen weniger Brandschutz notwendig ist.

14. Der Prüfingenieur und der Brandschutz: Hochfeuerhemmende Bauteile

Hochfeuerhemmende Bauteile sind die nächsthöhere Brandschutzklasse. Sie unterliegen der Bedingung, dass sie 60 Minuten lang einem Brand standhalten. Als Prüfingenieur obliegt Ihnen auch, diese Voraussetzung zu prüfen. Dabei ist es zulässig, dass tragende und aussteifende Bauteile aus brennbaren Stoffen bestehen.

Diese erfordern dann allerdings Verkleidungen aus nicht brennbaren Materialien. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Dämmstoffe nicht brennbar sind. Manche Bundesländer ermöglichen Ausnahmen hiervon. Lesen Sie hierfür die entsprechende Landesbauordnung.

15. Der Prüfingenieur und der Brandschutz: Feuerbeständige Bauteile

Die widerstandsfähigste Klasse sind die feuerbeständigen Bauteile. Sie definieren sich darüber, dass sie einem Feuer 90 Minuten standhalten. Entsprechend haben sie überwiegend aus nicht brennbaren Baustoffen zu bestehen. Die Sicherstellung dieser Einhaltung gehört ebenfalls zu den Aufgaben eines Prüfingenieurs.

Schließen die Bauteile Räume ab, benötigen sie eine durchgehende Schicht aus nicht brennbarem Stoff. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch überwiegend oder ausschließlich brennbare Stoffe möglich. Diese Voraussetzungen variieren anhand der Bundesländer.

16. Der Prüfingenieur und der Schallschutz: Die Schallarten

Tipp zum Bau zeigt Ihnen, was es für Prüfingenieure hinsichtlich des Schallschutzes zu beachten gibt.

Als Prüfingenieur kontrollieren Sie, ob die Dämmung dem Schallschutz Genüge tut.

Der Schallschutz dient dazu, Sie vor Lärm zu schützen. Als Prüfingenieur sind Sie dafür verantwortlich, Ihn bei Planung und Ausführung einzuhalten. Dabei gibt es verschiedene Schallarten, denen Sie Rechnung zu tragen haben. Alle breiten sich sowohl horizontal als auch diagonal und vertikal aus:

  • Körperschall.
  • Eine Sonderform des Körperschalls: Trittschall.
  • Luftschall.

Beim Luftschall handelt es sich um den Schall, den die Luft durch Schwingungen überträgt. Er entsteht zum Beispiel bei Gesprächen oder durch den Betrieb von Lautsprechern. Die Geräusche regen die Luft zum Schwingen an. Diese Schwingungen breiten sich anschließend aus.

Der Körperschall bezeichnet den Schall in Festkörpern. Er entsteht, wenn Festkörper angestoßen und so in Schwingungen versetzt werden. Zum einen geht dies durch andere Festkörper, aber auch durch die Schwingungen der Luft. Diese treffen auf das Bauteil und animieren dieses. Der Trittschall bezeichnet hierbei die Sonderform, die Schritte auslösen.

17. Der Prüfingenieur und der Schallschutz: Die Richtlinien

Die Anforderungen an den Schallschutz regeln die DIN-Norm 4109 und die VDI-Richtline 4100. Als Prüfingenieur orientieren Sie sich an diesen beiden Vorschriften. Dabei beschreibt die DIN-Norm die absoluten Mindestanforderungen. Die VDI-Richtlinie gliedert darauf basierend den Schallschutz in verschiedene Klassen. Diese gelten für Wohnhäuser. Die DIN-Norm bildet die geringste Klasse. Dabei sind die Mindestanforderungen:

  • Eine Dämmung von mindestens 53 Dezibel gegen Luftschall.
  • Bei Trittschall maximal 53 Dezibel Übertragung.
  • Maximal 30 Dezibel Übertragung bei haustechnischen Anlagen.
  • Im Fall eines Gewerbes im Haus tagsüber maximal 35 Dezibel Übertragung, nachts maximal 25 Dezibel.
  • Schutz gegen Außenlärm gemäß der Ermittlung des Lärmpegel-Bereichs vor Ort.

18. Der Prüfingenieur und der Wärmeschutz: Sommer und Winter

Erfahren Sie bei Tipp zum Bau, was ein Prüfingenieur beim Wärmeschutz zu beachten hat.

Der Prüfingenieur achtet darauf, dass im Sommer zum Wärmeschutz die Fenster verschattet sind.

Der letzte Teilbereich der möglichen Aufgaben eines Prüfingenieurs ist der Wärmeschutz. Er unterteilt sich in den Bereich sommerlicher Wärmeschutz und winterlicher Wärmeschutz. Durch die unterschiedlichen Temperaturen unterscheiden sich die Anforderungen stark.

Beim winterlichen Wärmeschutz geht es darum, an Innenflächen die Temperatur hoch zu halten. Dadurch verhindert er während der Heizperioden, dass Wasser daran kondensiert. Ansonsten besteht die Gefahr der Schimmelbildung. Sind die Wände zu kalt, sammelt sich dort das Wasser und damit Feuchtigkeit. Der Mindestwärmeschutz ist in der DIN 4108 definiert.

Für den sommerlichen Wärmeschutz ist die Sonneneinstrahlung von Bedeutung. Durch sie heizen sich die Räume auf. Als Prüfingenieur kontrollieren sie die geplanten Gegenmaßnahmen. Diese kommen nach Möglichkeit ohne eine Klimaanlage aus. Am besten gelingt es mit verschiedenen Maßnahmen:


  • Der Schutz der Fensterflächen durch Jalousien und Vorhänge.
  • Begrünung zur Beschattung der Scheiben.
  • Eine ausreichende Lüftung.
Texterseminar: Ein Seminar für gelungene Kommunikation.
elearning: Video-Kurse on demand mit Sofort-Nutzen zu Spezialthemen
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