1. Was ist eine Versicherung?
Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie starten Ihren Morgen wie gewohnt. Um 8:00 Uhr machen Sie sich auf dem Weg zur Arbeit. Dabei geraten Sie in den typischen Berufsverkehr. Es bildet sich ein Stau und Sie lassen das Auto rollen. Weil das Radio nicht die gewünschte Musik spielt, ändern Sie den Kanal. Für ein paar Sekunden sind Sie unaufmerksam und schon ist es passiert. Sie sind Ihrem Vordermann hinten reingefahren.
Dies ist ein Beispiel, wo die Versicherung in Kraft tritt. Die Gesellschaft Ihrer Autoversicherung kommt für den finanziellen Schaden auf.
Doch was genau ist eine Versicherung?
Versicherungen dienen im Allgemeinen der finanziellen Absicherung. Bei unvorhersehbaren Ereignissen beteiligt sich die Versicherungsgesellschaft am finanziellen Teil.
Darunter fallen Unfälle, Schäden, Raub, Krankheiten und vieles mehr. Doch ohne Eigenleistung funktioniert das Ganze nicht. Die Versicherten zahlen einen bestimmten Betrag bei der Gesellschaft ein. Dieser Betrag ist abhängig von:
- Der Art des zu versichernden Objekts.
- Der Wahrscheinlichkeit eines Eintritts.
- Der Anzahl an Versicherungsnehmern.
Aus dem Pott aller Beiträge wird dann dem Versicherten der finanzielle Schaden bezahlt. Die Obergrenze wird natürlich im Vorfeld besprochen. Die Hausratversicherung wird in den folgenden Punkten erklärt.
2. Pflichtversicherungen und freiwillige Versicherung
Pflichtversicherung
Weil manche Unfälle ein sehr hohes Level an Kosten erreichen, gibt es Pflichtversicherungen. Beispielsweise der Schaden an Menschen oder an wertvollen Gegenständen ist mit teuren Folgen verbunden. In Deutschland gibt es die folgenden Pflichtversicherungen:
- Krankenversicherung.
- Gesetzliche Rentenversicherung.
- Pflegeversicherung.
- Arbeitslosenversicherung.
- Unfallversicherung.
- KFZ-Haftpflichtversicherung.
Freiwillige Versicherungen
Freiwillige Versicherungen sind überall zu finden. Sie werden oft zu Wertgegenständen angeboten. Etwa bei dem Kauf eines Handys. Weitere Beispiele sind:
- Private Haftpflichtversicherung.
- Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung.
- Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Risikolebensversicherung.
- Wohngebäudeversicherung.
- Hausratversicherung.
- Und viele mehr.
3. Die Funktion der Hausratversicherung einfach erklärt
Das Wort Hausrat ist schon etwas veraltet. Was bei einer Hausratversicherung zum Hausrat gehört, ist schnell erklärt. Stellen Sie sich vor, Sie nehmen Ihr Haus, drehen es um und schütteln es. Alles was herunterfällt, ist Teil des Hausrats. Und somit in der Hausratversicherung versichert. Ebenso gehören Anbauten, die Garage oder auch der Keller dazu. Bei Schaden erhalten Sie entweder den Neupreis oder die Reparaturkosten durch die Hausratversicherung.
In der Hausratversicherung sind zum Beispiel diese äußeren Faktoren enthalten:
- Feuer.
- Leitungswasser.
- Sturm und Hagel.
- Explosion.
- Einbruchdiebstahl.
- Raub mit Gewaltanwendung.
- Überspannung wie Blitzeinschläge.
Nicht nur Einbrüche und Vandalismus verursachen große Verluste, sondern auch Brände oder Unwetter. Kein Wunder also, dass Hausratversicherungen sehr beliebt sind. Laut statistischem Bundesamt hatten im Januar 2018 etwa drei Viertel aller deutschen Haushalte eine Hausratversicherung. Mit der Hausratversicherung versichern Sie also das Innenleben Ihres Hauses.
4. Die Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung
Es gibt nicht nur eine Haftpflichtversicherung. Unter ihnen gibt es verschiedene Unterpunkte. Diese sind zum Beispiel:
- Private Haftpflichtversicherung.
- KFZ-Haftpflichtversicherung.
- Tierhalterhaftpflichtversicherung.
- Und viele mehr.
Auch wenn es verschiedene Modelle gibt, erfüllen Sie denselben Zweck. Ihre Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie einem anderen Menschen einen Schaden zufügen. Also bei einem Personenschaden.
In Ihrer Wohnung ist eine Leitung defekt? Dabei läuft Wasser in die Wohnung des Nachbarn? Ihre Haftpflichtversicherung bezahlt dem Nachbarn die Reparaturkosten. Das ist ein Beispiel für einen Sachschaden. Somit sind Sie also von den Kosten freigestellt.
Eine Hausratversicherung zahlt bei Beschädigung oder Verlust Ihres eigenen Hausrats. Die Versicherung bezahlt den Schaden, der durch den Wasserrohrbruch in Ihrer eigenen Wohnung entsteht. Dies ist der Unterschied zur Hausratversicherung.
5. Die Hausratversicherung im Detail
Wie Sie bereits wissen, deckt eine Hausratversicherung folgende Ursachen ab:
- Feuer.
- Blitzschlag.
- Sturm und Hagel.
- Wasserschaden.
- Einbruch und Diebstahl.
Feuer
Schäden entstehen nicht nur, wenn die Wohnung lichterloh brennt. Erweitern Sie deshalb Ihre Hausratversicherung um Schäden durch Rauch und Ruß sowie Seng- und Schmorschäden. Sengschäden werden nicht durch Feuer, sondern durch Hitze verursacht. So beschädigt etwa eine defekte Glühbirne Gegenstände in der Nähe. Im Grundtarif der Hausratversicherung ist dies allerdings nicht mit enthalten.
Blitzschlag
Im Grundtarif der Hausratversicherung ist häufig nur der Blitz auf dem eigenen Grundstück gemeint. Sie zahlen also nur, wenn der Blitz direkt auf Ihrem Grundstück einschlägt. Oft entstehen aber indirekte Schäden. Zum Beispiel an Elektrogeräten durch Blitzeinschläge in eine Überlandleitung. Fragen Sie also bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach, ob dieser inkludiert ist. Erweitern Sie bei Bedarf Ihre Hausratversicherung.
Sturm und Hagel
Ein Unwetter hat ein Fenster zerstört und die Einrichtung beschädigt? Dann kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. In der Regel sind Gegenstände außerhalb des Hauses auch in der Hausratversicherung mitversichert. Zum Beispiel eine Antenne oder eine Markise sind bei einer Hausratversicherung versichert.
Wasserschaden
In der Hausratversicherung bezieht sich dieser Punkt auf Schäden durch eine defekte Leitung. Falls Sie ein Aquarium oder Wasserbett besitzen, brauchen Sie hierfür einen Zusatz zur Hausratversicherung. Bei Überschwemmung oder Hochwasser ist eine Elementarschadenversicherung von Wichtigkeit.
Einbruch/ Diebstahl
Die Hausratversicherung zahlt nicht nur bei einem Einbruch mit Diebstahl. Auch gegen Vandalismus, also die mutwillige Zerstörung von Gegenständen, sind Sie abgesichert. Allerdings ist dafür ein Nachweis für einen ausreichenden Schutz nötig. Ebenso ist die Straftat zur Anzeige zu bringen. Nicht inbegriffen ist Diebstahl auf der Straße ohne Gewaltanwendung. Fragen Sie am besten bei Ihrer Gesellschaft nach. Von dieser erfahren Sie, bei welchen Voraussetzungen die Hausratversicherung greift.