Arbeitsschutz am Bau

Arbeitsschutz am Bau – sicheres und effektives Arbeiten

Auf der Baustelle lauern viele Gefahrenquellen. Egal ob Heimwerker oder Profis – jeder ist einem Risiko am Bau ausgesetzt. Mit den richtigen Sicherheitsmaßnahmen reduzieren Sie dieses jedoch auf ein Minimum. So führen Sie Ihre Arbeiten sicher und gleichzeitig effektiv aus.

1. Welche Gefahrenquellen gibt es am Bau?

Erfahren Sie alles zu den Gefahren am Bau bei Tipp zum Bau. Hier lesen Sie, wie Sie sicher und effektiv arbeiten.

Am Bau lauern viele Gefahrenquellen, die möglicherweise zu Unfällen und Verletzungen führen.

Für Beschäftigte in der Baubranche gibt es ein vergleichsweise besonders hohes Unfall- und Gesundheitsrisiko. Unfälle mit schweren Verletzungen oder sogar tödlichem Ausgang sind dabei keine Seltenheit. Die Unfallzahlen sind mehr als doppelt so hoch wie in allen anderen Wirtschaftszweigen. Einige Ursachen für dieses hohe Risiko bilden:

● Ständige Veränderungen der Arbeitsumgebung.
● Hohe körperliche Belastung.
● Unvorhersehbare Witterungseinflüsse.
● Großer Zeit- und Termindruck.

Deshalb ist es umso wichtiger, Arbeitsschutz am Bau zu gewährleisten. Das bedeutet, die größten Gefahrenquellen zu kennen und dementsprechend Schutzvorkehrungen zu treffen. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bergen folgende Tätigkeiten die größten Unfallrisiken:

Tätigkeiten im Baugewerbe:Prozentualer Anteil aller Unfälle:
Transport und Verkehr:33,2 %
Gewinnung und Herstellung:24,1 %
Instandhaltung:14,8 %
Demontage:9,4 %
Wege im Betrieb:5,9 %

Mögliche Gefahrenquellen am Bau sind:
● Falsch montierte, beziehungsweise nicht ausreichend abgesicherte Gerüste: Vor allem bei Zeitmangel stellen Mitarbeiter die Gerüste oft nicht sicher genug auf. Beschäftigte ziehen sich dadurch möglicherweise schwere Verletzungen zu.
● Unsicher gelagerte Chemikalien: Gehen die Mitarbeiter fahrlässig mit Gefahrenstoffen um, verletzen oder verätzen sie sich schnell daran.
● Unsachgemäß angeschlossene Maschinen: Beschäftigte schließen Maschinen mit einem elektrischen Antrieb hin und wieder nicht korrekt an. In manchen Fällen sind sie auch schlichtweg defekt und trotzdem noch in Betrieb. Die Folgen sind schlimmstenfalls sogar lebensbedrohlich für die Arbeiter.
● Unbenutztes Werkzeug: Beschäftigte stolpern schnell über Werkzeug, das nicht ordnungsgemäß verstaut ist. Daran ziehen sie sich Verletzungen zu. Dies passiert insbesondere, wenn die Mitarbeiter keine entsprechende Schutzkleidung tragen.

2. Die Baustellen-Verordnung zum Arbeitsschutz am Bau

Lesen Sie bei Tipp zum Bau die einzelnen Paragrafen für Sicherheit am Bau nach.

Die Baustellen-Verordnung sorgt für Sicherheit und Arbeitsschutz am Bau.

Aufgrund der hohen Gesundheitsrisiken am Bau ist eine Baustellen-Verordnung (BaustellV) notwendig. Die korrekte Bezeichnung lautet „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“. Sie ergänzt seit 1998 das allgemeine Arbeitsschutz-Gesetz.
Die Baustellen-Verordnung verbessert den Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Arbeitern auf dem Bau. Damit wirkt sie Arbeitsunfällen präventiv entgegen. In bestimmten Situationen verlangt die Verordnung einen Sicherheits-Koordinator. Dies ist beispielsweise notwendig, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig besonders gefährliche Arbeiten am Bau ausführen. Der Sicherheits-Koordinator behält auch unter diesen Bedingungen den Überblick und koordiniert alle Schutzmaßnahmen ordnungsgemäß.
Die Organisation eines Bauprojekts ist sehr komplex und benötigt eine genaue Planung. Deshalb regelt die Baustellen-Verordnung, welche Aspekte im Vorhinein eine Rolle spielen. Das stellt eine reibungslose Ausführung sicher.

Baustellen-Verordnung § 1: Ziele und Begriffe auf dem Bau

Der § 1 der Baustellen-Verordnung definiert den Begriff der Baustelle. Demzufolge ist die Baustelle ein Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. An diesem Ort errichten oder verändern die Arbeitskräfte vereinzelte oder mehrere bauliche Anlagen. Das Ziel der Baustellen-Verordnung ist die Erhöhung von Sicherheit der Beschäftigten auf Baustellen.

Baustellen-Verordnung § 2: Planung und Ausführung auf dem Bau

Erfahren Sie bei Tipp zum Bau die Regelung der Baustellen-Verordnung für Arbeitsschutz am Bau.

In § 2 der Baustellen-Verordnung lesen Sie alles zur Planung und Ausführung am Bau.

Der § 2 der Baustellen-Verordnung regelt die Planung des Bauprojekts. Dabei sind die Grundsätze des allgemeinen Arbeitsschutz-Gesetzes zu beachten. Konkret beziehen sich die Punkte auf Folgendes:
Erkennen von Gefahrenquellen.
● Gefährdungen vermeiden und minimieren.
Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse aus den Bereichen Arbeitsmedizin, Technik und Hygiene.
● Prävention von Gefahren für besonders schutzbedürftige Personen.

Daneben weist § 2 der Baustellen-Verordnung auch auf einen weiteren Aspekt hin. Arbeiten über 20 Personen gleichzeitig 30 Tage am Bau, ist eine Vorankündigung notwendig. Diese erfolgt mindestens zwei Wochen vor Baubeginn bei der zuständigen Behörde. Dabei sind folgende Daten für eine Vorankündigung erforderlich:
● Bezeichnung sowie Ort der Baustelle.
● Name und Anschrift des Bauherrn.
● Art des Bauvorhabens.
Koordinatoren, falls erforderlich.
● Beginn der Arbeit.
Dauer der Arbeit.
● Höchstzahl der gleichzeitig Beschäftigten auf der Baustelle.
● Anzahl der Arbeitgeber.
● Zahl der Unternehmen ohne Beschäftigte.

Zusätzlich gibt es gemäß der Baustellen-Verordnung einen Sicherheits- und Gesundheitsplan für besonders gefährliche Arbeiten. Die Richtlinie weist dabei auf verschiedenste Gefährdungsbereiche hin. Dazu zählen unter anderem:
● Versinken, Verschüttung oder Abstürzen aus einer Höhe von mehr als sieben Metern.
● Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen.
Ionisierende Strahlungen.
● Ertrinken.

Baustellen-Verordnung § 3: Koordinierung auf dem Bau

Zur Unterstützung bei der Koordinierung am Bau bestellen Bauherrn oft einen SiGeKo. Dieser fungiert als sogenannter Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator. Er verfügt über bauliche Fachkenntnisse sowie über Kenntnisse in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz. Weiterhin hat er Erfahrungen mit Baustellen und der Koordination von Schutzmaßnahmen.

Basierend auf der Baustellen-Verordnung erstellt der SiGeKo eine sogenannte Unterlage für vorhersehbare Arbeiten am Bau. Diese Unterlage zielt auf den Schutz der Beschäftigten auf diesem Bau ab. Das reduziert weitestgehend die potenziellen Gefahrenquellen. Die Pläne des Sicherheits- und Gesundheits-Koordinators vermeiden außerdem Improvisationen und Informationsdefizite. Diese führen sonst unter Umständen zu Störungen oder Arbeitsunfällen. Die Unterlage enthält folgende Angaben:
● Teil der baulichen Anlage.
Art der Arbeit.
● Gefahren auf der baulichen Anlage.
Angaben zu Sicherheits- und Gesundheitsschutz.
● Hinweis auf Sicherheitspläne.

3. Vorschriften und Regeln am Bau

Tipp zum Bau zeigt eine Übersicht zu Vorschriften und Regeln am Bau. Lesen Sie hier, wie Sie sich bei der Arbeit schützen.

Beachten Sie folgende Regeln, um für Sicherheit am Bau zu sorgen.

Beachten Sie einige Vorschriften und Regeln, um Sicherheit am Bau zu gewähren. Neben der Baustellen-Verordnung legt auch das Arbeitsschutz-Gesetz wichtige Verhaltensregeln fest. Die Arbeitsstätten-Verordnung und die Betriebssicherheits-Verordnung ergänzen diese Regelwerke zusätzlich. Sie unterscheiden sich in ihren Inhalten folgendermaßen:

● Das Arbeitsschutz-Gesetz regelt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales die grundlegenden Arbeitsschutz-Pflichten. Dabei bezieht es sich auf die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte der Beschäftigten.
● Die Arbeitsstätten-Verordnung legt die Einrichtung der Arbeitsstätte bezüglich der Sicherheit von Beschäftigten fest.
● In der Betriebssicherheits-Verordnung befinden sich Informationen zur Beurteilung von Gefahren und Schutzmaßnahmen. Außerdem regelt sie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bei Missachtung des Arbeitsschutzes.

4. Verantwortliche für den Arbeitsschutz am Bau

Auf einer Baustelle sind viele Personen für unterschiedliche Bereiche zuständig. Jeder Verantwortliche verfügt über spezifische Zuständigkeiten. Hier finden Sie einen Überblick zu den verschiedenen Bereichen:

Verantwortliche PersonenZuständige Bereiche:
● Bauherr.

Architekt.

Überwachung von Baustellen.
● Arbeitsschutz-Behörde.Stilllegung von Baustellen mit gravierenden Arbeitsschutz-Mängeln.
● Architekt.

Bauleiter.

● Bauherr.

Koordinator.

● Sicherheitsfachkräfte der Unternehmer.

Arbeitsschutz am eigenen Bau.

In erster Linie sind Firmeninhaber für den Arbeitsschutz am Bau zuständig. Sie übernehmen Verantwortung für die Umsetzung der Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes. Unternehmer lassen sich häufig von Sicherheitsfachkräften beraten. Ein Beispiel dafür stellt der Fachplaner für Brandschutz dar. Diese Fachkräfte informieren sie über die:

  • Korrekte Einrichtung der Arbeitsstätte.
  • Sicherheitsgerechte Organisation von Arbeitsabläufen.
  • Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel.
  • Anschaffung entsprechender Arbeitsschutz-Kleidung für die Arbeitnehmer.

Führen mehrere Betriebe die Bauarbeiten aus, beauftragt der Bauherr pflichtgemäß einen SiGeKo. Auch die Architekten des Bauvorhabens berücksichtigen die Pläne des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators. Das vermeidet mögliche Gefahrenquellen am Bau.

5. Arbeitsschutz-Kleidung am Bau

Lesen Sie bei Tipp zum Bau alles Wichtige zur richtigen Arbeitsschutz-Kleidung am Bau.

Lesen Sie bei Tipp zum Bau alles Wichtige zur richtigen Arbeitsschutz-Kleidung am Bau.

Eine Vorgabe des allgemeinen Arbeitsschutzes ist das Tragen der richtigen Arbeitsschutz-Kleidung. Diese Kleidung schützt den Arbeitnehmer vor Gesundheits- und Unfallgefahren. Viele Branchen erfordern eine spezielle Arbeitsschutz-Kleidung. Dazu zählen beispielsweise auch die OP-Kleidung eines Arztes oder der Schutzanzug eines Trockenbauers.

Was beinhaltet Arbeitsschutz-Kleidung am Bau?

Die Arbeitsschutz-Kleidung ist eine persönliche Schutzausrüstung, die den Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten schützt. Ihre individuelle Arbeitsschutz-Kleidung richtet sich nach den Gefahren am Arbeitsplatz. Zu Ihrer Schutzkleidung gehören:

  • Schutzanzüge.
  • Sicherheitsschuhe.
  • Schutzbrillen.
  • Helme.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitskleidung und Arbeitsschutz-Kleidung am Bau?

Die konventionelle Arbeitskleidung ist in der Regel kein Bestandteil der Arbeitsschutz-Kleidung. Sie dient anderen Zwecken und schützt Sie als Arbeitnehmer nicht ausreichend vor den Gefahrenquellen. Stattdessen schafft konventionelle Arbeitskleidung beispielsweise einen Wiedererkennungswert für den Kunden. Die Kleidung zeigt häufig die Farbe und das Logo des jeweiligen Unternehmens. Das fördert ein gewisses Markenbewusstsein.

Wozu sind Arbeitgeber bezüglich der Arbeitsschutz-Kleidung am Bau verpflichtet?

Ihre Pflicht als Arbeitgeber ist es, die Arbeitsschutz-Kleidung zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitnehmer tragen demnach nicht die Kosten für die Schutzausrüstung. Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, die Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, die Arbeitsschutz-Kleidung zu tragen.

Welchen Pflichten unterliegt der Arbeitnehmer auf dem Bau?

Als Arbeitnehmer sind Sie dazu verpflichtet, die Arbeitsschutz-Kleidung jederzeit ordnungsgemäß zu tragen. Das dient Ihrem eigenen Schutz am Arbeitsplatz. Die Berufsgenossenschaft verwehrt Ihnen bei Missachtung dieser Pflicht im Falle eines Arbeitsunfalls viele Leistungen. Sie tragen als Arbeitnehmer somit selbst zu einer erhöhten Sicherheit am Bau bei.

6. Arbeitsschutz-Belehrung am Bau

Tipp zum Bau erklärt Ihnen, welche Vorgaben bei der Arbeitsschutz-Belehrung wichtig sind. Lesen Sie hier alles Wichtige zur Arbeitsschutz-Belehrung am Bau.

Die Arbeitsschutz-Belehrung dient dazu, Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen am Bau zu besprechen.

Ein Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutz-Gesetz dazu verpflichtet, eine Arbeitsschutz-Belehrung durchzuführen. Dabei erklärt er den Arbeitnehmern sämtliche Gefahren am Arbeitsplatz und die entsprechenden Schutzmaßnahmen. Hinter dieser Pflicht steckt eine einfache Logik. Beschäftigte und Unternehmer profitieren von anerkannten Gesundheits-Konzepten nur, wenn sie diese angemessen umsetzen. Dafür bedarf es einer umfassenden Belehrung aller Mitarbeiter.

Die Arbeitsschutz-Belehrung befähigt die Betroffenen dazu, Gefährdungen zu erkennen und auf diese zu reagieren. Neben der erworbenen Fachkenntnis sorgen zwei weitere Voraussetzungen für eine hohe Arbeitssicherheit Ihrer Tätigkeit. Sie sind motiviert, sich sicherheitsgerecht zu verhalten und die Maßnahmen umzusetzen. Auch der Ihnen verliehene Befugnis-Bereich beeinflusst Ihre Handlungsmacht. Dies hängt vom Ausbildungsstand, der Arbeitserfahrung und den körperlichen Eigenschaften ab.

Diese Personen verfügen über die nötigen Qualifikationen für eine Arbeitsschutz-Belehrung:

  • Meister.
  • Bauleiter.
  • Ähnlich qualifizierte Mitarbeiter.

In der Regel sind zusätzlich auch immer Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte bei der Belehrung dabei. Diese bringen ihre Fachkenntnisse ein. Außerdem beantworten sie Fragen der Arbeitnehmer und sind ideale Berater.

Die umfassende Arbeitsschutz-Belehrung führt somit zu mehr Sicherheit an Ihrem Arbeitsplatz. Zusätzlich ergeben sich aber auch zahlreiche weitere Vorteile für das Unternehmen und die Beschäftigten. Sie umfassen:

  • Größere Zufriedenheit der Arbeiter.
  • Bessere Arbeitsergebnisse.
  • Geringere Kosten durch weniger Arbeitsausfälle.
  • Eine stärkere Einhaltung der Regeln.
  • Verantwortungsbewusster Umgang mit Arbeitsmitteln.

7. Fazit: Sicheres Arbeiten am Bau

Die Unfallgefahr am Bau liegt nie bei 0%. Es gibt jedoch einige Sicherheitsmaßnahmen, welche die Gefahrenquellen minimieren. Informieren Sie sich vor Ihrer Tätigkeit auf dem Bau über Gefahrenstellen und riskante Arbeitsbereiche. Außerdem ist es wichtig, vor Arbeitsbeginn:

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen zu erklären.
  • Flucht- und Rettungswege zu zeigen.
  • Notfall-Rettungskonzepte zu besprechen.

Weiterhin erfolgt eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsstellen, die auf dem Arbeitsschutz-Gesetz basiert. Diese trägt dazu bei, drohende Gefahren zu erkennen und durch Arbeitsschutz-Maßnahmen zu vermeiden. Das reduziert Gefahrenquellen auf ein Minimum und stellt Ihren Arbeitsschutz am Bau sicher.

8. Absturzsicherheit am Bau

Lesen Sie bei Tipp zum Bau, wie Sie Absturzunfälle am Bau vorbeugen.

Mit entsprechenden Schutzmaßnahmen verhindern Sie Absturzunfälle am Bau.

Die Arbeit auf der Baustelle zeichnet sich durch zahlreiche potenzielle Gefahrenquellen aus. Laut Berufsgenossenschaft gab es im vergangenen Jahr über 100.000 Unfälle von Beschäftigten am Bau. Die Folgen von Absturzunfällen sind dabei besonders schlimm. Stürze von Gerüsten, Dächern oder Leitern enden oftmals tödlich. Absturzunfälle verursachen 40% aller Todesfälle am Bau.

Die Berufsgenossenschaft erprobt verschiedene Systeme, um dem entgegenzuwirken. Beispielsweise schützen persönliche Sicherheitsgurte die Handwerker vor Unfällen. Davon profitieren beispielsweise Dachdecker und Gerüstbauer, die in schwindelerregenden Höhen arbeiten. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind zwar umständlich, aber im Ernstfall retten sie ihr Leben.

Nicht alle Arbeitgeber kalkulieren den höheren zeitlichen Aufwand der Schutzmaßnahmen in die Arbeitszeit ein. Sparen sie aus finanziellen Gründen am Arbeitsschutz, rächt sich dies allerdings schnell. Folgekosten durch Unfälle und Krankheiten sind meist höher als die Ausgaben für präventive Maßnahmen.

9. Unfälle am Bau

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ermittelte die häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle. Dazu wertete sie 400 Unfallberichte von Todesfällen am Bau aus. Für die Jahre 2009 bis 2016 kam sie zu folgenden Ergebnissen:

  • In etwa 50 Fällen erfolgte ein tödlicher Absturz aus weniger als zwei Metern Höhe.
  • Ein Viertel der tödlichen Arbeitsunfälle geht auf Abstürze von Dächern, Leitern oder Gerüsten zurück.
  • Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen hätten jeden dritten tödlichen Sturz verhindert.

Außerdem fiel auf, dass junge, unerfahrene Arbeitskräfte einer geringeren Gefahr ausgesetzt sind. Die erfahrenen Arbeiter am Bau machten dagegen fast 75% der Unfallopfer aus. Knapp 50% aller Unfallopfer waren älter als 50 Jahre und routiniert in ihrer Arbeit. Die Berufsgenossenschaften untersuchen bei einem Unfall genau, ob der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Hat er den Arbeitsschutz am Bau vernachlässigt, drohen ihm Regresszahlungen.

10. Hygienemaßnahmen am Bau

Tipp zum Bau erklärt Ihnen die Hygienemaßnahmen am Bau der Arbeitsstätten-Verordnung.

Hygienemaßnahmen am Bau sorgen für den Schutz der Arbeitskräfte.

Auf Baustellen arbeiten häufig mehrere Unternehmen gleichzeitig. Die Einsatzstellen der Arbeiter wechseln ständig. Jeder Betrieb verfügt über eigene Verantwortliche für den Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber stellt an alle Arbeiter die Anforderung, stets die Hygiene-Regeln einzuhalten.

Die Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) regelt die allgemeinen Hygieneanforderungen. Sie zielt darauf ab, die Gesundheit der Beschäftigten auf Arbeitsstätten zu schützen. Dazu hält die Verordnung besondere Maßnahmen für Arbeitsplätze im Freien fest. So schreibt sie auch konkrete Schutzmaßnahmen für Baustellen vor. Der Unternehmer ist dabei für die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich.

Ein Beispiel hierfür sind die Sanitärräume. Die Wege zu der Toilette sind maximal zehn Meter lang. Außerdem gilt es, Möglichkeiten zum Waschen, Reinigen und Trocknen der Hände zur Verfügung zu stellen. Bei einer Arbeitsgruppe von über zehn Mitarbeitern bedarf es zusätzlich:

  • Zwei Toiletten.
  • Drei Waschplätze.
  • Eine Dusche.

Bei einer Truppe von bis zu zehn Arbeitern sind mobile Toilettenkabinen möglich. Trotzdem erfordert diese Personenanzahl eine Installation für die Reinigung der Hände. Fehlt diese Einrichtung, bedarf es einer Möglichkeit in unmittelbarer Nähe der Baustelle.

11. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen am Bau aufgrund der Corona-Pandemie

Hygiene am Arbeitsplatz war noch nie bedeutsamer als in aktuellen Zeiten der Corona-Pandemie. Die Verordnungen und technischen Regeln bilden die Basis für die Sicherheitsmaßnahmen gegen das Coronavirus. Jedoch erfordert ein ordnungsgemäßer Schutz gegen den Erreger tiefergreifendere Regelungen. Nur wenn die Arbeiter sich pflichtbewusst an diese halten, ist Sicherheit gewährleistet. Demzufolge gilt auf Baustellen:

  • Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen.
  • Husten und Niesen Sie in Ihre Armbeuge. Bedecken Sie damit Ihren Mund und Ihre Nase.
  • Waschen Sie sich regelmäßig gründlich Ihre Hände mit Seife und desinfizieren Sie diese.
  • Bleiben Sie bei grippeähnlichen Symptomen oder Kontakt zu einer infizierten Person zuhause.
  • Sensibilisieren Sie außerdem Ihre Kollegen und Beschäftigte, sich an die Maßnahmen zu halten. Motivieren Sie andere, indem Sie ihnen ein Vorbild sind.

12. Regeln zum Arbeitsschutz am Bau (RAB)

Tipp zum Bau erklärt Ihnen alle wichtigen Regeln zum Arbeitsschutz am Bau. Lesen Sie hier die einzelnen Verordnungen nach.

Die Regeln zum Arbeitsschutz erhöhen die Sicherheit am Bau maßgeblich.

Folgende Verordnungen regeln die grundsätzlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz am Bau:

  • Die Verordnung der Arbeitsstätten.
  • Das Gesetz des Arbeitsschutzes.
  • Die Verordnung der Betriebssicherheit.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) festgelegt. Sie informieren auch über den aktuellen Stand der Technik bezüglich der Sicherheit am Bau. Damit konkretisieren sie die staatlichen Arbeitsschutz-Vorschriften.

Trotzdem bildet die Einhaltung aller Regeln keine Garantie für eine unfallfreie Arbeit am Bau. Ein niedriges Restrisiko bleibt bei der Arbeit am Bau bestehen. Die Normen helfen jedoch dabei, die Sicherheit am Bau deutlich zu erhöhen.

13. Vorschriften für Solo-Selbstständige am Bau

Die Vorschriften am Bau für Solo-Selbstständige erfahren Sie bei Tipp zum Bau.

Auch für Solo-Selbstständige gelten die gleichen Vorgaben zum Arbeitsschutz am Bau.

Solo-Selbstständige, also Unternehmer ohne Beschäftigte (UoB), unterliegen den gleichen Vorschriften wie Arbeitgeber. Schließlich bleibt beim Arbeitsschutz auf deutschen Baustellen niemand außen vor. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Solo-Selbstständige unterliegen der Verpflichtung, sich und andere zu schützen. Mit diesem Beschluss bezweckt der Gesetzgeber:

  • Mögliche Lücken bei der Wahrnehmung des Verantwortlichen beim Arbeitsschutz am Bau schließen.
  • Auf Baustellen deutlich kritischere Bedingungen des Arbeitsschutzes zu schaffen.
  • Einfachere Überwachung von Sicherheit und Gesundheit auf der Baustelle zu ermöglichen.

Außerdem schaffen abweichende Arbeitsschutz-Maßnahmen für Solo-Selbstständige unfaire Wettbewerbs-Bedingungen. Unabhängig davon, ob andere Bauunternehmen auf der Baustelle arbeiten, verzerrt dies den Wettbewerb. Auch deshalb richten sich die Vorschriften am Bau an alle Beteiligten gleichermaßen.

14. Pflichten eines Bauherren für den Arbeitsschutz am Bau

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren, ist der Bauherr zu einigen Grundsätzen verpflichtet. Räumliche, technische und zeitliche Vorgaben eines Bauherren fördern die Durchführung des Bauvorhabens. Die Einhaltung der Vorgaben ist unerlässlich. Dabei unterliegt der Bauherr folgenden Verpflichtungen:

  • Gefährdungen durch die Arbeit am Bau sind möglichst zu vermeiden. Schutzausrüstungen, Absperrungen und weitere Arbeitsschutz-Maßnahmen minimieren diese Gefahren.
  • Die Beteiligten bekämpfen Gefahren an ihrer Ursache. Dabei spielen die Auswahl des richtigen Materials und des Arbeitsverfahrens eine große Rolle.
  • Bei der Organisation berücksichtigen Sie den Stand der Technik, die Arbeitsmedizin und die Hygiene. Dazu beachten Sie zum Beispiel die Arbeitsstätten-Verordnung oder die Betriebssicherheits-Verordnung.
  • Das Ziel der Arbeitsmaßnahmen ist eine sinnvolle Verknüpfung von Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Umwelteinflüssen. Nur damit planen Sie ganzheitliche Maßnahmen.
  • Unter Umständen treffen Sie Schutzmaßnahmen für mehrere Gewerke gleichzeitig.

Diese Grundsätze fließen im besten Fall schon in die Ausschreibung des Bauvorhabens ein. So ist es für Auftragnehmer möglich, die Arbeitsschutz-Vorschriften von Anfang an mit einzuplanen. Das bietet für den Bauherren und die Baufirma Vorteile bei der Umsetzung des Projekts.

15. Der richtige Handschutz am Bau

Bei Tipp zum Bau erfahren Sie alles zum Handschutz für den Bau. Lesen Sie hier die Arten und Kosten der Handschuhe nach.

Handschuhe gehören zur persönlichen Schutzausrüstung von Arbeitern am Bau.

 Der passende Handschutz für Bauarbeiter beugt Verletzungen am Bau vor. Handschuhe für Bau- und Handwerksarbeiten erfüllen wichtige Anforderungen zum Schutz. Die Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, die richtigen Handschuhe bei der Arbeit zu tragen.

Die sogenannte CE-Kennzeichnung gibt die Schutzwirkung von Handschuhen an. Es gibt drei Kategorien in dieser Kennzeichnung. Handschuhe aus der Kategorie eins schützen dabei vor geringen Risiken. Vor extremen Gefahren schützen nur die Handschuhe aus der Kategorie drei.

In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Arbeitshandschuhe. Diese bilden schließlich einen Teil der Schutzausrüstung eines Arbeitnehmers. Damit gehören sie zu der essenziellen Arbeitskleidung. Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen diese Schutzhandschuhe zur Verfügung. Beachten Sie jedoch, dass nur gesetzlich vorgeschriebene Kleidung mit nachweislicher Schutzwirkung dafür infrage kommt.

16. Die passenden Arbeitsschuhe am Bau

Bei Tipp zum Bau erfahren Sie alles zu den richtigen Arbeitsschuhen für den Bau.

Sicherheitsschuhe gehören zur persönlichen Schutzausrüstung von Handwerkern am Bau.

Neben den richtigen Handschuhen am Bau sind auch die passenden Arbeitsschuhe essenziell. Die richtigen Arbeitsschuhe am Bau sind Sicherheitsschuhe. Sie gehören ebenfalls zu Ihrer persönlichen Schutzausrüstung. Bei korrekter Anwendung schützen sie die Arbeiter vor Verletzungen und Arbeitsunfällen

Arbeitgeber legen die Verpflichtung von Sicherheitsschuhen für Arbeitnehmer im Rahmen einer sogenannten Gefährdungs-Beurteilung fest. Dabei ermittelt der Arbeitgeber, welche Aspekte die Beschäftigten bei der Arbeit gefährden. Bei einer Gefahr für Verletzungen im Fußbereich benötigen die Mitarbeiter die entsprechende Arbeitsschutzkleidung.

Der Arbeitgeber stellt auch diese Schutzausrüstung als Bestandteil der Arbeitskleidung bereit. Denn auch in diesem Bereich tragen die Schuhe zum Arbeitsschutz der Mitarbeiter bei. Arbeitnehmer unterliegen wiederum der Pflicht, die Sicherheitsschuhe zu ihrem eigenen Schutz kontinuierlich zu tragen.

17. Regeln für Arbeitnehmer am Bau

Neben Vorschriften für Arbeitgeber gibt es auch einige Regeln für die Arbeitnehmer auf dem Bau. Das stellt den Arbeitsschutz am Bau vollumfänglich sicher. Beschäftigte leisten einen großen Beitrag durch das vorgeschriebene Tragen der Arbeitsschutzkleidung. Außerdem sind Arbeitskräfte dazu verpflichtet, folgendes ordnungsgemäß zu verwenden:

  • Maschinen, Geräte und Werkzeuge.
  • Arbeitsstoffe und Materialien.
  • Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel.
  • Schutzvorrichtungen und Absperrungen.

Beachten die Arbeitnehmer diese Regelungen nicht, verlieren sie nach einem Arbeitsunfall möglicherweise ihren Versicherungsschutz. Selbst, wenn Krankenkassen die Behandlung bezahlen, fallen meist weitere Leistungen durch die Berufsgenossenschaft weg. Außerdem drohen bei Verstößen noch weitere arbeitsrechtliche Folgen. Abmahnungen oder sogar Kündigungen sind in diesem Fall keine Seltenheit. Deshalb gilt für Arbeitnehmer, die Regeln in ihrem eigenen Interesse einzuhalten.

18. Verschiedene Arten von Sicherheitsmaßnahmen am Bau

Tipp zum Bau zeigt Ihnen einen Überblick der verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen am Bau.

Angebrachte Schilder am Bau zählen zu den technischen Sicherheitsmaßnahmen.

Das „TOP-Prinzip“ unterstützt Sie bei der Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen für den Bau. Dieses Prinzip gibt die Rangfolge der unterschiedlichen Arten von Schutzmaßnahmen an. Dazu zählen:

  • Technische Maßnahmen (T) beinhalten den Einsatz von Schutzvorrichtungen, wie Trennwänden oder Absperrungen.
  • Organisatorische Maßnahmen (O) sind beispielsweise das Einsetzen von Pausen oder abwechslungsreichen Aufgaben. Das verhindert monotone Arbeitsabläufe.
  • Zu Personenbezogene Maßnahmen (P) zählen die persönliche Schutzausrüstung und die Anweisung zur ärztlichen Untersuchung.

Organisatorische Maßnahmen kommen erst zum Einsatz, wenn technische Handlungen eine Gefahr nicht entsprechend eindämmen. Personenbezogene Schritte erfolgen erst ganz am Schluss. Die Arbeitsschutz-Belehrung stellt beispielsweise eine personenbezogene Maßnahme dar.

19. Ablauf und Durchführung der Arbeitsschutz-Belehrung am Bau

Eine Arbeitsschutz-Belehrung durch den Arbeitgeber ist verpflichtend. Nur dann setzen Beschäftigte die Sicherheitsmaßnahmen richtig um und minimieren Risiken am Bau. Dabei erstellt jedes Unternehmen ein individuelles Gesamtkonzept. Dieses Konzept verbindet den betrieblichen Gesundheitsschutz direkt mit der Arbeitsschutz-Belehrung.

Eine Arbeitsschutz-Belehrung erfolgt heutzutage bei Bedarf auch online. Das hält den Personal- und Zeitaufwand gering. Anschließend erfolgt eine Dokumentation der Arbeitsschutzbelehrung. Dieses Formular weist nach:

  • Welche Inhalte vermittelt wurden.
  • Wann die Arbeitsschutz-Belehrung stattfand.
  • Welche Arbeitnehmer zu den Teilnehmern zählten.

Diese Unterlagen werden mindestens zwei Jahre lang im Betrieb aufbewahrt. So legt sie der Arbeitgeber jederzeit bei Nachfragen der zuständigen Behörden vor. Außerdem erhält auch das Unternehmen einen Überblick zu Unterweisungen und Schulungen der Beschäftigten.

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