Panikbeschlag

Tipp zum Bau erklärt die Funktionsweise von Panikbeschlägen.

Der Panikbeschlag ermöglicht eine einfache Flucht im Gefahrenfall.

Ein Panikbeschlag ist eine Verriegelungs-Technik, die im Gefahrenfall das einfache Öffnen von Fluchttüren ermöglicht. Diese Vorrichtung ist meist bei Brandschutztüren, hauptsächlich in öffentlich zugänglichen Gebäuden, vorzufinden. Sie gewährleistet auch in Paniksituationen eine widerstandslose Fluchtmöglichkeit. Panikschutztüren unterliegen strengen Europäischen Normen zur Gewährleistung maximaler Sicherheit.

Aufgabe und Varianten von Panikbeschlägen

Der Panikbeschlag ist Garant für das Öffnen von Fluchttüren im Notfall. Unabhängig davon, ob die Tür verriegelt ist, öffnet sie sich bei entsprechender Betätigung. Es gibt zwei verschiedene Ausführungen von Panikschutztüren. Bei der einen reicht das Ausüben von Druck auf ein horizontales Betätigungselement. Bei der anderen Variante existiert ein Panikdrücker, der die Tür aufspringen lässt.

Funktionsweise eines Panikbeschlags

Eine Tür mit einem Panikbeschlag erfüllt in der Regel die folgenden Kriterien. Ist die Tür von außen abgeschlossen, ist sie von außerhalb nicht ohne Schlüssel zugänglich. Der Türöffner auf der Außenseite befindet sich dann im Leerlauf. Dennoch ist sie von innen durch die entsprechende Mechanik leicht zu öffnen. Riegel und Schlossfalle ziehen sich gleichzeitig zurück und ermöglichen das Öffnen der Panikschutztür.

Anwendungsbereiche des Panikbeschlags

Fluchttüren mit Panikbeschlägen sind in einigen Gebäuden Vorschrift und entsprechend baurechtlich geregelt. In den meisten Gebäudekomplexen sind solche Vorrichtungen aufzufinden. Doch es findet eine grundlegende Unterscheidung zwischen Gebäuden mit und ohne öffentlichem Publikumsverkehr statt.

Bei Bauten ohne öffentlichem Publikumsverkehr reicht ein Notausgangsverschluss mit Türdrücker. Diese sind unter der Europäischen Norm EN 179 geregelt. Hier wird davon ausgegangen, dass Nutzer des Gebäudes die Fluchtwege bereits kennen. Unter diese Art von Gebäude fallen folgende Bereiche:

Brandschutztüren in privaten Wohnanlagen.
Türen mit Panikbeschlag in Schulklassenzimmern.
Nicht öffentlich zugängliche Verwaltungsgebäude oder Industrieunternehmen.
Sicherheitsbereiche von Flughäfen, Banken, Einkaufszentren ohne öffentlichen Zugang.

Dagegen ist bei öffentlichen Gebäuden mit Fremdverkehr eine Verschluss-Vorrichtung mit horizontaler Betätigungsstange vorgeschrieben. Bei einer Massenpanik öffnet sich die Tür auch durch versehentlich ausgeübten Druck der Menge. Hierfür ist keine vorangehende Kenntnis über Fluchtwege und -mechanismen notwendig. In folgenden Bereichen ist diese Art von Vorrichtung notwendig:

In Arztpraxen, Krankenhäusern und Kliniken.
Bei Türen auf Fluchtwegen in Schulen und Ausbildungszentren.
In Gebäuden der öffentlichen Verwaltung.
Bei sämtlichen Notausgängen in Stadien, Arenen und Veranstaltungsgebäuden.
In den öffentlich zugänglichen Teilen von Einkaufszentren.