Nichttragende Wand
Eine nichttragende Wand ist für die Stabilität des Gebäudes unerheblich. Dadurch sind nachträgliche Veränderungen an oder der Ausbau von ihnen möglich. Die Wände treten entweder als Außen- oder als Innenwände auf. Was als nichttragende Wand gilt, bestimmen festgelegte Kriterien.
Was ist eine nichttragende Wand?
Nichttragende Wände nehmen keine Lasten von anderen Bauteilen auf sich. Sie haben keine statische Aufgabe und sind weder für die Standsicherheit noch für die Stabilität des Gebäudes erforderlich. Nichttragende Wände tragen auf sie einwirkende Lasten auf angrenzende Bauteile weiter. Zum Beispiel leiten sie ihr Eigengewicht oder Windlasten auf tragende Bauteile. Dazu zählen bspw. Stahlstützen, Stahlbetonstützen oder Deckenscheiben.
Welche Arten von nichttragenden Wänden gibt es?
Es gibt zwei Arten der nichttragenden Wände: Nichttragende Außen- und Innenwände. Nichttragende Innenwände sind als Raumtrennwände zu finden. Sie kommen beispielsweise in Schulen, Krankenhäusern oder auch in Wohngebäuden vor.
Wie die Definition es verlangt, übernehmen diese Wände keine Lasten anderer Bauteile. Zudem gibt es noch weitere Kriterien, die die nichttragenden Innenwände erfüllen:
- Zerstörungen durch harte oder weiche Stöße werden vermieden.
- Neben der Eigenlast übertragen die Wände auch Lasten durch Putz oder Bekleidung weiter.
- Eine Entfernung der Wände ist ohne Einbußen der Standsicherheit des Gebäudes möglich.
Nichttragende Außenwände sind sowohl verputzt als auch unverputzt. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass sie mit einer Wärmedämmung versehen sind. Ein zusätzlicher Nachweis über die Stabilität bei nichttragenden Außenwänden ist nur in manchen Fällen notwendig. Wenn ein vierseitiger Halt durch angrenzende Bauteile geboten ist, braucht es keinen Nachweis.