Mindestluftwechselrate

Die Mindestluftwechselrate gibt den Wert der Luftzirkulierung in Innenräumen pro Stunde an. Variablen wie Personenbelegung, Feuchteproduktion und Verwendungszweck fließen in die Berechnung mit ein. So sorgt man bereits bei der Planung für die Erfüllung der gesetzlichen Anordnung.

Die Berechnung

Das offizielle Formelzeichen für die Mindestluftrate lautet n (in 1/h). Die hygienisch korrekte durchschnittliche Mindeswechseltluftrate liegt bei n=0,4 1/h. Die Errechnung beinhaltet bestimmte Normwerte. Der Wert enthält 30 m² Wohnfläche, eine Deckenhöhe von 2,5 m und 30 m³ pro Person die Stunde. Relevante Faktoren für die Mindestluftrate sind die Anteile an:

  • Kohlendioxid.
  • Feuchtigkeit.
  • Spurengas / Geruch.

Mindestluftwechselrate in Gebäuden

Aufgrund immer dichteren Dämmmaterialien und Mehrfachverglasungen werden Gebäude und Gebäudehüllen immer luftgeschlossener. Ob Neubau oder Sanierung, die natürliche Luftinfiltration nimmt ab. Interessanterweise gibt es eine Anordnung, die eine gesunde Luftzirkulierung in jedem Gebäude vorschreibt. Einen gesetzlich festgelegten Mindestwert hingegen gibt es nicht.

Die Mindestinfiltrationrate ist für Wohn- und Arbeitsräume sowie für öffentliche Einrichtungen sehr wichtig. So bräuchte man in einem Arbeitsgebäude 40 m³ bis 60 m³ pro Person. Unterschieden nach Baustandart liegt nur noch eine Rate von 0,2 oder 0,3 n pro h vor. Das bedeutet, dass alle diese Gebäude auf zusätzliche Lüftungstechniken angewiesen sind. Für Gesundheit und Energieeinsparung ist es sinnvoll, sich eine Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung anzuschaffen.

Bei einer Wärmerückgewinnung trennt der Wärmetauscher des Systems 98 % der Wärme aus der Luft. Er sorgt dafür, dass die einziehende Frischluft mit der vorhandenen Wärme versorgt wird. So kommt es zu keinem Wärmeverlust durch zufälliges Lüften. Die Wärmerückgewinnung sorgt für Energieeinsparung, niedrigere Energiekosten und die Senkung von CO2-Emissionen.