Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – der Rundumschutz bei einer Vermietung

Haben Sie ein Haus zur Vermietung bereitgestellt? Dann freuen Sie sich, denn als Eigentümer profitieren Sie von den laufenden Mieterträgen. Allerdings gehen Sie bei einer Vermietung auch immer ein finanzielles Risiko ein. Denn für unvorhergesehene Schäden haften Sie selbst. Eine optimale Absicherung ist im Schadensfall entscheidend. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung bietet umfangreichen Schutz bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden.

1. Was ist eine Versicherung?

Tipp zum Bau zeigt Ihnen, was eine Versicherung im Allgemeinen ist.

Mit der richtigen Versicherung optimal abgesichert sein.

Das Versicherungsprinzip sorgt dafür, dass Sie im Schadensfall finanziell abgesichert sind. Mithilfe der Beiträge aller Kunden ist Ihr Unternehmen in der Lage solche Kosten zu übernehmen. Laut Vertrag deckt diese also die finanziellen Risiken für vertraglich festgelegte Schadensfälle ab.

Die Beitragszahlung ist meist mit geringen Kosten verbunden und erfolgt monatlich, quartalsweise oder jährlich. Zu welchen Konditionen die verschiedenen Unternehmen ihre Versicherungen anbieten, variiert stark.

Welche Versicherungen für Sie sinnvoll sind, hängt von vielen Faktoren ab. Auch ist es eine individuelle Entscheidung, wie viel Schutz Sie sich wünschen. Allgemein ist es allerdings ratsam Versicherungen abzuschließen, die immense finanzielle Schäden abdecken. So ist es Ihnen möglich, einer Existenz-Bedrohung zu entgehen. Es gilt also zu überdenken, wie groß das Risiko für einen Schadensfall ist. Wenn die Schadenssumme die Beiträge deutlich übersteigt, ist eine Versicherung ratsam.

Die Beitragshöhe einer Versicherung ist abhängig von den Risikofaktoren sowie den schätzungsweisen Gesamtkosten. Dazu dienen statistische Schätzungen und die Versicherungsmathematik. Je nach Versicherung sind noch weitere Aspekte für den Beitrag relevant.

Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Gegenstände Ihres Eigentums zu versichern. Aber auch Personen oder das eigene Vermögen ist absicherbar. In allen drei Kategorien gibt es viele verschiedene Versicherungen, die unterschiedliche Schadensfälle abdecken. Welche Versicherung Sie benötigen und welche nicht, ist individuell zu bewerten.

2. Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Tipp zum Bau zeigt Ihnen, was eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist.

Mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist Ihr Eigenheim bei Vermietung abgesichert.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – auch Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder Gebäudehaftpflichtversicherung genannt – ist eine Zusatzversicherung neben der privaten Haftpflichtversicherung. Besonders bei teilweiser oder vollständiger Vermietung des Eigenheims oder bei Eigentümergemeinschaften sorgt sie für optimale Absicherung. Aber auch, wenn Sie ein unbebautes Grundstück besitzen, ist die Versicherung sinnvoll.

Die Versicherung ist mit Absicherungen sowohl in der Kategorie Sachschaden als auch den Bereichen Personen- und Vermögensschäden ein Rundumschutz und sorgt zusätzlich für passiven Rechtsschutz.

3. Was bietet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Tipp zum Bau zeigt Ihnen, was die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung alles bietet.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist der optimale Rundumschutz für Immobilien und Grundstücke.

Als Eigentümer sind Sie zur Instandhaltung und Verkehrssicherung Ihrer Immobilie verpflichtet. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, haften Sie im Schadensfall selbst. Als Vermieter haften Sie, wenn dieser den Vertragspflichten nicht nachkommt. Wenn beispielsweise ein Passant auf dem nicht geräumten Grundstück ausrutscht, zahlen im Endeffekt Sie. Das gilt auch, wenn der Mietvertrag besagt, dass der Mieter für die Verkehrssicherung verantwortlich ist.

Häufig kommt der Eigentümer nicht allen Verpflichtungen nach. Und selbst wenn, besteht dennoch das Risiko externer und unberechenbarer Faktoren. Diese verursachen einen Vermögens-, Sach- oder Personenschaden.

Derartige Unfälle tragen oft Folgen wie Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfälle mit sich. Damit Sie gegen diese abgesichert sind, ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung empfehlenswert. Gerade bei Vermietung, Eigentümergemeinschaften oder als Eigentümer eines unbebauten Grundstücks ist sie besonders sinnvoll.

Bei Vermietung haben Eigentümer auch zu haften, wenn Schäden Dritter durch Mieter ausgelöst wurden. Auch beinhaltet der Versicherungsschutz Schadensfälle von unmittelbar auf dem Grundstück angestellten Personen. So sind auch Hausmeister oder Gärtner mit abgesichert.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung ist somit eine Art Rundumschutz. Sowohl für Personen- als auch Sachschäden. Bei Letzteren gilt es zu beachten, dass die Versicherung nur den Zeitwert erstattet. In der Regel sind auch Allmählichkeits- und Sachschäden durch Wasser mit inbegriffen. Auch Schäden durch Bauarbeiten sind in der Versicherung normalerweise abgesichert. Das gilt es aber beim jeweiligen Anbieter zu überprüfen.

Mit Abschluss der Zusatzhaftpflichtversicherung erhalten sie außerdem einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Denn die Versicherung prüft die Berechtigung von Schadensersatz-Forderungen Dritter zunächst und geht gegen unberechtigte vor. Denn oft ist bei einem Personenschaden der Geschädigte auch selbst der Verursacher. In diesen Situationen wird Ihnen Mitschuld angerechnet (§ 254 BGB). Bei der Prüfung der Richtigkeit der Schadensersatz-Forderungen ist ein Rechtsstreit vor Gericht die Folge? Dann übernimmt das Versicherungsunternehmen die Verfahrenskosten. Der passive Rechtsschutz spart Ihnen somit Zeit und Geld.

  • Absicherung gegen Sach-, Personen-, und Vermögensschäden auf dem eigenen Grundstück.
  • Schutz vor langwierigen, kostenintensiven Schadensersatz-Forderungen Dritter.
  • Absicherung gegen Schäden durch Mieter.
  • Passiver Rechtsschutz durch Prüfung der Berechtigung der Schadensersatz-Forderungen.

4. Für wen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung geeignet?

Tipp zum Bau zeigt Ihnen, für wen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung geeignet ist.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist optimal bei Vermietung, Eigentümergemeinschaften oder unbebauten Grundstücken.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung ist besonders im Falle einer Vermietung zu empfehlen. Allerdings ist es auch als Teil einer Eigentümer-Gemeinschaft sinnvoll sich gegen Unfälle in solche Bereiche abzusichern. Da sie dem gemeinschaftlichen Eigentum unterliegen. Sie sind Grundstücks-Besitzer und streben keine Bebauung an oder haben noch keinen Baubeginn festgelegt? Dann ist es auch hier sinnvoll die Versicherung abzuschließen. Denn Sie sind auch dort für sich selbst verantwortlich.

  • Bei teilweiser oder vollständiger Vermietung des Eigenheims.
  • Als Eigentümer-Gemeinschaft.
  • Als Besitzer eines unbebauten Grundstücks.

5. Wann reicht die Privathaftpflichtversicherung aus?

Tipp zum Bau zeigt Ihnen, wann die private Haftpflichtversicherung ausreicht.

In bestimmten Fällen reicht die private Haftpflichtversicherung aus, um abgesichert zu sein.

Prüfen Sie, ob Sie durch Ihre private Haftpflichtversicherung bereits ausreichend abgesichert sind. Je nach Anbieter und Konditionen kommt es vor, dass Sie keine Zusatzversicherung benötigen und die Privathaftpflicht-Versicherung schon alles abdeckt. Manchmal reicht auch eine kleine Erweiterung dieser aus, um optimal abgesichert zu sein.

In diesen Fällen reicht die Privathaftpflichtversicherung aus

  • Als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, das ausschließlich Sie und mitversicherte Personen bewohnen.
  • Als Eigentümer eines von Ihnen selbst bewohnten Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung. Diese haben Sie zur Vermietung bereitgestellt.
  • Als Eigentümer eines Hauses, das Sie ausschließlich privat und nicht gewerblich nutzen.

6. Diese typischen Schadensfälle werden von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt

Häufig kommt es zu Vermögensschäden in Zusammenhang mit Pflichtverletzungen als Eigentümer. Typische Beispiele hierfür sind ein zu spätes oder nicht erfolgtes Schneeräumen beziehungsweise Streuen. Dabei kommt es häufig zu Personenschäden. Oder ein sich lösender Dachziegel verletzt eine Person oder beschädigt einen Gegenstand. Für diese typischen Personenschäden als auch für Sachschäden beziehungsweise Vermögensschäden kommt der Versicherer auf.

7. Welcher Tarif ist die beste Option bei der Versicherung?

Tipp zum Bau zeigt, welche Tarifoption die Beste für Ihre Versicherung ist.

Durch einen ausführlichen Vergleich der Angebote finden Sie die optimale Versicherung für sich.

Der Versicherungsbeitrag orientiert sich am Bruttojahresmietwert und der Versicherungssumme. Aber auch die Art des Gebäudes und die Grundstücksgröße spielen eine Rolle. Sie haben zwischen den vielen unterschiedlichen Angeboten und Preis-Leistungsverhältnissen den Überblick verloren? Dann recherchieren Sie auf Vergleichsportalen oder wenden Sie sich direkt an einen Versicherungsmakler. Gehen Sie auch über das Angebot des Anbieters der privaten Haftpflichtversicherung hinaus. Sicher finden Sie noch eine günstigere Option.

Auch hinter den Internet-Portalen stecken Versicherungsmakler. Es ist also Geschmackssache, ob Sie sich lieber im persönlichen Kontakt individuell beraten lassen. Für manche ist die eigene Recherche im Internet die bessere Option. Die Beauftragung eines Versicherungsmaklers mit Ihrem Anliegen spart Ihnen wahrscheinlich viel Zeit ein. Die intensive Recherche und eigene Vergleiche im Internet sind dagegen die kostengünstigere Varianten.

Das bieten Vergleichsportale

  • Mit diversen Filtern wird das beste Angebot für Sie nach Ihren Wünschen herausgesucht.
  • Die Vergleichbarkeit wird durch die gute Übersicht erhöht.
  • Schnelle Weiterleitung auf die jeweiligen Seiten der verschiedenen Anbieter.
  • Durch Speichern der Ergebnisse ist ein Fortführen Ihrer Recherche jederzeit möglich.
  • Durch die Funktion der Benachrichtigung sind Sie auf dem neuesten Stand und über relevante Angebote informiert.
  • Kostenlose Vergleichsmöglichkeit.

Das bieten Versicherungsmakler

  • Persönliche Beratung.
  • Übernahme des zeitlichen Aufwands der Recherche.

Grundsätzlich gilt: Je höher Ihre gewünschte Versicherungssumme, desto teurer ist auch der Beitrag. Allerdings sind die Differenzen oftmals gering. Abhängig von der Beschaffenheit Ihres Gebäudes oder Grundstücks lohnt sich eventuell ein teureres Angebot. Vorausgesetzt das hat bessere Leistungen. Der Preis ist nicht alles! Das günstigste Angebot ist in der Regel auch mit geringeren Leistungen verbunden. Überprüfen Sie daher vor Vertrags-Abschluss, ob diese auch wirklich die gewünschten Leistungen erbringt.

Im Falle einer Vermietung haben Sie die Möglichkeit die Versicherungsbeitrags-Kosten auf die Mieter umzulegen. Das geschieht über die Betriebskosten-Abrechnung. Laut der Betriebskostenverordnung (BetrKV) werden also die Versicherungsbeiträge als Nebenkosten auf Ihren Mieter umgelegt. Beachten Sie aber, dass Sie im Mietvertrag jeden Faktor der Nebenleistungen einzeln aufzuführen haben.

  • Preis-Leistungsverhältnisse auf Internetportalen vergleichen.
  • Eventuell Versicherungsmakler heranziehen.
  • Bei geringfügig teureren Angeboten oft deutlich bessere Leistungen.
  • Bei Vermietung umlagefähig: Umlegung der Beitragskosten auf Mieter.

8. Woran orientiert sich die Beitragshöhe der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Tipp zum Bau zeigt, warum der Staat nur bei Ausnahmen die Kosten von Elementarschäden übernimmt.

Die Beitragshöhe setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen.

Zum einen ist die Versicherungssumme ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge der Versicherung. Aber auch die Beschaffenheit des Gebäudes spielt eine Rolle. Die Versicherung prüft also, ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt? Auch die Anzahl der Wohneinheiten ist entscheidend. Der Bruttojahresmietwert aller Räume, inklusive der Nebengebäude wie Garagen, spielt ebenfalls eine Rolle. Sie besitzen ein unbebautes Grundstück? Dann ist vor allem die Größe ausschlaggebend.

  • Versicherungssumme.
  • Gebäude.
  • Bruttojahresmietwert.
  • Grundstück.

9. Welche Leistungen sind bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Tipp zum Bau zeigt Ihnen, welche Leistungen bei Ihrer Versicherung sinnvoll sind.

Die Leistungen Ihrer Versicherung sind entscheidend.

Unabhängig vom Anbieter ist eine Versicherungssumme von nicht weniger als drei Millionen Euro zu empfehlen. Denn Unfälle Im Falle einer Vermietung ziehen potenziell langwierige und kostenintensive Maßnahmen mit sich. Ebenso ist eine Mitversicherung von Bauarbeiten für 100.000 Euro ratsam. Denn gerade hier ist das Risiko erhöht und es kommt häufiger zu Unfällen. In solchen Situationen kommt es schnell mal zu einem herunterfallenden Dachziegel. Bei Verletzungen von Personen oder Gegenständen zieht dies oft verheerende finanzielle Auswirkungen nach sich. Im Falle einer installierten Solaranlage auf Ihrem Gebäude, ist auch hier eine Schadens-Absicherung sinnvoll.

  • Nicht weniger als drei Millionen Euro als Versicherungssumme.
  • Mitversicherung kleinerer Bauarbeiten für 100.000 Euro.
  • Absicherung von Schäden durch Solaranlage.

10. Was gibt es bei der Versicherung zu beachten?

Tipp zum Bau zeigt Ihnen, was bei der Versicherung zu beachten ist.

Die Leistungen Ihrer Versicherung sind entscheidend.

Sind Sie über eine private Haftpflicht- oder Bauherrenhaftpflichtversicherung eventuell schon ausreichend abgesichert? Das gilt es zu prüfen, bevor Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Ist das der Fall, ist auf die Zusatzversicherung zu verzichten. So sparen Sie unnötige Kosten.

Haben Sie schon vor längerer Zeit einen Vertrag abgeschlossen? Dann ist eine regelmäßige Kontrolle der Gültigkeit gerade bei Spätfolgen von Vorteil. So kommen Sie am Ende nicht ungewollt für Schadensfälle auf.

Auch mit Abschluss der Versicherung haben Sie Ihren Instandhaltungs- und Verkehrssicherungs-Pflichten nachzukommen. Monatelange Versäumnisse auf Ihrem Grundstück oder an Ihrem vermieteten Gebäude gelten als grob fahrlässig. In der Regel übernimmt der Versicherer in diesem Fall keine Kosten.

Sie vermieten nur einzelne Räume Ihres Eigenheims? Oder Sie stellen gelegentlich die Immobilie als Ferienhaus zur Vermietung bereit? Dann ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung nicht notwendig. Das ist auch der Fall, wenn Sie Ihr Gebäude nicht zur Vermietung, sondern selbst nutzen. Auch dann reicht eine private Haftpflichtversicherung aus. In diesem Fall ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung nicht notwendig.

Sie bieten mehrere Wohnungen in verschiedenen Immobilien zur Vermietung an? Dann ist eine eigene Versicherung für jedes der Objekte erforderlich. Mehrere Wohnungen eines Hauses zählen allerdings als eine Einheit.

  • Langwierige Versäumnisse der Eigentümerpflichten sind nicht abgesichert.
  • Schäden durch Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit übernimmt die Versicherung nicht.
  • Für das beste Preis-Leistungsverhältnis am besten viele Angebote vergleichen.
  • Kontrolle der Gültigkeit insbesondere bei älteren Verträgen.

11. Wie sinnvoll ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei Vermietungen oder für Grundstücke?

Tipp zum Bau zeigt Ihnen, wie sinnvoll die Versicherung bei Ihrer Vermietung oder für Ihr Grundstück ist.

Bei Vermietung eines unbebauten Grundstücks oder auch einer Eigentümer-Gemeinschaft ist die Versicherung ideal geeignet.

Die Versicherung bietet ein Rundumschutz, der Personen- und Sachschäden abdeckt und zusätzlich Rechtsschutz bietet. Besonders bei Vermietung, als Eigentümer-Gemeinschaft oder bei einem unbewohnten Grundstück ist das sinnvoll.

Klar entstehen durch die Beiträge Kosten. Aber verglichen mit möglichen Schadensersatz-Forderungen ist dieser dennoch sehr preisgünstig. Sie haben keine Schäden zu verzeichnen und damit von der Versicherung keine Leistungen erhalten? Dann stehen die Ausgaben dennoch in keinem Verhältnis zu dem Risiko. Die finanziellen Dimensionen potenzieller Schäden bei Vermietung sind nicht zu unterschätzen.

Sie pflegen einen verantwortungsbewussten Umgang mit Ihrem Gebäude oder Grundstück? Auch dann ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung zu empfehlen. Denn sowohl durch Schäden Ihrer eigenen Mieter als auch durch externe Einflüsse entstehen möglicherweise unvorhersehbare Gefahren. In solchen Fällen, die mit keiner Pflichtverletzung Ihrer Eigentümerpflicht in Zusammenhang stehen, haften Sie.

Um diesem Risiko und Schadensersatz-Forderungen in Millionenhöhen zu entgehen, lohnt sich der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung. Der Postbote wurde von einem sich lockernden Dachziegel Ihres Gebäudes getroffen? Die Versicherung zahlt.

Vorteile der Versicherung

  • Risikominderung bei Vermietung.
  • Passiver Rechtsschutz durch Prüfung der Berechtigung der Schadensersatzforderungen.
  • Im Vergleich zu potenziellen Schadensersatzforderungen geringe Beitragskosten.
  • Bei Vermietung: Umlegung der Kosten auf Mieter möglich.
  • Kein Risiko bei unberechenbaren Schäden durch Mieter oder externen Einflüssen.

Nachteile der Versicherung

Schäden, die auf spezielle externe Faktoren zurückzuführen sind, übernimmt die Versicherung nicht. Dazu zählen zum Beispiel Einflüsse wie Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit. Ebenso haftet die Versicherung nicht bei Schäden, die vorsätzlich oder von Mietern gegenseitig zugefügt wurden. Hier ist zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung notwendig. Bei besonders schwerwiegenden Einflussfaktoren durch die Natur ist eventuell sogar eine Elementarschadenversicherung sinnvoll. Dazu zählen beispielsweise Lawinen, Hochwasser oder Ähnliches. Ob für diese Faktoren eine besondere Gefahr besteht, ist je nach Standort des Gebäudes zu entscheiden. Auch die Beschaffenheit des Gebäudes spielt dabei eine Rolle.

Ebenfalls greift die Versicherung nicht, wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen oder Ihr Grundstück selbst nutzen. Sie haben als Vermieter selbst einen Schaden erlitten? Dann ist das nicht im Schutz der Versicherung enthalten. Sie bilden mit Angehörigen gemeinsam eine Wohngemeinschaft? Dann bietet die Versicherung im Schadensfall auch hier keine Absicherung.

  • Bei Vermietung: kein Versicherungsschutz bei selbst erlittenen Schäden.
  • Keine Absicherung bei externen Faktoren wie Schäden durch Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit (Wohngebäudeversicherung bzw. Elementarschadenversicherung)
  • Nur sinnvoll bei Vermietung – kein Schutz bei selbst genutztem Gebäude oder Grundstück.
  • Keine Übernahme bei Schäden einer Wohngemeinschaft mit Angehörigen.
  • Kein Schutz bei vorsätzlich oder von Mietern gegenseitig zugefügten Schäden.

12. Die Eigentümerpflicht – Worauf ist zu achten, um Schadensfälle zu verhindern?

Bei Tipp zum Bau lesen Sie alles Wissenswerte zur Eigentümerpflicht.

Bei der Eigentümerpflicht sind einige Dinge zu beachten.

Die Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht bringt auf Seiten des Eigentümers eine große Verantwortung mit sich. Dieser Aufwand lohnt sich jedoch. Durch diese Versicherungspflicht besteht die Möglichkeit, das Auftreten eines Schadensfalls vorsorglich zu verhindern.

Die Eigentümerpflicht beinhaltet:

  • Im Winter ist die Streupflicht zu beachten. Durchgeführt wird sie bei bedarf mehrmals täglich.
  • Die bauliche Instandhaltungspflicht enthält alle Aufgaben die für gute und sichere Wohnverhältnisse sorgen. Beispielsweise fällt das Reparieren eines Lochs in der Decke unter diese Kategorie.
  • Bei der Reinigungspflicht sorgt der Eigentümer für ein gereinigtes Treppenhaus.

Es ist zu empfehlen, hierbei eine Routine zu entwickeln. Hierfür kontrollieren Sie zum Beispiel einmal im Monat die Qualität der Treppen. Die Eigentümerpflicht entbindet Sie nicht von einer zusätzlichen Versicherung.

13. Beispiel für einen Schadensfall: Sachschaden

Bei der Reparatur eines Wohnhauses durch einen Dachdecker entsteht bei den Heißklebearbeiten ein Glutnest. Das vermietete Wohnhaus fängt Feuer und brennt ab. Dabei greift das Feuer auf das Nachbarhaus über. Ein Sachschaden von 98.000 Euro entsteht. Die Wohngebäudeversicherung des Nachbarn ersetzt den Schaden an seinem Haus. Sie fordert allerdings den Schadensersatz beim Dachdecker ein.

Zunächst ist die Firma verantwortlich. Dieser ist es aufgrund seiner Insolvenz nicht möglich dafür aufzukommen. Nun geht die Forderung an die Eigentümer des Wohnhauses, die den Dachdecker beauftragt haben. Durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist der Versicherer in diesem Fall für die Kosten zuständig.

14. Beispiel für Schadensfall: Personenschaden

Ein Passant stolpert auf dem unebenen Weg eines unbebauten Grundstücks. In folge dessen entsteht ein komplizierter Knieschaden. Der Eigentümer des Grundstücks trägt die Kosten für die Behandlung und den Verdienstausfall. Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kommt für den finanziellen Schaden auf.

Ein Mieter geht im Winter in schnellen Schritten auf Ihr Gebäude zu. Er bedenkt die Glätte nicht und rutscht aus. Hierbei verstaucht er sich den Knöchel. Sie sind Ihrer Streupflicht nicht nachgegangen.

15. Wie wechseln Sie Ihren Anbieter der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Bei einem Wechsel Ihres Anbieters ist es nötig, zunächst den bisherigen Anbieter zu kündigen. Hierbei ist die Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres einzuhalten. Die Kündigung erfolgt hierbei schriftlich. Beachten Sie, dass ein Versicherungsjahr meist nicht mit einem Kalenderjahr übereinstimmt. Das entsprechende Datum ist in ihrem Vertrag schriftlich festgehalten.

16. Die Notwendigkeit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei unbebauten Grundstücken

Ein „Betreten Verboten“- Schild entbindet Sie nicht von Ihren Eigentümerpflichten. Auch bei einem illegalen Betreten eines unbebauten Grundstücks haften Sie im Schadensfall. Aus diesem Grund lohnt sich auch hierbei eine ausführliche Versicherung.

Baustellen sind in den meisten Fällen wenig kontrollierbar. Außerhalb der Arbeitszeiten der Fachleute ist nicht verhinderbar, dass Unbefugte das Grundstück betreten. Für die hierbei möglichen Personenschäden liegt die Verantwortung bei Ihnen. Ebenso tritt diese Versicherung bei einem Unfall der Fachleute in Kraft. Die Versicherung bietet hier den idealen Schutz und sorgt bei Ihnen für Beruhigung. Viele Unternehmen bieten diese Versicherung zum Spezialtarif an.

17. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei Eigentümergemeinschaften

Sie treten einer Eigentümergemeinschaft bei? Auch in diesem Fall ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Sie Pflicht. Einige Dinge unterscheiden sich hierbei von der gewöhnlichen Eigentümerpflicht.

Als Eigentümergemeinschaft stellen Sie einen Hausverwalter ein. Dieser ist für verschiedene Aufgaben zuständig.

  • Bei der Instandhaltung repariert der Hausverwalter Schäden an dem entsprechenden Gebäude.
  • Die Streupflicht ist im Winter nötig.

Zusätzlich übernimmt er Verantwortung für die Versicherung. Er ist für die Auswahl eines Anbieters und das Abschließen eines Vertrags zuständig. Somit ist er für den Versicherungsschutz des Hauses zuständig. Alle Aufgaben der Eigentümerpflicht geben Sie an ihn ab.

18. Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sicher in die Zukunft

Tipp zum Bau informiert Sie über die Vorteile der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung hat viele Vorteile.

Wir befinden uns in einer Zeit der Klimaerwärmung und verstärktem Aufkommen extremer Wetterlagen. Dies macht eine Versicherung für das Eigenheim immer notwendiger. Die Ausmaße einer Extremwetterlage sind im Vorfeld nicht exakt vorhersehbar. Hierdurch entstehen auch unerwartete finanzielle Schäden. Je nach Stärke und Art der Naturgewalt sind die Kosten schnell enorm.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt in diesem Fall einen großen Teil der möglichen Kosten. Spezifische Schäden sind hierbei allerdings nicht enthalten. Es ist in diesem Fall empfehlenswert, zusätzlich eine spezifische Versicherung abzuschließen. Eine Wohngebäudeversicherung oder eine Elementarschadenversicherung sind geeignet. Diese sind auf genannte Risiken spezialisiert.

19. Die Wohngebäudeversicherung

Diese Versicherung deckt spezifisch Schäden ab, die auf Wasser, Sturm oder Brand zurückzuführen sind. Sie ist eine Ergänzung der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung Schäden dieser Art sind aufgrund der Klimaerwärmung häufig in Deutschland. Hierdurch steigt die Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalls stark. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen im Bezug auf Ihr Eigenheim.

Es ist empfehlenswert, sich verschiedene Vergleichsangebote einzuholen. Die Preise der Anbieter variieren hierbei. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Gesamtwert des Hauses. Je höher dieser ist, desto höher sind die Kosten. Generell ist diese Versicherung für alle Immobilien zu empfehlen.

20. Die Elementarschadenversicherung

Naturgewalten verursachen extreme Schäden an Immobilien. Diese sind zum Beispiel:

  • Ein heftiger Sturm weht das Dach von einem Gebäude.
  • Durch Hochwasser entsteht ein enormer Wasserschaden an Ihrem Eigenheim.
  • Der Eingangsbereich von Häusern wird durch Starkregen überschwemmt.
  • Eine Lawine begräbt das Gebäude unter sich.

Die Elementerschadenversicherung deckt diese Schäden ab. Je nach Standort der Immobilie und den damit verbundenen Risikofaktoren ist diese Versicherung empfehlenswert. Ist das Risiko hierbei niedrig, reicht auch eine Wohngebäudeversicherung. Andernfalls ist es empfehlenswert, kein Risiko einzugehen. Die betroffenen Gebäude sind in vielen Fällen nicht mehr nutzbar. Die finanzielle Belastung wird hierdurch enorm. Naturgewalten sind nicht zu unterschätzen.

21. Die Hausratsversicherung

Nicht nur der Schutz der Immobilie ist wichtig. Zusätzlich empfiehlt sich auch ein Versicherungsschutz für Möbelstücke. Diese lassen bei einem Defekt einen großen finanziellen Schaden entstehen. Eine Hausratversicherung sorgt für eine Versicherung des gesamten Inventars.

Sie schützt vor Sachschäden und ist gerade bei teuren Möbelstücken und Elektrogeräten zu empfehlen. Diese Versicherung tritt auch bei Einbrüchen in Kraft. In diesem Fall wirkt sie allerdings nur, wenn das Gebäude vorschriftsmäßig abgeschlossen wurden. Die Preise variieren je nach Anbieter. Es bietet sich an, verschiedene Angebote einzuholen und zu vergleichen.

22. Die Rechtsschutzversicherung

Im Falle eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit Immobilien hilft eine Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt die juristischen Kosten eines Nachbarschaftsstreits. Dies setzt allerdings voraus, dass die Immobilie explizit Teil des Vertrags ist.

Je nach Wohnsituation ist die Notwendigkeit der Versicherung individuell zu bewerten. Wohnen Sie zum Beispiel auf engem Raum mit Ihren Nachbarn? Oder teilen Sie sich sogar einige Räumlichkeiten oder Gärten? Gerade bei einer gemeinschaftlichen Nutzung steigt die Gefahr einer Auseinandersetzung.

Eine Rechtsschutzversicherung im Bezug auf Ihre Immobilie ist nicht immer nötig. Bei einem freistehenden Haus ohne unmittelbare Nachbarn wird auf diese Versicherung verzichtet. Die Rechtsschutzversicherung bietet allerdings auch Schutz vor jeglichen anderen juristischen Konsequenzen außerhalb Ihrer Immobilie.

23. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Alte Häuser haben oft defekte Leitungen, undichte Verschlüsse und allgemeine Lecks. Diese entstehen durch die Alterung des Hauses. Um bei auslaufenden Öltanks abgesichert zu sein, gilt es, vorzusorgen. Diese Substanzen gelangen ins Grundwasser und wirken sich gefährlich auf die Umwelt aus. Zusätzlich verschmutzen sie alle benachbarten Grundstücke.

Im Schadensfall entsteht durch den Arbeitsaufwand eine hohe finanzielle Belastung. Auf Ihrem Grundstück befindet sich eine solche Gefahrenquelle? In diesem Fall ist eine Zusatzversicherung essentiell notwendig. Neubauten sind für diese Art von Schäden wenig anfällig. Trotz allem ist diese Versicherung notwendig, um sich für den Notfall abzusichern.

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