NRWG

Tipp zum Bau erklärt, wie der NRWG oder auch natürliches rauch- und wärmeabzugsgerät Funktioniert.

NRWG steht für natürliches rauch- und wärmeabzugsgerät. Es dient der Lüftung und der Sicherheit im Brandfall.

Das natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgerät (NRWG) dient dem Brandschutz. Seine Hauptaufgabe ist es, Rauch und Wärme aus einem Gebäude zu leiten. Im Normalfall erfüllt es aber lediglich eine Lüftungsfunktion. Bei einigen Gebäuden, beispielsweise Schulen oder Krankenhäusern, ist der Einbau des Gerätes gesetzlich gefordert.

Welche Zwecke erfüllt das NRWG?

Im Alltag dient das NRWG dem Lüften. Im Brandfall hat es einige weitere Funktionen. Grundsätzlich entlässt es Rauch und Wärme aus einem brennenden Gebäude. Dies schafft lebenswichtige Rettungswege und hemmt die Brandausbreitung. Abgesehen von Personen, schützt das NRWG somit auch Sachgegenstände und die weitere Umgebung. Außerdem vereinfacht es die Arbeit der Feuerwehr durch drei wichtige Punkte:

Das Gerät reduziert die Hitze im Gebäude.
Es verzögert die Rauch- und Brandausbreitung.
Auch die Sichtverhältnisse verbessert es.

Woraus besteht das NRWG?

Das natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgerät besteht aus zwei bzw. drei Komponenten:

Ein funktionstüchtiges Fenstersystem, das sich öffnen lässt.
Der Kern der Anlage: der Öffnungsmechanismus. Bei diesem gibt es je nach Modell verschiedene Möglichkeiten der Aktivierung. Entweder öffnet sich das System elektrisch, mechanisch, durch Druckglas oder durch Rauch- bzw. Wärmeerkennung.
Bei Bedarf ist der dritte Bestandteil eine externe Möglichkeit, das Gerät abzuschalten.

Wo befindet sich das NRWG?

Meistens befindet sich das NRWG an Decken- oder Dachfenstern. Ist dies nicht möglich, lässt es sich manchmal auch an einer Außenwand installieren. Wichtig ist: Nicht jedes Gebäude benötigt ein NRWG. Der Einbau ist grundsätzlich freiwillig. Zwei Kriterien zeigen jedoch an, in welchen Gebäuden ein NRWG gesetzlich gefordert ist:

Die Gebäudegröße. Ab einer Fläche von 1.000 m² ist ein NRWG notwendig. Die Ausnahme bilden Industriegebäude. Bei ihnen liegt die Anforderungsgröße bei 1.600 m².
Der Zweck, dem das Gebäude dient. Sonderbauten wie Versammlungsorte, Krankenhäuser, Schulen oder Museen benötigen zwangsläufig ein NRWG.

Eine Überprüfung und Absegnung der Anlage vor der Eröffnung des Gebäudes ist notwendig. Diese führt ein zertifizierter Prüfer nach den sogenannten CE-Richtlinien durch.

Wieso ist das natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgerät natürlich?

Weil es keinen zusätzlichen Antrieb für die Lüftung benötigt. Der Rauch- und Wärmeabzug funktioniert ohne Technik durch das Öffnen von Fenstern und Lüften.