Feuerwehraufzug

Ein Feuerwehraufzug ist ein besonders abgesicherter Aufzug, der im Brandfall zum Einsatz kommt. Die Feuerwehr nutzt ihn, um die Brandetage möglichst schnell zu erreichen. Außerdem dient er der Personenrettung und zur Bekämpfung eines Brandes.

Normale Aufzüge stellen im Brandfall ein erhöhtes Risiko dar. Es besteht die Gefahr, dass sie mit offenen Türen in einem Stockwerk stehen bleiben. Daher sind Feuerwehraufzüge besonders gesichert und für den Brandfall vorbereitet. Zudem ist es nur der Feuerwehr möglich, diese durch eine spezielle Steuerung zu aktivieren.

Wo ist ein Feuerwehraufzug obligatorisch?

Die Muster-Hochhaus-Richtlinie regelt die allgemeinen Vorgaben für Feuerwehraufzüge in Hochhäusern. Diese Regelungen sind allerdings nicht einheitlich, sondern bundesweit verschieden.
Hochhäuser brauchen Feuerwehraufzüge bei einer Gebäudehöhe von 22 m.
Vor allem in Sonderbauten und öffentlichen Gebäuden (wie beispielsweise Krankenhäusern) sind diese vorgeschrieben.

Die DIN EN 81-72 schreibt die allgemeinen Anforderungen für die Beschaffung von Feuerwehraufzügen vor. Neben der Pflicht, dass diese in jedem Stockwerk halten, gibt es noch weitere Normen:

Die Aufzüge sind an jeder Haltestelle sichtbar mit einem Symbol (Piktogramm) ausgezeichnet sind.
Von jedem Stockwerk sind diese aus maximal 50 m Lauflinie erreichbar.
Jeder Aufzug hat seinen eigenen Fahrschacht.
Ein brandgeschützter Vorraum befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem notwendigen Treppenhaus.
Sowohl Vorraum als auch Fahrschacht haben eine Überdrucklüftungs-Anlage.
Die Größe der Fahrkabine beträgt 1,10 x 1,40 m und hat eine Tragfähigkeit von 630 kg. Falls ein beidseitiger Zugang oder die Evakuierung durch Betten erfolgt, beträgt die Größe 1,10 x 2,10 m. Hier ist die Tragfähigkeit 1.000 kg.
Eine Notklappe mit der Mindestgröße 0,40 x 0,50 m befindet sich an der Aufzugdecke.
Der gesamte Aufzug (Wand, Decke, Boden, Tür) besteht aus nichtbrennbaren Stoffen.
Es gibt ein Ersatzstrom- sowie ein Kommunikations-System für die Feuerwehr.
Gewisse Schutzmaßnahmen für elektrische Einrichtungen im Fahrschacht sind vorgesehen.

Die Prüfung und Wartung von Feuerwehraufzügen ist sehr wichtig, um ihre Funktions-Tauglichkeit zu gewährleisten. Die Prüfung erfolgt vor der Freigabe, nach prüfrelevanten Veränderungen und spätestens alle zwei Jahre. Nicht nur der Aufzug selbst, sondern auch das Zusammenspiel mit anderen Funktionen ist ausschlaggebend. Das sind beispielsweise die Überdrucklüftungs-Anlage und die Notstromversorgung.

Sowohl eine Ordnungsprüfung, als auch eine technische Prüfung sind dabei essentiell. Die Richtlinie VDI 3809 Blatt 2 gibt eine umfassende Checkliste für die Prüfung von Feuerwehraufzügen vor.