Feuertreppen

 

Feuertreppen gehören zu den Fluchttreppen, die jedoch nur im Brandfall zu benutzen sind. Die normale Begehung eines Gebäudes durch die Feuertreppe ist nicht gestattet. Feuertreppen dienen neben dem Fluchtweg für Bewohner auch als Zugangsweg für die Feuerwehr. 

Feuertreppen als Fluchtmöglichkeit

Feuertreppen fungieren als zweiter Fluchtweg in mehrgeschossigen Gebäuden. Aufgrund des geringen Brandwiderstands sind sie nicht als alleiniger Fluchtweg erlaubt. Sie sind sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Gebäudes zu finden. 

Es ist notwendig, dass Feuertreppen einige rechtliche Vorgaben erfüllen. So ist sichergestellt, dass sie in einem Brandfall den Bewohnern eine schnelle Flucht ermöglichen. Feuertreppen gelten als feuerbeständig, wenn sie:

  • aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
  • bei einer Brand- und Löschwasser-Einwirkung ihre Tragfähigkeit nicht verlieren.
  • bei einer Prüfzeit von 90 beziehungsweise 12 min. den Durchgang von Feuer verhindern.

Feuertreppen, die als feuerbeständig gelten, sind bei Hochhäusern vorgeschrieben. Außerdem sind sie verpflichtend, wenn das Gebäude aus fünf Stockwerken oder mehr besteht. 

Neben feuerbeständigen gibt es auch feuerhemmende Treppen. Dieses Merkmal trifft zu, wenn sie:

  • bei einer Prüfzeit von 30 beziehungsweise 60 min. den Durchgang von Feuer verhindern.
  • dabei keinen Verlust ihrer Stand- und Tragfähigkeit einbüßen.

Der Einsatz von feuerhemmenden Treppen ist bei Gebäuden mit bis zu zwei Stockwerken gestattet. Wenn die tragenden Teile nichtbrennbar sind, sind diese auch bei drei bis fünf Etagen erlaubt.  Diese Materialien sind für Feuertreppen geeignet:

  • Metall.
  • (verzinkter) Stahl.
  • Naturstein ist nicht möglich, da es durch Feuer oder Löschwasser zu hohen Spannungen kommt. Naturstein ist diesen nicht gewachsen.

Unter welchen Namen ist die Feuertreppe noch bekannt?

Die Begriffe “Nottreppe” oder “notwendige Treppe” sind Synonyme für die Feuertreppe. Ebenfalls ist sie als Außentreppe bekannt. Diese verwenden Menschen in Brandgefahr als Fluchtweg, wenn alle anderen Wege versperrt sind.