3. Typen der Förderung
Generell unterteilen sich die Förderungsmaßnahmen in drei Kategorien – gemessen an der Finanzierungsquelle. Die bundesweite Förderung wird vom Bund in ganz Deutschland gewährt. Bundesweit gibt es zudem Steuervergünstigungsprogramme, die auch dem Denkmalschutz besprechen. Zu den regionalen Förderungsmöglichkeiten im Hausbau hingegen zählen lokale Aufstellungen und die auf Länderebene. Schlussendlich betreffen privaten Fördermittel Finanzierungsquellen, mit denen die Politik nichts direkt zu tun hat.
Bundesweite Förderungsmöglichkeiten für Ihren Hausbau
Auf Bundesebene werden die Förderungen vom Fertighaus an verschiedenen Kriterien bemessen. Hierbei fällt der Beitrag bei alleinstehenden Antragstellern geringer aus als bei verheirateten Paaren.
- Das Wohnriester bzw. die Eigenheimrente besteht aus einer Zulage von 154 € pro Person und Jahr. Außerdem wird ein Kind, das vor 2008 geboren wurde, mit 185 € bezuschusst. Ein Kind, geboren nach 2008, wird sogar jährlich mit 350 € prämiert. In der Regel beläuft sich eine Tilgungsrate auf 4 % des Bruttoeinkommens.
- Die Darlehen der KfW-Bank – Kreditanstalt für Wiederaufbau – untergliedern sich in verschiedene Programme der Förderung. Deren Zuschussart und -höhe sind an den Zweck der Zulage gekoppelt. Ein Betrag von bis zu 48.000 € pro Wohneinheit in der Optimierung der Energieeffizienz möglich. Eine Förderung von bis zu 6.250 € im Zuge der altersgerechten Wohnungssanierung ist ebenfalls drin. Direktzuschüsse bezahlen Rechnungen, während Tilgungszuschüsse Schulden, Raten und Zinskosten bedienen.
- Das Baukindergeld von der KfW-Bank beläuft sich auf 1.200 €. Es wird seit Herbst 2018 für einen Zeitraum von zehn Jahren geleistet. Nur sofern die Eltern jährlich unter 75.000 € verdienen.
- Die sogenannte BAFA-Förderung wird niedrig verzinst. Denn sie setzt eine Mindesteinzahlung von 50 € pro Jahr voraus. Bei einer jährlichen Einzahlung von 250 € ergibt sich eine Entlastung von 22 € pro Jahr. Demgegenüber wird Alleinstehenden Personen mit bis zu 25.800 € Jahreseinkommen eine Prämie von 45 € ausgeschüttet. Bei verheirateten Antragstellern mit einem jährlichen Gehalt von bis zu 51.600 € beläuft sich diese jedes Jahr auf 90 €.
Besondere Förderung eines Fertighauses durch Steuervergünstigung
Darüber hinaus bewilligen Kreditinstitute eine Förderung auch aus anderen Gründen. Sowohl die BAFA-Förderung als auch KfW bezuschussen die Modernisierungen. Das mit bis zu 9 % Steuerentlastungen für denkmalgeschützte Immobilien. Allerdings gibt es folgende Voraussetzung bezüglich des Gebäudewertes: In den ersten drei Jahren steigt dieser nicht mehr als um 15 % ausgehend vom Kaufpreis.
Regionale Förderungsmöglichkeiten für Ihren Hausbau
Gewiss unterscheiden sich regionale oder sogar lokale Förderungsmöglichkeiten stark voneinander. Am besten informieren Sie sich hierzu über die Förderung für den Hausbau an Ihrem künftigen Heimatort.
- Die soziale Wohnraumförderung steht finanziell schlechter gestellten Familien zugute. Sie wird vom Bund und einzelnen Ländern getragen und ermöglicht den Bau von Sozialwohnungen.
- Regionale Zulagen betreffen die Haushalte der Bundesländer. Eine hiesige Rentenbank beispielsweise wirbt in Bayern oder Baden-Württemberg. Mit einem Darlehen, um die Antragsteller aufs Land zu locken. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer jeweiligen Kommune und Ihrem Bundesland.
- Zuschüsse auf kommunaler Ebene ermöglichen ebenfalls eine Baufinanzierung. In der Regel ist Ihre Hausbank darüber informiert.
Private Förderungsoptionen für Ihr Fertighaus
Förderungsmaßnahmen, die nicht aus staatlichen Mitteln stammen, bilden die Gruppe der privaten Möglichkeiten. Dabei variiert die Höhe des Darlehens ebenso sehr wie die Bedingungen und Umsetzungen.
- Die Förderung der Kirchen sind in der Lage, künftigen Bauherren ein Darlehen zu ermöglichen. Dabei bieten sie diverse Grundstücke an, die ein sogenanntes Erbbaurecht besitzen. Auf diesen Grundstücken kann dann ein Fertighaus gebaut werden.
- Teilweise erteilen auch die jeweiligen Betriebe Arbeitgeberdarlehen an ihre Arbeitnehmer mit Hilfe betrieblicher Sozialleistungen. Diese sind in der Regel bürokratisch unkomplizierter als eine klassische Gehaltserhöhung. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, den gewährten Kredit durch Lohnabgaben in Raten zu tilgen.
- Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage ist ebenfalls eine durch den Staat gewährte Geldzulage. Der Arbeitgeber bürgt hierbei für seine Arbeitnehmer. Es wird eine vermögenswirksame Leistung gewährt. Damit leistet sich der künftige Bauherr sein Vorhaben später. Diese schüttet Prämien von 43 € im Jahr für Ledige bei einem Jahreseinkommen unter 20.000 € aus. 86 € im Jahr gibt es für verheiratete Paare bei einem von Jahreseinkommen 40.000 €. Das maximale Darlehen kommt so auf 470 € beziehungsweise 940 € jährlich.
- Der Bausparvertrag durch private Banken ist zudem für viele Antragsteller eine attraktive Förderungsmaßnahme. Bausparverträge werden für Arbeitnehmer, Auszubildende, Richter oder Soldaten vom Staat teilweise bezuschusst. Das Einkommen übersteigt in solchen Fällen nicht 25.600 € für Alleinstehende und 51.200 € für Ehepaare. Die Zahlungsrate liegt dann bei 50 € monatlich.