Fallensperre

Die Fallensperre verhindert das einfache Öffnen von zugezogen, nicht abgeschlossenen Türen. Ein zusätzlicher Mechanismus im Einsteckschloss erkennt, wenn die Tür zugezogen ist. Registriert dieser Mechanismus das Schließen der Tür, ist es nicht mehr möglich, diese aufzudrücken. Öffnen lässt sich die Tür dann nur noch mit der Türklinke oder dem Schlüssel.

Die Funktionsweise der Fallensperre

Die Falle ist im Schloss verbaut. Sie hält die Tür im geschlossenen Zustand im Anschlag. Handwerker haben die Möglichkeit, Türen zur Einbruchsicherung mit einer Fallensperre auszurüsten. Der Hersteller baut diese unter und über der Falle des Schlosses ein.

Ist die Tür geschlossen, so wirkt die Sperre wie ein Riegel, der die Tür blockiert. In diesem Fall lässt sich die Tür nicht mehr aufdrücken. Ein Öffnen der Tür ist dann auch mit der sogenannten Scheckarten-Methode nicht mehr möglich.

Vor- und Nachteile einer Fallensperre

Die Fallensperre bringt vor allem für die Sicherheit eines Gebäudes viele Vorteile mit sich. Im Einbruchschutz ist sie ein kaum wegzudenkendes Werkzeug für die Sicherung der Eingangstüre. Folgende Sicherheitsvorteile bietet eine Tür mit eingebauter Fallensperre:

  • Einbruchschutz: Unbefugten gelingt es auch mit raffinierten Hilfsmitteln nicht, diese Schlossfalle zu umgehen.
  • Ein Einbruch durch die Haustüre nicht ohne das Ausbauen des gesamten Schlosses möglich.
  • Dies schreckt unbefugte Personen ab, da ein Einbruch so zeitintensiver und mit viel Lärm verbunden ist.

Die Fallensperre hat jedoch auch Nachteile. Vergisst ein Bewohner den Schlüssel in der Wohnung, ist es nötig, das Schloss aufzubohren. Auch der Schlüsseldienst ist nicht dazu fähig, ein Schloss mit Fallensperre ohne Beschädigung zu öffnen. Ein Automatikschloss bildet eine Alternative zur Fallensperre.

Einsatzbereich der Fallensperre

Bei Hauseingangstüren von Mehrfamilien-Häusern sind Schlösser mit Fallensperre eine besonders gute Wahl. Bewohner schließen diese in der Regel selten ab. Zudem verriegeln die meisten Bewohner die Außentür nur einmal, wenn sie kurz ihre Wohnung verlassen.

Sicherheitsgerecht ist jedoch nur eine zweifache Schließung der Türe. Die Fallensperre gleicht diese Angewohnheit aus. Mit ihr ist eine Tür doppelt vor unbefugtem Zugriff geschützt.