Erster Rettungsweg
Der erste Rettungsweg ist ein fest eingebauter Weg in Gebäuden. Er besteht aus Fluren, Treppen und Leitern mit Ausgang ins Freie. Er dient der Feuerwehr, Personen und Tiere im Brandfall zu retten.
Welchen Zweck erfüllt der erste Rettungsweg?
Der erste Rettungsweg ist für die Feuerwehr bestimmt. Über diesen Weg retten sie Personen und Tiere im Brandfall und führen Löscharbeiten durch. Das Gesetz schreibt vor, dass der erste Rettungsweg baulich ist. Er ist also ein fester Bestandteil des Gebäudes. Dies stellen notwendige Flure, Treppen und Leitern sicher.
Es ist erforderlich, dass der erste Rettungsweg immer ins Freie führt. Endet er nicht ebenerdig, sind Treppen und Leiter verpflichtend. Alle Rettungswege haben die Aufgabe, frei begehbar und erreichbar zu sein.
Rechtliche Regelungen für Rettungswege
Die einzelnen Bundesländer stellen die Anforderungen individuell. Die Musterbauordnung ordnet an, dass es mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege gibt. Dies stellt sicher, dass eine Rettungsmöglichkeit besteht, auch wenn einer der beiden Wege ausfällt.
Der zweite dieser beiden Rettungswege ist nicht zwingendermaßen baulich. Es reicht, wenn die Feuerwehr ihn mit ihren Rettungsgeräten erreicht. Nur in Sonderfällen sind beide Wege baulich vorgeschrieben. Diese besonderen Einzelfälle beinhalten unter anderem:
- Hochhäuser.
- Schulen.
- Krankenhäuser.
Sie sind nicht dasselbe wie Fluchtwege. Rettungswege sind der Fremdrettung von Personen, Tieren und den Löscharbeiten der Feuerwehr vorbehalten. Die Rettungswege gelten als Fluchtwege , insofern sie frei begehbar sind. Ansonsten dienen Fluchtwege der Selbstrettung. Menschen und Tiere verlassen das brennende Gebäude über ihn aus eigener Kraft.