Energieausweis

Energieausweis: Der wichtige Steckbrief für Ihre Immobilie

Sogenannte Energieausweise erleichtern Ihnen das Vergleichen von Immobilien ungemein. Für die Beurteilung des Energieverbrauchs schreibt das Gebäude-Energiegesetz (GeG) die Vorhaltung eines Energiepasses vor. Er weist sämtliche Informationen und Kennwerte eines Gebäudes aus. Hier handelt es sich beispielsweise um verwendete Heizmaterialien, die Verwendung von Strom oder Geothermie.  

1. Funktionen des Energieausweises

Was ein Energieausweis ist und wo er zum Einsatz kommt: Das erklärt Ihnen Tipp zum Bau.

Der Energieausweis kennzeichnet sich durch unterschiedliche Kennzahlen.

Der Energieausweis oder auch Energiepass ist das Aushängeschild für ein Wohngebäude. Er vermittelt Ihnen ein Bild der Energie-Effizienz eines Hauses mit verschiedenen Kennzahlen. Diese Kennzahlen stehen im Energieausweis: der Heizwärmebedarf, die Kohlendioxidemissionen und der Primärenergiebedarf.  Der Energiepass zeigt Daten zur Energieeffizienz eines Gebäudes auf. 

Er vergleicht zwischen Immobilien-Objekten, den Interessierte für ihre Miet- oder Kaufentscheidung heranziehen. Seit 2009 ist der Energiepass bei allen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Seit dem 1. Mai 2014 gilt ein neues Gesetz. Es verpflichtet Verkäufer oder Vermieter den Energie-Effizienzstandard in einer Immobilien-Anzeige nennen.

2. Welche Arten des Energieausweises gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen. Zum einen gibt es den Verbrauchsausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes bewertet. Zum anderen gibt es den Bedarfsausweis bzw. den theoretischen Energiepass. Dieser ergibt sich aus dem Zustand des Gebäudes.

Verbrauchsausweis

Der Energieverbrauchs-Ausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude ist auf Grundlage des Energieverbrauchs der Nutzer erstellt. Er bewertet die Effizienz eines Gebäudes anhand des gemessenen Energieverbrauchs. Sie benötigen hier: 

  • Energieverbrauchs-Daten für Warm- und Heizwasser. 
  • Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes der letzten drei Jahre.
  • Detaillierte Angaben der Sanierungsstände.

Bedarfsausweis

Der Energiebedarfs-Ausweis berechnet den jährlichen Energiebedarf eines Gebäudes für Beheizung und Warmwasser-Bereitung. Berücksichtigen Sie die physikalischen Eigenschaften des Hauses, wie die Abmessungen und Wärmedurchlass-Widerstand der Gebäudehülle. Sie benötigen: 

  • Grundlegende Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes.
  • Das Baujahr des Gebäudes.
  • Welche Heiztechnik zum Einsatz kommt.
  • Information, ob das Gebäude gedämmt ist.

Die Anlagentechnik fließt ebenfalls in die Berechnungen ein. Messungen vor Ort sind nicht erforderlich.

3. Voraussetzungen für den Energieausweis

Immobilien-Eigentümer sind angehalten, beim Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung einen Energieausweis vorzuweisen. Das schreibt die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) gesetzlich vor. Dieser ist auch seit Januar 2009 Pflicht. Einen Energiepass benötigen Sie für Gewerbe- und Büroflächen, ebenso auch für Wohngebäude. Grundsätzlich besteht eine freie Wahl zwischen den beiden Energieausweisen. Ein Bedarfsausweis ist nur Pflicht bei: 

  • Mehrfamilienhäusern mit weniger als fünf Wohneinheiten, welche nicht die Wärmeschutz-Verordnung von 1977 einhalten.
  • Neubauten, denn dort liegen noch keine Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor.
  • Gebäuden, bei denen mehr als 10 % der Fläche eines Außenbauteils zur Erneuerung ansteht. Neue Verbrauchsdaten sind erst wieder in drei Jahren auszuweisen.

Trotz der Verschärfung der Energieeinspar-Verordnung und der Ausweispflicht existieren Ausnahmen. So besteht die Möglichkeit, dass Sie auch auf den Energieausweis bzw. Energiepass verzichten, wenn:

  • Das Gebäude bzw. Immobilie unter Denkmalschutz steht.
  • Die Immobilie kleiner als 50 m² ist.
  • Sie die Immobilie nicht dauerhaft nutzen, heizen oder kühlen.
  • Die Immobilie einen speziellen Nutzen hat, wie zum Beispiel Gewächshäuser.

Aktuelle Trend

Seit dem 01. Mai 2021 existieren neue Regeln für Energiepässe bzw. Energieausweise bei Wohngebäuden. So steht in naher Zukunft die Höhe der Treibhausgas-Emissionen im Energiepass. ImmobilienEigentümer sind verpflichtet, zukünftig bei Verbrauchsausweisen noch umfangreichere Angaben zur energetischen Bewertung zu machen.

Umweltbilanz

Heutzutage sind energieeffiziente Gebäude ein Bestandteil der Energiewende. Sie sind wichtig für eine klimaneutrale Zukunft. Staatliche Förderungen sind bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragbar.

 

Bei Tipp-zum-Bau erfahren Sie alles über die Umweltbilanz bzgl. des Energieausweises.

Der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf spielen eine wichtige Rolle bei der Umweltbilanz.

In den Energieausweisen ist immer von einem Primärenergiebedarf und einem Endenergiebedarf die Rede. Die Primärenergie deckt die gesamte Energie-Bereitstellung ab. Sie zeigt die Auswirkungen des Gebäudes auf die Umwelt an. Sie ist für den Klimaschutz unverzichtbar und vom großen Interesse.

Bei der Endenergie ist berücksichtigt, ob nachwachsende Rohstoffe als Energieträger zum Heizen verwendbar sind. Bei nachwachsenden Rohstoffen ist der Kennwert der Primärenergie kleiner als der Endenergiekennwert. Bei fossilen Brennstoffen wie Erdgas oder Heizöl ist der Primärenergiekennwert größer.

4. Kosten und Förderungen des Energieausweises

Die Kosten des Energieausweisen variieren

Die Kosten des Energiepasses hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Der Kostenaufwand eines Energiepasses variiert immer. Es kommt auf die Art des Dokumentes an. Im Schnitt kostet ein Verbrauchsausweis zwischen 70 € und 250 €. Bei Angeboten unter 70 € ist davon auszugehen, dass die Anzeigen nicht seriös sind.

Bei Bauten, welche vor 1980 erbaut sind, benötigen Sie einen Bedarfsausweis. Dieser ist deutlich der Teurere von den beiden Energiepässen. Die üblichen Kosten eines Bedarfsausweises belaufen sich auf rund 300 € bis 800 €. Je größer der Aufwand, desto teurer der Energieausweis.

Wie viel kostet die Online-Erstellung eines Energieausweises?

Rechnen Sie bei der Online-Erstellung Ihres Verbrauchsausweises mit Kosten zwischen 40€ und 50€. Handelt es sich um einen Verbrauchsausweis für ein gewerbliches Gebäude, wird es etwas teurer. Hier liegen die Kosten zwischen 60€ und 70€. Die Online-Erstellung eines Bedarfsausweises kostet zwischen 75€ und 100€.

Rechnen Sie jedoch mit zusätzlichen Kosten zu diesen Preisen. Hierzu  zählen beispielsweise die Ausdrucke, Neuerstellungen oder weitere Services. Passen Sie also genau auf, für welche Leistungen Sie bezahlen und was Sie alles benötigen!

So beantragen Sie den Energieausweis

Sie benötigen einen Energieausweis? Dann beantragen Sie diesen ganz bequem von zu Hause aus. Alternativ erstellen Sie Ihren Energieausweis online. Natürlich ist es möglich, sich mit den örtlichen Energieberatern  in Verbindung zu setzen. Dort bekommt man auch den Energiepass vor Ort.

Förderungsmöglichkeiten des Energieausweises

Eine Unterstützung für die Ausstellung eines Energiepasses ist bisher nicht vorgesehen. Es existiert allerdings eine Förderung zur Energiespar-Beratung. Hier sind im Zuge einer Unterstützung bis zu 350 € Förderung denkbar. Jedoch bekommen Sie lediglich die Hälfte des kompletten Aufwandes bis zu diesem Betrag zurückerstattet.

5. Vor- und Nachteile eines Energieausweises

Ein Energieausweis hat die folgenden Vorteile:

  • Einfaches Ablesen der Energiekosten.
  • Entscheidungshilfe und Vergleich bei Wohnungs- und Haussuche.
  • Vermieter bzw. Verkäufer haben eine extra Marketingmethode.
  • Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt.
  • Umwelt profitiert langfristig durch mehr Transparenz.

Diese Nachteile hat ein Energieausweis:

  • Das Nutzerverhalten beeinflusst den gemessenen Verbrauch.
  • Die Werte des Energiepasses sind abhängig von mehreren Faktoren.
  • Dokumentierter Energieverbrauch erlaubt keinen unmittelbaren Rückschluss.

6. Worauf kommt es bei der Beantragung und Online-Erstellung eines Energieausweises an?

Sie möchten Ihren Ausweis online beantragen? Dann brauchen Sie einen geeigneten Ersteller auf der richtigen Plattform. Nur mit einer bestimmten Qualifikation und Zulassung dürfen Menschen einen Energieausweis ausstellen.

Wer stellt Energieausweise aus?

Einen Verbrauchsausweis erstellen Energieversorger und -dienstleister, die Ihre Heizdaten ablesen.
Den Bedarfsausweis erstellen Architekten, Handwerksmeister, Ingenieure oder Energieberater.

Um einen gültigen Energieausweis online zu bestellen, benötigen Sie die richtige Webadresse.
Welchen Erstellern über die notwendigen Qualifikationen und Zertifikate verfügen, erfahren Sie zum Beispiel auf der Experten-Datenbank der Deutschen Energie-Agentur.


Wie erfolgt die Datenerhebung? 

Mit einem Ortstermin des Ausstellers wird die Qualität Ihres Ausweises erhöht. Mit detaillierten Angaben und aussagekräftigen Fotos gelingt die Ausstellung auch bei einem Online-Aussteller. Bei einem seriösen Aussteller gibt es aussagekräftige Datenblätter, sowie technische Anlagen als Hilfestellung. Einfacher ist es jedoch mit einem Vor-Ort-Termin in Begleitung eines Experten.

Welche Dokumente benötigen Sie?

Je nach Immobilie variieren die geforderten Dokumente. Außerdem unterscheiden sich die benötigen Informationen nach der Art des Energieausweises. Bei einem Verbrauchsauweis werden andere Nachweise verlangt, als bei einem Bedarfsausweis. Bei einem Online-Antrag sind die zusätzlich erforderlichen Dokumente jedoch gleich. Machen Sie in jedem Fall mehr Bilder, als benötigt. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Dies sind die wichtigsten Dokumente, die Sie unbedingt benötigen:

  • Bilder der Außenansicht des Gebäudes.
  • Fotos des Typenschildes der Heizung oder ein Foto von der Heizungsanlage.
  • Aufnahmen des Typenschildes der Klimaanlage (falls vorhanden) oder ein Foto von der Klimaanlage.

Billigangebote prüfen

Im Netz finden Sie durchaus preiswerte Angebote für die Erstellung von Energieausweisen. Doch diese sollten Sie genau prüfen. Billiganbieter stellen Verbrauchsausweise und sogar Bedarfsausweise ohne Gebäude-Begehung in Aussicht. Dies ist zwar zulässig, kann aber große Mängel bei der Datenerhebung mit sich bringen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, vergleichen Sie die Angebote aufmerksam und prüfen sie sorgfältig.

Wenn Sie Ihren Energieausweis online erstellen, werden Sie umfangreiche Fragebögen für die Datenaufnahme ausfüllen . Dies ist ein guter Indikator, ob Ihr Anbieter seriös ist. Nur mit genügend Informationen und korrekten Daten ist ihr Energieausweis funktionstüchtig.

Vermeiden Sie diese fünf häufigen Fehler:

  • Im Internet nach dem günstigsten Angebot gehen.
  • Die Gültigkeit des Ausweises nicht gewährleisten.
  • Pflichtangaben nicht oder unvollständig angeben.
  • Den Energieausweis bei potenziellen Käufern oder Mietern nicht rechtzeitig vorlegen.
  • Einen falschen oder ungültigen Energiepass besitzen.

7. Die Folgen eines fehlenden Energieausweises

Es wird durch unabhängige Stichproben-Kontrollen überprüft, ob für die Immobilien Energieausweise vorhanden sind.
Wenn Sie keinen haben, drohen Ihnen Sanktionen. Haben Sie keinen Energieausweis folgt eine Strafe von 10.000€ bis zu 15.000€.

Achten Sie beim Kauf einer Immobilie darauf, den Verkäufer nach dem Energieausweis zu fragen! Dieser muss diesen unaufgefordert nicht vorlegen.

Inserieren Sie Ihre Immobilie mit falschen oder fehlenden Pflichtangaben zum Energieausweis, drohen Ihnen Abmahnungen.
Haben Sie eine Immobilie ohne Energieausweis verkauft, können Sie auch im Nachhinein auf Schadensersatz verklagt werden.

Wer kontrolliert, ob der Energieausweis vorliegt?

Die Strichproben-Kontrollen erfolgen durch die Länder. Diese prüfen auch zunehmend, ob sie gemäß EnEV 2014 erstellt wurden. Ebenso wird überprüft, ob die Angaben in den Energieausweisen korrekt sind. Zudem kontrollieren Notare beim Aufstellen eines Kaufvertrags einer Immobilie, ob ein Energieausweis vorliegt.

Was passiert, wenn man Wohnungen ohne Energieausweis vermietet?

Bedenken Sie, dass Mieter und auch Käufer das Fehlen eines Energieausweises zur Anzeige bringen können. Demnach würde die Strafe von 10.000€ bis 15.000€ anstehen. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass Sie so weit kommen. Mit der Energieausweispflicht wird immer mehr auf das Vorhandensein dessen geachtet.

Für ein Gebäude mit mehreren Wohnungen ist jedoch ein Energieausweis für das gesamte Gebäude ausreichend. Dies gilt auch für den Verkauf von Immobilien. Auch für gewerbliche Immobilien ist ein Energieausweis erforderlich.

8. Möglichkeiten für verschiedene Häuserarten

Es existieren zwei Möglichkeiten an Ausweisen für verschiedene Häuserarten. Zum einen der Bedarfsausweis und zum anderen der Verbrauchsausweis. Beide ermitteln  Energiekennwerte. Bei Neubauten ist allgemein ein Bedarfsausweis auszustellen. Büros oder Gewerbe-Gebäude brauchen einen Energieausweis für Nichtwohngebäude. 

Hier bestehen gewisse Unterschiede zu einem normalen Energieausweis. Unter anderem ist angegeben, wie viel Energiebedarf für Beleuchtung oder Belüftung benötigt ist. Es kommt vor, dass zwei Energieausweise vonnöten sind. Dies geschieht meist bei Gebäudekomplexen, in denen sich sowohl Wohn- als auch Gewerberäume befinden. 

Ein Verbrauchsausweis ist ausstellbar, wenn Verbrauchs- und Heizkosten von drei aufeinander-folgenden Jahren komplett vorliegen. Bei Wohngebäuden reicht ein Verbrauchsausweis, wenn sie folgende Punkte erfüllen:

  • Die ersten Anforderungen der Wärmeschutzverordnung.
  • Bau vor dem 01.11.1977.
  • Bestehend aus maximal vier Wohneinheiten.

9. Alternativen für den Energieausweis

Da Energieausweise oft umstritten sind, fragen sich viele Hausbesitzer, ob Alternativen zum Energieausweis existieren. Der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e.V. (GIH) diskutierten über eine Alternative. Der Verband plant, einen gebäude-individuellen Sanierungsfahrplan gegenüber dem Energieausweis zu entwickeln.

Diese Idee stieß in der Diskussion auf viel Erstaunen und auf Gehör. Aktuell kostet das Erstellen eines individuellen Sanierungsfahrplans für Zwei- und Einfamilien-Häuser rund 1300€. Bei Mehrfamilien-Häusern kostet dieser rund 1700€. Das hört sich viel an, dennoch sind 80 Prozent der Kosten förderfähig.

Für viele ist der Sanierungsfahrplan: 

  • Der erste richtige Schritt für die Energiewende
  • Das Erreichen eines Teils der Klimaschutzziele.
  • Die Vermeidung von Kohlendioxidemissionen.
  • Der Weg in eine klimaneutrale Immobilienwelt.

10. Verschiedene Arten und Modelle

Tipp zum Bau erklärt Ihnen, welche Arten und Modelle von Energieausweisen existieren.

Es existieren zwei verschiedene Arten von Energieausweisen.

Es existieren zwei verschiedene Arten von Energieausweisen. Durch den Energiebedarfs-Ausweis erstellen Experten einen Energieausweis auf Basis der Gebäudestruktur und Anlagentechnik. Er berechnet den Energiebedarf für Heizung, Lüftung, Klimatisierung und Warmwasserbereitung. Als Datenbasis werden die durchschnittlichen Nutzungs-Bedingungen verwendet. Diese basieren auf dem Energiezustand des Gebäudes.

Im Energieverbrauchsausweis stehen die Daten des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre. Dieser ist ausstellbar, wenn Verbrauchs- und Heizkosten der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren komplett vorliegen. Ist dies nicht der Fall, benötigen Sie keinen Verbrauchsausweis. 

11. So sparen sie sich Zeit bei der Auswahl

Eventuell fragen Sie sich, welchen Energieausweis Sie benötigen. Tipp zum Bau informiert Sie umfangreich:

  • Bei Neubauten, welche nach 2009 erbaut sind, benötigen Sie einen Energiebedarfs-Ausweis.
  • Ein Verbrauchsausweis ist bei der Vermietung/Verkauf von Wohnungen, älter als fünf Jahre, vorzuhalten. 
  • Für Wohnungen jünger als fünf Jahre, ohne Wärmeschutzverordnung, benötigen Sie einen Bedarfsausweis.
  • Wohnungen, die jünger als fünf Jahre sind, benötigen einen Verbrauchsausweis. Dies besagt die Wärmeschutz-Verordnung.

Sie haben die freie Wahl beim Energieausweis. Basierend auf den folgenden genannten Kriterien treffen Sie eine Entscheidung. Sie haben die Auswahl für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises oder eines Bedarfsausweises wenn: 

  • Das Wohngebäude die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt.
  • Der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. 

12. Sanierungsfahrplan als Alternative?

Wie Sie als Eigenheimbesitzer energie-effizient sanieren, zeigt der Sanierungsfahrplan. Dieser wird von einem Energieberater ausgestellt. Es existiert eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Vor-Ort-Beratung. 

Bei Tipp zum Bau erfahren Sie, ob der Sanierungsfahrplan eine praktische Alternative ist.

Bürger sind berechtigt, sich einen individuellen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater ausstellen zu lassen.

Es besteht keine Verpflichtung zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Der Sanierungsplan zeigt nur die Reihenfolge, in der Sanierungsschritte für das Gebäude sinnvoll sind. Die BAFA fördert die individuellen Sanierungsfahrpläne. Somit lohnt es sich, von vornherein einen individuellen Sanierungsfahrplan nach BAFA erstellen zu lassen. 

Seit 2021 ist es möglich, Zuschüsse für seinen iSFP zu erhalten. Darum kümmert sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wer die Sanierung nach Sanierungsfahrplan umsetzt, erhält von der (BEG) einen Zusatz-Zuschuss von 5%.

13. Effizienzklassen eines Energieausweises

Genau wie bei Haushaltsgeräten sind die Energieeffizienzklassen alphabetisch von A+ bis H eingeteilt. Die Gruppen A+, A und B entsprechen, je nach Gebäudetyp, dem heute vorstellbaren Neubaustandard. Seit dem Jahr 2021 sind alle neuen Gebäude als Niedrigstenergie-Gebäude (Neubaustandard) zu bauen. Der Energiebedarf ist sehr gering oder liegt bestenfalls bei Null. 

Je niedriger die Effizienzklasse ist, desto schlechter ist der energetische Zustand der Immobilie. Nach den Endenergie-Verbrauchwerten, welche im Energiepass stehen, richtet sich die Einteilung der Energieeffizienzklasse.

Die Kostenschätzung beläuft sich auf 10 kWh. Die Berechnung basiert auf 8 Cent pro kWh Brennstoff. Das entspricht etwa 80 Cent pro Liter Heizöl. Die berechneten Energiekosten sind der Durchschnitt des gesamten Gebäudes. Je nach Lage der Immobilie und Verbrauch variieren die Preise stark.

14. Benötigten Sie ein Gutachten?

Nur Menschen mit  bestimmten Qualifikationen sind berechtigt, Bescheinigungen des Bedarfs- und Verbrauchsausweises auszustellen. Die benötigten Ausbildungen gibt das Gebäude-Energiegesetz (GEG) vor.

Dennoch ist eine Besichtigung des Gebäudes nicht notwendig. Es reicht, wenn Immobilienbesitzer die Daten, welche für den Energieausweis nötig sind, vorlegen. Auffällig günstige Angebote für Energiepässe im Internet sind besser zu ignorieren. Hierbei handelt es sich meistens um Verbrauchsausweise

Ob Sie einen Gutachter brauchen oder nicht. – einfach erklärt bei Tipp zum Bau.

Ein Gutachter gibt Ihnen ausführliche Auskunft wie Viel Energie sie verbrauchen.

Das Beauftragen eines Experten bringt Vorteile. Dieser stellt den Ausweis auf Ihre Immobilie zugeschnitten aus. Im Internet finden Sie ein weites Angebot an Energie-Experten und Gutachtern. Diese widmen sich gerne Ihrem Fall. Ein Gutachter für das ausstellen eines Energiepasses ist jedoch nicht nötig.

15. Wartung des Energieausweises

Eine gewisse Wartung des Energieausweis existiert so nicht. Dennoch ist es vorgeschrieben, ihn alle 10 Jahre zu erneuern. Falls Sie 2021 ein Haus gekauft haben, ist der Ausweis 2031 zu erneuern. Im Jahr 2022 ist der Energiepass bis 2032 zu erneuern.

Aus technischer Sicht ist es nicht erlaubt, den Ausweis einfach zu verlängern. Das bisherige Gültigkeitsdatum des Energieausweises ist nicht einfach beliebig durch den Aussteller verlängerbar. Es ist nach aktuellen Vorgaben und Verbrauchsdaten ein neuer Ausweis auszustellen. Einen neuen Energieausweis zu beantragen, ist aber nicht weiter kompliziert. Da im vorherigen Ausweis fast alle wichtigen Informationen bereits vorhanden sind.

16. Vorsicht: Vermeiden Sie diese fünf Punkte

Auch bei einem simplen Energieausweis gibt es den einen oder anderen Stolperstein. Nicht nur bei der Ausstellung des Energiepasses. Auch gibt es immer wieder Zweifel an der Echtheit eines vermeintlichen Energiepasses. Es kommt immer wieder vor, dass Immobilieneigentümer ungültige Ausweise besitzen. In so einem Fall ist ein Bußgeld bis zu 15.000€ fällig.

Tipp zum Bau klärt auf, welche Punkte sie besser vermeiden.

Diese Punkte besser vermeiden

Tipp zum Bau zeigt Ihnen hier fünf häufige Fehler:

  • Im Internet nach dem günstigsten Angebot gehen.
  • Die Gültigkeit des Ausweises nicht gewährleisten.
  • Pflichtangaben werden nicht oder unvollständig angeben.
  • Den Energieausweis bei potenziellen Käufern oder Mietern nicht rechtzeitig vorlegen.
  • Einen falschen oder ungültigen Energiepass besitzen.

17. Verschiedene Einsatzbereiche des Energieausweises

Jeder Eigentumsbesitzer in Deutschland besitzt einen Energieausweis. Spätestens bei einer Neu-Vermietung oder dem Verkauf einer Wohnung oder Hauses benötigen Sie einen. Neubauten, sowie als auch Altbauten benötigen einen Ausweis. Hier ist zwischen dem Energie-Bedarfsausweis und dem Energie-Verbrauchsausweis zu unterscheiden. Verbrauchsausweise kosten rund 70 € aufwärts. Ein Bedarfsausweis ist teurer und kostet ca. 400 €.

Auch Gewerbe-Immobilien bleiben nicht verschont. Diese sind seit Juli 2009 bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung zu einem Energiepass verpflichtet. In den meisten Fällen reicht ein Verbrauchsausweis aus. Hier spielen nicht nur Heizungs- und Wasserverbrauch eine primäre Rolle, sondern auch der Lüftungsaufwand.

18. Hilfreiche Tipps

Sie fragen sich bestimmt, welche Unterlagen Sie für einen Energieausweis benötigen. Damit Sie es einfacher haben, geben wir Ihnen hilfreiche Tipps mit auf den Weg. Folgende Unterlagen halten Sie griffbereit:

  • Allgemeine Gebäudeangaben wie Baujahr und Anzahl Wohneinheiten.
  • Baupläne.
  • Angaben für bereits durchgeführte Modernisierungen.
  • Eine Baubeschreibung für den Aufbau von Wänden oder Keller.
Bei Tipp zum Bau finden Sie Tipps und Tricks rund um den Energieausweis.

Hier ein paar Tipps und Tricks rund um den Energieausweis.

Der Energieausweis ist bequem von Zuhause aus zu beantragen. Ein Termin vor Ort ist auch möglich. Nach Bestelleingang dauert es bis zu vier Wochen, bis der Energieausweis bei Ihnen eingeht. Ab dem Ausstellungsdatum ist er dann 10 Jahre gültig.

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