Tipp zum Bau informiert Sie über die finanziellen Vorteile einer Einlieger-Wohnung.
Eigentumswohnung kaufen

Was eine Eigentumswohnung kostet

Sie spielen mit dem Gedanken, eine Eigentumswohnung zu erwerben? Dann werden Sie schnell feststellen, dass viel beachtet werden muss. Neben Rechtlichem spielen vor allem Finanzen eine große Rolle. Neben dem eigentlichen Kaufpreis der Wohnung müssen Sie einige weitere Kostenfaktoren berücksichtigen:

  • Wie kann ich den Kauf finanzieren?
  • Gibt es spezielle Förderungen?
  • Welche Ausgaben sind in Deutschland fest vorgeschrieben?
  • Welche zusätzlichen Kosten fallen an?
  • Und welche Kosten kommen auf mich zu, wenn die Wohnung abbezahlt ist?

Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten finanziellen Fragen.

In Deutschland ist der Gang zum Notar beim Wohnungskauf vorgeschrieben. Dafür fallen Kosten an. Diese betragen normalerweise etwa 1 – 1,5 Prozent des Kaufpreises. Von diesem ist auch die genaue Höhe abhängig. Ist der Kaufpreis höher, fällt der Prozentsatz niedriger aus. Außerdem wird bei der Kostenstellung eine eventuelle Grundschuld berücksichtigt.

Ebenfalls verpflichtend ist der Eintrag des Wohnungskaufes ins Grundbuch. Hierbei entstehen Kosten bei der so genannten Auflassungsvormerkung. Das ist die vertragliche Einigung zwischen dem Vorbesitzer der Wohnung und Ihnen. Nachdem Sie die Auflassungsvormerkung bezahlt haben, kann die Änderung zur Eintragung der Auflassung erfolgen. Dabei fallen erneut Kosten für Sie an. Ihre Eigentümerschaft besteht, sobald die Auflassung in das Grundbuch eingetragen wurde.

Neben den Kosten für den Notar und für die Auflassung fällt eine Grunderwerbssteuer an. Die Höhe der Steuer unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Rechnen müssen Sie mit einem Betrag in der Höhe von 3,5 bis 6,5 Prozent.

Benötigen Sie Hilfe bei der Suche nach der richtigen Wohnung, können Sie einen Makler beauftragen. Der Makler erhält eine Provision, die nicht gesetzlich festgelegt ist und frei vereinbart wird. Es bestehen jedoch bundeslandspezifische Richtwerte. Übernehmen Sie die Wohnung direkt von einem Bauträger, fallen keine Provisionen an.

 

Finanzierung

Sie können Ihre favorisierte Wohnung nicht auf einmal bezahlen? Das muss kein Problem sein! Vielleicht können Sie sich für ein Förderprogramm qualifizieren. Eine weitere Option ist der günstige Kredit der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Für alle Förderprogramme gelten bestimmte Kriterien, die Sie erfüllen müssen.

Um eine Sonderförderung zu erhalten müssen Sie meist planen, die Wohnung für den Eigenbedarf zu nutzen. Örtliche Förderungsprogramme betreffen oft junge Familien oder Menschen, die bereits lange ortsansässig sind. Können oder wollen Sie die Kriterien dafür nicht erfüllen, bleibt Ihnen die Möglichkeit, einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen.

Der Kredit wird in das Grundbuch als Grundschuld eingetragen. Die Bank besitzt dann das so genannte Pfandrecht. Das bedeutet, dass das Geldinstitut Ihre Wohnung versteigern kann, sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, Ihren Kredit zurückzuzahlen. Hierfür kann die Bank auch eine Wertermittlung der Wohnung veranlassen, für die Sie aufkommen müssen. Die Kosten dafür betragen zwischen 0,2 und 0,5 Prozent der Höhe Ihres Darlehens.

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, sollten Sie wissen, was „Zins“ und „Tilgung“ bedeuten. Zinsen sind die Kosten, die die Bank für die Kreditvergabe verlangt. Angegeben wird ein Prozentsatz. Die Höhe der Kosten ist also abhängig von der Höhe Ihres Kredits. Zinsen kommen zusätzlich zu dem Betrag, den Sie leihen, hinzu. Unter Tilgung ist der Betrag zu verstehen, der von dem geliehenen Betrag effektiv zurückgezahlt wird. Klar wird das an einem einfachen Beispiel:

Sie leihen sich von einer Bank einen Betrag in der Höhe von 100 000 Euro. Jährlich zahlen Sie 6000 Euro zurück, wobei der Zinssatz 4 Prozent und der Tilgungssatz 2 Prozent beträgt. Im ersten Jahr zahlen Sie also 2000 Euro Ihres Kredits ab. Die übrigen 4000 Euro sind Zinsen. Im Jahr darauf beträgt Ihre Schuld nur noch 98 000 Euro. Zahlen Sie weiterhin 6000 Euro zurück, steigt der Tilgungsbetrag auf 2080 Euro. Die Zinsen hingegen betragen nur noch 3920 Euro.

Beachten Sie auch, dass Sie das Darlehen eigenständig zurückzahlen müssen und nicht auf etwaige Mieter übertragen können. Kreditrückzahlungen für die Wohnung erlauben keine Mieterhöhung. Benötigen Sie eine Anschlussfinanzierung, können die Zinsen deutlich höher ausfallen als bei Ihrer ersten Finanzierungsspanne. Nutzen Sie deshalb wenn möglich die Option der Sondertilgung. Diese erlaubt Ihnen, den Kredit vorzeitig abzubezahlen und muss vertraglich mit dem Geldinstitut vereinbart werden.

 

Eigentumsnebenkosten

Von Kosten befreit sind Sie auch nicht, wenn die Wohnung abbezahlt ist! Als Eigentümer einer Wohnung müssen Sie Verwaltungskosten mittragen. Diese betragen etwa 20 – 30 Euro im Monat. Weiter müssen Sie Instandhaltungsrücklagen bilden für den Fall, dass eine Renovierung, Sanierung oder Unvorhergesehenes eintritt. Die Rücklagenhöhe ist nicht vorgegeben, allerdings bestehen Richtlinien.

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