Blitzschutz – So schützen Sie sich vor den Auswirkungen eines Blitzeinschlags
Blitzschutz in Form von Blitzableitern ist seit dem 15. Dezember 2018 Pflicht für private Neubauten und kleinere Gewerbebauten. Doch lohnt sich die Nachrüstung mit einem Blitzschutz auch für ältere Gebäude? Kommt die Versicherung überhaupt für die Folgen des Blitzeinschlags auf? Und was ist eigentlich ein Blitzableiter? Antworten auf diese Fragen zum Blitzschutz finden Sie auf Tipp zum Bau.
Der äußere Blitzschutz ist auch bekannt unter dem Namen „Blitzableiter“. Bei einem Blitzeinschlagfängt der Blitzableiter den Strom ab, sodass das betroffene Gebäude geschützt bleibt. Der äußere Blitzschutz besteht aus der Fangeinrichtung, der Ableitungsanlage und der Erdungsanlage. Die Fangeinrichtung fängt direkte Blitzeinschläge auf. Die Ableitungsanlage leitet den Strom zur Erde ab. Die Erdungsanlage verteilt den Strom in der Erde.
Die Fangeinrichtung
Die Fangeinrichtung besteht aus Metall und stellt den höchsten Punkt des Hauses da.
Die Fangeinrichtung besteht aus einer Stange, einem Draht, einem Seil oder einem Gegenstand aus Metall. Dieser Teil des Blitzableiters überragt den Rest des Dachs. So wird der Blitzschutz bei Blitzeinschlägen eher zum Ziel als das darunter liegende Gebäude. Das Material muss natürlich jeder Witterung standhalten. Auch ist die Fangeinrichtung fähig, den starken Strom von Blitzen zu leiten: Sie verfügt dazu über eine ausreichende Dicke. Ein Blitz dauert zwar im Durchschnitt nur 0,7 Sekunden, erreicht aber eine Stärke von 100.000 bis 200.000 Ampere. Damit ließe sich eine 100W-Glühbirne zehn Tage lang betreiben. Daher weist das Material für den Ableiter mindestens einen Durchmesser von 8 mm auf. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihr Blitzschutz durch den Stromfluss schmilzt.
Das richtige Material für einen Blitzableiter braucht außerdem eine gute Leitfähigkeit. Aus diesem Grund wird gerne Kupfer oder verzinkter Stahl für den Blitzschutz benutzt. Die Verwendung von rostfreiem Stahl oder einer Aluminiumlegierung ist auch möglich. Darüber verlegen Monteure Fangleitungen als Maschennetz. Dieses ist möglichst engmaschig, um eine große Fläche des Daches abzudecken. Kombiniert mit den aufragenden Stangen ergibt sich ein effizientes Fangsystem. Derartige Einrichtungen eignen sich daher als Blitzschutz für jede Dachart.
Die Ableitung sorgt dafür, dass der Strom in die Erde geleitet wird.
Als Ableitungsanlage bezeichnen Fachleute den Teil des Blitzableiters, der den Strom von der Fangeinrichtung zur Erdungsanlage leitet. Üblicherweise ist es gut, eine Stromleitung zu verwenden, die den Strom senkrecht nach unten leitet. Dabei bleibt der Weg von oben nach unten möglichst kurz. Demgegenüber stehen Metallteile, die eine Art natürlichen Blitzableiter bilden. Durch ihre unauffällige Verbauung in den Neubau stören sie den ästhetischen Eindruck nicht. Dabei ist für alle an der Ableitung beteiligten Teile eine ausreichende Leitfähigkeit unabdingbar.
Die Erdungsanlage
Die Erdungsanlage bildet den Schlussteil des Blitzableiters. Sie besteht aus Leitungen und einem Rundstab. Hierdurch wird der Strom in das Erdreich abgeführt und verteilt. Deshalb wird der Rundstab tief in die Erde eingeführt. Die Leitungen werden weitreichend verteilt.
2. Innerer Blitzschutz – Überspannungsschutz
Der innere Blitzschutz dient dem Schutz des Innenraums vor Überspannung. Er verhindert hier die Schädigung elektrischer Einrichtungen. Außerdem beugt der innere Blitzschutz der Funkenbildung an Steckdosen vor. Dieser sogenannte Überspannungsschutz ist seit Dezember 2018 Pflicht für Neubauten. In Deutschland kommt es jährlich zu etwa 450.000 Schäden durch Überspannung. Sie werden sowohl durch direkte als auch durch entfernte Blitzeinschläge in einem Umkreis von zwei Kilometern ausgelöst. Daher ist eine Überspannungsschutzanlage in jedem Fall sinnvoll.
3. Wer muss einen Blitzschutz installieren?
Ein Blitzschutz ist für alle öffentlichen Gebäude ab 20 Metern Höhe verpflichtend. Aber auch für freistehende, höhere Gebäude wie Kirchtürme und Leuchttürme ist ein System für den Blitzschutz wichtig. Dasselbe gilt für ältere Häuser mit Holz- oder Strohdach. Dazu gehören auch Fachwerkhäuser und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.
4. Versicherungen gegen Blitzeinschläge
Ihre Einrichtungsgegenstände sind normalerweise durch eine Hausratversicherung gegen Blitzschäden abgesichert. Im Ernstfall ersetzen Sie also lediglich die betroffene Elektronik. Wenn Sie planen, Ihr Haus zusätzlich gegen Gewitterschäden zu versichern, schließen Sie eine Wohngebäudeversicherung ab. Diese stellt sicher, dass Sie die Kosten eventueller Gebäudeschäden nach einem Blitzeinschlag nicht selbst tragen. Auch übernimmt die Gebäudeversicherung Schäden an festen elektronischen Einrichtungen wie beispielsweise Ihrer Heizungssteuerung. Wichtig ist, dass Sie trotzdem für einen ausreichenden Blitzschutz sorgen.
5. Folgen eines Blitzeinschlags
Schützen Sie sich durch einen Blitzableiter vor den Folgen eines Einschlags.
Aufgrund einer hohen zahl gemeldeter Blitzeinschläge lohnt sich eine entsprechende Versicherung in jedem Fall. Die Gesamtsumme der Kosten solcher Unfälle beläuft sich dabei auf 250 Millionen Euro. Betroffen sind dabei oft die Wasser- und Stromleitungen, die durch die hohe Spannung brechen. Auch elektrische Geräte tragen Schäden davon, wenn Sie zu hoher Spannung ausgesetzt sind. Das geschieht allerdings nur, wenn Sie während des Einschlags an den Stromkreislauf angeschlossen sind. Weiterhin beeinträchtigt ist eventuell das Mauerwerk – verarbeitetes Metall kann schmelzen. Zudem sind Brände nicht ausgeschlossen. Hier ist vor allem der Dachstuhl betroffen. Bei einem großflächigen Bruch der Leitungen ist es oft notwendig, Böden und Wände aufzureißen. Die Unkosten, die durch einen Brand entstehen, sind aber noch umfangreicher. Um diese Folgen bestmöglich zu vermeiden, installieren Sie einen geeigneten Blitzschutz.
6. Blitzschutz – die Kosten im Überblick
Seinen Preis ist der Blitzschutz allemal wert.
Überlegen Sie, Ihr Haus mit einem Blitzschutz nachzurüsten? Die Kosten für den Blitzschutz variieren dabei je nach Größe des Hauses. Außerdem spielt die Art der Blitzfangeinrichtung und des Blitzableiters eine Rolle. Wer seinen Überspannungsschutz selbst einbaut, für den sind Einbauschalter schon für unter 100 Euro im Elektromarkt erhältlich. Diese bringen Sie dann im Verteilerschrank an. Bei einem freistehenden Einfamilienhaus setzen sich die Kosten für den Blitzschutz folgendermaßen zusammen:
Anlage
Kosten in Euro
Fangeinrichtung + Ableitungsanlage
ca. 2000
Erdungsanlage
ca. 1000
Innerer Blitzschutz/Überspannungsschutz
ca. 300
7. Ist ein Blitzschutz notwendig?
Wir erklären, ob sich Blitzschutz lohnt.
In Deutschland zählen metereologische Dienste jedes Jahr etwa 2 Millionen Blitze. Wenn Ihr Haus unter Denkmalschutz steht oder nach 2018 gebaut wurde, ist Blitzschutz für Sie Pflicht. Durch das Gefahrenpotenzials eines Blitzes ist das auch gerechtfertigt. Stecken Sie deswegen während eines Gewitters alle Elektrogeräte aus. Halten Sie sich von elektrischen Einrichtungen fern, denn diese stehen vielleicht unter gefährlicher Spannung. Zudem beschädigt die hohe Kraft der Elektrizität Ihre Geräte.
Die Gefahr eines Einschlags ist zwar statistisch gering. Wenn Sie lieber auf der sicheren Seite sind, ist ein Blitzschutz jedoch unabdingbar. Gerade wenn sie auf Langlebigkeit setzen, ist eine Blitzableiter sinnvoll. Denn sie beugt vorhersehbaren Risiken vor. Natürlich wünschen wir uns alle, dass nichts passiert. Mit einem Blitzableiter vermeiden Sie zumindest die Gefahr eines Blitzschadens an Ihrem Eigenheim. So ärgern Sie sich später nicht über Kosten und Schäden, die vermeidbar sind!
8. Planung der Fangeinrichtung – das Blitzkugelverfahren
Vor der Installation der Fangeinrichtung finden Sie zunächst möglichen Stellen des Blitzeinschlags heraus. Hierfür stellt das Blitzkugelverfahren eine anerkannte Methode dar. Dieses Verfahren eignet sich außerdem für alle Arten von Dächern und Gebäuden. Dabei wird der Blitz am Computer in Form einer Kugel simuliert. In der Mitte der Kugel befindet sich der sogenannte Leitblitzkopf. Von ihm aus laufen die Fangentladungen zu den Objekten auf der Erde.
Alles, was sich im Radius der Kugel befindet, wird möglicherweise vom Blitz getroffen. Die gefährdeten Stellen werden auf dem Computer angezeigt. Dann werden der Blitzschutz entsprechend angebracht. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass sich der Fußpunkt des Blitzes durch Wind möglicherweise verschiebt. Dieser Umstand vergrößert den zu schützenden Bereich um einen Meter. Passen Sie Ihren Blitzschutz daran an.
9. Planung der Fangeinrichtung – Maschenverfahren
Das Maschenverfahren ist für die Planung von Fangeinrichtungen auf Flachdächern geeignet. Die Fangleitungen werden dabei wie ein Netz auf dem ebenen Dach montiert. Die maximale Maschenweite wird von der VDE-Norm vorgegeben. Sie ist außerdem abhängig von der erforderlichen Blitzschutzklasse. Es gilt: Je höher die Blitzschutzklasse, desto weiter das Netz. Das Maschenverfahren leitet sich vom Blitzkugelverfahren ab, ist aber einfacher zu berechnen. Es eignet sich daher nur für den Blitzschutz auf flachen Dächern.
10. Planung der Fangeinrichtung – Schutzwinkelverfahren
Das Schutzwinkelverfahren dient der Berechnung der Abstände zwischen den Fangstangen und anderen zu schützenden Objekten auf dem Dach. Bei letzteren handelt es sich zum Beispiel um Rohre , die ins Gebäude laufen. Das betrifft Lüftungs- und Klimaanlagen. Möglich sind aber auch Solaranlagen oder Satellitenschüsseln. Dass diese im Falle eines Blitzschlags nicht getroffen werden, wird folgendermaßen sichergestellt:
Eine Fangstange wird als Teil der Fangeinrichtung in einem festgelegten Trennungsabstand angebracht.
Dieser Abstand ist notwendig, um einen Überschlag des Blitzstromes oder Funkenbildung zu verhindern.
Die Winkelgröße richtet sich indessen nach den in VDE 0185-305 (IEC 62305) festgelegten Klassen für den Blitzschutz. Es gilt weiterhin: Je höher der First, desto kleiner der Blitzschutzwinkel.
11. Die Fangeinrichtung beim Blitzschutz – Installation
Eine Fangeinrichtung beim Blitzschutz besteht aus Metallteilen, die am Dach des Hauses angebracht werden. Hierbei handelt es sich auch um architektonische Bestandteile:
Blechverkleidungen.
Regenrinnen.
Metallgeländer.
Verzierungen aus Metall.
Rohre und Behälter.
Andernfalls werden Fangstangen, -spitzen und -leitungen eingesetzt. Diese weisen am besten eine Materialdicke von mindestens 8 mm auf. Hier eignen sich Niro-Stahl, Kupfer und Aluminium. Denn sie verfügen über eine ausreichende Leitfähigkeit und schmelzen nicht bei hohem Stromdurchfluss.
12. Blitzschutzklassen
Die Blitzschutzklasse hängt von dem Grad der Gefährdung eines Gebäudes ab. Sie wird daher auch Gefährdungspegel genannt. Andererseits wird die Blitzschutzklasse aber auch vom Bauherren oder der Versicherung erhöht . Zudem wird sie durch die Gutachter der Baugenehmigungsbehörde nach dem Brandschutzkonzept bestimmt.
Weiteres Mitreden hat der Fachplaner, der das Schadensrisiko nach DIN EN 62305-2 (IEC 62305-2) einschätzt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat 2010 eine VdS-Richtlinie festgelegt. Sie befasst sich mit dem “Risikoorientierten Blitz- und Überspannungsschutz”. Die Blitzschutzklasse richtet sich nach Größe und Relevanz eines Gebäudes. Öffentliche Gebäude und Wohngebäude mit vielen Bewohnern haben deshalb eine höhere Klasse für den Blitzschutz.
Außerdem werden die Folgen eines Blitzschlags mit einkalkuliert. Die höchsten Blitzschutzklassen haben daher Kernkraftwerke, militärische Anlagen und andere explosionsgefährdete industrielle Bereiche. Für kleinere Wohngebäude ist Blitzschutzklasse IV meistens ausreichend. Ausgenommen sind Häuser mit Photovoltaik, hier greift Klasse III. Je nach Blitzschutzklasse verändern sich die Parameter der Fangeinrichtung wie folgt:
Blitzkugelverfahren: Je nach Klasse wird ein anderer Radius der Blitzkugel gesetzt. Bei Klasse I beträgt er 20 Meter, bei Klasse IV 60 Meter.
Schutzwinkelverfahren: Der Winkel zur Berechnung des Trennungsabstands variiert je nach Schutzklasse. Beispiel: Für eine Fangstange bis 2 Meter Länge ist ein Schutzwinkel von 79° in Klasse IV ausreichend. In Klasse I beträgt der Winkel nur 70°.
Maschenverfahren: In Blitzschutzklasse IV ist eine Maschenweite von 20 x 20 Metern erlaubt. In Blitzschutzklasse I sind es nur 5 x 5 Meter. So wird die erhöhte Wahrscheinlichkeit und Folgenschwere eines Blitzeinschlags durch eine erhöhte Einfangwahrscheinlichkeit ausgeglichen.
Die genauen Werte für Ihr Dach lassen Sie am besten von einem Experten berechnen.
13. Ableitungsanlage beim Blitzschutz
Ihre Ableitungsanlage ist für die Ableitung des Blitzstroms von der Fangeinrichtung in die Erdungsanlage zuständig. Je nach Gebäudeumfang und Blitzschutzklasse benötigen Sie eine unterschiedliche Anzahl von Ableitern. Das Material des Ableiters ist leitfähig und witterungsbeständig. Meistens wird hierfür AlMgSi (eine Aluminium-Magnesium-Silizium-Legierung) gewählt. Es ist weiterhin wichtig, dass der Ableiter senkrecht und gerade an der Außenseite des Hauses verläuft.
Optional umschließen Ringleiter horizontal das Gebäude. Diese verbinden die vertikalen Ableiter miteinander. So wird der Blitzstrom bei einem Einschlag verteilt, was eine Überlastung der Ableiter verhindert. Darüber hinaus sind bei mehreren Ableitern regelmäßige Abstände erforderlich. Diese sind in der Blitzschutzklasse festgelegt. Außerdem bedürfen die Ableiter einer ausreichenden Entfernung zu auf dem Putz verlaufenden Stromleitungen. Bei einem Blitzschlag wäre es sonst möglich, dass ein Teil des Stroms überspringt und die Elektrik des gesamten Gebäudes beschädigt. Für die Wartung Ihres Ableiters erweist sich eine Mess- oder Trennstelle am Anschlusspunkt von Ableitungs- an Erdungsanlage als nützlich. Überdies ist die Einrichtung eines Blitzzählers möglich.
14. Die Erdungsanlage beim Blitzschutz
Bei der Erdungsanlage unterscheidet man zwischen Fundamenterdung und Ringerdung. Die Fundamenterdung wird in das Fundament des Gebäudes eingelassen. Die Ringerdung dagegen befindet sich außerhalb des Gebäudes. Die Erdungsleitungen werden in beiden Fällen in Ringform verlegt. Innerhalb des Rings laufen Querverbindungen. Bei beiden Erdungsarten ist wieder eine bestimmte Maschenweite gefragt, welche je nach Blitzschutzklasse variiert.
Den Fundamenterder umgibt eine mindestens 5 Zentimeter dicke Betonschicht. Vor der Verlegung des Fundamenterders stellen Sie sicher, dass ausreichend Kontakt zwischen Fundament und Erde besteht. Andernfalls greifen Sie auf einen Ringerder zurück. Die Ringerdung liegt in frostfreiem und feuchtem Boden mindestens 0,5 Meter unter der Erde. Zudem benötigt er einen Abstand von mindestens einem Meter zu den Außenwänden des Hauses. Ein Gebäude, in dessen Umkreis sich viele Personen befinden (etwa Schulen), verlangt weiterhin eine Potentialsteuerung. Sie leitet den Blitzstrom tiefer ins Erdreich ab. Hierbei gibt es unterschiedlich tiefe Steuerungen. Sie wirken der Verletzungsgefahr von Personen entgegen, die sich außerhalb des Gebäudes aufhalten.
15. Überspannungsschutz
Der Überspannungsschutz ist für Neubauten seit Dezember 2018 Pflicht. Er schützt vor durch Blitzeinschläge entstandener Überspannung Ihres Hausnetzes. Normalerweise bestehen 230 Volt Netzspannung im Haus. Gefahr ergibt sich schon durch Blitzteilströme bei Einschlägen in der Nähe (bis drei Kilometer). Der Blitzstrom fließt in die Erde und dort in Telefon- oderStromleitungen. So gelangt er in Ihr Gebäude und beschädigt dort elektrische Anlagen.
Ein durch den Blitz ausgelöstes elektromagnetisches Feld bedroht dann empfindliche Elektronik. Dazu gehören zum Beispiel Computer und Fernseher. Meistens jedoch dringt der Blitzstrom wie beschrieben über Metallleitungen ein. Das sind beispielsweise Strom-, Telefon-, Breitband- oder Wasserleitungen. Dort verursacht er eine kurzzeitige Überspannung der Anlagen. Diese hat häufig zerstörerische Auswirkungen. Daher ist ein Blitzschutz unabdinglich, um Ihre elektronischen Geräte zu schützen.
16. Folgen von Überspannung
Zunächst nehmen bei einem zu hohen Stromdurchfluss die empfindlichen Bauteile der Elektronik Schaden. In Einzelfällen kommt es sogar zu Explosion oder Brand der Elektronik. Eine größere Gefahr besteht bei sehr hoher Überspannung: Hier findet ein Kurzschluss in Leitungen und Verteilern statt. Außerdem wird die Isolierung zerstört. Ihre Anlagen sind großflächig defekt und erfordern Erneuerung. Dazu machen die Elektriker die beschädigten Stellen ausfindig und tauschen sie aus. Die Reparatur ist sehr aufwändig und dementsprechend teuer. Mit dem richtigen Blitzschutz sparen sie sich einige Sorgen und Kosten.
17. Blitzschutz durch Potentialausgleich
Wie funktioniert der Überspannungsschutz?
An aktiven Leitern (Strom, Telefon) wird ein Überspannungsschutzgerät eingebaut. Dieses Gerät stellt nur bei Überspannung einen kurzzeitigen Kurzschluss zur Erde her. So wird der starke Blitzstrom in die Erde abgeleitet und kann nicht Ihre Geräte zerstören. Nach der Phase der Überspannung funktionieren Ihre Leitungen dann normal weiter.
Alle weiteren potentiellen Leiter, also alle Leitungen aus Metall (das gilt auch für Wasserrohre) werden darüber hinaus mit der zentralen Erdung, dem sogenannten Hauptpotentialausgleich verbunden. Das ist beispielsweise eine Fundament- oder Ringerdung.
18. Dreistufiges Blitzschutz-Konzept (SPD)
Das SPD (Surge Protective Device) beschreibt die 3Schritte des umfassenden Überspannungsschutzes. Dabei wird sozusagen vom Groben ins Feine gegangen.
SPD Typ 1: Der Blitzstrom-Ableiter. Ihn baut man in der Hauptverteilung, dem Zählerschrank ein. Er sorgt für einen groben Schutz der nachgeordneten elektrischen Anlage.
SPD Typ 2: Überspannungsableiter. Sie werden häufig in Kombination mit SPD Typ 1 als Kombi-Ableiter eingebaut. Dies erledigt eine Elektrofachkraft für Sie. Die Kosten liegen bei etwa 800 Euro, der Preis für den reinen Überspannungsschutz beläuft sich auf 250 Euro.
SPD Typ 3: Spezielle Blitzstromableiter, auch Feinschutz genannt. Sie kommen in Form von Steckdosen oder als Steckdoseneinsatz vor, beispielsweise als Zeitschaltuhr. So schützen sie empfindliche Elektronik. Außerdem stellen sie eine Ergänzung des sonstigen Überspannungsschutzes dar. Von Billigprodukten ist abzuraten, da Brandgefahr besteht. Ihr Produkt sollte den VDE-Bestimmungen beziehungsweise DIN EN 61643-11 entsprechen. Die Kosten belaufen sich bei etwa 30 Euro pro Gerät.
19. Die Kosten für Blitzschutz insgesamt
Bei den Kosten für den Überspannungs- und Blitzschutz berechnen Sie die Größe des Gebäudes mit ein. Hinzu kommt immer die entsprechende Mehrwertsteuer.
Fangeinrichtung und Ableitungsanlage
ca. 1500 – 2900 €
Erdungsanlage
ca. 2000 – 4900 €
Überspannungsschutz gesamt
ca. 1500 – 1800 €
Kombi-Ableiter (SPD Typ 1+2)
ab 250 €
Überspannungsschutz (SPD Typ 2)
ab 80 €
Feinschutz (SPD Typ 3)
ca. 30 € pro Gerät
20. Übersicht über Blitzschutzsysteme
Wie bereits erklärt, setzen sich Blitzschutzsysteme aus einem äußeren und inneren Blitzschutz zusammen. Der äußere Blitzschutz fängt direkte Blitzeinschläge über eine Fangeinrichtung ein. Dieser leitet dann den Blitz über eine Ableitungsrichtung sicher zur Erde. Anschließend verteilt sich der Blitzstrom über die Erdungsanlage in der Erde.
Der innere Blitzschutz schützt in erster Linie vor Überspannungsschäden. Schlägt ein Blitz ein, steigt die Spannung stark an. Eine erhöhte Spannung beschädigt elektrische Geräte. Im schlimmsten Fall bilden sich Funken, die einen Brand auslösen. Das lässt sich mit einem inneren Blitzschutz vermeiden. Der Schutz vor Überspannungsschäden erfolgt durch einen Potentialausgleich. Das bedeutet, dass sich die Potentialunterschiede, die der Blitz verursacht, reduzieren.
Ein Blitzschutzsystem ist nach DIN EN 62305 wie folgt aufgebaut:
Fangeinrichtung.
Ableitungseinrichtung.
Erdungsanlage.
Trennungsabstände.
Blitzschutz-Potentialausgleich.
21. Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen
Je nach Art des Blitzschutzes erfolgt die Prüfung und Wartung in unterschiedlichen Abständen. Unterscheiden Sie dabei zwischen:
Gesetzlich oder durch behördliche Vorgaben geforderte Blitzschutzsystemen.
Freiwillig installierten Blitzschutzsystemen.
Bei den geforderten Systemen erfolgt eine Wartung in regelmäßigen Abständen. Haben Sie Ihr Blitzschutzsystem freiwillig installiert, liegt die Überprüfung in Ihrer eigenen Verantwortung. Die Überprüfung erfolgt jedoch in beiden Fällen durch eine Blitzschutz-Fachkraft. Ihre Fachkraft führt diese dann je nach Blitzschutzklasse in unterschiedlichen Abständen durch.
Die Sichtprüfung von Gebäuden der Blitzschutzklasse I und II erfolgt einmal im Jahr, eine detaillierte Prüfung fällt alle zwei Jahre an.
Gebäude, die der Blitzschutzklasse III angehören, sind alle zwei Jahre auf Schäden zu kontrollieren. Alle vier Jahre erfolgt eine detaillierte Überprüfung.
22. Blitzschutzklassen
Ordnen Sie Ihr Gebäude in eine von vier Blitzschutzklassen ein, bevor Sie einen Blitzschutz installieren. Hiermit beurteilen Sie die Gefährdung des Gebäudes durch Blitzeinschläge. Daher ist die Blitzschutzklasse auch unter dem Begriff Gefährdungspegel bekannt.
Die Klassen definieren die Bedrohung, die von Blitzeinschlägen zu erwarten ist. Gleichzeitig spiegeln sie die Schäden wider, die bei einem Blitzeinschlag entstehen. Je höher die Anforderungen an den Blitzschutz liegen, desto unwahrscheinlicher sind Folgeschäden nach dem Blitzeinschlag. Grundsätzlich ist die Installation von Blitzschutzsystemen der Klasse I am aufwendigsten. Die Blitzschutzklassen sind nach bestimmten Vorschriften festgelegt. Das sind zum Beispiel Baugenehmigungen oder das Konzept des Brandschutzes.
23. Blitzschutzklassen – Eine Übersicht
Die Blitzschutzklasse I hat eine Wirksamkeit von 98 Prozent. Das heißt, dass der Blitzschutz 98 Prozent aller Blitze einfängt. Die Blitzschutzklasse II hat eine Wirksamkeit von 95 Prozent, Klasse III von 90 Prozent. Blitzschutzsysteme der Klasse IV fangen nur noch 81 Prozent aller Blitze ein. Schaffen Sie sich einen Überblick, welche Gebäudeart zur jeweiligen Blitzschutzklasse gehört:
Explosionsbereiche in der Industrie und Chemieanlagen
Klasse III
Photovoltaik-Anlagen, Museen, Schulen, Krankenhäuser, Kirchen, Lager, Hotels mit mehr als 60 Betten, Versammlungsstätten für maximal 200 Personen
Klasse IV
Verwaltungsgebäude, Verkaufsstätten, Büro- und Bankgebäude mit über 2000 Quadratmeter, Hochhäuser über 22 Meter
Des Weiteren gehören Wohngebäude mit mehr als 20 Wohnungen zur Blitzschutzklasse IV.
24. Was passiert beim Blitzeinschlag im Haus?
Donner und Gewitter sind keine Seltenheit, jedoch sind die Folgen eines Blitzeinschlages immens. Schützen Sie sich und Ihr Zuhause mit einem Blitzschutzsystem.
Ein Blitzeinschlag ist eine richtige Naturgewalt. Wenn er einschlägt, fließen in kürzester Zeit tausende Ampere Strom. Die Spannung beträgt dabei mehrere Millionen Volt. Schlägt ein Blitz in einem Umkreis von zwei Kilometern ein, entstehen Schäden an Elektrogeräten. Besitzt das Haus keinen Blitzschutz, sind die Schäden immens. Der Blitz fließt ungehindert durch Armierungen, Wasser- und Stromleitungen. Das hat zur Folge, dass in diesen Bereichen die Wände aufreißen und Brände entstehen. Sie befinden sich in Lebensgefahr, wenn Sie sich in der Nähe des Blitzeinschlages aufhalten.
Nach dem Blitzeinschlag ist es notwendig, Überspannungsschäden zu verhindern. Der Blitzstrom überträgt sich sonst über die Strom-, Telefon- sowie Antennenleitungen. Ziehen Sie hierzu alle Stromstecker beim Fernseher, Ihrem Computer und Telefon sowie alle Netz- und Antennenstecker. Zählen Sie den Zeitabstand zwischen Donner und Blitz. Ist der Abstand kürzer als 10 Sekunden, entfernen Sie am besten alle Geräte vom Netz.
25. Ist ein Blitzschlag versichert?
Nach einem Blitzschlag übernimmt die Wohngebäudeversicherung äußere Schäden. Dazu zählen:
Schäden am Dach oder am Mauerwerk.
Die Aufräumarbeiten nach dem Gewitter.
Die Sicherung des Gebäudes.
Bei inneren Schäden in Folge eines Blitzschlages benötigen Sie eine Hausratversicherung. Diese übernimmt Schäden, die an Ihrem Eigentum entstanden sind. Beim Blitzschlag betrifft das in den meisten Fällen elektrische Geräte, die durch Überspannung beschädigt sind. Aber Vorsicht: Nicht immer sind Überspannungsschäden von der Hausratversicherung gedeckt. Das liegt daran, dass der Blitz diese Schäden nicht direkt auslöst.#
Melden Sie den Überspannungsschaden, der durch einen Blitz entstanden ist, möglichst zeitnah. In den meisten Fällen erfolgt eine Begutachtung des beschädigten Gerätes. Eine sachverständige Person entscheidet dann, ob die Versicherung den Schaden abwickelt.
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