Brandschutzbekleidung

Die Brandschutzbekleidung beschreibt eine spezielle Ummantelung von Bauteilen. Diese verbessert den Feuerwiderstand. Sie besteht z.B. aus Gips- oder Gipsfaserplatten. Die Kombination aus Bauteil und Brandschutzbekleidung erfordert eine Zulassung durch die Bauaufsicht. Um diesen zusätzlichen Verifizierungs-Schritt zu vermeiden, gibt es Listen über sogenannte geregelte Bauteile.

Zweck der Brandschutzbekleidung

Einige Bauteile genügen alleinig nicht den Brandschutzbestimmungen:

  • Holz bspw. ist ein stark entflammbares Material. Um den Brandschutz zu gewährleisten, findet eine Bekleidung aus nicht brennbaren Stoffen Anwendung.
  • Stahl ist ebenfalls sehr hitzeanfällig und verformt sich leicht durch hohe Temperaturen. Oft ist hier auch eine Brandschutzbekleidung notwendig.
  • Materialien aus Mauerwerk oder Beton sind teilweise ebenso mit einer Schutzbekleidung ausgestattet.

Diese Brandschutzbekleidungen erfüllen mehrere Zwecke:

  • Sie verhelfen Bauteilen dazu, die Anforderungen an den Brandschutz zu erfüllen.
  • Außerdem gewährleisten sie die Tragfähigkeit und statische Sicherheit bei tragenden Bauteilen.
  • Brandschutzbekleidungen wirken Verformungen der Materialien durch Feuer und Hitze entgegen.
  • Auch die Feuerausbreitung in anderen Bereichen verhindern sie.

Deshalb kommen Brandschutzbekleidungen auch bei zahlreichen Bauteilen, vorzugsweise bei Trägern oder Stützen, zum Einsatz. Doch auch bei nichttragenden Wänden, Decken, Leitungen oder Kabelkanälen bieten sie Schutz.

Rechtliche Vorgaben für die Brandschutzbekleidung

Die Brandschutzbekleidung wird nicht alleinstehend klassifiziert und zum Brandschutz abgesegnet. Stattdessen geschieht ihre Zulassung stets in Kombination mit dem Bauteil, welches sie umschließt. Diese Genehmigung erfolgt anhand der Normen DIN EN 13501-2 oder DIN 4102.

In letzterer sind außerdem Listen mit Bauteilen und passenden Brandschutzbekleidungen zu finden. Diese sind in Kombination geprüft und ihr gemeinsamer Brandschutz ist bereits nachgewiesen. Deshalb heißen sie geregelte Bauteile. Einige Kombinationen aus Bauteilen und Brandschutzbekleidungen sind in den Listen nicht enthalten. Diese benötigen einen zusätzlichen Nachweis über ihre Verwendbarkeit im Brandfall von der Bauaufsicht.