Der Bausteuerberater – Ihr Steuerexperte
Das Jahresende rückt immer näher und damit auch die jährliche Steuererklärung. Dabei reichen die Kenntnisse meist nicht aus, um alles korrekt zu bearbeiten. Gerade in der Baubranche gibt es spezielle Regelungen für Finanzen und Steuern. Ihr Bausteuerberater hilft Ihnen, diese Anforderungen sachgemäß zu erfüllen.
Ihr Inhalt
- Was macht ein Bausteuerberater?
- Die Ausbildung zum Bausteuerberater
- Die Aufgaben eines Bausteuerberaters
- Kosten für einen Bausteuerberater
- Der Bausteuerberater – liefert unentbehrliches Expertenwissen
- Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihrem Bausteuerberater
Weitere Themenpunkte
Hausratversicherung | Baubehörde | Bauversicherung | Architekt
1. Was macht ein Bausteuerberater?
Das Jahr geht zu Ende. Ihre Baufirma hat in den letzten zwölf Monate sehr erfolgreich gewirtschaftet. Aber anstatt dies zu feiern, steht stattdessen die Steuererklärung an. In Sachen Steuern und Finanzen verlieren viele Menschen schnell den Überblick. Auch Sie graust vielleicht die Vorstellung, sich um die Steuerangelegenheiten zu kümmern. Beauftragen Sie einfach einen Bausteuerberater, der diese lästigen Aufgaben für Sie übernimmt.
Viele Steuerberater spezialisieren sich im Laufe ihrer Karriere auf verschiedene Gebiete. So beispielsweise auch auf die Baubranche. Es ist nicht leicht, bei den komplexen steuerrechtlichen Angelegenheiten gesetzeskonform zu handeln. Ein Bausteuerberater geht individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben. Dabei achtet er auf Sonderregelungen sowie die spezifische gesetzliche Rechtslage.
Zu den Kunden eines Bausteuerberaters zählen:
- Bauunternehmen.
- Gewerke.
- Architekten und Statiker.
- Bauherren als Privat- oder Einzelpersonen.
2. Die Ausbildung zum Bausteuerberater
Eine Karriere als Steuerberater lässt sich über verschiedene Wege erreichen. Im Wesentlichen stehen Ihnen drei Optionen zur Auswahl. Entgegen der häufigen Annahme ist ein universitäres Studium nicht zwingend nötig. Denn auch als anerkannter Steuerfachangestellter lässt sich die Weiterbildung zum Bausteuerberater verwirklichen.
Das Studium
Grundsätzlich ist ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium die beste Voraussetzung. Auch ein Studium mit ökonomischer Fachausrichtung ermöglicht die Zulassung zum Steuerberaterexamen. Nach einem Studium mit Bachelor-Abschluss benötigen Sie mindestens drei Jahre praktische Berufserfahrung. Anschließend legen Sie das Steuerberaterexamen ab. Auch mit einem Master-Abschluss oder einem juristischen Staatsexamen fällt noch eine 2-jährige Praxiszeit an.
Die Ausbildung
Eine Karriere als Bausteuerberater ist jedoch auch ohne Studium möglich. Stattdessen absolvieren Sie zunächst eine Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten. Im Grunde bietet sich eine andere kaufmännische Ausbildung aber ebenso als Basis an.
Anschließend verpflichtet Sie der Gesetzgeber, eine 10-jährige Praxiszeit in der Steuerberatung nachzuweisen. Erbringen Sie diesen Nachweis, werden sie zum Examen zugelassen. Diese Praxiszeit lässt sich jedoch verkürzen. Legen Sie dafür eine erfolgreiche Prüfung zum Steuerfachwirt oder zum Bilanzbuchhalter ab. In diesem Fall benötigen Sie lediglich eine siebenjährige Praxiserfahrung.
Das Examen
Ob mit oder ohne universitärem Studium. In jedem Fall sind Sie dazu verpflichtet, eine mehrjährige Berufserfahrung vorzuweisen. Zuvor ist es jedoch ratsam, an einem Vorbereitungskurs teilzunehmen. Denn auch nach dem Examen spezialisieren Sie sich auf verschiedene Fachrichtungen. Die Vorbereitung auf die Prüfung des Steuerberaters ist intensiv. Das Examen umfasst:
- Steuerliches Verfahrensrecht.
- Betriebswirtschaft.
- Grundlagen in Recht.
- Internationales Steuerrecht.
- Rechnungswesen.
- Volkswirtschaft.
3. Die Aufgaben eines Bausteuerberaters
Der Bausteuerberater schafft als Experte Transparenz in der Steuerberatungs- und Buchhaltungsbranche. Er steht Ihnen also als Ansprechpartner stets zur Seite. Haben Sie vor, ein Bauunternehmen zu gründen?
Ein Bauunternehmen gründen
Die Gründung eines Bauunternehmens unterliegt vielen Anforderungen und Voraussetzungen. Auf den ersten Blick durchschauen Sie diese meist nicht. Ein spezialisierter Bausteuerberater berät Sie dahingehend professionell. In diesen Bereichen bietet der Bausteuerberater seine Unterstützung an:
- Die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
- Sich für die passende Rechtsform entscheiden.
- Hilfe bei der Anmeldung und Gründung des Unternehmens.
- Unterstützung bei steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
- Die Erstellung eines Finanzierungs-Konzepts sowie eines Geschäftsplanes.
Die zahlreichen Sonderregelungen lassen sich oft kaum überblicken und umzusetzen. Ihr Bausteuerberater hilft Ihnen dementsprechend bei der Anmeldung Ihres Gewerbes. Zudem unterstützt er Sie bei der Eintragung ins Handelsregister. Ebenso tragen Sie Ihr Gewerbe später in der Handwerkskammer ein. Auch eine Mitgliedschaft bei der SOKA-Bau stellt für Sie eine Pflicht dar. Mit einem Bausteuerberater an Ihrer Seite steht der Gründung Ihres Unternehmens nichts mehr im Wege.
Voraussetzungen zur Gründung eines Bauunternehmens
Grundsätzlich besteht die Meisterpflicht, um ein Bauunternehmen zu gründen. Es besteht jedoch auch ohne die entsprechende Ausbildung die Möglichkeit, eine Baufirma zu gründen. In Deutschland grenzt der Gesetzgeber grundsätzlich folgende Handwerksberufe ab:
- Handwerksberufe mit Meisterpflicht.
- Zulassungsfreie Handwerksberufe ohne Meisterpflicht.
- Handwerksähnliche Gewerbe.
Der Bausteuerberater berät Sie, unter welche Kategorie Sie konkret fallen. Erfüllen Sie noch keine dieser Voraussetzungen? Auch in diesem Fall hilft der Steuerberater damit, die notwendigen Schritte vorzunehmen. Es stehen Ihnen einige Sonderregelungen zur Auswahl.
Die passende Rechtsform wählen
Haben Sie die erste Hürde genommen, entscheiden Sie sich für eine Rechtsform. Informieren Sie sich bei diesem Thema intensiv. Je nach Rechtsform liegen unterschiedliche Steuerverpflichtungen vor. Bei der Auswahl spielen die persönliche Haftung und das notwendige Stammkapital eine große Rolle. Der Bausteuerberater hilft Ihnen dabei, die für Sie passende Rechtsform zu wählen.
Bauunternehmen anmelden
Haben Sie sich für die geeignete Rechtsform entschieden? Dann fallen im nächsten Schritt mehrere Anmeldungen an:
- Das Gewerbe selbst anmelden.
- Im Handelsregister eintragen.
- In der Handwerkskammer eintragen.
- Mitgliedschaft in der SOKA-Bau.
- Mitgliedschaft bei Berufs-Genossenschaften.
- Mitgliedschaft bei Bundesverbänden.
Zunächst haben Sie Ihr Bauunternehmen beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Die Rechtsform spielt hierbei keine Rolle. Nach der vollständigen Anmeldung erhalten Sie schließlich einen Gewerbeschein.
Bei UG und GmbH besteht die Pflicht, dass Sie sich ins Handelsregister eintragen. Als Einzelunternehmen besteht zwar keine Pflicht, es bietet sich jedoch an. Durch die Eintragung erhalten Sie einen größeren Vertrauensbonus von Banken oder anderen Unternehmen. Jedoch besteht dadurch auch die Pflicht zur Bilanzierung. Diesen Nachteil machen Sie mit einem Bausteuerberater aber wieder gut. Er übernimmt die Aufgaben der Bilanzierung für Sie.
Anschließend erwartet die Handwerkskammer, dass Sie sich bei ihr eintragen. Je nachdem, ob Sie Meister sind, führt Sie das Register etwas anders. Die Kosten betragen zwischen 500 und 200 Euro. Im nächsten Schritt melden Sie sich bei der SOKA-Bau an. Der Gesetzgeber verpflichtet Sie hierzu.
Die Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaften oder Bundesverbänden ist hingegen optional. Informieren Sie sich dennoch umfassend über die Möglichkeiten, die sich Ihnen bieten. Berufsgenossenschaften haben in Bezug auf Renten- und Krankenversicherung große Relevanz. Bundesverbände stehen Ihnen zudem bei Fragen hilfreich zur Seite. Ziehen Sie vor einer Entscheidung Ihren Bausteuerberater zurate. Er kennt sich mit den Mitgliedschaften bestens aus und berät Sie kompetent.
Ein Bauunternehmen erfolgreich führen
Auch wenn Sie bereits eine Baufirma gegründet haben, ist der Bausteuerberater ein hilfreicher Ansprechpartner. So behalten Sie auch weiterhin steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Regelungen im Blick. Ein spezialisierter Bausteuerberater hilft Ihnen bei folgenden Aspekten:
- Buchhaltung.
- Erstellen eines Jahresabschlusses.
- Betriebsprüfung.
- Steuererklärung.
- Spezifische Steuern und Abgaben im Bauwesen.
- Lohnbuchhaltung und Personalwesen.
- Urlaubskasse (ULAG).
Ihr Bausteuerberater informiert Sie zum einen über Bauabzugsteuer. Außerdem berät er Sie über die Umkehr der Steuerschuldnerschaft sowie das Lohnwesen. Dadurch sind Sie in der Lage, Ihr Unternehmen richtig und erfolgreich zu führen. Bei Themen wie der Bauabzugsteuer und auch der Umkehr der Steuerschuldnerschaft gibt es einige Ausnahmen.
Holen Sie sich einen Bausteuerberater zur Hilfe, um alle Regelungen zu beachten. Auch bei der ordnungsgemäßen Durchführung von Lohnbuchhaltung und Personalwesen bietet Ihr Steuerberater professionelle Unterstützung.
Lohn im Bauwesen berechnen
Ihr Bauunternehmen läuft nun richtig erfolgreich. Sie entscheiden sich, neue Mitarbeiter einzustellen. Halten Sie auch hier Rücksprache mit Ihrem Bausteuerberater. Achten Sie darauf, Ihre Mitarbeiter korrekt anzumelden. Riskieren Sie kein Verfahren wegen Schwarzarbeit. Der Lohn im Baugewerbe setzt sich nämlich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. Schnell kommt es hier zu Fehlern, weswegen der Bausteuerberater Ihr wichtigster Ansprechpartner ist. Achten Sie unter anderem auf folgende Lohnanteile:
- Überbrückungsgeld.
- Saisonkurzarbeiten.
- Beiträge für die Zusatz-Versorgungskasse.
Holen Sie sich deshalb professionelle Unterstützung ins Haus. Der Bausteuerberater führt die Lohnbuchhaltung ordnungsgemäß durch und Sie sind auf der sicheren Seite. Es stellt sich häufig als schwierig heraus, den tatsächlichen Baulohn zu berechnen. Achten Sie deshalb stets auf folgende Aspekte:
- Unterschiedliche Verträge wie Rahmenverträge, Manteltarifverträge und Tarifverträge.
- Vorschriften für Saison-Kurzarbeitergeld und Kurzarbeit bei der Abrechnung beachten.
- Branchenspezifische Vorschriften bei der Sozialversicherung beachten.
- Die Bruttolöhne variieren von Monat zu Monat. Daher haben Sie die Sozialabgaben jeden Monat neu zu berechnen.
Sie sehen, dass die Regelungen im Bauwesen kompliziert sind. Ersparen Sie sich unnötigen Ärger und beauftragen Sie lieber einen Bausteuerberater.
4. Kosten für einen Bausteuerberater
Die Kosten für einen Steuerberater hängen natürlich von den Leistungen ab, die er erbringt. Die Steuerberater-Vergütungs-Verordnung (StBVV) regelt jedoch feste Preise im Falle einer Erstberatung. Die Kosten für diese Tätigkeit belaufen sich auf 190 Euro. Für weitere Kosten stehen spezielle Berechnungsfaktoren zur Verfügung:
- Die Wertgebühr.
- Betragsrahmen-Gebühr und Zeitgebühr.
- Zehntelsätze.
Die Wertgebühr dient in den meisten Fällen als Grundlage, um die Kosten zu ermitteln. Hierbei legen Sie zunächst den Gegenstandswert fest. Der Gegenstandswert entspricht als Freiberufler beispielsweise der Summe Ihrer Einkünfte. Die StBVV gibt eine gestaffelte Tabelle heraus. Nach dieser berechnen sich folglich die Kosten für Ihren Steuerberater. Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Kosten.
Dem Steuerberater stehen zusätzlich bestimmte Vergütungsspannen zur Verfügung. Das StBVV regelt diese ebenfalls konsequent. Die Verordnung erlaubt es, sogenannte Zehntelsätze auf die „vollen“ Gebühren anzuwenden. Der Steuerberater ermittelt zunächst anhand des Gegenstandswertes seine Vergütung. Auf diese wendet er anschließend die Zehntelsätze an. Je nach Gebührensatz liegen diese zwischen 1/10 und 6/10.
Neben der Wertgebühr berechnen sich die Kosten auch anhand einer Zeitgebühr. Laut StBVV liegt diese bei 30 bis 70 Euro je angefangenen halben Stunde. Die Betragsrahmengebühr unterscheidet sich jedoch davon. Diese findet bei gewissen Tätigkeiten, wie der Lohnbuchführung, Anwendung. Das StBVV weist hierbei feste Eurobeträge aus.
Der Bausteuerberater hat natürlich seinen Preis. Aber gerade, wenn Sie ein Unternehmen gründen, lohnt er sich. Die Steuerberatung gestaltet sich als vorteilhafter und günstiger, als die Steuererklärung selbst zu machen. Ziehen Sie bei Ihrer endgültigen Entscheidung folgende Gründe in Betracht:
- Zeitersparnis.
- Geringeres Risiko.
- Fristverlängerung.
- Beratung.
5. Der Bausteuerberater liefert unentbehrliches Expertenwissen
Sie sehen bereits, dass ein Bausteuerberater fast unentbehrlich ist. Ein kompetenter Bausteuerberater hat ein spezialisiertes Fachwissen, das Ihnen hilft. Nicht nur als Bauunternehmer hat die Arbeit mit einem Bausteuerberater viele Vorteile für Sie. Auch als Immobilienbesitzer berät und unterstützt Sie ein spezialisierter Bausteuerberater individuell. Folgende konkrete Vorteile genießen Sie durch einen Bausteuerberater:
- Er hilft bei der Gründung und Anmeldung eines Unternehmens.
- Ihr Bausteuerberater unterstützt Sie bei steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
- Der Bausteuerberater ermöglicht Ihnen eine korrekte Buchhaltung und Steuererklärung.
- Er gewährleistet Ihnen, dass Sie keine Nachzahlungen an den Staat leisten.
Im Idealfall sorgt der Bausteuerberater dafür, dass Sie Leistungen zurückerhalten.
6. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihrem Bausteuerberater
Sie haben sich für die Zusammenarbeit mit einem Bausteuerberater entschieden? Dieser kümmert sich nun um die korrekte Ausführung Ihrer Buchhaltung und Steuererklärung. Daher ist er Ihre Vertrauensperson. Je nach Auftraggeber unterscheiden sich die konkreten Aufgaben jedoch leicht.
Beratung von privaten und öffentlichen Bauherrn
Der Bausteuerberater berät den Bauherrn von der ersten Projektidee bis zur vollständigen Realisierung. Er unterstützt öffentliche Auftraggeber zudem bei der Durchführung und Gestaltung von Vergabeverfahren. Diese beziehen sich in der Regel auf die Beschaffung von Bau- und Lieferleistungen.
Der Bausteuerberater gestaltet außerdem sämtliche Verträge mit Architekten, Bauträgern, Kommunen usw. Bevor Sie ein Bauprojekt angehen, haben Sie auf einige Punkte zu achten. Dazu gehören vor allem die bauplanungs-rechtlichen und ordnungsrechtlichen Gestaltungen des Bauvorhabens. Aber auch hierbei berät Sie der Bausteuerberater gerne.
Beratung von Handwerkern und Bauunternehmen
Auf einer Baustelle geht es häufig hoch her. Dies führt dazu, dass sich der Zeitplan nicht einhalten lässt. Es treten gelegentlich auch Baumängel und Schäden an einer Immobilie auf. Dem Bauunternehmen oder Handwerker flattern nun Schadensersatz-Forderungen ins Haus. Der Bausteuerberater hilft Ihnen, bereits im Voraus die passenden Verträge abzuschließen. Sie sorgen dafür, dass Vergütungsansprüche richtig geregelt werden. Diese haben später bei Ihrer Steuererklärung große Relevanz.
Beratung bei einem Hauskauf (H3)
Sie haben vor, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen? In diesem Fall lohnt es sich, einen Bausteuerberater hinzuzuziehen. Er hilft Ihnen dabei, alle steuerrechtlichen Fragen bei einer Immobilien-Transaktion zu klären. So sparen Sie an den richtigen Stellen und nutzen alle Steuervorteile aus.
Wenn Sie ein Haus kaufen, jonglieren Sie mit hohen Summen. Steuerliche Besonderheiten führen schnell zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung. Bei der Finanzierung kamen diese unter Umständen noch gar nicht zur Sprache. Ein Bausteuerberater sorgt dafür, dass Sie über alle steuerrechtlichen Regelungen informiert sind. Darunter fallen auch alle indirekten steuerlichen Folgen, die auftauchen.
Gelegentlich kommt es vor, dass steuerrechtliche Konsequenzen nicht sofort ersichtlich sind. Sie beziehen sich manchmal nicht direkt auf den Kauf oder Verkauf der Immobilie. Wenn Sie ein Betriebsgrundstück verkaufen, treten häufig spezielle Regelungen in Kraft. Der Bausteuerberater informiert Sie jedoch frühzeitig über derartige Sonderregeln. Aber auch in Bezug auf die Grunderwerbssteuer treten finanzielle Belastungen auf. Es gibt Fälle, in denen Sie diese aber gar nicht zu zahlen haben.
Das Gleiche gilt bei allen Verträgen mit weiteren Vertragspartnern. Sie haben dabei die unterschiedlichsten Vorgaben zur Umsatzsteuer zu beachten. Stellen sich Ihnen beim Gedanken daran die Nackenhaare au, wenden Sie sich an einen Bausteuerberater. Nicht nur beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie greifen teilweise die unterschiedlichsten Regelungen. Auch bei Mietobjekten haben Sie steuerliche Gestaltungsspielräume.