Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Auf Baustellen herrschen viele Gefahren und Risiken für die Arbeiter und unbeteiligte Dritte. Damit Schäden für Sie nicht teuer werden, gibt es die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die Bauherrenversicherung schützt Sie vom ersten Spatenstich bis zum Einzug. Dabei gibt es viele Details zu beachten. Es ist essenziell zu wissen, in welchen Schadensfällen Sie nicht geschützt sind. Tipp zum Bau informiert Sie über die Vorteile Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Außerdem lernen Sie, wie sie als Bauherr effektiv Unfälle vorbeugen und verhindern.

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1. Wofür eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Als Bauherr tragen Sie die volle Verantwortung für den Bau und das Grundstück. Doch Gefahren lauern überall und Schäden entstehen schnell. Ist dies der Fall, haften Sie auch für Bauarbeiter, Architekten und Baustellenhelfer. Damit Sie nicht verpflichtet sind Schadensersatz zu zahlen, gibt es die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Verantwortung für Sie. Das bedeutet, Sie bezahlen Schäden nicht selbst. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie zudem vor Ansprüchen Dritter. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Passanten durch die Bauarbeiten verletzt werden. Eine Klage auf Schadensersatz ist dann schnell sehr teuer. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie die Schäden selbst verursacht haben.

Zum besseren Verständnis ist es hilfreich, einige grundlegende Begriffe zu kennen und zu verstehen:

  • Haftung: Sie kommen hierbei für einen durch Sie verursachten Schaden auf. Dazu zählen sowohl Sachschäden als auch Verletzungen von Personen.
  • Fahrlässiges Handeln: Sie haben bestimmte Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten. Dadurch entsteht möglicherweise ein Schaden. Ein Vorsatz liegt nicht vor.
  • Schadenersatz: Dies ist die finanzielle Wiedergutmachung von verursachtem Schaden. Entweder zahlen Sie einen Geldbetrag oder reparieren einen Sachschaden.

2. Was schützt die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Tipp zum Bau bietet Ihnen eine Übersicht aller Schadensfälle, die Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Ihr Vorhaben bis zum Einzug.

Sie als Versicherungsnehmer werden durch die Bauherrenversicherung geschützt. Dies gilt, wenn Sie der Bauherr oder der Besitzer des zu bebauenden Grundstücks sind. Werden Dritte durch Bauarbeiten verletzt, werden Sie zur gesetzlichen Verantwortung gezogen. Beachten Sie jedoch, das die Bauherrenhaftpflichtversicherung Sie nur dann schützt:

  • Wenn Sie die Planung, Ausführung und Leitung einer anderen Person übertragen.

Dies bedeutet, nach dem Abschluss der Bauherrenversicherung übergeben Sie das Steuer Ihrem ausgewählten Bauunternehmen. Andernfalls werden Sie durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht mehr geschützt und brechen den geschlossenen Vertrag.


Die Bauherrenhaftpflichtversicherung zahlt für Sie, wenn Dritte zu Schaden kommen. Damit Sie eine konkrete Vorstellung von möglichen Schäden erhalten, sehen Sie hier einige Beispiele:

  • Herabstürzende Gerüste verletzten Passanten.
  • Durch ungünstig oder mangelhaft platzierte Zäune gelangen Kinder auf die Baustelle.
  • Wird die Baustelle ungenügend beleuchtet, ist es möglich, dass spitze Gegenstände oder Gruben nicht erkannt werden.
  • Staub und Schmutz verunreinigen das Grundstück des Nachbarn.
  • Passanten verletzten sich an Baumaterialien, weil diese über das Grundstück hinaus gelagert werden.

In all diesen Fällen springt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein und übernimmt die Kosten für Sie. Dabei ist es egal, ob es sich um Verletzungen von Personen oder Sachschäden handelt. Lassen Sie sich in jedem Fall im Voraus von einem Experten beraten. Es ist Ihre Pflicht als Bauherr, Passanten vor Schäden durch Ihre Baustelle zu schützen. Dennoch lässt sich ein Unfall niemals ausschließen. Für diese Fälle lohnt es sich, durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung umfassend rechtlich geschützt zu sein.

3. Was wird nicht durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung geschützt?

Die Bauherrenversicherung deckt ein breites Spektrum an Unfällen aufgrund von Fahrlässigkeit ab. Baustelle und Materialien werden jedoch nicht nur durch Dritte beschädigt. Umwelteinflüsse beeinträchtigen nicht nur das Bauvorhaben, sondern führen zu einer verspäteten Fertigstellung. Sie werden von der Bauherrenversicherung nicht vor Umwelteinwirkungen geschützt. Darunter zählen:

 Tipp zum Bau erläutert Ihnen, welche Unfälle die Bauherrenhaftpflichtversicherung abdeckt.

In einigen Schadensfällen schützt Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht.

  • Beeinträchtigung durch Temperaturen.
  • Schäden durch Niederschlag und Feuchtigkeit.
  • Erdrutsche und Erschütterungen.
  • Überschwemmungen durch Niederschlag oder Gewässer.
  • Veränderung des Grundwasserverhältnisses.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie auch dann nicht, wenn Sie Schäden am eigenen Bauwerk verursachen. Die Bauherrenversicherung schützt Sie folglich nur gegen Schaden durch Dritte. Die Beschädigung gemieteter oder geliehener Objekte fällt ebenfalls nicht unter die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie hilft auch dann nicht, wenn Arbeiter Ansprüche gegen den Bauherrn stellen. Bei Verletzungen tritt die gesetzliche Unfallversicherung in Kraft. Die Bauherrenversicherung schützt daher in erster Linie gegen Ansprüche von unbeteiligten Klägern.

4. Bauherrenhaftpflichtversicherung im Vergleich

Neben der Bauherrenhaftpflichtversicherung informieren Sie sich am besten zusätzlich über Ihre private Haftpflichtversicherung. Diese schließt den Schutz für den Bauherren mit ein. Eine Bauherrenversicherung ist dennoch in jedem Fall sinnvoll, da sie eine größere Schadenssumme abdeckt. Haben Sie bereits ein Haus und planen lediglich den Umbau, reicht oftmals eine Privat-Haftpflichtversicherung. Sie schützen Ihr Gebäude in der Regel über die Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflichtversicherung. Darunter fallen die private Haftpflichtversicherung und die Betriebs-Haftpflichtversicherung, die Sie rundum absichert. 

Als Eigentümer sind sie für Schäden versichert, die Dritte auf ihrem Grundstück erleiden. Sie nehmen Um- oder Ausbauten an Ihrem Haus vor? Hierbei ist die Baukostensumme der Arbeiten entscheidend. Überschreiten Sie eine bestimmte Summe, erfordert dies eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Das Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflichtrisiko ist bereits in der Bauherrenversicherung vorhanden. Sie benötigen es daher nicht zusätzlich.

5. Kosten der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Mehr über die Kosten der Bauherrenhaftpflichtversicherung erfahren Sie bei Tipp zum Bau.

Tipp zum Bau empfiehlt Ihnen eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro für Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Das nötige Kapital der Bauherrenversicherung ermitteln Sie anhand der Bau- und Deckungskosten. Tipp zum Bau empfiehlt Ihnen eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro. So decken Sie alle eventuell eintretenden Schäden an Personen oder Sachgegenständen ab. Arbeiten Sie selbst auf der Baustelle mit, so steigen die Kosten für die Bauherrenversicherung. Von Ihnen verursachte Schäden deckt die Versicherung nicht ab. Teilen Sie Ihre Bausumme durch Tausend, um die Kosten für Ihre Bauherrenversicherung zu berechnen. Kostet Ihr Bauvorhaben 300.000 Euro, so fallen ungefähr 300 Euro für die Bauherrenhaftpflichtversicherung an.


6. Darauf achten Sie neben der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Nachdem Sie die Bauherrenversicherung abgeschlossen haben, lehnen Sie sich nicht zurück. Die Versicherung setzt zwar voraus, dass Sie die Ausführung dem Bauunternehmen überlassen. Dennoch gilt es einige Pflichten wahrzunehmen:

  • Sie erkennen Gefahrenquellen frühzeitig und beseitigen diese.
  • Die Baustelle wird dem Verkehr entsprechend abgesichert. Dazu dienen Zäune und Warnschilder.
  • Koordinieren Sie Architekten, Bauleiter und Arbeiter um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
  • Sie überwachen und überprüfen die Arbeiten regelmäßig.

Es gibt viele mögliche Gefahren für Dritte auf Ihrer Baustelle. Haben Sie deshalb stets ein Auge auf die von Ihnen angestellten Bauarbeiter. Damit erhöhen Sie die Sicherheit der Arbeiter. Auch diese machen hin und wieder einen Fehler. Tipp zum Bau listet einige Beispiele auf, damit Sie Unfälle leichter vorbeugen:

  • Dachbalken: Sind Ihre Dachbalken ungünstig und über Ihr Grundstück hinaus platziert, verletzen sich möglicherweise Radfahrer. Achten Sie daher darauf, dass Sie die Balken möglichst sicher platzieren.
  • Gerüst: Ein Gerüst benötigen unter anderem Putzer zur Gestaltung der Fassade. Ist Ihr Gerüst nicht stabil genug, stellt dies eine große Gefahr dar. Herabfallende Teile beschädigen womöglich Autos oder verletzen Fußgänger.
  • Mauersteine: Achten Sie darauf, dass Sie Mauersteine immer ordnungsgemäß lagern. Beim Aufladen mehrerer Steine verletzen sich so womöglich Arbeiter, wenn z.B. ein Stapel umfällt.
  • Baugelände: Sperren Sie Ihr Baugelände nicht richtig ab, ist das ein Risiko für Kinder. Diese kommen beispielsweise durch eine Lücke im Zaun auf das Baugelände und verletzen sich. Sie haften in diesem Fall, da Ihnen das Gelände gehört.

7. Das tun Sie im Schadensfall

Wenn ein Schaden entsteht, bewahren Sie zunächst Ruhe. Jeden Mangel dokumentieren Sie genau und teilen ihn innerhalb einer Woche der Bauherrenversicherung mit. Dies geschieht per Telefon, E-Mail oder Brief. Die Bauherrenversicherung benötigt außerdem die genauen Umstände, die zu dem Schaden geführt haben. Eventuell eintretende Folgeschäden oder Entwicklungen geben Sie mit an.

Stehen Sie mit dem Geschädigten in Kontakt, geben Sie vorerst nicht Ihre Schuld zu. Auch von Geldzahlungen oder Versprechungen sehen Sie unbedingt ab. Dies gefährdet Ihren Schutz durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Informieren Sie daher immer Ihre Bauherrenversicherung als Erstes.

Geschädigte reichen unter Umständen eine sofortige Klage ein. Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist dann die weitere Folge. Gegen diesen legen Sie Widerspruch ein. Alle gerichtlichen und rechtlichen Schriftstücke teilen Sie der Versicherung mit. Ihre Bauherrenversicherung bespricht die nächsten Schritte mit Ihnen. So bleibt es Ihnen ermöglicht, Ihr Bauvorhaben ungestört fortzuführen. Jeden Ihrer Schritte im Schadensfall sprechen Sie grundsätzlich mit Ihrem Versicherungspartner ab.

Grundsätzlich herrscht für Sie die sogenannte Bauherrenpflicht. Diese umfasst die Haftpflichtrisiken, der Sie als Bauherr oder zukünftiger Besitzer Ihres Gebäudes unterliegen. Sie haben jene Schäden an Dritten zu bezahlen, die auf Ihrer Baustelle geschehen. Dabei hat sich der Geschädigte nicht auf der Baustelle zu befinden. Es ist ausreichend, wenn der Schaden in Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben steht.

Zu den möglichen Schäden zählen sowohl jene an Personen als auch an Sachgegenständen. In beiden Fällen haften Sie als verantwortlicher Bauherr und tragen auch die finanziellen Folgen. Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen Konsequenzen und übernimmt die finanzielle Verantwortung für Sie. Es lohnt sich hierbei, die verschiedenen Arten von Schäden zu betrachten.

8. Vorteile Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung

Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. In einigen besonders drastischen Fällen bewahrt Sie Ihre Bauherrenversicherung sogar vor finanziellem Ruin. Sie bezahlen ansonsten bei Verletzungen Dritter sowohl den Schadensersatz als auch die medizinischen Kosten. Tipp zum Bau fasst einige Vorteile übersichtlich für Sie zusammen.

Schadensregulierung durch Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung

Ihre Bauherrenversicherung sichert Sie grundsätzlich in allen Schadensfällen ab, die auf Ihrem Baugelände geschehen. Dies umfasst ebenfalls den an Ihr Gelände angrenzenden Bürgersteig. Die entsprechende Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie das Bauvorhaben nicht in Eigenregie ausführen. Sie übergeben es deshalb an einen Architekten oder Bauunternehmer Ihrer Wahl. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht ist ein Teil Ihrer Bauherrenpflicht. Die Bauherrenversicherung übernimmt zu Beginn die Prüfung des Schadensfalls. Alternativ beauftragen Sie einen Sachverständigen mit einer zusätzlichen Begutachtung.

Passiver Rechtsschutz Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung

Ihre Bauherrenversicherung beinhaltet zusätzlich einen sogenannten „passiven Rechtschutz“. Dieser schützt Sie vor unberechtigten Ansprüchen gegen Sie. Viele Streitfälle enden vor Gericht, da sich die Beteiligten nicht einigen. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrer Bauherrenversicherung, um sich Ihrer Rechte bewusst zu sein. Achten Sie im Vorfeld darauf, welche Schäden Ihre Bauherrenversicherung grundsätzlich abdeckt. Kommt ihr Fall letztendlich doch vor Gericht, trägt Ihre Bauherrenversicherung die Kosten für:

  • Anwälte.
  • Gutachter.
  • Zeugen.
  • Gerichtskosten.
  • Reisekosten.

Sachschäden

Bei einem Sachschaden handelt es sich um Beschädigungen an jeder Art von Gegenstand. Das Eigentum des Geschädigten ist hierbei betroffen. Sie haben anschließend den Schaden zu ersetzen. Dabei bezahlen Sie beispielsweise die Reparatur des Gegenstands. Alternativ kommen Sie bei einem Totalschaden für den Zeitwert des Objekts auf. Ihre Bauherrenversicherung übernimmt diese Kosten und begleicht den Schaden finanziell.

Personenschäden

Durch Ihr Bauvorhaben haben Sie einen Schaden an einer Person verursacht. Das ist beispielsweise ein Passant oder ein Arbeiter auf Ihrer Baustelle. Durch einen Unfall entstehen Schäden wie Verletzungen, Invalidität oder sogar der Tod des Betroffenen. In jedem Fall haben Sie die Kosten zu übernehmen. Schützen Sie sich deshalb mit einer Bauherrenversicherung. Betroffen sind dabei je nach Fall unter anderem:

  • Medizinische Behandlungskosten.
  • Therapeutische Maßnahmen.
  • Dauerhafte Rentenleistungen.

Vermögensschäden

Durch einen Unfall entstehen womöglich auch Folgeschäden für den Betroffenen. Dies umfasst z.B. einen Verdienst- oder Nutzungsausfall, wofür dieser weitere Entschädigungen verlangt. Fällt ein Bauzaun Ihrer Baustelle um und beschädigt ein Fahrzeug, ist dieses eventuell fahrunfähig. Ihre Bauherrenversicherung übernimmt anschließend die Kosten für einen Mietwagen als Ersatzfahrzeug. Dieses nutzt der Geschädigte, während sein Auto zur Reparatur in der Werkstatt ist. Die Reparatur fällt ebenfalls auf Sie zurück. Ihre Bauherrenversicherung bezahlt auch diese Kosten. Gehen Sie im Vorfeld sicher, dass die Versicherung Sie in diesem Fall umfassend schützt.

9. Vorschriften und Versicherungsverträge der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat in einem 30-seitigem Musterwerk sämtliche Bedingungen, Vereinbarungen und Anwendungsbereiche einer Bauherrenhaftpflichtversicherung veröffentlicht. Der GDV informiert über:

Bei Tipp zum Bau finden Sie alle relevanten Informationen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Informieren Sie sich frühzeitig über die Vertragsinhalte.

  • Allgemeine und besondere Risiken des Bauherrn.
  • Umweltschäden und ihrer Bewältigung nach dem Umweltschadensgesetz.
  • Rechte und Pflichten zwischen dem Bauherrn und der Versicherung.
  • Den Versicherungsschutz und die Beitragszahlungen.
  • Leistungen der Versicherung.
  • Beitragsangleichungen und Kündigungsrecht.
  • Dauer und Ende des Vertrags.

Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Bekanntgabe. Abweichungen durch die einzelnen Versicherungen sind möglich. Bei Unklarheiten bezüglich Verpflichtungen oder Deckungsbereiche der Bauherrenversicherung hilft Ihnen der Vertrag. Dieser beinhaltet neben den Versicherungsbereichen und Deckungen ebenfalls klar definierte Einschränkungen. Der Vertrag der Bauherrenversicherung nennt die Verpflichtungen beider Parteien. Sie entnehmen dem Vertrag außerdem Termine, Zahlungen und Kündigungsbedingungen.

10. Fazit: die Bauherrenhaftpflichtversicherung bewahrt Sie vor finanziellem Ruin!

Eine Klage wegen fahrlässiger Verletzung eines Passanten ist teuer. Hinzu kommen Gerichtsverfahren und Anwaltskosten. Ihr Bauvorhaben legen Sie dann vorübergehend auf Eis. Die Fertigstellung zieht sich deshalb weiter in die Läge. Damit sind ebenfalls hohe Kosten verbunden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor all diesen Kosten und übernimmt die Verantwortung für Sie. So konzentrieren Sie sich im Schadensfall weiterhin auf Ihr Bauvorhaben und schützen Ihren Geldbeutel. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung hilft Ihnen in diversen Fällen. So lohnt sich die Bauherrenversicherung bei:

  • Großen Umbauten oder Aufstockungen an Ihrem Gebäude.
  • Einbau eines neuen Heizsystems oder Wärmedämmung.
  • Grundlegende Sanierungen oder Modernisierungen.
  • Neubau Ihres Eigenheims oder Mehrfamilienhauses.
  • Veränderungen am Gebäude zur Nutzung erneuerbarer Energien.

11. Unterschied: Bauherrenhaftpflichtversicherung und Bauleistungsversicherung

Diese beiden Versicherungen unterscheiden sich grundlegend voneinander. Essenziell für Sie ist jedoch, dass sie Ihr Bauvorhaben rundum absichern. Es ist daher in einigen Fällen sinnvoll, sowohl eine Bauherrenhaftpflichtversicherung als auch Bauleistungsversicherung abzuschließen. Ob Sie diese jeweils benötigen, erfahren Sie in einem Gespräch mit Ihrem Experten.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert Sie gegen Ansprüche Dritter auf Schadensersatz ab. Schäden an Ihrem Bau decken Sie dagegen mit der Bauleistungsversicherung ab. Hierbei handelt es sich um unvorhersehbare Mängel. Diese sind nicht durch den Bauherrn verschuldet. Entsprechende Schadensursachen sind beispielsweise:

  • Höhere Gewalt wie Hochwasser oder Stürme.
  • Vandalismus und Schäden durch Dritte.
  • Vorher unbekannte Eigenschaften des Baugrunds.
  • Ursprüngliche Konstruktionsfehler.
  • Fehler im verwendeten Material.

12. Unterschied zwischen Bauherrenhaftpflichtversicherung und Privathaftpflicht

Grundsätzlich sind Bauvorhaben in der Privathaftpflicht mit eingeschlossen. In der Regel überschreiten Sie die dadurch abgedeckte Bausumme aber deutlich. Deshalb lohnt es sich, vor Baubeginn einen Blick in die private Haftpflichtversicherung zu werfen. Dies hängt allerdings auch von Ihrem Anbieter und dem jeweiligen Tarif ab. Bei einem alten Vertrag überprüfen Sie, ob Ihr Vertrag die Bauherrenpflicht enthält.

Im Fall eines neuen Vertrags schließen Sie eine Versicherung ab, welche die Bauherrenpflicht beinhaltet. Ist Ihr Bauvorhaben deutlich teurer als die abgedeckte Summe, benötigen Sie eine zusätzliche Bauherrenversicherung. So sind Sie jederzeit rundum geschützt und bewahren sich selbst vor großen finanziellen Konsequenzen.

13. Diese Pflichten bezüglich Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt es zu wahren

Trotz einer Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt es, die Baustelle und das Umfeld zu überwachen. Kommen Sie Ihren Pflichten nicht nach, entstehen Schäden an Sachgegenständen oder dritten Personen. Auch wenn das Risiko eines Unfalls jederzeit besteht, minimieren Sie es durch verantwortungsvolles Handeln. Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie rechtlich.

Dennoch haben Sie als Bauherr Verantwortung gegenüber anderen. Dies betrifft unbeteiligte Passanten und die von Ihnen angestellten Arbeiter. Bei Unsicherheit bezüglich der Details berät Sie Ihr Versicherungspartner jederzeit. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich dieser Verpflichtungen bewusst sind. Sie sehen einen kurzen Überblick über Ihre Pflichten als Bauherr:

  • Überwachungspflicht.
  • Auswahlpflicht.
  • Verkehrssicherungspflicht.
  • Sorgfaltspflicht.

14. In diesen Fällen benötigen Sie keine Bauherrenhaftpflichtversicherung

Tipp zum Bau empfiehlt Ihnen eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, um sich während Ihrem Bauvorhaben zu schützen. Die Bauherrenversicherung umfasst eine Bandbreite an Aspekten, welche Sie vor finanziellen Ansprüchen Dritter bewahrt. Doch Sie brauchen nicht unbedingt für jedes Bauvorhaben die Bauherrenversicherung. Daher lohnt es sich, jene Fälle zu kennen, in denen Sie keiner Bauherrenversicherung benötigen. So verhindern Sie das Abschließen einer Versicherung, die sich für Sie als unbrauchbar erweist. Die Bauherrenversicherung benötigen Sie nicht, wenn:

  • Sie Ihr Bauvorhaben in eigener Regie umsetzen.
  • Ein Bauträger direkt ein Haus kauft.
  • Die Privathaftpflichtversicherung Ihr Bauvorhaben abdeckt.
  • Ihr Haus- und Grundstücksbesitzerhaftpflichtrisiko Sie absichert.

15. Ausnahmen im Schutz durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenversicherung deckt keine durch Umwelteinflüsse verursachten Schäden ab. Dazu zählen Beeinträchtigungen durch Niederschlag, Erdrutsche oder Überschwemmungen. Diese zählen zu Schadensfällen durch sogenannte „höhere Gewalt“. Dabei haben Sie keine Schuld an dem entstandenen Schaden. Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie jedoch in diesem Fall nicht.

Werden Dritte wegen Fahrlässigkeit geschädigt, so zahlt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ebenfalls nicht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie mangelhaftes Material verwenden. Oder wenn einer Ihrer Arbeiter bewusst Bauschutt im Weg der Passanten liegen lässt. Sie übernehmen dabei als Bauherr die Verantwortung für die von Ihnen angestellten Arbeiter. Genaue Details bezüglich der Schuld bei einem Schadensfall erläutert Ihnen jedoch Ihre Versicherung.

16. Eigenleistung in der Bauherrenversicherung

Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie nur, wenn Sie Planung und Ausführung einer anderen Person überlassen. Sie benötigen einen weiteren Versicherungsschutz, wenn Sie selbst auf der Baustelle Hand anlegen. Dabei nehmen Sie Eigenleistungen an Ihrem Bauvorhaben in den Versicherungsschutz auf. Sie zahlen jedoch in der Regel einen höheren Betrag als für die reguläre Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Sie decken damit alle Schäden ab, die im Rahmen Ihrer Bautätigkeit entstehen. Sie sind somit zusätzlich versichert und vor der Zahlung von Schadenersatz geschützt. Halten Sie dabei Rücksprachen mit Ihrer Versicherung, um Fehler zu vermeiden. So gehen Sie sicher, dass Ihre Eigenleistungen umfassend durch die Bauherrenversicherung geschützt sind.

17. Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung

Achten Sie bei Ihrem Bauvorhaben auf die korrekte Reihenfolge Ihres Vorgehens. Ansonsten haften Sie für entstandene Mängel. Bei Unsicherheit berät Sie ein Experte jederzeit fachkundig. Es lohnt sich, vorher über die Details des Zeitraumes Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung Bescheid zu wissen. Sie schließen die Bauherrenversicherung vor dem Baubeginn ab.

Die Versicherung endet mit der Fertigstellung des Bauvorhabens. Sie ermitteln den Versicherungs-Beitrag anhand der gesamten Baukosten. Anschließend zahlen Sie einmalig an das Versicherungs-Unternehmen. Beschäftigen Sie keinen Architekten oder Bauunternehmen vor dem Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sonst sind Sie es, der für in diesem Zeitraum entstandenen Schäden haftet. Auch die Zahlung schließen Sie vorher ab.

18. Wann Ihre Bauherrenversicherung endet

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bedarf keiner Kündigung. Die Bauphase Ihrer Immobilie endet mit der sogenannten Bauabnahme. Anschließend beginnt die Nutzungsphase. Ab diesem Zeitpunkt verwenden Sie das Gebäude oder vermieten es an Dritte. Die Bauherrenversicherung endet also automatisch mit der Fertigstellung des Bauvorhabens. Sie zahlen den Versicherungs-Beitrag einmalig und nicht in Intervallen. Daher ist es nicht nötig, sich über eine Kündigung Gedanken zu machen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt allerdings nur bis zu drei Jahre nach Versicherungsbeginn. Dauert Ihr Bauvorhaben länger, schließen Sie die Bauherrenversicherung erneut ab. Der Schutz durch Ihre Bauherrenversicherung endet direkt nach der Schlussabnahme des Gebäudes. Bedenken Sie dies im Voraus mit Blick auf zukünftige Versicherungen.

19. Was Sie im Schadensfall bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung beachten

Im Schadensfall gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und entsprechend zu handeln. Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie in sehr vielen Fällen. So entgehen Sie dem Zahlen von Schadensersatz und anderen Konsequenzen. Dies hängt jedoch auch damit zusammen, wie Sie nach dem Schadensfall vorgehen. Um eine optimale Leistung durch Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung zu gewährleisten, beachten Sie im Schadensfall folgendes:

  • Dokumentieren und schildern Sie sämtliche Ursachen und Unfallhergänge.
  • Erkennen Sie keine Schuld oder Ansprüche gegen Sie an.
  • Leisten Sie vorab keine Zahlung an Geschädigte.
  • Fragen Sie bei Unsicherheiten jederzeit bei Ihrer Versicherung nach.
  • Reichen Sie frühzeitig Widerspruch gegen Mahnbescheide ein.
  • Halten Sie vor jeder Aktion mit Ihrer Versicherung Rücksprache.

20. Zusätzliche Versicherungen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung

Damit Sie für Ihr Bauvorhaben rundum abgesichert sind, benötigen Sie neben der Bauherrenhaftpflichtversicherung weiteren Versicherungsschutz. Tipp zum Bau empfiehlt Ihnen Versicherungen für folgende Aspekte Ihres Gebäudes:

  • Feuerrohbau: Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die durch Brände, Blitzeinschläge oder Explosionen verursacht werden.
  • Wohngebäude: Sie sind gegen elementare Grundgefahren, wie beispielsweise Sturm und Hagelschauer versichert.
  • Bauleistung: Diese Versicherung schützt Sie vor Schäden, die während Ihrem Bauvorhaben eintreten.
  • Bauhelfer: Hiermit sichern Sie Ihre privaten Bauhelfer ab. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie zusammen mit Angehörigen in Eigenleistung arbeiten.
  • Hausrat: Schützen Sie Ihr Eigentum im Schadensfall wie plötzlich austretendes Leitungswasser mit einer Hausrat-Versicherung.

21. Kostenrechnung der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie rundum. Dennoch ist auch die Frage der Kosten ein entscheidender Faktor. Wiegen Sie die Kosten der Anbieter ab bevor Sie sich für eine Versicherung entscheiden. Gehen Sie dabei sehr sorgfältig vor und lassen Sie sich von Ihrem Experten beraten. Hierbei ist vor allem entscheidend, ob sich die Bauherrenversicherung letztendlich für Sie finanziell lohnt. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist womöglich sehr teuer. Seien Sie sich jedoch des Risikos bewusst, dass Sie mit einem unversicherten Bauvorhaben eingehen. Versicherungen berechnen die endgültigen Kosten Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung anhand folgender Kriterien:

  • Geschätzte Bauzeit.
  • Eigenleistungen.
  • Gesamte Bausumme und Fläche.
  • Art des zu bauenden Gebäudes.
  • Gewerbeanteile.

22. Die Bauhelferversicherung als zusätzlichen Schutz zu Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung

Sämtliche Helfer auf Ihrer Baustelle sind über die Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert. Sie sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, eine zusätzliche Bauhelferversicherung abzuschließen. Es handelt sich um eine Unfallversicherung, die entsprechende Invaliditäts-Leistungen enthält. Diese beinhaltet Versicherungen für Unfälle, die insbesondere Laien auf einer Baustelle passieren. Sie stellen dabei Ihr Sicherungs-Konzept selbst zusammen. Dies findet über die Bau-Berufsgenossenschaft (BauBG) statt.

Die Kosten der Bauhelferversicherung berechnen sich anhand der geleisteten Arbeitsstunden. Sie beinhalten auch den Beitragssatz und das Entgelt pro Stunde. Eine Nichtanmeldung dieser Versicherung führt zu erheblichen Ordnungsgeldstrafen. Informieren Sie sich deshalb vorsorglich über die Details der Bauhelferversicherung bei einem Experten.

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