1. Die verpflichtende, gesetzliche Bauhelferversicherung
Externe Bauhelfer und Bauhelferinnen sind meist recht teuer. Häufig bieten Freunde, Freundinnen, Bekannte oder Ihre Familie tatkräftig Hilfe an. Gerade einfache Aufgaben lassen sich gut von privaten Hilfskräften erfüllen. Neben dem Sparfaktor macht die Arbeit mit Freunden, Freundinnen und Familie Spaß. Bevor Sie diese helfen lassen, ist es dringend notwendig Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen abzusichern. Dies ist ein wichtiger Faktor der Bauplanung. Auch im privaten Hausbau sind Sie als Bauherr oder Bauherrin dazu verpflichtet.
Es gibt unterschiedliche Bauversicherungen. Dazu zählen auch die gesetzliche Bauhelferversicherung und die private Bauhelferversicherung. Die gesetzliche Bauhelferversicherung ist verpflichtend für alle Auftraggeber und Auftraggeberinnen im Bau.
Die gesetzliche Bauhelferversicherung sichert alle privaten Bauhelfer und Bauhelferinnen ab. Der Versicherungsschutz greift beim Hin- und Rückweg zur Baustelle sowie bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ein.
Sie sind verpflichtet alle Hilfskräfte bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden. Alter, Geschlecht, Familie, Nationalität und Einkommen Ihrer Bauhelfer und Bauhelferinnen sind unwichtig. Der Faktor, ob Firmen oder Privatpersonen für Sie arbeiten, ist ebenfalls irrelevant.
Sie sind als Bauherr und Bauherrin für die Sicherheit verantwortlich. Zusätzlich haften Sie für Schäden, die beim Bau entstehen. Die Bauherrenhaftpflicht ersetzt dabei keine Bauhelferversicherung. Die Bauherrenhaftpflicht bietet keinen Schutz für Bauhelfer und Bauhelferinnen. Sie sichert Sie lediglich bei Verletzungen, die beim Bau entstehen und Schäden am Gebäude ab.
Bauherren und Bauherrinnen und Ihre Ehe- oder Lebenspartner oder -partnerin sind nicht mitversichert. Es steht Ihnen frei sich gegen einen Zusatzbeitrag bei BG Bau mitzuversichern. Suchen Sie dafür nach der gesetzlichen Unfallversicherung um abgesichert tatkräftig mitzuhelfen. Diese bietet Ihnen einen Grundschutz für Tätigkeiten auf der Baustelle.
Alternativ empfiehlt sich eine private Bauhelferversicherung. Diese deckt je nach Police auch den Bauherren oder die Bauherrin ab. Lesen Sie hier das Wichtigste bezüglich der gesetzlichen Bauhelferversicherung im Überblick.
- Eine private Bauhelferversicherung ersetzt keine gesetzliche Bauhelferversicherung, sondern ergänzt diese nur.
- Alle Hilfskräfte sind anzumelden. Der Faktor Entlohnung ist hier irrelevant.
- Sie sind verpflichtet Arbeitsunfälle umgehend der BG Bau zu melden.
Bei einem Auftraggeber-Auftragnehmer Verhältnis mit den Hilfskräften sind diese über Ihre Berufsgenossenschaft abgesichert.
Vorerst erteilt Ihnen die Baubehörde eine Baugenehmigung. Zur Anmeldung der gesetzlichen Bauhelferversicherung melden Sie zusätzlich Ihr Bauvorhaben der BG Bau. Diese weist Sie auf eine gesetzliche Versicherungspflicht hin. Im Anschluss erhalten Sie einen Fragebogen zu Ihren Hilfskräften von der Berufsgenossenschaft. In der Regel informiert der BG Bau die Berufsgenossenschaft über Bauvorhaben.
Auf der Internetseite der BG Bau finden Sie die notwendigen Formulare für die Anmeldung. Sie geben dort die Anzahl an Bauhelfern und Bauhelferinnen an. Schnell ist das erledigt und Ihre Hilfskräfte sind gegen Unfälle abgesichert.
Welche Leistungen stellt die gesetzliche Bauhelferversicherung?
Die gesetzliche Bauhelferversicherung ist verpflichtend. Alle Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen sind dem BG Bau zu melden. Gegen einen Beitrag stellt der BG Bau folgende Leistungen:
- Versicherung bei Arbeitsunfällen auf der Baustelle.
- Versicherung von Unfällen auf dem Hin- und Rückweg.
- Kostenübernahme für Heilbehandlung dem Verunglückten oder der Verunglückten.
- Schützt den Bauherrn und die Bauherrin vor Schadensansprüchen.
Die gesetzliche Bauhelferversicherung deckt meist nur eine niedrige Versicherungssumme ab. Weiterhin erhalten Sie keine Zahlungen im Falle von Invalidität oder dem Abscheiden einer Hilfskraft.
Kosten der gesetzlichen Bauhelferversicherung
Die Kosten der gesetzlichen Bauhelferversicherung errechnen sich aus dem fiktiven Arbeitslohn und dem Beitragssatz. Der BG Bau setzt seinen Mindestbeitrag von 100 Euro. Ist dieser überschritten, sind sie verpflichtet dem BG Bau dies mitzuteilen.
Eine Arbeitsleistung von weniger als 40 Arbeitsstunden ist in der Regel beitragsfrei. Ansonsten zahlen Sie den Mindestbeitrag von 100 Euro oder mehr.
Die Beiträge für die gesetzliche Bauhelferversicherung setzen sich zusammen aus:
- Tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Der fiktive Arbeitslohn variiert. 2021 liegt der fiktive Arbeitslohn in den alten Bundesländern bei 13,16 Euro. In den neuen Bundesländern liegt der fiktive Arbeitslohn bei 12,46 Euro. Hinzu kommt der aktuelle Beitragssatz von 12,6649%.
Der Beitragssatz errechnet sich wie folgt: Geleistete Helferstunden x fiktives Arbeitsentgelt x Beitragssatz. Hier sehen Sie eine Beispielrechnung, die Ihnen zeigt, wie sich Ihr Beitrag zusammensetzt.
Sie haben 10 Bauhelfer und Bauhelferinnen. Diese arbeiten jeweils 15 Stunden. Insgesamt haben Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen 150 Stunden gearbeitet.
In den alten Bundesländern ergibt sich Folgendes: 150 x 13,16 x 12,6649% = 250,01 Euro.
In den neuen Bundesländern ergibt sich Folgendes: 150 x 12,46 x 12,6649% = 236,71 Euro.
Sanktionen bei nicht Anmeldung von Bauhelfern und Bauhelferinnen beim BG Bau
Sie haben Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen nicht bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung versichert. Nehmen Sie sich in dem Fall einen Anwalt für Baurecht. Für Ihre Hilfskräfte greift hier die gesetzliche Unfallversicherung trotzdem ein. Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen sind dementsprechend trotzdem abgesichert.
Der Schutz gilt jedoch nicht für Ehe- und Lebenspartner und -partnerinnen. Melden Sie diese und bestenfalls auch sich selbst bei der BG Bau zusätzlich an. Die Anmeldung ist online, auf dem Portal der BG Bau, schnell erledigt. Als Bauherr oder Bauherrin zahlen Sie bei Nicht-Anmeldung der Hilfskräfte bis zu 2500 Euro.
Angaben für die gesetzliche Bauhelferversicherung
Zu Beginn Planen Sie das Bauvorhaben mit Ihrem Architekten. Wenn Sie dieses anmelden, erfragt der BG Bau unterschiedliche Daten von Ihnen. Um den Prozess zu vereinfachen, sehen Sie hier, welche Angaben dem BG Bau mitzuteilen sind.
- Name von dem Bauherrn und/oder der Bauherrin.
- Bezeichnung des Bauvorhabens.
- Anschrift von dem Bauherrn und/oder der Bauherrin.
- Anzeige über Baubeginn und Bauende.
- Die (tatsächlich) geleisteten Arbeitsstunden aller Bauhelfer und Bauhelferinnen.
- Name von beauftragten gewerblichen Unternehmen.
- Anschrift von beauftragten gewerblichen Unternehmen.
Hier empfiehlt sich die Bautagebuch-Vorlage der BG Bau.
Bautagebuch für die gesetzliche Bauhelferversicherung
Sie sind verpflichtet der BG Bau ein Bautagebuch zuzusenden. Sie erhalten eine Aufforderung zur Übersendung des Bautagebuchs. Schicken Sie dieses nicht ohne vorherige Anweisung zum Versand an die BG Bau. Eine Vorlage für das Bautagebuch finden Sie online auf der Seite der BG Bau.
Wichtig: Tragen Sie die Arbeitsstunden und den Arbeitsgrund korrekt in das Bautagebuch ein. Der BG Bau prüft Ihre Angaben auf Plausibilität.
Wer ist bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung anzumelden?
Die gesetzliche Bauhelferversicherung ist verpflichtend für alle Bauhelfer und Bauhelferinnen. Der Faktor, dass diese eventuell unentgeltlich bei Ihnen arbeiten ist irrelevant.
Sie sind verpflichtet, alle Bauhelfer und Bauhelferinnen dem BG Bau zu melden. Hierzu gehören Verwandte, Freunde und Freundinnen und Bekannte. Denn auch Familienangehörige fallen nicht automatisch in den Versicherungsschutz.
Zusätzlich sind Sie verpflichtet, auch Mini-Jobber anzumelden. Die Arbeit der Mini-Jobber ist nachzuweisen. Zudem besteht eine Beitragspflicht für die gesetzliche Unfallversicherung. Diese deckt die Minijob-Zentrale automatisch ab. Melden Sie dafür die Mini-Jobber bei der Bundesknappschaft an.
Gefälligkeiten fallen nicht unter die Anmeldepflicht und den Schutz gesetzlicher Versicherungen. Unter Gefälligkeiten fallen kleinere, kurze Arbeiten. Entlädt beispielsweise Ihr Bruder die Baumaterialien für Sie, ist dies eine Gefälligkeitsleistung. Arbeitet dieser hingegen über mehrere Tage auf Ihrer Baustelle, ist dies eine versicherte Tätigkeit. In dem Fall sind Sie verpflichtet Ihren Bruder als Bauhelfer anzumelden.
Bauhelfer und Bauhelferinnen, die als selbstständige Unternehmer handeln sind ebenfalls nicht abgesichert. Hierbei handelt es sich um eine unternehmer-ähnliche Tätigkeit. Dementsprechend besteht kein Versicherungsschutz und Sie sich nicht verpflichtet sie anzumelden.
Beispiel: Sie haben einen Freund, der Maler ist und unentgeltlich bei Ihnen arbeitet. Dieser beschafft sich sein Material eigenständig. Ebenfalls teilt er seine Arbeitszeit frei ein. In dem Fall ist diese Leistung als unternehmerähnliche Tätigkeit anzusehen.
Informieren Sie sich bestenfalls vor dem Start der Arbeit beim BG Bau. Erfragen Sie, welche Arbeiten auf Ihrer Baustelle als Gefälligkeitsleistung und unternehmerähnliche Tätigkeit anzusehen sind.
Der BG Bau einen Unfall melden
Sie sind verpflichtet Arbeitsunfälle der BG Bau zu melden. Informieren Sie die BG Bau allerspätestens 3 Tage nach dem Unfall. Zu melden sind alle Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 3 Tagen führen. Samstage, Sonntage und Feiertage gelten dabei normaler Arbeitstag.
Selbstverständlich sind auch Unfälle, die den Tod zur Folge haben unverzüglich zu melden.
Als Bauherr oder Bauherrin sind Sie für die Anzeige verantwortlich. Informieren Sie zusätzlich die Sicherheitsfachkraft, den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin. Der Betriebsrat oder Personalrat unterzeichnet die Anzeige. Ihnen steht es frei, den Unfall über unterschiedliche Wege zu melden. Diese sehen Sie im Folgenden.
- Digitale Unfallanzeige über das Extranet der BG Bau.
- Digitale Unfallanzeige über das Serviceportal der DGUV.
Tipp zum Bau weist Sie darauf hin, die Unfallmeldung nicht per Mail zu übersenden. Hierbei geht es um die Einhaltung des Datenschutzes. Die einfachste Übersendung erfolgt über das Extranet der BG Bau. Hier sind die notwendigen Fragen aufgelistet. Diese Meldevariante verhindert, dass Sie Ihre Daten fehlerhaft oder unvollständig übermitteln.
Sie sind verantwortlich für den Schutz der Hilfskräfte
Sie sind verpflichtet Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen gesetzlich zu versichern. Weiterhin sind Sie als Bauherr und Bauherrin für den Schutz Ihrer Hilfskräfte verantwortlich. Stellen Sie daher für Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen die notwendige Schutzausrüstung.
Wenn Sie den Arbeitsschutz Ihrer Hilfskräfte nicht gewährleisten, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.