Bauhelferversicherung

Die Bauhelferversicherung zum Schutz Ihrer Hilfskräfte

Sie träumen von einem eigenen Haus für Ihre Familie. Gestalten Sie Ihre Immobilie nach Ihren Wünschen. Anfangs überlegen Sie wahrscheinlich, wie Sie sich den Grundriss vorstellen. Sie erstellen Zeitpläne und vergleichen verschiedene Händler. Schnell summieren sich sämtliche Kosten. Neben dem Material zahlen Sie zusätzlich für unterschiedlichste Versicherungen. Eine davon ist die Bauhelferversicherung. Die private Bauhelferversicherung ergänzt dabei die gesetzliche Bauhelferversicherung. Sie bietet Ihren fleißigen Hilfskräften deutlich mehr Schutz. Erfahren Sie bei Tipp zum Bau alles über die gesetzliche – und private Bauhelferversicherung.

1. Die verpflichtende, gesetzliche Bauhelferversicherung

Bei Tipp zum Bau erhalten Sie alle relevanten Informationen über die gesetzliche Bauhelferversicherung.

Die gesetzliche Bauhelferversicherung ist verpflichtend für alle Bauherren und Bauherrinnen.

Externe Bauhelfer und Bauhelferinnen sind meist recht teuer. Häufig bieten Freunde, Freundinnen, Bekannte oder Ihre Familie tatkräftig Hilfe an. Gerade einfache Aufgaben lassen sich gut von privaten Hilfskräften erfüllen. Neben dem Sparfaktor macht die Arbeit mit Freunden, Freundinnen und Familie Spaß. Bevor Sie diese helfen lassen, ist es dringend notwendig Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen abzusichern. Dies ist ein wichtiger Faktor der Bauplanung. Auch im privaten Hausbau sind Sie als Bauherr oder Bauherrin dazu verpflichtet.

Es gibt unterschiedliche Bauversicherungen. Dazu zählen auch die gesetzliche Bauhelferversicherung und die private Bauhelferversicherung. Die gesetzliche Bauhelferversicherung ist verpflichtend für alle Auftraggeber und Auftraggeberinnen im Bau.

Die gesetzliche Bauhelferversicherung sichert alle privaten Bauhelfer und Bauhelferinnen ab. Der Versicherungsschutz greift beim Hin- und Rückweg zur Baustelle sowie bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ein.

Sie sind verpflichtet alle Hilfskräfte bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden. Alter, Geschlecht, Familie, Nationalität und Einkommen Ihrer Bauhelfer und Bauhelferinnen sind unwichtig. Der Faktor, ob Firmen oder Privatpersonen für Sie arbeiten, ist ebenfalls irrelevant.

Sie sind als Bauherr und Bauherrin für die Sicherheit verantwortlich. Zusätzlich haften Sie für Schäden, die beim Bau entstehen. Die Bauherrenhaftpflicht ersetzt dabei keine Bauhelferversicherung. Die Bauherrenhaftpflicht bietet keinen Schutz für Bauhelfer und Bauhelferinnen. Sie sichert Sie lediglich bei Verletzungen, die beim Bau entstehen und Schäden am Gebäude ab.

Bauherren und Bauherrinnen und Ihre Ehe- oder Lebenspartner oder -partnerin sind nicht mitversichert. Es steht Ihnen frei sich gegen einen Zusatzbeitrag bei BG Bau mitzuversichern. Suchen Sie dafür nach der gesetzlichen Unfallversicherung um abgesichert tatkräftig mitzuhelfen. Diese bietet Ihnen einen Grundschutz für Tätigkeiten auf der Baustelle.

Alternativ empfiehlt sich eine private Bauhelferversicherung. Diese deckt je nach Police auch den Bauherren oder die Bauherrin ab. Lesen Sie hier das Wichtigste bezüglich der gesetzlichen Bauhelferversicherung im Überblick.

  • Eine private Bauhelferversicherung ersetzt keine gesetzliche Bauhelferversicherung, sondern ergänzt diese nur.
  • Alle Hilfskräfte sind anzumelden. Der Faktor Entlohnung ist hier irrelevant.
  • Sie sind verpflichtet Arbeitsunfälle umgehend der BG Bau zu melden.

Bei einem Auftraggeber-Auftragnehmer Verhältnis mit den Hilfskräften sind diese über Ihre Berufsgenossenschaft abgesichert.

Vorerst erteilt Ihnen die Baubehörde eine Baugenehmigung. Zur Anmeldung der gesetzlichen Bauhelferversicherung melden Sie zusätzlich Ihr Bauvorhaben der BG Bau. Diese weist Sie auf eine gesetzliche Versicherungspflicht hin. Im Anschluss erhalten Sie einen Fragebogen zu Ihren Hilfskräften von der Berufsgenossenschaft. In der Regel informiert der BG Bau die Berufsgenossenschaft über Bauvorhaben.

Auf der Internetseite der BG Bau finden Sie die notwendigen Formulare für die Anmeldung. Sie geben dort die Anzahl an Bauhelfern und Bauhelferinnen an. Schnell ist das erledigt und Ihre Hilfskräfte sind gegen Unfälle abgesichert.

Welche Leistungen stellt die gesetzliche Bauhelferversicherung?

Tipp zum Bau zeigt Ihnen alle Leistungen der gesetzlichen Bauhelferversicherung.

Sie finden hier einen Überblick von Leistungen der gesetzlichen Bauhelferversicherung. 

Die gesetzliche Bauhelferversicherung ist verpflichtend. Alle Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen sind dem BG Bau zu melden. Gegen einen Beitrag stellt der BG Bau folgende Leistungen:




  • Versicherung bei Arbeitsunfällen auf der Baustelle.
  • Versicherung von Unfällen auf dem Hin- und Rückweg.
  • Kostenübernahme für Heilbehandlung dem Verunglückten oder der Verunglückten.
  • Schützt den Bauherrn und die Bauherrin vor Schadensansprüchen.

Die gesetzliche Bauhelferversicherung deckt meist nur eine niedrige Versicherungssumme ab. Weiterhin erhalten Sie keine Zahlungen im Falle von Invalidität oder dem Abscheiden einer Hilfskraft.


Kosten der gesetzlichen Bauhelferversicherung

Tipp zum Bau verschafft Ihnen einen Überblick über die Kosten der gesetzlichen Bauhelferversicherung.

Sehen Sie hier, wie sich Ihr Beitrag für die gesetzlichen Bauhelferversicherung errechnet.

Die Kosten der gesetzlichen Bauhelferversicherung errechnen sich aus dem fiktiven Arbeitslohn und dem Beitragssatz. Der BG Bau setzt seinen Mindestbeitrag von 100 Euro. Ist dieser überschritten, sind sie verpflichtet dem BG Bau dies mitzuteilen.

Eine Arbeitsleistung von weniger als 40 Arbeitsstunden ist in der Regel beitragsfrei. Ansonsten zahlen Sie den Mindestbeitrag von 100 Euro oder mehr.


Die Beiträge für die gesetzliche Bauhelferversicherung setzen sich zusammen aus:

  • Tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
  • Fiktivem Stundensatz.
  • Aktuellem Beitragssatz.

Der fiktive Arbeitslohn variiert. 2021 liegt der fiktive Arbeitslohn in den alten Bundesländern bei 13,16 Euro. In den neuen Bundesländern liegt der fiktive Arbeitslohn bei 12,46 Euro. Hinzu kommt der aktuelle Beitragssatz von 12,6649%.

Der Beitragssatz errechnet sich wie folgt: Geleistete Helferstunden x fiktives Arbeitsentgelt x Beitragssatz. Hier sehen Sie eine Beispielrechnung, die Ihnen zeigt, wie sich Ihr Beitrag zusammensetzt.

Sie haben 10 Bauhelfer und Bauhelferinnen. Diese arbeiten jeweils 15 Stunden. Insgesamt haben Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen 150 Stunden gearbeitet.

In den alten Bundesländern ergibt sich Folgendes: 150 x 13,16 x 12,6649% = 250,01 Euro.

In den neuen Bundesländern ergibt sich Folgendes: 150 x 12,46 x 12,6649% = 236,71 Euro.


Sanktionen bei nicht Anmeldung von Bauhelfern und Bauhelferinnen beim BG Bau

Tipp zum Bau rät Ihnen dringlichst, Ihre Hilfskräfte bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung anzumelden.

 Für das Nicht-Anmelden bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung zahlen Sie hohe Bußgelder.

Sie haben Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen nicht bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung versichert. Nehmen Sie sich in dem Fall einen Anwalt für Baurecht. Für Ihre Hilfskräfte greift hier die gesetzliche Unfallversicherung trotzdem ein. Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen sind dementsprechend trotzdem abgesichert.

Der Schutz gilt jedoch nicht für Ehe- und Lebenspartner und -partnerinnen. Melden Sie diese und bestenfalls auch sich selbst bei der BG Bau zusätzlich an. Die Anmeldung ist online, auf dem Portal der BG Bau, schnell erledigt. Als Bauherr oder Bauherrin zahlen Sie bei Nicht-Anmeldung der Hilfskräfte bis zu 2500 Euro.


Angaben für die gesetzliche Bauhelferversicherung

Erfahren Sie bei Tipp zum Bau, welche Angaben Sie der gesetzlichen Bauhelferversicherung übermitteln.

Zum Anmelden der gesetzlichen Bauhelferversicherung benötigt der BG Bau folgende Angaben.

Zu Beginn Planen Sie das Bauvorhaben mit Ihrem Architekten. Wenn Sie dieses anmelden, erfragt der BG Bau unterschiedliche Daten von Ihnen. Um den Prozess zu vereinfachen, sehen Sie hier, welche Angaben dem BG Bau mitzuteilen sind.


  • Name von dem Bauherrn und/oder der Bauherrin.
  • Bezeichnung des Bauvorhabens.
  • Anschrift von dem Bauherrn und/oder der Bauherrin.
  • Baustellenanschrift.
  • Anzeige über Baubeginn und Bauende.
  • Die (tatsächlich) geleisteten Arbeitsstunden aller Bauhelfer und Bauhelferinnen.
  • Name von beauftragten gewerblichen Unternehmen.
  • Anschrift von beauftragten gewerblichen Unternehmen.

Hier empfiehlt sich die Bautagebuch-Vorlage der BG Bau.


Bautagebuch für die gesetzliche Bauhelferversicherung

Sie sind verpflichtet der BG Bau ein Bautagebuch zuzusenden. Sie erhalten eine Aufforderung zur Übersendung des Bautagebuchs. Schicken Sie dieses nicht ohne vorherige Anweisung zum Versand an die BG Bau. Eine Vorlage für das Bautagebuch finden Sie online auf der Seite der BG Bau.

Wichtig: Tragen Sie die Arbeitsstunden und den Arbeitsgrund korrekt in das Bautagebuch ein. Der BG Bau prüft Ihre Angaben auf Plausibilität.


Wer ist bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung anzumelden?

Tipp zum Bau zeigt Ihnen wer bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung anzumelden ist.

Sie sind verpflichtet, alle Hilfskräfte bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung anzumelden.

Die gesetzliche Bauhelferversicherung ist verpflichtend für alle Bauhelfer und Bauhelferinnen. Der Faktor, dass diese eventuell unentgeltlich bei Ihnen arbeiten ist irrelevant.

Sie sind verpflichtet, alle Bauhelfer und Bauhelferinnen dem BG Bau zu melden. Hierzu gehören Verwandte, Freunde und Freundinnen und Bekannte. Denn auch Familienangehörige fallen nicht automatisch in den Versicherungsschutz.

Zusätzlich sind Sie verpflichtet, auch Mini-Jobber anzumelden. Die Arbeit der Mini-Jobber ist nachzuweisen. Zudem besteht eine Beitragspflicht für die gesetzliche Unfallversicherung. Diese deckt die Minijob-Zentrale automatisch ab. Melden Sie dafür die Mini-Jobber bei der Bundesknappschaft an.

Gefälligkeiten fallen nicht unter die Anmeldepflicht und den Schutz gesetzlicher Versicherungen. Unter Gefälligkeiten fallen kleinere, kurze Arbeiten. Entlädt beispielsweise Ihr Bruder die Baumaterialien für Sie, ist dies eine Gefälligkeitsleistung. Arbeitet dieser hingegen über mehrere Tage auf Ihrer Baustelle, ist dies eine versicherte Tätigkeit. In dem Fall sind Sie verpflichtet Ihren Bruder als Bauhelfer anzumelden.

Bauhelfer und Bauhelferinnen, die als selbstständige Unternehmer handeln sind ebenfalls nicht abgesichert. Hierbei handelt es sich um eine unternehmer-ähnliche Tätigkeit. Dementsprechend besteht kein Versicherungsschutz und Sie sich nicht verpflichtet sie anzumelden.

Beispiel: Sie haben einen Freund, der Maler ist und unentgeltlich bei Ihnen arbeitet. Dieser beschafft sich sein Material eigenständig. Ebenfalls teilt er seine Arbeitszeit frei ein. In dem Fall ist diese Leistung als unternehmerähnliche Tätigkeit anzusehen.

Informieren Sie sich bestenfalls vor dem Start der Arbeit beim BG Bau. Erfragen Sie, welche Arbeiten auf Ihrer Baustelle als Gefälligkeitsleistung und unternehmerähnliche Tätigkeit anzusehen sind.


Der BG Bau einen Unfall melden

Sie sind verpflichtet Arbeitsunfälle der BG Bau zu melden. Informieren Sie die BG Bau allerspätestens 3 Tage nach dem Unfall. Zu melden sind alle Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 3 Tagen führen. Samstage, Sonntage und Feiertage gelten dabei  normaler Arbeitstag.

Selbstverständlich sind auch Unfälle, die den Tod zur Folge haben unverzüglich zu melden.

Als Bauherr oder Bauherrin sind Sie für die Anzeige verantwortlich. Informieren Sie zusätzlich die Sicherheitsfachkraft, den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin. Der Betriebsrat oder Personalrat unterzeichnet die Anzeige. Ihnen steht es frei, den Unfall über unterschiedliche Wege zu melden. Diese sehen Sie im Folgenden.

  • Digitale Unfallanzeige über das Extranet der BG Bau.
  • Brief.
  • Fax.
  • Digitale Unfallanzeige über das Serviceportal der DGUV.

Tipp zum Bau weist Sie darauf hin, die Unfallmeldung nicht per Mail zu übersenden. Hierbei geht es um die Einhaltung des Datenschutzes. Die einfachste Übersendung erfolgt über das Extranet der BG Bau. Hier sind die notwendigen Fragen aufgelistet. Diese Meldevariante verhindert, dass Sie Ihre Daten fehlerhaft oder unvollständig übermitteln.


Sie sind verantwortlich für den Schutz der Hilfskräfte

Neben der Bauhelferversicherung sind Sie verpflichtet Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Stellen Sie den Schutz für Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen sicher.

Sie sind verpflichtet Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen gesetzlich zu versichern. Weiterhin sind Sie als Bauherr und Bauherrin für den Schutz Ihrer Hilfskräfte verantwortlich. Stellen Sie daher für Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen die notwendige Schutzausrüstung.


  • Helme.
  • Gehörschutz.
  • Handschuhe.
  • Atemschutz.
  • Schutzbrille.
  • Sicherheitsschuhe.

Wenn Sie den Arbeitsschutz Ihrer Hilfskräfte nicht gewährleisten, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

2. Warum eine zusätzliche private Bauhelferversicherung?

Tipp zum Bau zeigt Ihnen, warum eine private Bauhelferversicherung sinnvoll ist.

Für den optimalen Rundumschutz benötigen Sie eine private Bauhelferversicherung für Ihre Hilfskräfte.

Jährlich ereignen sich über 100.000 Unfälle auf Baustellen. Im Jahr 2019 verzeichnete der BG Bau 106.774 Arbeitsunfälle und 8.551 Wegunfälle. Davon insgesamt 91 mit Todesfolge. Generell verletzten sich im Jahr 2019 52,03 von 1000 Vollarbeitern und Vollarbeiterinnen.

Auf der Baustelle kommt es schnell zu Verletzungen. Ihre Freunde unterhalten sich bei der Arbeit, sind abgelenkt und schnell geschieht ein Unfall. Gerade Bau-Laien sind häufig weniger affin im Umgang mit Werkzeugen und Maschinen. Das Unfallrisiko ist hier deutlich höher. Eine private Bauhelferversicherung empfiehlt sich daher dringlich.

Sind Sie und/oder Ihre Hilfskräfte nicht abgesichert, sind im Schadensfall hohe Kosten zu erwarten. Als Bauherr oder Bauherrin stehen Sie in der Verantwortung. Sie sorgen für die Sicherheit Ihrer Bauhelfer und Bauhelferinnen. Die gesetzliche Bauhelferversicherung leistet meist nur eine niedrige Deckungssumme. Zusätzlich haftet die gesetzliche Bauhelferversicherung nicht für Invalidität oder Todesfälle.

Ohne private Bauhelferversicherungen tragen Sie im Schadensfall die Kosten für Krankenhaus-Aufenthalte oder Reha. Rechnen Sie mit Kosten von mehreren tausend Euro bei schweren Unfällen. Bei Invalidität der Hilfskräfte erhöhen sich die Kosten zusätzlich. Sie zahlen für notwendige Umbauten der Wohnung und eventuell die Integration eines behindertengerechten Fahrzeugs. Bei Arbeitsunfähigkeit belaufen sich die Kosten teils über eine halbe Million Euro oder mehr. Auch diese Kosten tragen Sie als Bau-Verantwortliche, wenn Ihre Hilfskräfte nicht versichert sind.

Eine gesetzliche Bauhelferversicherung ist auch bei Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung verpflichtend. Sie deckt die wichtigsten Schäden ab. Mit einer privaten – ergänzen Sie die gesetzliche Bauhelferversicherung.

Bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung spielt die Erwerbstätigkeit der versicherten Person eine Rolle. Bei der privaten Bauhelferversicherung ist es irrelevant, ob die Person noch erwerbstätig ist.


Was übernimmt die private Bauhelferversicherung?

Tipp zum Bau zeigt Ihnen die Gründe für eine private Bauhelferversicherung.

Die private Bauhelferversicherung bietet einen Rundumschutz für Ihre Hilfskräfte.

Schließen Sie die private Bauhelferversicherung bestenfalls für alle Ihre Hilfskräfte ab. Geben Sie dafür alle Bauhelfer und Bauhelferinnen an, damit diese abgesichert sind. Die private Bauhelferversicherung übernimmt für Sie.


  • Kapitalzahlungen im Falle von Invalidität.
  • Kapitalzahlungen im Falle des Todes.
  • Kosten bei Unfällen durch Familien-Gefälligkeiten.
  • Kosten durch dauerhafte, unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Einmalzahlungen und/oder lebenslanger Rente.
  • Tagegelder.
  • Kosmetische Operationen.
  • Optional: Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, Übernahme bei Unfällen auf dem Hin- und Rückweg.

Achten Sie als Versicherungsnehmer oder -nehmerin auf eine möglichst hohe Deckungssumme.

Meist sind Sie und Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen für ein Jahr abgesichert. Zieht sich die Arbeit über einen längeren Zeitraum, teilen Sie dies Ihrem Versicherer mit. Damit gewährleisten Sie ein sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen.


Kosten einer privaten Bauhelferversicherung 

Tipp zum Bau verschafft Ihnen einen Überblick über die Kosten der privaten Bauhelferversicherung.

Die Kosten für die private Bauhelferversicherung variieren nach der entsprechenden Police. 

Meist ersparen Sie sich Kosten externer Bauunternehmen durch private Bauhelfer und Bauhelferinnen. Die private Bauhelferversicherung ist günstiger als Bauunternehmen. Zudem trägt die private Bauhelferversicherung die Kosten, welche durch Invalidität oder Tod auftreten. Die Preise variieren je nach Arbeitsumfang und Anzahl an Hilfskräften. Meist ist dabei die Anzahl der Arbeitsstunden irrelevant.

In der Regel zahlen Sie für Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen eine Pauschale pro Hilfskraft. Versichern Sie Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen namentlich, zahlen Sie meist eine niedrigere Pauschale. Wenn Sie die private Bauhelferversicherung ohne Namensnennung abschließen, zahlen Sie etwas mehr. Die zweite Variante bietet dem Bauherren oder der Bauherrin jedoch mehr Flexibilität.

3. Fazit – die gesetzliche und private Bauhelferversicherung im Überblick 

Tipp zum Bau liefert Ihnen Gründe für eine Erweiterung der gesetzlichen Bauhelferversicherung.

Ergänzen Sie bestenfalls die gesetzliche mit der privaten Bauhelferversicherung.

Bei dem Bau Ihres Eigenheims ist es wichtig, Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen abzusichern. Als Bauherr oder Bauherrin tragen Sie die Verantwortung. Sie sind verpflichtet, für Ihre Hilfskräfte bei BG Bau eine gesetzliche Bauhelferversicherung abzuschließen. Meistens erhalten Sie die notwendigen Formulare nach Anmeldung des Bauvorhabens von der BG Bau. Andernfalls finden Sie diese auf dessen Internetseite.

Die gesetzliche Bauhelferversicherung liefert einen Grundschutz für Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen. Schließen Sie für optimalen Schutz eine zusätzliche private Bauhelferversicherung ab. Diese bietet einen Rundumschutz. Vergleichen Sie verschiedene Versicherer und Policen, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Für eine optimale Planung bedenken Sie die Bauversicherungen schon bei der Baufinanzierung.

Der Beitrag für die gesetzliche Bauhelferversicherung ergibt sich aus:

  • dem fiktiven Stundensatz
  • dem Beitragssatz und
  • den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
  • Mindestbeitrag von 100 Euro.

Bei Unfällen sind Sie verpflichtet, diese 3 Tage nach der Kenntnisnahme die BG Bau zu unterrichten. Rechnen Sie mit Bußgeldern bis zu 2500 Euro, wenn Sie Ihre Hilfskräfte nicht anmelden.

Die Kosten für die private Bauhelferversicherung variieren. Generell zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihre Helfer und Helferinnen namentlich nennen.

4. Tipps zur Wahl der privaten Bauhelferversicherung

Tipp zum Bau zeigt Ihnen, wie Sie die richtige, private Bauhelferversicherung finden.

Mit den richtigen Tipps finden Sie den optimalen Schutz durch eine private Bauhelferversicherung.

Vergleichen Sie für den bestmöglichen Schutz Ihrer Bauhelfer und Bauhelferinnen unterschiedliche Policen und Versicherer. Häufig erhalten Sie schon für wenig Geld eine private Bauhelferversicherung. Entscheiden Sie sich dabei nicht gleich für die erstbeste Wahl. Stellen Sie sich folgende Fragen:


  • Welche Leistungen übernimmt das Versicherungs-Unternehmen im Schadensfall?
  • Wie hoch ist die Deckungssumme?

Die Deckungssumme gilt dabei für alle angemeldeten Bauhelfer und Bauhelferinnen. Ein Beispiel zum Verständnis. Sie haben für den Bau Ihres Hauses zehn Bekannte um Hilfe gebeten. Zur Absicherung haben Sie eine private Bauhelferversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro abgeschlossen. Jeder Ihrer Bauhelfer und Bauhelferinnen ist nun mit 50.000 Euro abgesichert.

Je nach Police zahlen Sie 25 Euro bis 60 Euro pro Bauhelfer und Bauhelferin. Rechnen Sie ebenfalls mit einem Mindestbeitrag von 100 Euro bis 200 Euro. Im Internet finden Sie Vergleichsportale. Damit vereinfacht sich die Suche nach der richtigen Police für Ihre private Bauhelferversicherung.

5. Die private Bauhelferversicherung mit oder ohne Namensnennung

Informieren Sie sich bei Tipp zum Bau über die Kosten und Konditionen privater Bauhelferversicherungen.

Die Kosten der privaten Bauhelferversicherung variieren nach Namensnennung und Konditionen.

Je nach Baustelle und Anzahl der Hilfskräfte sind unterschiedliche Tarife der privaten Bauhelferversicherung sinnvoll. Wechseln Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnnen stetig, nehmen Sie eine private Bauhelferversicherung ohne Namensnennung. Diese bietet Ihnen mehr Flexibilität. Die Kosten sind jedoch etwas höher.

Wenn Sie die Kosten hochrechnen, ist die private Bauhelferversicherung ohne Namensnennung trotzdem günstiger. Es arbeiten beispielsweise täglich zehn Personen auf Ihrer Baustelle. Insgesamt wechseln sich 30 Bauhelfer und Bauhelferinnen ab. In dem Fall brauchen Sie nur für zehn Personen die private Bauhelferversicherung abschließen.

Achten Sie darauf, dass jederzeit alle Hilfskräfte geschützt sind. In diesem Fall sind bestenfalls immer nur zehn Personen auf der Baustelle anzutreffen. Ist dies nicht der Fall, besteht die Gefahr, dass sich die Versicherungssumme reduziert. Im schlimmsten Fall reichen diese nicht mehr für notwendige Behandlungen aus.

Sie haben 15 Bauhelfer und Bauhelferinnen, die eigentlich jederzeit fleißig mit anpacken. Hier empfiehlt sich eine private Bauhelferversicherung mit Namensnennung. Sie ist günstiger, aber im Schadensfall nicht an Dritte übertragbar. Am Anfang ist der Aufwand etwas größer, aber Sie sparen Kosten. Achten Sie unbedingt darauf, dass keine anderen Personen auf Ihrer Baustelle arbeiten. Selbstverständlich sind diese noch über die gesetzliche Bauhelferversicherung geschützt, im Zweifel jedoch nicht ausreichend.

6. Was deckt die private Bauhelferversicherung nicht ab?

Tipp zum Bau liefert Ihnen Antworten auf Ihre Fragen zu privaten Bauhelferversicherungen.

Sehen Sie hier, welche Schäden die private Bauhelferversicherung nicht abdeckt.

Sie haben erfahren, dass eine private Bauhelferversicherung äußerst sinnvoll ist. Sie deckt viel mehr ab als die gesetzliche Bauhelferversicherung und ist die ideale Ergänzung. Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen erhalten mit der privaten Bauhelferversicherung bessere Konditionen.

Obwohl die private Bauhelferversicherung viel absichert, schließen einige Umstände die Leistung wieder aus. Diese variieren je nach Versicherer und den Vertragsbedingungen.

Sie stellen Ihren Hilfskräften beispielsweise kaltes Bier und diese trinken entspannt während der Arbeit. Aufgepasst: Eventuell sorgen Sie damit dafür, dass der Versicherungsschutz ausbleibt. Grob gefasst sind folgende Umstände aufgelistet:

  • Trunkenheit.
  • Drogenkonsum.
  • Bewusstseins- und Geistesstörungen.
  • Schlaganfälle, die nicht mit der ausgeübten Tätigkeit im Zusammenhang stehen.
  • Epileptische Anfälle.

Einige Versicherer bieten ergänzende Zusatzbausteine für Ihre private Bauhelferversicherung. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Bergungskosten oder Krankenhaustagegelder. Weiterhin ist nicht immer die An- und Abfahrt abgesichert. Optional lassen sich diese Leistungen bei Ihrem Versicherer ergänzen.

7. Beispiele privater Bauhelferversicherungen

Bei Tipp zum Bau finden Sie Beispiel-Policen für die private Bauhelferversicherung.

Um die richtige, private Bauhelferversicherung zu finden, lohnt es sich Policen zu vergleichen.

Bisher haben Sie grobe Zahlen erhalten. Für einen umfassenderen Überblick sehen Sie hier ein paar Beispiele. Diese zeigen Ihnen unterschiedliche Policen privater Bauhelferversicherungen. Im besten Fall dienen Sie Ihnen als Orientierungshilfe. Sie vereinfachen die Suche der perfekten privaten Bauhelferversicherung für Ihre Hilfskräfte.

Hier sehen Sie Beispiel-Tarife ohne Namensnennung:

LeistungenTarif 1Tarif 2Tarif 3
Invaliditätssummeca. 30.000 €ca. 40.000 €ca. 50.000 €
Todesfallsummeca. 5.000 €ca. 5.000 €ca. 10.000 €
KrankenhaustagegeldxX10 €
Bergungskostenca. 5.000 €ca. 5.000 €ca. 5.000 €
Beitrag pro Hilfskraftca. 32 €ca. 43 €ca. 62 €
Mindestbeitragca. 97 €ca. 128 €ca. 186 €

Hier sehen Sie Beispiel-Tarife mit Namensnennung:

LeistungenTarif 1Tarif 2Tarif 3
Invaliditätssummeca. 30.000 €ca. 40.000 €ca. 50.000 €
Todesfallsummeca. 5.000 €ca. 5.000 €ca. 10.000 €
Krankenhaustagegeldca. 10 €ca. 15 €ca. 20 €
Bergungskostenca. 16.000 €ca. 16.000 €ca. 16.000 €
Beitrag pro Hilfskraftca. 26 €ca. 35 €ca. 46 €
Mindestbeitragca. 131 €ca. 131 €ca. 139 €

Es lohnt sich in jedem Fall Policen privater Bauhelferversicherungen zu vergleichen. Investieren Sie etwas mehr Zeit. Zudem bieten die Versicherer meist Beratungen an. Es ist sinnvoll, diese in Anspruch zu nehmen. Dadurch erhalten Sie die für Sie am besten geeignete private Bauhelferversicherung.

8. Ein sicheres Vorgehen bei der Beschäftigung von Hilfskräften

Tipp zum Bau nennt Ihnen Ansprechpartner für die Bauhelferversicherung.

Klären Sie Ihre Fragen zu Ihrer Bauhelferversicherung bei den zuständigen Behörden.

Als Bauherr und Bauherrin mit einem Bauvorhaben sind Sie am Anfang bestimmt überfordert. Was ist anzumelden? Welche Versicherungen sind abzuschließen? Wie ist das mit der Bezahlung?

Im Zweifel hilft der Kontakt mit den jeweils zuständigen Behörden oder Ämtern. Diese geben Ihnen zu den unterschiedlichen Fragen die passenden Antworten. Für die Beschäftigung privater Bauhelfer und Bauhelferinnen ergeben sich folgende Ansprechpartner.

  • Kontaktieren Sie die BG Bau für Auskünfte über die gesetzliche Bauhelferversicherung. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit über die BG Bau weitere Unfallversicherungen abzuschließen.
  • Erfragen Sie bei den jeweiligen Krankenkassen, welche Leistungen diese übernehmen.
  • Erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt alle steuerlichen Faktoren. Diese sind für die Einstellung von Bauhelfern und Bauhelferinnen relevant.
  • Kontaktieren Sie Versicherer, um Auskünfte über eine private Bauhelferversicherung oder eine Bauherrenhaftpflicht zu erhalten.

Grundsätzlich gilt, dass alle Bauhelfer und Bauhelferinnen bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung anzumelden sind. Entlohnen Sie Ihre Hilfskräfte, sind diese zusätzlich bei der Krankenkasse und dem Finanzamt anzumelden. Andernfalls betreiben Sie schnell Schwarzarbeit.

9. Ein sicheres Arbeitsumfeld für Ihren treuen Helfer

Tipp zum Bau zeigt Ihnen, welche Faktoren, neben der Bauhelferversicherung, für Sie relevant sind.

Neben der Bauhelferversicherung optimieren auch andere Faktoren die Sicherheit auf Ihrer Baustelle.

Neben der privaten Bauhelferversicherung wirken sich auch andere Faktoren auf die Sicherheit aus.

  • Planen Sie vor Baubeginn, wie Sie die bestmögliche Sicherheit für die Hilfskräfte gewährleisten.
  • Organisieren Sie die Aufteilung Ihres Baufeldes. Sorgen Sie dafür, dass für die Arbeiten genug Platz zur Verfügung steht.
  • Sichern Sie die Verkehrswege für Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen ab. Beleuchten Sie diese beispielsweise ausreichend, damit auch bei Dämmerung kein erhöhtes Risiko entsteht.
  • Prüfen und warten Sie die Baumaschinen und -geräte. Lassen Sie nur erfahrene Bauhelfer und Bauhelferinnen mit schweren Maschinen arbeiten.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Bauhelfer und Bauhelferinnen absturz-gesichert sind. Informieren Sie sich vorab über unterschiedliche Sicherungs-Möglichkeiten.
  • Stellen Sie Ihren Bauhelfern und Bauhelferinnen Gerüste zur Verfügung. Die Arbeit auf Leitern erhöht das Verletzungsrisiko. Achten Sie ebenfalls darauf, dass die Gerüste stabil und standsicher sind.
  • Verwenden Sie möglichst wenig bis keine Gefahrenstoffe. Gucken Sie rechtzeitig im Internet nach Alternativen. Bei der Arbeit mit Gefahrenstoffen sind Sie verpflichtet, Ihren Hilfskräften die Schutzausrüstung zu stellen.
  • Bei Renovierungsarbeiten: Informieren Sie sich vorab, ob in den Gebäuden schadstoffreiche Baumaterialien enthalten sind.

10. Kontrollen durch die BG Bau

Bei Tipp zum Bau erfahren Sie, welche Vorschriften, neben der Bauhelferversicherung zu erfüllen sind.

Der BG Bau kontrolliert, ob Sie eine Bauhelferversicherung abgeschlossen haben.

Ist erstmal ein Unfall passiert, kommt es schnell zu einer Kontrolle Ihrer Baustelle. Die Kontrollen führen die Kontrolleure und Kontrolleurinnen der BG Bau durch. Diese sind berechtigt, Ihre Baustelle persönlich zu überprüfen.

Hierbei prüft der BG Bau die Einhaltung von den Vorschriften der Arbeitssicherheit im Bauwesen. Der BG Bau überprüft, ob Sie folgende Verordnungen eingehalten haben:

  • Arbeitsstätten-Verordnung: Einhaltung der Sicherheit und des Schutzes der Gesundheit aller Beschäftigten.
  • Betriebssicherheits-Verordnung: Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Einhaltung der Überwachung einiger Anlagen, Ausschluss von Ordnungswidrigkeiten.
  • Baustellen-Verordnung: Dient der Verbesserung des Gesundheitsschutzes.
  • Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB): Konkretisieren die staatlichen Arbeitsschutz-Vorschriften für ein sicheres Arbeitsumfeld auf Baustellen.

Zur Minimierung der Gefahren stellt die BG Bau online kostenlos Handlungshilfen zur Verfügung. Hier finden Sie unterschiedliche Bögen für die jeweiligen Bauarbeiten. Anhand dieser Bögen nehmen Sie eine Gefährdungs-Beurteilung für die jeweiligen Arbeiten vor. Damit stellen Sie ein sichereres Arbeitsumfeld für Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen zur Verfügung.

Der BG Bau kontrolliert dabei, ob Sie die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit tatsächlich umgesetzt haben. Eine reine Gefährdungs-Beurteilung ist daher als ungenügend anzusehen.

Wenn der BG Bau Mängel auf Ihrer Baustelle feststellt, sind diese umgehend zu beseitigen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder. Findet der BG Bau lebensgefährliche Umstände auf, ist weitere Arbeit untersagt.

11. Hilfe oder Schwarzarbeit?

Die Unterscheidung ist für Bauherren und Bauherrinnen häufig schwer. Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen freuen sich, wenn sie etwas Geld für Ihre Arbeit erhalten. Die Grenzen sind nicht einfach erkennbar. Es ist Vorsicht geboten.

Sie als privater Bauherr und private Bauherrin stehen in der Verantwortung. Bieten Personen in Ihrem Umfeld Freundschafts-Dienste an, schlagen diese schnell in Schwarzarbeit um. Informieren Sie sich daher vor Baubeginn ausführlich. Im Zweifel schützt Sie Ihr Unwissen nicht vor Strafen.

Das Schwarzarbeits-Bekämpfungsgesetz ahndet Folgendes:

  • Kein Nachkommen der sozialversicherungs-rechtlichen Aufzeigungs-, Melde – und/oder Beitragspflicht.
  • Ein selbstständiger Betrieb hat kein Gewerbe angemeldet.
  • Ein Handwerker oder eine Handwerkerin hat seine/ihre zulassungspflichtige Arbeit nicht als Handwerksrolle eingetragen.
  • Jemand erfüllt seine steuerlichen Pflichten bei Dienst- und Werkleistungen nicht.
  • Personen, die Sozialleistungen erhalten, gehen Dienst- und Werkleistungen nach, ohne den Leistungsträger zu informieren.

Unentgeltliche Arbeit fällt nicht unter die Definition von Schwarzarbeit. Hierzu zählen Leistungen von Lebens- und Ehepartnern und -partnerinnen, Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeitsleistungen.

12. Abgrenzung von Gefälligkeiten und Schwarzarbeit

Generell sind kleine ‚Dankbarkeits-Löhne‘ kein Problem. Beispielsweise hilft Ihr Nachbar Ihnen beim Streichen. Als Dank erhält dieser von Ihnen ein kleines Entgelt. In dem Fall handelt es sich nicht um Schwarzarbeit. Anders ist dies bei regelmäßigen Arbeiten. Ein Freund hilft beispielsweise beim Hausbau jeden Tag mit. Wenn dieser seinen Unterhalt damit verdient, ist diese Tätigkeit anzumelden. Hier sind steuerliche Abgaben fällig. Tun Sie dies nicht, handelt es sich um Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung.

Generell fallen meist verhandelte Löhne zwischen Auftraggeber und Hilfskraft unter die Definition Schwarzarbeit. Meist erfolgt dies mündlich und die Übergabe des Geldes in bar. Sie kennen zum Beispiel einen selbstständigen Handwerker und verabreden, dass er einige Arbeiten übernimmt. Ist dieser im Besitz eines Gewerbes, ist er verpflichtet eine Rechnung auszustellen. Weiterhin ist er verpflichtet, steuerliche Abgaben zu zahlen.

Neben der Höhe des Entgelts spielt die dauerhafte Gewinnerzielungs-Absicht eine maßgebende Rolle. Vielleicht haben Sie einen Handwerker oder eine Handwerkerin in der Familie und sind besorgt. Generell brauchen Sie bei kleinen Hilfeleistungen für ein geringes Entgelt keine Bedenken haben.

13. Sanktionen bei Schwarzarbeit

Tipp zum Bau zeigt Ihnen, welche Sanktionen Ihnen bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften drohen. Hierzu gehört auch ein Abschluss der gesetzlichen Bauhelferversicherung.

Bei Nicht-Einhaltung der Richtlinien drohen Ihnen Sanktionen. Diese drohen Ihnen auch, wenn Sie Ihre Hilfskräfte nicht bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung anmelden.

Selbst wenn Sie nicht wissentlich Schwarzarbeit betreiben, drohen Ihnen als Bauherr und Bauherrin Strafen. Diese umfassen Bußgelder, Nachzahlungen und sogar Haftstrafen. Unterschiedliche Faktoren beeinflussen das Strafmaß. Weiterhin sind Unterscheidungen zwischen Arbeitgeber und den selbstständig tätigen Personen vorzunehmen.

Selbstständige Personen mit einem Gewerbe sind verpflichtet Ihre arbeitlichen Tätigkeiten zu melden. Hierbei ist das Finanzamt oder die Gewerbebehörde diesbezüglich zu unterrichten. Wenn Sie das nicht tun, machen sie sich der Steuerhinterziehung schuldig. Hier droht im schlimmsten Fall eine Haftstrafe.

Im Folgenden sehen Sie ein paar Beispiele, die im Zusammenhang mit Bauhelfern und Bauhelferinnen stehen:

  • Sie haben Ihre Arbeitskraft verbotswidrig angeboten (Mit Entlohnung und ohne Anmeldung beim Finanzamt): bis zu 5.000 Euro.
  • Sie haben die Arbeit einer Person verbotswidrig angefragt: bis zu 30.000 Euro.
  • Arbeiten ohne gültige Arbeitserlaubnis: bis zu 5.000 Euro.
  • Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ohne Arbeitserlaubnis: bis zu 500.000 Euro.
  • Sie lassen ausländische Beschäftigte ohne Arbeitserlaubnis zu schlechteren Konditionen als Ihre deutschen Beschäftigten arbeiten: 6 Monate bis 5 Jahre Haftstrafe.

Halten Sie sich an die Richtlinien. So schaffen Sie für alle Bauhelfer und Bauhelferinnen ein sicheres Arbeitsumfeld. Zudem ersparen Sie sich immense Kosten durch Verstöße. Generell ist ein kleines Taschengeld für Ihre privaten Bauhelfer und Bauhelferinnen kein Problem. Für einen umfassenden Überblick der Bußgelder von Schwarzarbeit sehen Sie den deutschen Bußgeldkatalog ein.

14. Kontrollen nehmen zu

Schwarzarbeit ist keine Seltenheit. Das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) hat diesbezüglich eine Umfrage durchgeführt. Diese ergab, dass jeder Dritte Deutsche schon einmal Personen schwarz beschäftigt hat.

Dies ist Anlass genug für die Hauptzollämter oder die BG Bau häufiger Kontrollen durchzuführen. Diese überprüfen, ob Sie Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung angemeldet haben. Selbstverständlich überprüfen sie auch andere Faktoren. Diese hat der bisherige Artikel teilweise schon benannt.

Zum Teil schleusen die BG Bau und die Hauptzollämter verdeckt Personen auf private Baustellen. Die BG Bau weiß, wie viele Hilfskräfte Sie bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung angemeldet haben. Es ist ein einfaches Handwerk. Sie sehen nach, wie viele Personen auf der Baustelle tatkräftig mithelfen. Hierbei geht es nicht um kurze Arbeiten, die unter Gefälligkeitsleistungen fallen.

Melden Sie daher unbedingt Ihr Bauvorhaben an. Im Weiteren sichern Sie Ihre Bauhelfer und Bauhelferinnen bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung ab. Bestenfalls ergänzen Sie den Schutz durch eine private Bauhelferversicherung. Informieren Sie sich vorab über die einzuhaltenden Vorschriften und erfüllen Sie diese. Neben der Vermeidung von Bußgeldern schaffen Sie ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Hilfskräfte. Alles andere wäre Ihren fleißigen Bauhelfern und Bauhelferinnen gegenüber unfair.

15. Weitere Hinweise für private Bauherren und Bauherrinnen

Tipp zum Bau liefert Ihnen wichtige Hinweise. Diese sind neben Abschluss einer Bauhelferversicherung zu erfüllen.

Neben der Bauhelferversicherung haben Sie als Bauherr und Bauherrin weitere Vorgaben zu erfüllen.

Als Auftraggeber und Auftraggeberin stehen Sie in der Pflicht Ihre Hilfskräfte gesetzlich zu versichern. Weiterhin sind die Richtlinien des Schwarzarbeits-Bekämpfungsgesetzes, des Arbeitsschutzes usw. einzuhalten. Um Kosten zu vermeiden achten Sie ebenfalls darauf, alle Leistungen angemessen zu dokumentieren.

Tipp zum Bau weist Sie daher auf Folgendes hin:

Bauherren und Bauherrinnen sind verpflichtet die steuerpflichtigen Werklieferungen oder Leistungen zu dokumentieren. Bewahren Sie die dazugehörigen Unterlagen zwei Jahre auf. Hierzu gehören Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere relevante Unterlagen.

In der Regel weist Sie das ausführende Bauunternehmen in der Rechnung auf die Aufbewahrungspflicht hin. Die Unternehmen sind verpflichtet Ihnen die nötigen Dokumente binnen sechs Monaten auszustellen.

Kommen Sie Ihrer Aufbewahrungspflicht nicht nach, drohen Bußgelder bis zu 500 Euro. Stellt das Unternehmen Ihnen die Rechnungen nicht aus, drohen diesem Geldstrafen bis zu 5000 Euro. Zudem sind Sie verpflichtet die nötigen Dokumente dem Zoll bei Aufforderung vorzulegen.

Ein letzter, aber nicht weniger wichtiger Hinweis für Sie als Bauherr und Bauherrin: Sie kennen Personen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk selbst betreiben. Achten Sie darauf, dass diese Ihre Handwerksrolle eingetragen haben. Wenn Sie diese, ohne eingetragene Handwerksrolle wissentlich beschäftigen, drohen Bußgelder.

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