Anwalt für Baurecht

Der Anwalt für Baurecht – Ihr Jurist fürs Bauen

Ein Anwalt für Baurecht ist ein auf das Baurecht spezialisierter Rechtsanwalt. Er hilft Bauherren bei der Erstellung eines Bauvertrags oder der Durchsetzung der Ansprüche auf Gewährleistung. Ein Anwalt für Baurecht unterstützt Fachbetriebe und Architekten, sollte der Bauherr seinen Forderungen nicht nachkommen.

Der Kompass symbolisiert den Navigationsbereich auf dieser Seite. Mehr erfahren Sie im Inhaltsverzeichnis von Tipp zum Bau.

1. Die Ausbildung zum Anwalt für Baurecht

Tipp zum Bau erklärt Ihnen, welche Ausbildungsweg ein Fachanwalt durchläuft.

Ein Studium der Rechtswissenschaften ist Voraussetzung für den Beruf des Anwalts.

Wie jede anwaltliche Karriere, beginnt auch die Ausbildung zum Fachanwalt mit einer akademischen Laufbahn. Erforderlich ist ein Studium der Rechtswissenschaften, auch bekannt als Jura Studium. Die Regelstudienzeit liegt hier bei neun Semestern. Damit ist das Grundstudium absolviert und das erste Staatsexamen abzulegen.

Das erste Staatsexamen ist die erste der zwei Prüfungen, die ein Anwärter zum Rechtsanwalt absolviert. Wurde das erste Staatsexamen bestanden, so gilt der Absolvent als Halbjurist. Danach erfolgt der Übergang in die Praxisphase. Dabei durchläuft der angehende Anwalt ein 2-jähriges Rechtsreferendariat an verschiedenen Gerichten.


Nach der Praxiszeit steht nun das zweite Staatsexamen an. Staatliche Justizämter halten diese klassische Staatsprüfung ab. Nach dem Bestehen der Prüfung ist der Absolvent ein Volljurist. Falls ein Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht anstrebt, ist ein Fachanwaltslehrgang zu absolvieren. In Deutschland ist es maximal erlaubt, dass ein Anwalt drei Fachanwaltstitel besitzt. In § 5 der Fachanwaltsordnung (FAO) stehen die praktischen Erfahrungen, die ein Fachanwalt benötigt. Vor Anstellung ist eine dreijährige Berufserfahrung im Baurecht sowie eine Zulassung Voraussetzung. Eine juristische Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ist notwendig.

2. Was macht ein Anwalt für Baurecht?

Welche Aufgaben ein Fachanwalt für Baurecht hat, erfahren Sie bei Tipp zum Bau.

Welche Aufgaben ein Fachanwalt für Baurecht hat, erfahren Sie bei Tipp zum Bau.

Leider verlaufen Bauvorhaben nicht immer reibungslos und es kommt zu Streitigkeiten. Ein Anwalt für Baurecht hilft Ihnen dabei.

Es erfolgt eine Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht. Ihr Anwalt für Baurecht beantwortet Ihnen alle aufkommenden Fragen, zur Abwicklung von Bauverträgen. Haben Sie beispielsweise Mängel an Ihrem Bauwerk festgestellt? Dann ist jetzt der Zeitpunkt, einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt für Baurecht kümmert sich darum, Ihren Anspruch auf Haftung durchzusetzen. Weiterhin vertritt er Sie auch in bestimmten Fällen vor Ämtern und Behörden.

Grundsätzlich ist Ihr Anwalt für Baurecht Ihnen während des gesamten Bauprozesses behilflich. Von der grundlegenden Planung bis hin zur Bauabnahme. Ein Anwalt für Baurecht unterstützt sowohl öffentliche als auch private Bauherren. Auch Betriebe greifen oft auf einen Anwalt für Baurecht zurück. Hat ein Kunde Sie haftbar gemacht? Kommt Ihr Kunde Ihren Zahlungsforderungen nicht nach? Auch hier steht Ihnen Ihr Anwalt für Baurecht zur Seite.



3. Das private Baurecht

Tipp zum Bau erklärt Ihnen die Gesetze des privaten Baurechts.

Ihr Anwalt für Baurecht regelt private und zivilrechtliche Angelegenheiten.

Das private Baurecht ist Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und durch das Zivilrecht geregelt. Es bestimmt die Regelungen zwischen Bauherr, Handwerkern, Bauunternehmen, Ingenieuren und Architekten. Ebenso sind das Grundeigentumsrecht und das Nachbarrecht Teile des privaten Baurechts. Wenn Sie Probleme an dem Bauwerk nebenan feststellen, dann greift das Nachbarrechtsgesetz. Ratsam ist auch hier, dass Sie sich fachkundigen Rat eines Anwalts für Baurecht einholen.

Es handelt sich um zivilrechtliche Angelegenheiten zwischen einem Bauherrn, dem Architekten und dem Bauunternehmen. Um das Verhältnis von privaten Baubeteiligten zu regeln, setzen Sie einen Anwalt für Baurecht ein.

Rechtliche Grundlagen des privaten Baurechts

Aufgrund der Privatautonomie, handeln Sie als Bauherr Verträge aus, die nicht mit den baurechtlichen Vorgaben übereinstimmen. Die Grundlagen des privaten Baurechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch unter Werkvertragsrecht (§§ 631 ff.) und unter Nachbarrecht (§§ 911 ff., § 936, § 1004) verankert. Allerdings unterscheidet sich die Gesetzgebung zum Teil in den einzelnen Bundesländern.

Diese Paragraphen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch oft nicht komplett ausformuliert. Deshalb beziehen sich Rechtsexperten oft auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Dabei sind besonders die Teile B und C interessant. Dadurch gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch die Vergütung von Ingenieuren und Architekten ist gesetzlich festgelegt. Diese Festlegung ist die sogenannte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Die für Sie wichtigste Rechtsquelle im Baurecht stellt das Baugesetzbuch (BauGB) dar. Dieses Gesetz enthält die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Städtebaurecht.

Das Tätigkeitsfeld des Anwalts für Baurecht bezieht sich beispielsweise auf folgende Vertragsarten:

Bauvertrag oder Werkvertrag

Der Bauvertrag besteht zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmer. Darin sind einzelne Leistungen oder Renovierungen, ebenso wie der Bau eines schlüsselfertigen Gebäudes festgelegt. Die rechtliche Basis dafür schaffen die §§ 631 bis 650 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Seien Sie aufmerksam: Ein Bauvertrag ist kein Bauträgervertrag (Kombination aus Kauf- und Werkvertrag). Es ist auch kein Baubetreuungsvertrag (dabei ist der Baubetreuer rechtlicher Vertreter des Bauherrn).

Architektenvertrag

Ein Architektenvertrag ist grundlegend eine rechtsgültige Vereinbarung eines Bauherrn mit einem Architekten. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie als Bauherr das Angebot eines Architekten annehmen. Es ist möglich, den Architektenvertrag mündlich zu schließen. Aber aus Beweisgründen empfiehlt sich die Schriftform. In den meisten Fällen handelt es sich bei einem Architektenvertrag um einen Werkvertrag. Entscheiden Sie sich für einen Architekten, der Mitglied der Architektenkammer in Ihrem Bundesland ist.

4. Das öffentliche Baurecht

Ein Fachanwalt beschäftigt sich, innerhalb des öffentlichen Baurechts, mit dem Umgang mit Behörden. Das öffentliche Baurecht ist ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts. Es umfasst alle Rechtsvorschriften, die sich mit der baulichen Nutzung des Bodens befassen. Insbesondere betreffen diese, die wesentliche Veränderungen oder Beseitigung eines Gebäudes.

Dazu zählen folgende Aspekte der baulichen Nutzung:

  • Ordnung.
  • Förderung.
  • Zulässigkeit.
  • Grenzen.

Das öffentliche Recht ist in zwei wichtige Bereiche gegliedert: Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.

Das Bauplanungsrecht

Das Baugesetzbuch regelt die wichtigsten Normen des Bauplanungsrechts. Das Bauplanungsrecht legt die rechtlichen Normen zur Nutzung des Bodens fest. Dabei ist die rechtliche Qualität des Bodens festgestellt. Des Weiteren sind die Regeln zur baulichen Nutzung des Bodens bestimmt.

Ziel des Planungsrechts ist es, eine gerechte Nutzung des Bodens festzulegen. Es hilft dabei, einen geordneten Städtebau zu schaffen.

Das Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht umfasst die Muster- und Landesbauordnung. In der Musterbauordnung sind bauordnungsrechtliche Vorschriften geregelt, die in jedem Bundesland gelten. Sie bilden die Grundlage für bauliche Vorhaben. Darunter fallen beispielsweise Immobilien, Spielplätze und öffentliche Plätze.

Die Landesbauordnung hingegen regelt alle Vorschriften rund um Gesundheitsmaßnahmen für die Nutzer eines Gebäudes. Zudem sind die Vorgaben der einzuhaltenden Abstandsflächen im Bauordnungsrecht angeführt. Ein weiterer Zweck des Bauordnungsrechts ist, die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden zu regeln.

5. Ihre Vorteile

Bei Tipp zum Bau erfahren Sie alle Vorteile die ein Fachanwalt für Baurecht für Sie hat.

Der Fachanwalt für Baurecht steht Ihnen bei dem gesamten Bauvorhaben zur Seite.

Die gesetzlichen Regelungen für das private Baurecht lassen Ihnen viel Spielraum. Außerdem ist eine unterschiedliche Formulierung der Regelungen in den einzelnen Bundesländern möglich. Davon abgesehen ist es für den Laien sehr schwierig, hier keinen Fehler zu machen. Ein Anwalt für Baurecht steht Ihnen professionell beratend zur Seite. Denn er kennt alle rechtlichen Mittel, um den größtmöglichen Vorteil für Sie herauszuholen.

Doch nicht nur Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten stehen in seinem Interesse. Überdies erstellt und prüft er sowohl Bauverträge als auch Architektenverträge. Grundsätzlich kann ein Anwalt im Bereich Baurecht und Architektenrecht dem gesamten Bauprozess beiwohnen.

Hiermit steht Ihnen der Anwalt für Baurecht zur Seite:

  • Entwicklung des Bauvorhabens.
  • Bau-Planung.
  • Bau-Finanzierung.
  • Öffentliches Bau- und Umweltrecht.
  • Bauvergaberecht.
  • Privates Baurecht.
  • Architekten- und Ingenieurrecht.

6. Die Kosten für den Anwalt für Baurecht

Tipp-zum-Bau informiert Sie über die Kosten für den Fachanwalt im Baurecht.

Erfahren Sie hier alles über die Kosten für einen Anwalt im Baurecht.

Auch für einen Fachanwalt gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das bedeutet, ein Fachanwalt für Baurecht bekommt dasselbe Gehalt wie andere Rechtsanwälte. Bei außergerichtlichen Angelegenheiten, ist es möglich, dass ein Fachanwalt ein ausgehandeltes Honorar bezieht. Dies klären Sie mit Ihrem Fachanwalt in Ihrem ersten Beratungsgespräch. Bitten Sie ihn außerdem um eine genaue Darlegung der Kosten, die auf Sie zukommen.

Vergütung des Anwalts für Baurecht aufgrund der Tätigkeiten

Geht es um eine einfache Rechtsberatung, bekommen Sie diese zumeist kostengünstig. Eine kurze Erstberatung von Ihrem Fachanwalt ist oft kostenlos. Hier klären Sie allgemeine Fragen und Anliegen. Zusammen mit einem Anwalt für Baurecht entscheiden Sie, ob sich der rechtliche Schritt lohnt.

Anders sieht es bei einer umfassenden Beratung von einem Anwalt für Baurecht aus. Eine höhere Summe kommt auf Sie zu, die jedoch 190 € nicht überschreitet. Dieser Betrag ist rechtlich geregelt. Bei einem offiziellen Gutachten belaufen sich die maximalen Kosten auf 250 €.

Beauftragen Sie einen Fachanwalt damit, einen Interessenkonflikt zu lösen, dann fallen hohe Kosten an. Hierbei erfolgte eine Unterscheidung zwischen einer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung durch den Anwalt für Baurecht.

Kosten bei außergerichtlicher Vertretung

Eine außergerichtliche Vertretung umfasst beispielsweise:

  • Beratung in Rechtsfragen.
  • Korrespondenz.
  • Ausarbeiten, überprüfen und aufsetzen von Verträgen.

Grundsätzlich greift auch hier das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Des Weiteren ist die Gebühr vom Gegenstandswert abhängig. Somit ist die Gebühr höher, je höher der Wert der Sache ist.

Kosten bei gerichtlicher Vertretung

Ebenfalls greift das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zudem ist, ähnlich wie bei der außergerichtlichen Vertretung, nach dem Wert der Sache abzurechnen.

Der Gebührensatz des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beinhaltet:

  • Für die Vertretung wird eine 1,3-fache Verfahrensgebühr berechnet.
  • Eine 1,0-fache Vergleichsgebühr steht an, wenn es vor Gericht zu einem Vergleich kommt.
  • Gab es ein Beratungsgespräch mit einer Geschäftsgebühr, ist diese zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

7. Checkliste Anwalt für Baurecht

Bei Tipp zum Bau bekommen Sie eine Checkliste zu den verschiedenen Arten von Fachanwälten zum Thema Bauen.

In unsere Checkliste finden Sie alle Fachanwälte zum Thema Bauen.

Sie haben größere Probleme bei Ihrem Bauvorhaben, die sich voraussichtlich nur mit juristischer Hilfe lösen lassen? Unsere Checkliste zeigt Ihnen, welche Arten von Fachanwälten sich mit dem Thema „Bauen“ beschäftigen. Denn den allwissenden Anwalt für Baurecht in allen Fragen gibt es leider nicht. Wir erleichtern Ihnen die Auswahl.

Folgen Sie diesem Link zur Checkliste-Bauanwalt.

8. Geschichtliches zum Baurecht und Bauen

Niedergeschriebene Gesetze für Baurecht und Bauen gab es schon in der Antike. Dazu gehört unter anderem die Überlieferung des Corpus Juris. Dieser Begriff bezeichnet ein Gesetzbuch aus der Zeit des Humanismus. Der oströmische Kaiser Justinian gab den Auftrag, es von 528 bis 534 n. Chr. zusammenzustellen.

Nach dem Untergang des spät-römischen Reiches geriet das Corpus Juris in Vergessenheit. Es wurde erst im Mittelalter wiederentdeckt. Das mittelalterliche Stangenrecht ist das älteste überlieferte Bauordnungsrecht. Es bestimmte im Mittelalter die Mindestbreite der Straße. Es war ein Bestandteil des örtlichen Baurechts.

Häuserbrand war für jede mittelalterliche Stadt eine große Gefahr. Die Breite aller Gassen und Straßeneiner Stadt wurden daher regelmäßig vermessen. Die Vorgaben zum Bauen von Straßen wurden unter anderem 1568 umgesetzt. Das geschah mitder „Neuen Bauordnung“ unter Herzog Christoph von Württemberg. Auch im Bereich Bauen und Baurecht an den Universitäten änderte sich einiges. Der erste universitäre Lehrstuhl für den Bereich Bauen und Baurecht wurde eingerichtet. Das war 1999 an der Technischen Universität Darmstadt. Axel Wirth war der erste Inhaber.

9. Wissenswertes zum Anwalt für Baurecht

Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) führte den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ein. Nach erfolgreichem Bestehen eines sogenannten Fachanwalt-Lehrgangs erwirbt ein Rechtsanwalt diese Fachanwaltsbezeichnung wenn:

  • Entsprechende fachliche Kenntnisse des § 14e der Fachanwaltsordnung nachgewiesen sind.
  • Er eine nach nach § 5 Abs. 1 lit.l FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweist.

Laut Fachanwaltsordnung § 14e sind diese besonderen Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht in folgenden Bereichen nachzuweisen:

  • 1. Bauvertragsrecht.
  • 2. Recht der Architekten und Ingenieure.
  • 3. Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen.
  • 4. Grundlagen des öffentlichen Baurechts.
  • 5. Besondere Fertigkeiten in der Verfahrens- und Prozessführung.

Welche Aufgaben hat ein Anwalt für Baurecht?

Ein Anwalt für Baurecht prüft beziehungsweise erstellt auch Bau- oder Architektenverträge. Dabei handelt es sich um Werkverträge. Denn mit ihnen wird ein Werk erstellt. Der Klient hat folgende Möglichkeit. Den Fachanwalt für Baurecht für den gesamten Bau-Prozess zu Rate zu ziehen.

10. Informationen zum Architekten- und Baurecht

Die Planung ist ein sehr wichtiger Bestandteil des energieeffizienten Bauens.

Öffentliches und privates Baurecht.

Im Bau- und Architektenrecht gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Bezeichnungen. Diese stehen im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken. Das Bauen von Einfamilienhäusern hatin Deutschland eine lange Tradition. Deshalb spielt das Bau- und Architektenrecht auch für natürliche Personen eine große Rolle. Im Baurecht wird nach privaten und öffentlichen Baurecht unterschieden.

Im privaten Baurecht geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherren und dem Werkunternehmer. Dagegen gibt das öffentliche Baurecht Folgendes vor. Durch welche Bedingungen beziehungsweise wie und in welchem Maß Grundstücke baulich verwertet werden. Das öffentliche Baurecht unterteilt sich in Bauordnungs- und Bauplanungsrecht.


Der Architekt spielt eine besondere Rolle bei der Durchführung von Bauvorhaben. Bei vielen gerichtlichen Entscheidungen wird er folgendermaßen bezeichnet:

  • Als Treuhänder des Bauherren.
  • Als Interessenswahrer des Bauherren.

In Deutschland ist der Berufsstand des Architekten aufgrund der Landesarchitektengesetze geschützt.

11. Die gesetzlichen Regelungen zum Baurecht

Tipp zum Bau informiert Sie gerne darüber was bei der Bauordnung zu beachten ist.

Gesetztliche Regelungen zum Baurecht.

Das Baurecht wird in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Hauptsächlich jedoch im Baugesetzbuch (BauGB). In Deutschland unterscheidet sich das private und das öffentliche Baurecht. Das private Baurecht umfasst zivilrechtliche Grundlagen. Diese befassen  sich mit Grundeigentum, Nachbarschaftsrecht und ähnlichem.

Was umfasst das öffentliche Baurecht? Die Teilgebiete des öffentliche Rechts.  Diese Teilgebiete befassen sich mit Bauvorhaben. Es ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es ist in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht unterteilt.

Bauplanungsrecht

  • Es gilt bundesweit.
  • Enthält allgemeine Regelungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung.
  • Vorschriften zur Nutzung und Bebauung von Grundstücken sind enthalten.

Bauordnungsrecht (BauO)

  • Gilt landesweit.
  • Setzt Anforderungen an ein Bauvorhaben.
  • Reglementiert das Baugenehmigungsverfahren.

12. Wie alt ist das Baurecht?

So alt wie das Bauen von Städten ist auch das Baurecht. Ein schriftliches, städtebauliches Regelwerk wird in Deutschland aber erst im 19. Jahrhundert verfasst. Vorerst galt es nur auf Landesebene. Erst 1986 wurde für die Bundesrepublik Deutschland ein einheitliches Regelwerk zum Thema Bauen verabschiedet.

Es befasste sich beispielsweise mit der Bauordnung und mit dem im Bau einhergehenden Vorschriften. Das Baugesetzbuch enthält unter anderem das Städtebauförderungsgesetz. Darin werden außer den Bebauungsplänen auch die folgenden Punkte behandelt:

  • Anforderungen an geplante Gebäude. Sie müssen verschiedenen Vorschriften genügen und Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Bedarf einer Baugenehmigung. Ohne Genehmigung ist es nur möglich, Bauten bis zu einer bestimmten Größe zu errichten. Dadurch wird die verfassungsmäßig festgelegte Freiheit des Bauens eingeschränkt.

13. Bauen: Was das Baurecht besagt

Wann dürfen Sie ein Grundstück zu bebauen? Oftmals kommt es vor, dass Gemeinden einem Grundstücksbesitzer das Recht zum Bauen, verwehren. Dies ist jedoch nicht rechtmäßig. Darum ist es für Sie wichtig, zu wissen, unter welchen Bedingungen ein Vorhaben zulässig ist.

Das ist besonders vor dem Kauf eines Grundstückes von Bedeutung. Damit vermeiden Sie den Kauf, eines nicht bebaubaren Grundstücks. Ein Blick ins Grundbuch gibt Ihnen Aufschluss. Wie stellen Sie die Bebaubarkeit eines Grundstücks fest? Dazu ist eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung nötig.

Diese erfolgt vor Abschluss des Kaufvertrages. Es ist Ihnen nicht möglich, zu beurteilen ob Ihr Grundstück bebaubar ist? Dann sprechen Sie mit einem Architekten oder den zuständigen Ämtern (Gemeinde, Bauamt, untere Wasserbehörde usw.).

14. Die Grundlagen des Baurechts

Haben Sie auf Ihrem Grundstück das Baurecht? Wenn ja: Was dürfen Sie bauen? Das hängt von vielen Kriterien ab. Prüfen Sie, ob für Ihr Grundstück eine dieser drei Grundlagen existiert:

Bauen innerhalb eines Bebauungsplanes

Die Gemeinde ist Ihnen gegenüber zu folgenden Auskünften verpflichtet:

  • In Ihrer Gemeinde oder Kommune gibt es einen Bebauungsplan.
  • Ist Ihr Grundstück davon betroffen.

Durch den Bebauungsplan wissen Sie oder Ihr Architekt nun folgendes. Welche Bau-Möglichkeit Sie haben. Auf Ihrem Grundstück haben Sie fast immer ein Baurecht. In der Regel ist allerdings nur das Bebauen eines Grundstücks möglich. Dies ist unter zwei Voraussetzungen möglich:

  • Die Erschließung ist gesichert. Das heißt, die Voraussetzung für die Bebauung eines Grundstückes ist erfüllt.
  • Vorgaben entsprechen den Maßgaben des Bebauungsplans.

15. Anwalt für Baurecht: Bauen innerhalb „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“

Ein Bebauungsplan ist nicht aufgestellt? Dann stellen Sie folgendes fest: Liegt Ihr Grundstück innerhalb eines „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“(BVerwGE 31, 22/26 f)? Ist die Erschließung gesichert, leitet sich daraus automatisch ein Baurecht für Sie ab. Aber ist es für Sie möglich, dort zu bauen? Das hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Eigenart der näheren Umgebung.
  • Dem Zustand des Baugebiets.
  • Bauordnung Ihres Bundeslandes.
  • Gemeindesatzung.

Bedenken Sie auch Folgendes. Stehen die Siedlung oder der Bestand auf Ihrem Grundstück eventuell unter Denkmalschutz? Bedenken Sie, dass dann auch die Denkmalschutzsatzung in Ihr Baurecht einfließt. Möglicherweise schränkt das Ihr Bauvorhaben ebenfalls ein. Handelt es sich umeinen Ortsteil oder nicht?  Diese Frage ist strittig. Eventuell ist eine gerichtliche Klärung nötig. Im Zweifelsfall erkundigen sie sich bei Ihrer Gemeinde nach folgendem:

  • Den Ortsgrenzen.
  • Wird das Umfeld Ihres Grundstücks als im Zusammenhang bebauter Ortsteil verstanden.

16. Weitere Informationen zu „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“

Sie möchten ein Grundstück am Ortsrand bebauen? Das führt manchmal bei der Frage nach dem Ortsteil zu Streit in der Gemeinde. Darin sieht die Gemeinde folgende Möglichkeit. Die Entstehung, die Verfestigung oder die Erweiterung sogenannter Splittersiedlungen zu verhindern. Dadurch ist es möglich, die Zersiedlung der Landschaft zu verhindern. Deshalb versuchen Gemeinden oft, Rückbau zu betreiben und die Zersiedlung zu vermeiden.

Ihr Grundstück befindet sich in einem solchen schwer einzuschätzenden Bereich? Dann untersuchen Sie, ob es sich um einen Ortsteil handelt. Das erste Merkmal dabei ist der erkennbare Zusammenhang einer Siedlung. Um einen Ortsteil darzustellen, ist es notwendig, dass die Siedlung gewisse Aspekte vorweist:

  • ein Kleingewerbe (Versicherungsbüro, Lebensmittelgeschäft, Arztpraxis usw.).
  • eine Kirche oder andere kulturelle Einrichtungen.
  • eine neu asphaltierte Zufahrtsstraße.

Prüfen Sie, ob Ihre Siedlung als Ortsteil auszulegen ist. Falls nicht, haben Sie wenig Aussicht darauf, vor Gericht zu ziehen. Ziehen Sie hier einen Anwalt für Baurecht zurate. Dieser informiert Sie zu Ihren Möglichkeiten.

17. Das Bauen im äußeren Bereich

Die vorherigen Punkte betreffen Ihr Grundstück nicht? Dann befinden Sie sich im äußeren Bereich einer Gemeinde sowie außerhalb eines Bebauungsplanes. Beachten Sie, dass Sie damit nur in Ausnahmefällen ein Baurecht haben. Diese Fälle sind sogenannte begünstigte Vorhaben. Ein Beispiel: Sie erben ein Grundstück im äußeren Bereich. Auf diesem steht bereits ein baufälliges Haus.

Jetzt ist Folgendes möglich. Sie errichten ein neues Gebäude für die gleiche Nutzung. Das neue Gebäude steht an derselben Stelle wie das vorherige. Das ist unter dieser Voraussetzung möglich: Das Gebäude wird von der Genehmigungsbehörde als abrissfällig anerkannt. Ziehen Sie notfalls einen Gutachter hinzu. Damit dieser den Zustand des Gebäudes zweifelsfrei bestätigt. Wenn das Gebäude nicht abrissreif ist, haben Sie die Möglichkeit es zu sanieren. Damit lässt sich der ursprüngliche Gebäudezustand wiederherstellen.

Achtung! Sie sanieren das Gebäude? Dann sind Anbauten beziehungsweise weitere Gebäude nicht mehr zulässig. Wenn das Grundstück unbebaut ist, dürfen Sie darauf kein Haus errichten. In diesem Fall haben Sie keine Möglichkeit ein Wohnhaus zu bauen. Denn im  Außenbereich werden nur die sogenannten privilegierten Vorhaben realisiert. Dazu gehören beispielsweise Bauvorhaben für folgende Nutzung:

  • Landwirtschaft.
  • Energieerzeugung (Atom- und Kohlekraftwerke).
  • Industriegebäude.
  • Militäranlagen.

18. Informationen zum Bebauungsplan

Bauplan Grundriss

Der Bebauungsplan.

Wie hilft Ihnen der Bebauungsplan? Er regelt Folgendes. Durch welche Voraussetzungen ist ein Bauvorhaben innerhalb des beplanten Gebiets rechtlich erlaubt? Das entscheidet die jeweilige Gemeinde. Diese ist zur Aufstellung eines Bebauungsplans verpflichtet.

Falls dies die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erfordern. Das besagt der § 1 Absatz 3 BauGB. Laut § 10 Absatz 1 Bau GB besitzt der Bebauungsplan die Rechtsform einer Satzung. § 9 BauGB regelt den Inhalt eines Bebauungsplans. Möglich sind beispielsweise folgende Regelungen:

  • Abgrenzung der Baugrundstücke.
  • Errichten von Flächen für den Verkehr.
  • Regelungen zur baulichen Nutzung.


Der Bebauungsplan gibt unter anderem Abmessungen und Anordnungen von Gebäuden genau vor. Zum Beispiel mithilfe von Baulinien. Es ist jedoch auch möglich, durch einen Bebauungsplan einen Rahmen zu stecken. Dieser Rahmen weist überbaubare Grundstücksflächen aus. In manchen Fällen gibt der Bebauungsplan gestalterischen Angaben vor.

19. Nachbarschutz im Baurecht – Rücksicht beim Bauen

Ein sehr wichtiger Punkt im Baurecht beziehungsweise beim Bauen ist der Nachbarschaftschutz. Dieser wird durch das Nachbarrecht garantiert. Es wird auch im öffentlichen Baurecht berücksichtigt. Eine Baugenehmigung wurde Ihnen von der zuständigen Behörde erteilt?

Dadurch ist es jedoch möglich, dass sich ein Nachbar in seinen Rechten eingeschränkt sieht. Zum Beispiel durch Lärm beim Bauen oder Emissionen. Es ist Ihrem Grundstücksnachbarn möglich, für die Aufhebung der Baugenehmigung vor Gericht zu ziehen. Dazu hat der Nachbar folgende Voraussetzung zu erfüllen:

Er muss gleichzeitig der Eigentümer des beeinträchtigen Grundstücks sein. Er ist nur Mieter oder Pächter des betroffenen Grundstücks? In diesem Fall besteht für den Nachbarn keine Möglichkeit zur Klage vor Gericht. Zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn kommt es gelegentlich auch bei nicht genehmigungspflichtigen Bauten.

Das gilt auch bei Bauvorhaben, die vormals bewilligt wurden. Bei denen die Baugenehmigung aber abgelaufen ist, bevor mit dem Bauen begonnen wurde. Für den Nachbarn gelten strenge Fristen, an die bei einer angestrebten zu halten hat. So wird ein Bauvorhaben eventuell nicht unnötig in die Länge gezogen. Oder durch eine lange andauernde Klage behindert.

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