Attikahöhe

Die Attikahöhe beschreibt, wie weit die Außenwand eines Gebäudes über das Flachdach hinausragt. Es ist gesetzlich festgelegt, dass ein Flachdach eine erhöhte Dachumrandung benötigt. Diese horizontale Aufkantung des Daches heißt Attika. Die geforderte Höhe dieser ist ebenfalls vorgeschrieben. Sie variiert je nach Zweck und Einsatzort der Attika zwischen 5 cm und 1,10 m.

Funktionen der Attikahöhe

Die Attika bezeichnet also den Teil der Außenfassade eines Gebäudes, der die Dachhöhe übersteigt. Sie erfüllt mindestens drei Zwecke:

  • Sie verbessert die Optik des Gesamtbildes eines Gebäudes.
  • Die Attika gewährleistet einen geregelten Wasserablauf. Ohne sie fließt das Regenwasser die Außenfassade hinunter und verschmutzt diese.
  • Sie bietet Schutz, dass nichts herunterfällt. Absturzgefahr herrscht besonders bei Dachbepflanzungen oder starkem Wind.

Bei diesen Attiken gilt:

  • Hat das Dach eine Steigung bis 5°, ist eine Attikahöhe von mindestens 10 cm gefordert.
  • Ist die Steigung größer, reduziert sich die Mindestanforderung auf 5 cm Attikahöhe.

Attikahöhe der Attiken als Brüstung

Manche Attiken haben eine zusätzliche Schutzfunktion, da sie die Sicherheit von Personen gewährleisten. Diese Attiken dienen als Geländer oder Brüstungen bei begehbaren Dächern. Hier ist gefordert, dass die Umrandung um einiges höher ragt. Deshalb trifft eine Sonderregelung für die Höhe der Attika zu. Diese ist abhängig von der Absturzhöhe des Daches und der Gebäudeart. Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die Mindestanforderungen je nach Kategorie:

PrivathäuserArbeitsstätten
Absturzhöhe bis 12 m
  • 0,9 m
  • 1,0 m
  • Absturzhöhe über 12 m
  • 1,1 m
  • 1,1 m