Der Architekt ist Ihr wichtigster Begleiter, wenn Sie bauen oder modernisieren. Egal wie groß Ihr Bauvorhaben ist, er unterstützt Sie beim Entwickeln Ihrer Vorstellungen und technischenPlanung. Der Architekt berät Sie ab der ersten Idee, vertritt Ihre Interessen bei den Bauämtern, koordiniert die anderen Gewerke und überwacht die Bauausführung.
Architekt ist in Deutschland eine geschützte Berufsbezeichnung. Denn es darf sich nur Architekt nennen, wer in die Architektenliste der Architektenkammer eingetragen ist. Dort wird nur aufgenommen, wer über eine qualifizierte Ausbildung verfügt und sich im Berufsleben bewährt.
Diese Ausbildung müssen Sie durchlaufen, wenn Sie eine Karriere als Architekt anstreben.
Diese Ausbildung müssen Sie durchlaufen, wenn Sie eine Karriere als Architekt anstreben.
Die Zugangsvoraussetzungen zum Architekturstudium sind in Deutschland sehr unterschiedlich. Am besten informiert man sich deswegen direkt an der jeweiligen Hochschule. Zurzeit (2017) gibt es über 80 Architektur-Hochschulen mit Master-Studiengang. Dazu kommen noch Hochschulen, die über einen Diplom-Studiengang verfügen. Diese werden aber durch die Auswirkungen des Bologna-Prozesses immer weniger.
Folgende Titel werden an Hochschulen mit Bachelor/Master-Abschluss im Rahmen des Architekturstudiums vergeben:
Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.), Bachelor of Engineering (B.Eng.)
Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.)
Die Berufsbezeichnung eines Absolventen eines Masterstudiengangs Architektur ist dann z.B. M.A. of Architecture.
Die Studiendauer ist abhängig von der Hochschule, ob Fachhochschule oder Universität. Die Regelstudienzeit beträgt für den
Bachelor an der FH 6 Semester
Bachelor an der Universität 8 Semester
Master zuzüglich 2 Semester an der FH
Master zuzüglich 4 Semester an der Universität
Die Aufnahme in die Architektenkammer und damit auch die Verwendung der Berufsbezeichnung Architekt ist auch für einen Bachelor-Absolventen möglich. Voraussetzung ist jedoch ein Studium an einer Universität mit 8 Semestern Regelstudienzeit. Absolventen eines 6-semestrigen Studiums an einer Fachhochschule dürfen die Berufsbezeichnung „Architekt“ nicht führen.
2. Was macht ein Architekt?
Wer bauen will, braucht verlässliche Partner. Ziehen Sie vor Allem bei der Suche nach einer individuellen Wohnraumlösung einen Architekten zu Rate. Denn zusammen mit Ihnen als Bauherr erarbeitet ein Architekt eine passendeLösung für Ihr Bauprojekt. Er stellt die Einhaltung der Kosten, Termine, Gestaltung, Funktionalität und die wirtschaftliche Nutzbarkeit sicher.
Der Architekt hört Ihnen als Bauherr zu und hilft bei der Entwicklung eines Entwurfs. Er setzt Ihre Ideen und Vorstellungen in konkrete Vorschläge um. Er berät Sie in allen Bauthemen, lässt Sie aber letztendlich immer entscheiden. Denn Sie sind ja der Bauherr und es ist Ihr Bauvorhaben.
Er ist ebenfalls Experte in rechtlichen Dingen, denn er
kennt sich mit den Bauvorschriften besonders gut aus.
weiß außerdem, wie man mit den zuständigen Behörden umgeht.
weiß die einzelnen Gewerke richtig anzusprechen und zu koordinieren.
Auch gut zu wissen: Der Architekt darf keine Provisionen und Geschenke annehmen. Daher ist er auch unabhängig von wirtschaftlichen Interessen Anderer.
Ein guter Architekt bildet sich auch immer weiter. Die Architektenkammer bietet beispielsweise immer Fortbildungen über neueste Entwicklungen in der Baubranche an. Hier kann er sich über neueste Materialien und Baustoffe oder über neue Techniken informieren.
Die Architektenkammer überwacht auch die Einhaltung der Berufsordnung. Ob Hausbau, Umbau oder Altbausanierung – bauen mit Architekt ist eine sichere Lösung. Auch weil die Honorarkosten in einer Verordnung festgelegt sind.
Der Bauablauf mit einem Architekten gliedert sich in neun Phasen, die wir im Folgenden für Sie zusammengestellt haben.
3. Der Bauablauf – die Leistungsphasen
Was macht ein Architekt nun genau? Was sind die Aufgaben eines Architekten? Die Arbeit eines Architekten gliedert sich in 9Abschnitte. Man nennt sie die „Leistungsphasen“. Diese sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgelegt.
Leistungsphase 1: Die Grundlagenermittlung
In der ersten Leistungsphase prüft der Architekt die Lage und Besonderheiten des Grundstücks. Vor allem wenn Sie neu bauen, ist das wichtig. Infolgedessen klärt er Fragen wie: „Darf ich mein Grundstück eigentlich bebauen? Was darf ich an einem bestehenden Gebäude überhaupt verändern?“ Desweiteren bespricht er mit Ihnen Ihre Vorstellungen. Außerdem berät er Sie auch, welche Fachplaner – wie z.B. Statiker, Bauphysiker oder Planer Brandschutz – hinzugezogen werden können.
Leistungsphase 2: Die Vorplanung
Während dieser Phase erfolgt die erste Vorplanung Ihres Hauses. Dazu fertigt der Architekt Grundriss-, und Ansichtsskizzen an, in die Ihre Vorstellungen einfließen. So haben Sie schon früh ein Bild, wie Ihr Gebäude einmal aussieht. Ihr Architekt achtet aber auch auf die Wirtschaftlichkeit und sucht nach Einsparungsmöglichkeiten.
Leistungsphase 3: Die Entwurfsplanung
Aus der Vorplanung erstellt Ihr Architekt ein Planungskonzept und eine Kostenschätzung anhand von Vergleichszahlen ähnlicher Gebäude. Nun wird aus Ihren Ideen (auf dem Papier) ein sichtbares Gebäude. Denn der Entwurfsplan zeigt die Fassaden und Räume Ihres Bauvorhabens bis hin zu den ersten Einrichtungsideen. Dazu spricht er z.B. mit den Experten für Heizung oder Sanitär erste technischeThemenab.
Leistungsphase 4: Die Genehmigungsplanung
In dieser Phase wird Ihr Entwurf für die Baugenehmigung bearbeitet. Das heißt, dass alle Unterlagen, die für die Baugenehmigungnotwendig sind, bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Die Bewilligung wird anschließend von der Bauaufsichtsbehörde erteilt. Diese Behörde stellt sicher, dass Ihr Bauvorhaben mit dem öffentlichen Rechtkonform ist. Dann kann ihr Vorhaben von der Behörde genehmigt werden.
Eine Ablehnung und eine neue Antragstellung kosten dagegen sehr vielZeit und Geld. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Antrag sehr gut vorbereitet ist. Dabei ist ein Architekt ein unerlässlicherPartner. Denn er führt alle notwendigenGespräche mit Ämtern.
Dazu zählen z.B.:
Stadtplanungsamt.
Tiefbauamt.
Amt für Denkmalschutz.
Die bei den Gesprächen gewonnenen Informationen und Besprechungs-Ergebnisse fließen in die Planung zur Genehmigung ein.
Bis die Genehmigung erteilt ist, nutzt der Architekt die Wartezeit, um parallel die Leistungsphase 5 zu erarbeiten.
Leistungsphase 5: Die Ausführungsplanung
Nun beginnt die Planung der Bauausführung mit allen Details. Unter Berücksichtigung städtebaulicher, technischer und anderer Anforderungen werden die Ergebnisse aus Phase 3 und 4 überarbeitet. Jetzt werden auch die Beiträge aller anderen an der Planung beteiligtenSpezialisten (z. B. für Heizung, Elektro, Sanitär) in die Planung integriert. Am Ende dieser Phase sind alle Einzelheiten Ihres Baus festgelegt und zeichnerisch erfasst. Denn eine detaillierte Ausführungsplanung ist die Grundlage jeder guten Ausschreibung der Leistungsphase6.
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Wenn die Baugenehmigung schließlich erteilt ist, beginnt der Architekt mit der Zusammenstellung der Vergabe-Unterlagen. Man nennt sie auch Ausschreibung oder Leistungsverzeichnis. Das heißt: er erfasst alle Gewerke Ihres Bauvorhabens in so genannten Leistungsverzeichnissen. Detaillierte Beschreibungen der geforderten Leistungen, zum Teil mit Plänen, sind für jede Leistung/Gewerk der Grundstein für eine wirtschaftlicheBaustelle. Diese Leistungsverzeichnisse erhalten anschließend die Firmen, um ein günstiges Angebot zu stellen.
Tipp zum Architekten
Je besser die Ausschreibung, desto besser der Preis. Hier spart Ihnen das Wissen Ihres Architekten also bares Geld. Denn Angebotsabweichungen bis zu 30 % sind möglich. Im Verlauf dieser Phase werden alle Leistungen, die während Ihres Bauvorhabens erbracht werden, ausgeschrieben. Das Ziel der Ausschreibungen ist es, den günstigstenAnbieter für die jeweilige Leistung zu finden.
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Der Architekt wertetdie Ergebnisse der Ausschreibung für das jeweilige Gewerk aus. Im Anschluss schlägt er Ihnen nach der Prüfung eine günstige und guteFirma vor. Nach der Auswahl der Firmen werden die Bauverträge vorbereitet. Darin werden Termine, Baupreise und Gewährleistungen mit den Firmen vereinbart.
Tipp:
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB (vor 2002: Verdingungsordnung für Bauleistungen), „die Bibel des Baus“, an die sich alle Architekten halten, gibt eine vierjährigeVerjährungsfrist. Vereinbaren Sie deshalb alle Bauleistungen nach VOB.
Leistungsphase 8: Objektüberwachung
Nun da alle Bauaufträgevergeben sind und der Bauantrag von den Behörden genehmigt ist, beginnt die eigentlicheBauphase. Die Aufträge Ihres Architekten in dieser Bauphase sind sehr vielfältig. Um den Baufortschritt zu kontrollieren, ist Ihr Architekt nun regelmäßig auf der Baustelle anwesend. Er vertritt Sie als Bauherrn, koordiniert die Arbeiten aller Gewerke und überwacht die Einhaltung der Planvorgaben. Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist die Abnahme der Bauleistungen. Stimmen die Maße? Wurde ordentlich verputzt? Passt die Qualität des verwendeten Materials? Ihr Architekt stellt außerdem Mängel fest und überwacht deren Beseitigung. Er begleitet Ihre Baustelle bis zur Abnahme durch die Behörden.
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Auch nach der Fertigstellung Ihres Bauvorhabens endet die Arbeit eines Architekten nicht. Denn er dokumentiert Ihr Bauvorhaben und stellt alle Planungsunterlagen zusammen. So kann auch in den nächsten Jahren in einem Fall von Mängeln schnell reagiert werden. Bis zum Ablauf der Gewährleistungszeitbetreut Ihr Architekt die Beseitigung der Mängel.
4. Was kostet ein Architekt?
Der Architekt ist meist dererste, mit dem Sie Kontakt aufnehmen. Und er bleibt bis zuletzt Ihre wichtigste Bezugsperson. Lesen Sie weiter und Sie erfahren im Detail, was Ihr Architektkostet: Hier finden Sie die Kosten, das Honorar eines Architekten, aufgeschlüsselt für jede einzelne Leistungsphase.
Das Honorar für Ihren Architekten richtet sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Hier finden Sie die aktuelleAusgabe der Verordnung: HOAI. Entscheidend für die Höhe der Vergütung sind zwei Faktoren:
Die Aufgabenstellungen und deren Schwierigkeitsgrad
Sie sind in fünf Honorarzonen festgelegt. Die Zone I entspricht dabei dem Schwierigkeitsgrad einer Lagerhalle, ZoneIII oder IV einem Einfamilienhaus. Zone V beispielsweise wäre ein Krankenhaus oder ein Forschungszentrum.
Außerdem entscheiden die anrechenbaren Kosten über die Höhe der Entlohnung. Denn die anrechenbarenBaukosten umfassen alle Aufwendungen für die Baufirmen des Bauwerks, die der Architekt geplant hat.
Durch gutePlanung und detaillierte Ausschreibungen erzielen Sie günstigePreise. Zusätzlich erreicht man miteiner gewissenhaften Prüfung der Firmenrechnungen Einsparungen. Auf diese Weise erwirtschaften Sie als Bauherr bei der Bauüberwachung einen großen Teil des Architektenhonorars.
Wenn Sie Ihren Architekten für alle neun Leistungsphasen beauftragen, beträgt das Gesamthonorar ungefähr 10%der gesamten Kosten für Ihr Bauvorhaben.
Entsprechend verringert sich das Honorar, wenn Sie ihn nur mit einzelnen Leistungsphasen betrauen. Die Berechnung der einzelnen Leistungsphasen geschieht nach folgendem Schlüssel:
Prozentualer Anteil der einzelnen Leistungsphasen am Gesamthonorar
Leistungsphasen
Prozentsatz vom Gesamthonorar
LP1 Grundlagenermittlung
3 %
LP2 Vorplanung
7 %
LP3 Entwurfsplanung
11 %
LP4 Genehmigungsplanung
6 %
LP5 Ausführungsplanung
25 %
LP6 Vorbereitung der Vergabe
10 %
LP7 Mitwirkung bei der Vergabe
4 %
LP8 Objektüberwachung
31 %
LP9 Objektbetreuung/ Dokumentation
3 %
= 100 %
Bei Umbauten kommt noch ein Zuschlag von 20-33 % dazu. Der Architekt muss die bestehenden Gebäudeteile mit in seiner Planung berücksichtigen, ohne dass diese in den anrechenbarenKosten der Bausumme erscheinen.
Was ist bei einem Vertrag mit dem Architekten zu beachten? Zwischen Ihnen als Bauherrn und Ihrem Architekt ist ein schriftlicherVertrag abzuschließen. Dieser regelt die Leistungen des Architekten bei der Planung und Durchführung Ihres Bauvorhabens genauestens. Hierzu gibt es Vorlagen im Internet.
Architekten sind generell verpflichtet, schon in Leistungsphase 1 mit dem Auftraggeber den wirtschaftlichen Rahmen für das Bauvorhaben abzustecken. Wenn sich im Rahmen des Bauvorhabens die Bausumme deutlich erhöht, erhält der Architekt normalerweise kein höheres Honorar. Denn dies gilt als Planungsmangel, der dem Architekten zuzurechnen ist.
5. Ihre Checkliste für eine gute Zusammenarbeit
Sie haben sich für die Zusammenarbeit mit einem Architekten entschieden?
Der Architekt nimmt sehr vieleAufgaben in Ihrem Namen wahr. Daher ist er Ihre Vertrauensperson. Wir haben Ihnen eine kleine Checkliste mit wichtigen und wertvollen Tipps zusammengestellt. Damit Sie sich auf eine gute und professionelle Zusammenarbeit freuen können.