1. Informationen zur Absturzsicherung für Fenster
Was sind Absturzsicherungen für Fenster?
Absturzsicherungen für Fenster zählen zur primären Absturzsicherung. Damit sind Systeme und Vorrichtungen gemeint, die Personen präventiv vor Abstürzen bewahren. Dabei geht es nicht darum den freien Fall aus dem Fenster abzubremsen, sondern Absturzgefahren vorab auszuschließen. Die primäre Absturzsicherung ist eine kollektive Schutzmaßnahme, da sie alle Personen vor Fensterstürzen bewahrt. Die häufigste Variante von Absturzsicherungen für Fenster sind Umwehrungen. Das sind Vorrichtungen, die Stürze auf tieferliegende Flächen verhindern. Zu Umwehrungen gehören Fensterbrüstungen und -geländer. Fensterbrüstungen sind massive Bauteile, die zwischen dem Boden und der Unterkante des Fensters angebracht sind. Zudem existieren Fensterbrüstungen auch als Wände. Geländer sind durchbrochen und bestehen aus Glas, Holz oder Stahl. Sie dienen nicht nur als Absturzsicherung, sondern sind zugleich Personenführungselemente an Balkonen, Fenstern oder Treppen.
Bodentiefe Fenster ohne Zugang zu Außengeländern, Balkonen oder Treppen haben keine Umwehrungen. Daher benötigen sie spezielle Montagesysteme, die aus absturzsichernden Befestigungselementen bestehen. Diese werden direkt in der Fensterlaibung montiert und ersetzen Umwehrungen. Solche Absturzsicherungen an Fenstern sind vorzugsweise für Gebäude wie bspw. Einkaufszentren, Hochhäuser, Krankenhäuser und Schulen anzubringen. Dabei eignen sie sich gleichermaßen für den gewerblichen und privaten Bereich.
Gewerbliche Nutzung:
Besonders Industriegebäude und gewerbliche Objekte haben häufig festverglaste Fensterscheiben, hinter denen weder ein Balkon noch eine Umwehrung ist. Deshalb benötigen die Scheiben eine spezielle Absturzsicherung, welche dafür sorgt, dass bei einem heftigen Schlag gegen die Scheibe die Verglasung nicht aus dem Mauerwerk gerissen wird. Die Verglasung muss einem Sturz gegen diese Scheibe standhalten. Dies ist grundsätzlich erforderlich, damit es auch bei geringen Höhen nicht zu Verletzungen kommt.
Privater Bereich:
Immer mehr private Bauherren und Sanierungsbereiche gehen dazu über feste Glasbauteile zu nutzen, die nicht durch eine einfache Umwehrung gesichert sind. Da ist es erforderlich, dass diese Glasfronten bereits fachgerecht montiert und somit gegen Absturz gesichert sind. Dadurch werden Verletzungsgefahren vermieden.
Wann ist eine Absturzsicherung erforderlich?
Die Frage, ab welchem Höhenunterschied Absturzsicherungen erforderlich sind, lässt sich pauschal nicht beantworten. Das liegt daran, dass die Regelungen hierfür in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) zu finden sind. Grundsätzlich gilt: Ist der Höhenunterschied zwischen zwei Verkehrsflächen > 1 m, sind Umwehrungen in allen Bundesländern außer Bayern vorzusehen. Bayern (BayBO, Artikel 36) ist ein Sonderfall, da dort Umwehrungen bereits ab einem Höhenunterschied > 0,5 m anzubringen sind.
Holmhöhe bei absturzsichernden Fensterkonstruktionen
Die Umwehrungs- bzw. Holmhöhe ist die Höhe der Absturzsicherung. Sie wird vom Boden bis zur Oberkante der Umwehrung gemessen. Die erforderliche Umwehrungs- bzw. Holmhöhe wird auch in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Bei Absturzhöhen bis zu 12 m beträgt die erforderliche Holmhöhe 0,9 m. Sind Absturzhöhen größer, beträgt die Holmhöhe 1,1 m. Handelt es sich um Arbeitsstätten, wird die Holmhöhe bis zur Absturzhöhe von 12 m mit 1,0 m festgelegt.