Weihnachtsbeleuchtung • Energieeffizient dank LED

Weihnachtsbeleuchtung und Energiesparen – Geht das?

Lange hatten wir dieses Jahr Glück mit dem sonnigen, goldenen Herbst. Aber jetzt ist er da: der kalte und graue Winter. Morgens möchte es einfach nicht mehr so richtig hell werden. Und die Nacht beginnt nun schon am Nachmittag. Der Mensch verbringt viel Zeit im Dunkeln. Doch nicht nur die triste Jahreszeit erfordert mehr Licht – die Weihnachtszeit ist Lichterzeit. Denn Weihnachten steht nun schon kurz bevor!

Was wäre Weihnachten denn nur ohne Lichterketten? Funkelnde Sterne gehören zur Festlichkeit einfach dazu. Aber jedes Jahr wird dies ein teures Vergnügen – denn die Stromrechnung schießt dabei schnell in die Höhe. Wenn Sie dennoch nicht auf den weihnachtlichen Lichterzauber verzichten möchten, sollten Sie sich über energiesparende Alternativen informieren. Lesen Sie hier mehr über Leuchtdekoration mit LEDs.

Mit LEDs können Sie bis zu 80% Stromkosten sparen

Seit einigen Jahren schon gibt es ein neues Allroundtalent in Sachen Beleuchtung: LEDs. Zu Beginn leuchteten LED-Lämpchen leider nur in kaltem Weiß. Besonders für die Weihnachtsbeleuchtung haben Sie das bisher vermutlich als ungemütlich empfunden. Doch mittlerweile funkeln moderne LEDs in allen erdenklichen Farben. Somit können Sie nun auch mit warmweißen LED-Lichterketten eine angenehme und gemütliche Atmosphäre schaffen.

Mit LEDs wird Ihre Festtagsbeleuchtung außerdem deutlich kostengünstiger. Denn abhängig von der Leuchtintensität einer LED-Lichterkette können Sie Ihren Stromverbrauch um über 80% senken. LED-Lampen verbrauchen im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen nämlich nur ca. 15%  der Energie! Und je nach Art der Lampe kann Ihre Ersparnis sogar noch größer ausfallen. Weiterhin ist die Lebenszeit der neueren LED-Lampen in der Regel deutlich länger. Beim Kauf einer neuen Lichterkette sollten Sie dies also beachten. So können Sie nämlich sogar doppelt sparen.

Alte Lichterketten: ineffizient & stromfressend

Vielleicht denken Sie sich jetzt: „Ich habe doch noch die hübsche Weihnachtsbeleuchtung der letzten Jahre“. Eine Umrüstung auf LEDs lohnt sich jedoch trotzdem: betrachten Sie dies von einem ökonomischen und ökologischen Standpunkt aus. Denn eine herkömmliche Glühlampe kann nur etwa 5 % der verbrauchten Energie in Licht umsetzen. Die restliche Energie geht hierbei als Wärme verloren!

Ganz anders ist dies bei LEDs. Diese bestehen nämlich aus Halbleiterkristallen, welche sich nur leicht erwärmen. Daher können hier bis zu 95% der Energie tatsächlich in Licht umgesetzt werden! Somit lohnt es sich für Sie also wirklich, Ihre alte Weihnachtsbeleuchtung auszutauschen, und auf LED-Leuchtmittel umzusteigen. Im Vergleich zu herkömmlichen Glühlämpchen fallen Ihre Ausgaben mit LED-Lichterketten um das 14-fache geringer aus.

Profitieren Sie von einer Zeitschaltuhr

Damit die weihnachtlichen Erinnerungen nicht durch eine hohe Stromrechnung getrübt werden, können Sie noch ein paar einfache Tipps befolgen. Denn ob es nun Glühbirnen oder LEDs sind: die Weihnachtsbeleuchtung läuft vermutlich über Strom, nicht über Batterien. Niemand möchte auf die durch funkelnde Lichterketten entstehende weihnachtliche Atmosphäre verzichten. Das muss jedoch auch nicht sein! Sie sollten lediglich überdenken, wann das Einschalten der Weihnachtslichter wirklich Sinn macht.

Schließlich muss die Beleuchtung nicht brennen, wenn sich niemand im Raum aufhält. Deshalb sollten Sie Ihre dekorativen LED-Lichter tagsüber und in nicht benutzten Räumen komplett ausschalten. Schon das reduziert den Stromverbrauch oft erheblich. Und das schont nicht nur Ihre kommende Stromrechnung, sondern auch die Umwelt.

Daher kann eine Zeitschaltuhr eine bequeme und unkomplizierte Lösung für Sie sein. Diese kann nämlich Ihre Lichterketten und Weihnachtssterne abends pünktlich einschalten. Außerdem können Sie die Zeitschaltuhr so einrichten, dass Ihre Beleuchtung für die Festtage zur Nacht hin dann automatisch wieder ausgeschaltet wird. Anstatt nun über Nacht zwölf Stunden zu leuchten, verbrauchen Ihre Weihnachtslichter dann nur zwischen beispielsweise 17 Uhr und 23 Uhr Strom.

LEDs – langlebig, sicher & energieeffizient

Die Lebensdauer der neueren LED-Lampen ist in der Regel deutlich länger als die herkömmlicher Glühlampen, da diese auf einer ganz anderen Technik basieren. Denn in LEDs sind Dioden verbaut, welche das Licht emittieren. Diese Dioden nennt man auch Halbleiter. Im Gegensatz dazu entsteht das Leuchten einer Glühlampe, indem Strom durch den Glühdraht fließt, und diesen erhitzt. Sie kennen es ja auch, wenn der Draht in Ihrer Glühbirne durchgebrannt ist. Bei LEDs kann das nicht passieren – somit müssen Sie sie nicht so häufig auswechseln.

Zwar sind LEDs in der Anschaffung leider teurer als herkömmliche Lichterketten. Doch ein Umstieg auf LED-Beleuchtung lohnt sich nicht nur aufgrund der höheren Lebensdauer. Zusätzlich ist die Gefahr eines Brandes oder Überhitzung deutlich geringer. Denn LEDs entwickeln, wie bereits oben beschrieben, nicht so viel Wärme wie Glühlampen.  Somit ist die Brandgefahr in der Nähe brennbarer Materialien – wie beispielsweise Ihres Weihnachtsbaums – für Sie ein Problem weniger.

Mittlerweile hat die LED-Leuchttechnik nun schon einige Jahre an Entwicklung erlebt. Durch stetige Weiterentwicklung und Produktoptimierung sind sie jetzt sogar 15 mal effizienter als Glühlampen! Die Leuchtdioden sind mittlerweile so optimiert, dass sie Farben exzellent wiedergeben können.

Zusätzlich werden LEDs meist auch nicht bei der Leistung betrieben, welche der Hersteller angibt. Üblicherweise benötigt Ihre neue Lichterkette sogar weniger Energie als zuvor beschrieben. Das sorgt überdies für eine höhere Energieeffizienz und eine niedrigere Temperatur. Dadurch verlängert sich auch die Lebensdauer Ihrer Weihnachtsbeleuchtung.

Achten Sie auf gute Qualität

Damit die LED die beste Beleuchtungsqualität bietet, sollten Sie beim Kauf auf ein paar Dinge achten. Elektrogeräte und Leuchtmittel sollten Sie – auch zu Ihrer eigenen Sicherheit – ganz grundsätzlich nur im Fachhandel erwerben. Die bekannten Gütesiegel wie GS und VDE zeigen Ihnen, dass die LEDs bezüglich Sicherheit bei der Benutzung geprüft wurden. Darauf sollten Sie beim Kauf Ihrer neuen Leuchtdekoration unbedingt achten.

Unsichere elektrische Geräte können lebensgefährlich sein. Das gilt auch für LED-Leuchtmittel. Sobald Kabel oder Isolierungen defekt sind, kann Ihnen sogar ein Stromschlag drohen. Beachten Sie beim Kauf daher ganz besonders die Gütesiegel. Zudem sollte Ihre neue Weihnachtsbeleuchtung auch daraufhin geprüft worden sein, ob sie Feuchtigkeit –  beispielsweise Spritzwasserstandhält. Auch dies kann im Alltag eine Gefahrenquelle darstellen. Die Bezeichnungen IP67 sowie IP44 bestätigen die Sicherheit des Produkts.

Ihre Vorteile von LED-Weihnachtsbeleuchtung

  • Geringer Stromverbrauch: schont Ihren Geldbeutel sowie die Umwelt
  • Lange Lebensdauer durch eine höhere Energieeffizienz und eine niedrigere Temperatur
  • Die Gefahr eines Brandes oder Überhitzung ist besonders gering
  • LEDs sind 15 mal effizienter als herkömmliche Glühlampen
  • In allen erdenklichen Farben erhältlich

Autorin: Sarah Kohn

Weihnachtsbeleuchtung • Was ist rechtlich erlaubt?

Weihnachtsbeleuchtung – Was ist rechtlich erlaubt?

An vielen Fenstern und Balkonen glitzern und funkeln schon die Weihnachtssterne – vielleicht ja auch an Ihrem. Kaum hat die Adventszeit begonnen, blinkt und leuchtet es in vielen Vorgärten. Denn weihnachtliche Leuchtdekoration gehört für die meisten einfach zu den Festtagen dazu. Doch bei der Weihnachtsbeleuchtung gibt es Einiges zu beachten – Informieren Sie sich hier über die rechtlichen Regelungen.

Anerkannte Sitte

Grundsätzlich haben Sie das Recht, Ihre Wohnung auch nach außen hin mit Weihnachtslichtern zu dekorieren. Denn in Deutschland gilt es als anerkannte Sitte, seine Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. Dies entschied das Landgericht Berlin in einem Urteil im Jahr 2010 (AZ 65 S 390/09). Daher darf Ihnen der leuchtende Fensterschmuck von Seiten des Vermieters nicht generell verboten werden. So können Sie sich also fast grenzenlos bei der festlichen Beleuchtung austoben.

Mietregelungen berücksichtigen

Dennoch gibt es auch Grenzen, an welche Sie sich als Mieter halten müssen. Innerhalb der Wohnung oder Ihres Miethauses sind Sie bei der Dekoration natürlich nicht eingeschränkt. Auch den Balkon oder die Terrasse können Sie nach Belieben dekorieren.

Sollten Sie jedoch ein gemeinschaftlich genutztes Treppenhaus schmücken wollen, müssen Sie vorher Ihren Vermieter sowie andere Mieter des Hauses um Erlaubnis bitten. Denn je nach Beleuchtungs- und Dekorationsart kann Ihnen das aus brandschutzrechtlichen Gründen untersagt werden. Sobald sich andere Mieter von Ihrer Dekoration gestört fühlen, müssen Sie das Schmücken des Treppenhauses unterlassen.

Auch für die Weihnachtsbeleuchtung an der Fassade des Hauses sollten Sie zuvor Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Denn die glitzernden Lichter sollten in jedem Fall sicher installiert werden. Dafür sind zumeist Bohrungen in der Fassade notwendig, welche Ihr Vermieter zuerst genehmigen muss. Jedoch ist er nicht dazu verpflichtet, dies zu erlauben.

Viele Mietverträge regeln bereits den Umfang der erlaubten Weihnachtsbeleuchtung. Ganz generell ist auch eine „übermäßige“ Leuchtdekoration kein Grund für eine fristlose Kündigung Ihres Mietverhältnisses. Trotzdem kann es gegebenenfalls zu einer Abmahnung kommen. Wenn Sie zur Miete wohnen, fragen Sie also sicherheitshalber zuerst Ihren Vermieter, ob Ihre geplante Dekoration in Ordnung ist. So können Sie ungewollte Streitigkeiten während der besinnlichen Zeit gleich vermeiden.

Ruhezeiten beachten

Nicht nur der Vermieter, auch Ihre Nachbarn könnten sich durch Ihre blinkenden Lichter gestört fühlen. Experten sprechen jedoch erst von einer Beeinträchtigung, wenn die Wände des Hauses oder der Wohnung direkt beleuchtet werden, sodass beispielsweise Licht ins Schlafzimmer fällt. Sollten Ihre Nachbarn aufgrund Ihrer Weihnachtsbeleuchtung nicht schlafen können, müssen Sie auf deren Ansprüche Rücksicht nehmen. Andernfalls kann dies einen nachbarschaftlichen Rechtsstreit zur Folge haben. Außerhalb der Ruhezeiten hat Ihr Nachbar die Beleuchtung jedoch zu akzeptieren.

Grundsätzlich ist Weihnachtsbeleuchtung laut § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine sogenannte „unwägbare Immission“ und darf nicht wesentlich heller sein als die sonstige Beleuchtung vor Ort. Im Jahr 2001 entscheid das Landgericht Wiesbaden, dass auch schon der nächtliche Betrieb einer 40-Watt-Lampe eine dauerhafte Beeinträchtigung Ihres Nachbarn darstellen kann (Az.10 S 46/01).

Dementsprechend sollten Sie Ihre Weihnachtsbeleuchtung um 22 Uhr abschalten. Denn zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens herrscht in Deutschland die Nachtruhe. In den Städte- und Gemeindesatzungen können Sie sich zudem über die erlaubte Helligkeit Ihrer Weihnachtsdekoration informieren. Dies empfiehlt beispielsweise der Verband Wohneigentum e.V. Hier sind nämlich die Obergrenzen für die Dauer sowie die erlaubte Helligkeit der Beleuchtung festgelegt.

Alle Infos auf einen Blick:

  • Auf Ihre Nachbarn Rücksicht nehmen.
  • Die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr einhalten.
  • Die Beleuchtung nach der ortsüblichen Immission richten.
  • Vorab über die Obergrenzen bezüglich Licht und Musik informieren.
  • Sprechen Sie bei Zweifeln mit Ihrem Vermieter oder werfen Sie einen Blick in Ihren Mietvertrag.
  • Die Weihnachtsbeleuchtung darf niemanden gefährden.

In diesem Sinne: Viel Vergnügen beim Dekorieren!

Autorin: Sarah Kohn

Ernten und Mundraub • Rechtliches

Was darf ich eigentlich pflücken?

Wer kennt das nicht? Wanderausflug auf dem Lande, man läuft an einem Feld mit Obstbäumen vorbei. Es ist Früh-Herbst und die Äpfel leuchten förmlich aus den grünen Baumkronen heraus.  Sie wollen nichts mehr als diese zu pflücken. Sie strecken schon Ihre Hand der Frucht entgegen, halten dann aber kurz inne. „Darf ich das überhaupt?“ Lesen Sie hier alles Wichtige zum Thema Ernten und Mundraub-Rechtliches.

Vom Mundraub zum Diebstahl

Eine derartige Situation ist nicht selten. Wann ist das Obstpflücken erlaubt? Ist es Diebstahl?

Der Strafbestand „Mundraub“, wurde 1975 abgeschafft. Dieser beinhaltete den Diebstahl von Nahrungsmitteln in kleineren Mengen. Das Pflücken von Obst und Gemüse aus fremden Besitz galt schlichtweg als Diebstahl. Dies galt auch für das Pflücken von Blumen auf öffentlichen Grünflächen.

Heutzutage ist dieses Vorhaben erlaubt. Dennoch gilt es einige Regeln zu beachten.

„Jeder darf (…) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“ (Bundesnaturschutzgesetz, § 39 Absatz 3)

Die Handstraußregelung

Die sogenannte Handstraußregelung legt fest, dass die Worte „geringe Menge“ und „für den persönlichen Bedarf“ entscheidend sind. Blumensträuße dürfen nur soweit gepflückt werden, dass sie Daumen und Zeigefinger umfassen. Pilze beispielweise dürfen nicht mehr wie für maximal zwei Mahlzeiten gesammelt werden.

Wenn Sie mehr oder gewerblich sammeln möchten, dann benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Diese erfolgt schriftlich.

Allgemeines Sammelverbot

Im Bereich von Naturdenkmälern und Nationalparks etc. ist das allgemeine Sammeln strengstens untersagt. Das gleiche gilt für landwirtschaftliche Flächen oder Nutzflächen des Forstverbandes.

Ernten von Obst in Parks

In vielen öffentlichen Parks und auf Grünflächen wird das Ernten von Früchten toleriert. Unter mundraub.org finden Sie hierzu deutschlandweit eingetragene Obstbäume.

Bei Zweifel fragen Sie einfach bei der örtlichen zuständigen Behörde nach, ob das Ernten gestattet ist.

Prinzipiell gilt: „Gehen Sie behutsam mit Bäumen, Natur und den dort lebenden Tieren um.“

Fazit

Also, worauf kommt es beim Ernten von Früchten und Obst an, wenn es mal nicht der eigene Garten ist?

Auf deutschem Boden mit seinen vielen Gesetzen und Regeln ist zu beachten: Ist der Baum oder Strauch umzäunt oder befindet sich dieser auf Privatgrund, dann lieber die Finger davon lassen! Der Eigentümer hat das Recht die Polizei, wegen Diebstahls und Unterschlagung geringwertiger Sachen gemäß § 248a StGB einzuschalten. Im schlimmsten Fall kommen also eine Strafanzeige, eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe auf Sie zu. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Beachten Sie also, dass Sie nur „Mundraub“ betreiben, wenn sicher ist, dass sich kein Besitzer beschwert.

Aus zivilrechtlicher Sicht ist Obst immer Eigentum des Baumbesitzers. Selbst wenn der Zweig, an dem die Frucht hängt, über die Grundstücksgrenze des Nachbarn zu Ihnen ragen sollte. Abpflücken ist nicht erlaubt. Sie werden erst zum Eigentümer des Obstes, wenn es auf Ihr eigenes Grundstück fällt. Schütteln der Äste ist ebenfalls nicht erlaubt. Fallen die Früchte allerdings auf öffentlichen Grund, bleibt der Baumbesitzer Eigentümer des Obstes. Demnach begeht Diebstahl, wer sich die Frucht einfach einsteckt.

Wichtig!

Zu beachten gilt also: Wenn das Obst nun wirklich zu verführerisch aussieht, den Eigentümer um Erlaubnis fragen! In den meisten Fällen (und in angemessenem Maße) wird man mit Ihnen gerne das Obst teilen. Oder, falls es sich um einen Bauern handelt, der die Ernte zum Weiterverkauf anbaut, unterstützen Sie seine Mühen! Denn es ist auch gut zu wissen, wo das Obst herkommt und dass es mit Liebe angebaut wurde.

Wenn Sträucher und Bäume neben öffentlichen Straßen wachsen, oder auf sonstigem Gemeindeboden, dann ist es Ihnen auch üblicherweise erlaubt, die Früchte zu ernten. Aber auch hier gilt: Weniger ist mehr! Sie sind nicht alleine und ein kahler Baum ist ein trauriger Baum – aber das Fallobst ist reif, süß und lecker!

Ernte • Der Ernte-Kalender zum Herbst

Die eigene Ernte im Herbst

Ernte im eigenen Garten

Der Herbst steht vor der Türe und anlässlich dessen macht sich der Gärtner die ersten Gedanken über seine Ernte. Aber bei so vielen verschiedenen Obst- und Gemüsesorten und ihren jeweiligen Besonderheiten kann es schwierig sein, alle Erntezeiten im Blick zu behalten.

Lesen Sie hier alles Wissenswerte über das rechtzeitige Ernten Ihres selbst angebauten Obsts und Gemüses.

Garten oder Gewächshaus

Im wechselhaften deutschen Klima ist es nicht immer einfach eine einwandfreie Ernte zu gewährleisten. Vor allem für empfindliches Gemüse wie Tomaten oder Gurken empfiehlt es sich also, diese in einem Gewächshaus anzubauen. Je nach Gemüsesorte können Sie zusätzlich entscheiden, ob das Gewächshaus beheizt oder unbeheizt bleiben soll.

Für nahezu alle Obst- und Gemüsesorten und auch Salatsorten ist der Gartenanbau geeignet. Wussten Sie, dass die Wachstumsgeschwindigkeit von Wurzelgemüse stark vom Wetter abhängig ist? Wenn eine lange sonnige Periode auf kühles und regnerisches Wetter folgt, dann wächst das Gemüse auch schneller. Manchmal sogar zu schnell, sodass Risse entstehen. Dasselbe gilt auch für Möhren.

Ernte-Kalender: September, Oktober, November

Die Monate September und Oktober sind sehr wichtig für die Ernte. Wann genau soll was geerntet werden? Was können Sie gegebenenfalls früher ernten und heranreifen lassen? Alles Wissenswerte zu diesem Thema finden Sie hier.

Im Frühherbst werden viele verschiedene Obst- und Gemüsesorten geerntet. Von Äpfeln, Birnen und Beeren, bis hin zu Wurzelgemüse, und Salaten. Alles, selbstverständlich, zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Aber auch im November können sowohl Obst und Gemüse als auch diverse Salate geerntet werden.

Bei Kernobst gilt es zu beachten, dass nur die geerntet und gelagert werden können, die keine Druckstellen oder Schädlingsbefälle haben. Der richtige Zeitpunkt der Ernte ist dann, wenn sich die Frucht ohne großen Druckaufwand oder Drehen, samt Stiel, vom Holz lösen lässt. Starkes Zerren beschädigt das Obstgehölz und wirkt sich negativ auf die Folgeernte aus.

Eine genauere Übersicht zu den Erntemonaten im Herbst entnehmen Sie der beiliegenden Tabelle.

Grundregeln für eine erfolgreiche Ernte

  1. Ernten Sie bei trockenem Wetter
  2. Seien Sie behutsam und vorsichtig
  3. Vermeiden Sie Verletzungen an Ihrer geernteten Frucht
  4. Bringen Sie Ihre Ernte an einen schattigen und kühlen Ort

Ernten Sie nach Möglichkeit, vor allem Ihr Gemüse, gartenfrisch, also vormittags. An heißen Tagen kann schon zur Mittagszeit so viel Wasser verdunstet sein, dass die Pflanzen erschlaffen und welk sind. Spinat, Salat und Feldsalat können auch gut am Nachmittag oder in den Abendstunden geerntet werden.

Erntemonate Herbst

MonatObstGemüseSalate
SeptemberÄpfel, Birnen,
Brombeeren, Kirschen,
Mirabellen, Pflaumen,
Renekloden, Zwetschgen
Blattspinat, Blumenkohl,
Brechbohnen, Brokkoli,
Buschbohnen, Champignons,
Chinakohl, Fenchel, Knollensellerie,
Kohlrabi, Kürbis, Lauch, Mangold,
Möhren, Rote Bete, Rotkohl,
Salatgurken, Stangenbohnen,
Stangensellerie, Tomaten, Weißkohl,
Zucchini, Zuckermais, Zwiebeln, Wirsing

Eisbergsalat, Endiviensalat, Feldsalat, Friseesalat, Pflügsalat
OktoberAprikosen, Birnen, QuittenBlattspinat, Blumenkohl, Brechbohnen,
Brokkoli, Buschbohnen, Champignons,
Chinakohl,
Feldsalat, Fenchel,
Grünkohl, Kartoffeln,
Knollensellerie, Kohlrabi, Kürbis,
Lauch, Mangold, Möhren,
Rosenkohl, Rotkohl, Rote Bete,
Schwarzwurzeln, Stangenbohnen,
Stangensellerie, Tomaten, Weißkohl,
Wirsing, Zucchini, Zwiebeln
Chicoree, Eisbergsalat, Endiviensalat, Feldsalat, Friseesalat, Pflügsalat
NovemberÄpfel, Birnen, QuittenBlattspinat, Blumenkohl, Brokkoli,
Chinakohl, Champignons,
Fenchel, Grünkohl, Kürbis, Kartoffeln, Knollensellerie, Lauch,
Mangold, Möhren, Rosenkohl,
Rote Bete, Rotkohl, Schwarzwurzeln,
Stangensellerie, Weißkohl, Wirsing
Chicoree, Endiviensalat, Feldsalat, Pflügsalat

Im Frühjahr bis in den Juli können neue Pflanzen gesät oder eingepflanzt werden. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, über den Herbst bis in den Winter hinein frisches Gemüse ernten zu können. Beim Nachsäen kommt es auf den richtigen Fruchtwechsel an. Hatten Sie vorher einen Starkzehrer bepflanzt, so sollten Sie jetzt einen Mittel– oder Schwachzehrer einpflanzen. Durch den Wechsel der Pflanzfamilie beugen Sie Pilzerkrankungen und Schädlingen vor.

Starkzehrer, Mittelzehrer und Schwachzehrer

Unter Starkzehrer versteht man im Garten-Fachchargon: Blumenkohl, Kopfkohl, Kürbis, Rosenkohl, Rhabarber, Sellerie, Zucchini und Zuckermais.

Zu den Mittelzehrern gehören: Kohlrabi, Tomaten, Gurken, Möhren, Rote Bete, Mangold, Spinat, Porree, Spargel und Stangenbohnen.

Die Schwachzehrer sind vertreten durch: Erbsen, Buschbohnen, Radieschen, Salate, Rucola, Feldsalat, Petersilie und Zwiebel.

Den Pflücksalat beispielsweise können Sie einfach stehen lassen, da dieser fortlaufend geerntet werden kann.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie das Herz des Salates stehen lassen. So geben Sie der Pflanze die Möglichkeit, dass die äußeren Blätter nachwachsen können. Auch Feldsalat, Fenchel, Radieschen, Speiserüben, Spinat und Petersilie dürfen jetzt noch gesät werden. Herbstrübchen und schwarzen Winterrettich können Sie Mitte bis Ende Juli aussäen.

Deadline für den Mangold ist Ende Juli. Wenn er schön austreiben sollte, so wird er Ihnen zu Anfangszeiten des Winters schmackhafte Blätter liefern. Unmittelbar nach der Aussaat sollte das Beet mit einem Erdflohnetz abgedeckt werden, um der Möhrenfliege keinerlei Möglichkeiten geben zu können, dass sie ihre Eier ablegen kann.

Grün- und Palmkohl dürfen jetzt dort wachsen, wo Gartenkresse und Rucola standen. Düngen Sie den Boden reichhaltig mit organisch-biologischem Dünger, da Kohlsorten viel Nahrung benötigen. Im Spätherbst kann dann geerntet werden.

Weitere Tipps zum Salat

Einige Salatsorten, wie beispielsweise der Pflücksalat, der Feldsalat oder die Salatrauke, welche Sie nochmals unter dem Punkt Vorteile eines Hochbeets finden werden, überstehen sogar den Winter und liefern Ihnen somit köstliche Salatblätter im neuen Jahr. Bis Mitte September können Sie diese ansäen. Winter-Lattughino, Brauner Winter, Maikönig, Winterbutterkopf oder Maiwunder können auch in diesem Zeitraum angepflanzt werden.

Anfang Oktober werden Sie dann sehen, dass die Salatpflanzen kleine Köpfe gebildet haben, welche im Frühling reichlich wachsen werden.

Für die Bauern beginnt im Dezember die Ernte des Selleries, der Roten Beete oder der Steckrüben. Möhren beispielsweise können ganzjährig angebaut und geerntet werden. Sie gelten daher als ganz besonderes Gemüse.

Weitere Tipps zur Frühernte und dem Reifeprozess finden Sie unter dem Punkt: Vorteile eines Hochbeets.

Geerntet, und was nun? 

Sie haben Ihr Obst und Gemüse erfolgreich geerntet und stellen sich jetzt als Hobby-Gärtner die Frage: Was mache ich mit meiner Ernte? Bei Äpfeln, Zwiebeln, Karotten oder Kartoffeln ist es noch einfach, da diese recht lange gelagert werden können. Nach der Ernte sollte vor allem das Obst gut auskühlen, am besten über Nacht.

Die Lagerung und Weiterverarbeitung

Die Lagerung sollte daher in einem dunklen, gelüfteten Raum stattfinden. Äpfel und Birnen müssen Sie unbedingt getrennt von Gemüse aufbewahren, da sonst Geschmack und Haltbarkeit stark beeinflusst werden können.

Kontrollieren Sie Ihre Ernte außerdem  regelmäßig auf Druckstellen und Faulstellen. Aber was ist mit der Ernte, die nicht länger eingelagert werden kann? Die Antwort hierauf ist Weiterverarbeitung. Bei Beeren und dem meisten Obst ist es recht einfach.

Kochen Sie leckere und frische Marmelade. Diese ist nicht nur köstlich, sondern auch noch lange haltbar.  Außerdem können Sie  leckere Limonade oder Früchtekompott daraus machen.

Bei den Gemüsesorten haben Sie auch gute Möglichkeiten zur Weiterverarbeitung. Wie wäre es mit eingelegtem Gemüse? Egal ob Aubergine, Tomaten, Paprika oder Pilze – mit dem richtigen Rezept schaffen Sie ein spannendes Gericht, welches lange in den Winter halten könnte – wenn es nur nicht so lecker wäre!

Gute Bedingungen bietet auch das Gemüsefach im Kühlschrank. Tomaten, Paprika, Zucchini, Erbsen oder Bohnen sollten Sie hingegen lieber für ein paar Tage in Ihrer Küche oder in Ihrer Speisekammer aufbewahren.

Die Weiterverarbeitung und Konservierung von Salaten gestaltet sich leider etwas schwieriger. Daher lautet hier der Tipp: Möglichst bald in leckere Salate und andere Gerichte verarbeiten. Am besten auch nicht alles gleichzeitig ernten, sondern nur Salatkopf für Salatkopf. So bekommen Sie nicht nur den frischesten, sondern auch den geschmacksintensivsten Salat auf Ihren Teller.

Smoothies als gesunde Alternative

Falls Sie keine Lust auf Kochen haben, dann bereiten Sie sich doch einfach einen leckeren Smoothie zu. Ein täglich frisch zubereiteter Smoothie ist nicht nur gesund, sondern schmeckt auch noch richtig gut! Einfach beliebiges Obst und Gemüse in einen Mixer geben, klein machen, Wasser dazu geben, fertig! Gern können Sie ihrem Smoothie zum Beispiel auch, nach Belieben, ein wenig Blattspinat, Ingwer oder Broccoli hinzugeben. Dies rundet den einmaligen individuellen Geschmack ab.

Fallobst kann auch als Futterobst für Tiere verwendet werden, natürlich sollte dieses nicht von Schädlingen und Pilzen befallen sein. Auch bieten ländliche Obstbauern an, Ihre Äpfel zu pressen, falls Sie keinen eigenen leistungsstarken Entsafter haben sollten. Erkundigen Sie sich doch einfach mal und fragen nach.

Wir wünschen Ihnen eine gute, erfolgreiche und vor allem leckere Ernte.

Vorbereitung für die nächste Saison

Die besten Lebensmittel kommen immer noch aus dem heimischen Garten. Damit die Ernte üppig ausfällt, muss aber der Boden vorbereitet werden. Erfahren Sie hier die besten Tipps, wie Sie Ihren Garten optimal für die neue Saison vorbeireiten.

  1. Lockern Sie, mit Hilfe eines Grubbers, Ihren Boden auf
  2. Unkraut entfernen
  3. organisches-biologisches Düngen
  4. pH-Wert prüfen:

Optimal ist ein Wert von 7, unter 6,5 ist der Boden sauer. Behandeln Sie Ihren Boden mit Kalk oder Basaltmehl. Sollte der Wert über 7,5 sein, ist Ihr Boden alkalisch. Behandeln Sie Ihren Boden mit Torf oder Granitmehl.  Ziehen Sie, bei Bedarf, fachmännischen Rat hinzu.

Obstbäume müssen nach der Ernte beschnitten werden, das heißt, Konkurrenztriebe und sich kreuzende Äste werden entfernt. Der Herbst ist Pflanzzeit für neue Gehölze oder zum Umpflanzen junger Bäume. Apfel-, Birnen-, Pflaumen- und viele andere Obstbäume sind keine Selbstbefruchter. Daher sind Befruchtersorten, für eine ertragsreiche Ernte, besonders wichtig.

Elegantes und bequemes Anpflanzen: Das Hochbeet

Nicht nur das Ernten kann für den Hobbygärtner anstrengend sein, auch das Anpflanzen und die allgemeine Pflege fordern Mühe. Vermeiden Sie das unnötige Knien in Ihrem Garten durch sogenannte Hochbeete.

Durch das erhöhte Beet schonen Sie nicht nur den Rücken sondern auch die Umwelt. Die, unter anderem mit Gartenkompost, erhöhten Beete versorgen Ihre Pflanzen mit Nährstoffen und Ihre Grünabfälle werden auf umweltfreundliche Art und Weise entsorgt.

Worauf ist also zu achten? Auf die richtige Schichtung kommt es an. Um ein gutes Hochbeet zu schichten, müssen Sie mit einer Lage aus Schnittabfällen anfangen. Dünnes Geäst, Blätter von Bäumen und Sträuchern bieten sich hierfür am besten an. Darüber kommt eine Schicht aus Laub, Grünabfällen und feinen Strauchschnitten. Wichtig ist, dass die Basisschichten gut abgedichtet sind, ansonsten könnte das Beet zusammensacken!

Über diese Gartenabfall-Schicht kommt nun Gartenerde. Anschließend eine Lage aus vorgereiftem Kompost und zu guter Letzt Pflanzenerde. Fertig ist Ihr Hochbeet.

Vorteile eines Hochbeets

Das Hochbeet bietet sich mitunter perfekt für den Herbst an, das Sie bis in den Winter hinein nutzen können.

Durch die Höhe hat der Anfangsfrost keinerlei Chance in die Erde vorzudringen, das den Wurzeln schaden könnte und das Pflanzenwachstum behindern könnte.

Die verschiedenen Bodenschichten im Beet bieten einen optimalen Wärmespeicher gegen die eiserne Kälte. Ebenfalls sind die Pflanzen durch die Höhe gut vor Fäulnis und Pilzen geschützt, was gern einmal durch die nasskalten Septembertage vorkommen kann.

Eine Abdeckung wie beispielsweise ein fest integriertes Dach oder ein Folientunnel bietet zusätzlichen Schutz vor der bevorstehenden Nässe und Frost. Hierdurch kann die Wärme optimal gespeichert werden, sodass eine Ernte sogar bis in den Januar möglich ist.

Einmal pro Tag sollte aber die Abdeckung zur Luftzirkulierung geöffnet werden. Bei einer etwas kürzeren Frostperiode können Sie auch auf ein einfaches Vlies zurückgreifen.

Es gibt einige Gemüse- und Salatkulturen, welche Sie bereits im September aussäen können, um sie dann im Winter ernten zu können.

Hier finden Sie geeignete Kulturen für das Hochbeet im Herbst:

  • alle Kohlarten
  • Feldsalat
  • Pflücksalat
  • Salatrauke
  • Lauch
  • Radieschen

Herbstgemüse, welches im Sommer gesät und im Herbst dann geerntet wird, ist ebenfalls für ein Hochbeet ideal.

Zum Herbstgemüse zählen:

  • Rosenkohl
  • Chinakohl
  • Rote Bete
  • Endivien
  • Fenchel
  • Sellerie
  • Möhren

Abschließende Hinweise

Ernten Sie während der kalten Jahreszeit so gilt es zu beachten, dass es keinen Frost hat. Blatt-, Wurzel- und Kohlgemüse sollte nicht gefroren sein, wenn Sie ernten. Rosenkohlsorten hingegen entfalten ihren vollen Geschmack erst durch den Frost.

Zusätzliche Prävention vor Kälte bietet, wie bereits erwähnt, eine fest integrierte Abdeckung oder bei einer etwas kürzeren Frostperiode ein einfaches Vlies.

Neben der herbstlichen Ernte ist ebenso die Aussaat für die nächste Gartensaison von äußerst hoher Priorität. Bereits im Oktober können Sie damit anfangen neu auszusäen.

Beispielsweise Knoblauch wächst durch die Kälte des Winters im Frühjahr viel besser. Dasselbe gilt für Zwiebeln und Gartenkerbel. Sie können auch alternativ bereits im Oktober Blumenzwiebeln einpflanzen, sodass Sie im Frühjahr ein prachtvolles Blumenmeer erblicken.

Sollte das Hochbeet über die Winterzeit unbepflanzt bleiben, so rechen Sie die Erde zu einer Seite des Beetes und füllen Sie Grünschnitt, Laub und andere Gartenabfälle nach. Hierdurch wird der Boden mit neuen vitalen Nährstoffen angereichert, die an die obere Erdschicht abgegeben werden.

Grillen • Was ist erlaubt und was nicht?

Grillen – voll im Trend

Das Grillen ist für die Deutschen immer ein Hochgenuss. Doch gelegentlich kommt es zum Streit mit den Nachbarn oder dem Vermieter. Was ist beim Grillen erlaubt – und was nicht?

Grillen auf dem Balkon

Grundsätzlich besteht kein Recht auf Grillen. Auf dem Balkon ist es erlaubt, solange die Nachbarn nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Daher ist Rauchentwicklung zu vermeiden. Beschwert sich der Nachbar aber doch, kann es zu einem Bußgeld kommen.

Die Bundesländer geben zudem vor, wie oft gegrillt werden darf. In Bayern ist es erlaubt bis zu fünfmal im Jahr den Grill anzuwerfen, in Baden-Württemberg nur dreimal. Die Regelung in Bonn ist dagegen etwas großzügiger. Dort dürfen Sie von April bis September einmal pro Monat grillen, aber nur wenn Sie Ihre Nachbarn zwei Tage vorher darüber informieren (AG Bonn, Az.: 6 C 545/96). Informieren Sie sich also besser vor dem Angrillen, welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten.

Außerdem lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag oder in die Hausordnung. In Mietverträgen sind Grillverbote nämlich legitim. Das hat das Landgericht Essen beschlossen (Urteil vom Landgericht Essen vom 7. Februar 2002, AZ: 10 S 438/01). Diese gelten meist sowohl für Holzkohlegrills, als auch für Elektrogrills. Ist ein Grillverbot vorhanden und Sie handeln zuwider, kann Ihnen neben einer Verwarnung sogar eine fristlose Kündigung vom Vermieter drohen.

Ist Ihr Mietvertrag frei von Grillverboten müssen Sie dennoch auf Ihre Nachbarn achten. Holzkohlegrills sind vor allem wegen dem typischen Grill-Aroma sehr beliebt, auf Balkons aber ungern gesehen. Für das Grillen auf dem Balkon eignen sich daher vor allem Gas- und Elektrogrills. Diese produzieren weniger Rauch und Qualm. Den Elektrogrill können Sie sogar in der Wohnung benutzen. So beugen Sie anstrengenden Auseinandersetzungen mit Ihren Nachbarn vor.

Grillen im Garten

Garten ist nicht gleich Balkon. Daher ist Grillen im Mietergarten in Ordnung – auch trotz Grillverbot für Balkons. Noch einfacher ist es wenn Sie in Ihrem eigenen Garten grillen, also selbst der Eigentümer sind. Der Haken: Auch hier müssen Sie auf Ihre Nachbarn Rücksicht nehmen. Störender Rauch lässt sich zum Beispiel mit Alufolie oder Grillschalen reduzieren. Denn wenn sich Nachbarn dennoch beeinträchtigt fühlen, kann Ihr Grillvergnügen durchaus eingeschränkt werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht beschloss 1999, dass der Hauseigentümer nur in einer Entfernung von 25 Metern zum Haus grillen darf (18. März 1999, AZ: 2 Z BR 6/99).

Lärm vermeiden

Egal ob Sie auf Ihrem Balkon oder im Garten grillen, übermäßiger Lärm ist immer zu vermeiden. Besonders die Nachtruhe muss berücksichtigt werden. Diese dauert meist von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Bei einer Grillparty müssen sich Ihre Gäste also leise unterhalten oder nach drinnen umziehen. Aber auch vor 22 Uhr sollten Sie auf eine angemessene Lautstärke achten, um Beschwerden zu vermeiden.

Fazit

Generell gilt also: Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich immer. Am besten sprechen Sie auch mit Ihren Nachbarn und klären die Thematik im Voraus. Denn Streitereien mit Vermietern und Nachbarn sind wohl für niemanden angenehm.

Der Grill • Vor- und Nachteile von Kohle, Gas und Co.

Der Grill im Sommer

Alles über Kohle, Gas und Co.

Das Grillen ist die wohl ursprünglichste Form der Nahrungszubereitung. In den verschiedensten Kulturen ist es daher tief verwurzelt – ob in Argentinien, Griechenland oder Deutschland. Und auch wenn viele das Grillen hauptsächlich mit Fleisch assoziieren, vom Grill schmeckt so gut wie alles, egal ob Fleisch, Fisch oder Gemüse. Nicht nur beim Essen, sondern auch bei beim Grill selbst gibt es eine große Auswahl. Wir haben die Vor- und Nachteile von Holzkohlegrill und Co. für Sie zusammengefasst.,

Der Holzkohlegrill – Der Klassiker

Der Klassiker unter den Grills ist und bleibt der Holzkohlegrill. Für ihn spricht vor allem das typische Grill-Aroma. Außerdem sind Sie mit dem Holzkohlegrill unabhängig von Gas oder Strom. Der höhenverstellbare Grillrost sorgt für Flexibilität bei der Zubereitung. So vermeiden Sie verbranntes Grillgut.

Wegen des offenen Feuers besteht beim Kohlegrill natürlich Brandgefahr – ein großer Nachteil. Doch wer vorsichtig ist, sollte die Grillparty unbeschadet überstehen. Außerdem dauert die Vorbereitung relativ lange, da die Glut erst die geeignete Temperatur erreichen muss. Gegen den Klassiker spricht vor allem die Rauch- und Hitzeentwicklung während des Grillens. Oft fühlen sich Nachbarn vom Rauch gestört. Balkongriller sollten deshalb auf einen anderen Grill-Typ zurückgreifen.

Der Gasgrill – Eine beliebte Alternative

Im Gegensatz zum klassischen Kohlegrill entwickelt der Gasgrill kaum Qualm oder Rauch. Dies macht ihn vor allem für Bewohner von Mehrparteienhäusern oder engen Siedlungen attraktiv. Dort ist die Gefahr größer, Nachbarn mit dem Rauch zu stören. Für den Gasgrill spricht darüber hinaus das einfache Anzünden. Sie sind also schneller startklar. Außerdem können Sie mit Gas sowohl direkt, als auch indirekt grillen. So bringen Sie mehr Vielfalt ins Grillbuffet.

Ein möglicher Nachteil ist der hohe Anschaffungspreis. Daher entscheidet oft auch der Geldbeutel mit. Sehr preisgünstige Modelle sind schon unter 100 € zu haben. Je nach Modell, Typ und Größe können Sie aber durchaus mit deutlich über 1.000 € rechnen. Beim Grillen selbst sind Sie im Gegensatz zum Holzkohlegrill vom Gas abhängig. Auch der typische Grillgeschmack, den wir vom klassischen Kohlegrill kennen, bleibt hier aus.

Der Elektrogrill – Der Freund der Nachbarn

Echte Grill-Liebhaber belächeln ihn gerne. Das mag daran liegen, dass auch beim Elekrogrill das gewünschte rauchige Aroma nicht möglich ist. Außerdem bieten die meisten Modelle nur kleine Grillflächen. Somit sind sie weniger für große Grillpartys geeignet. Auch die Abhängigkeit vom Stromanschluss kann lästig sein.

Trotzdem sollten Sie dem Elektrogrill eine Chance geben. Er benötigt kein Brennmaterial und verursacht keinen Rauch oder Qualm. Daher ist er auch drinnen einsetzbar und belästigt auch keine Nachbarn. Darüber hinaus ist die elektronische Variante schnell einsatzbereit. Sie können die Temperatur präzise einstellen. Manche Modelle verfügen sogar über verschiedene Temperaturzonen und ermöglichen die gleichzeitige Zubereitung von Fleisch und Beilagen.

Der Grillkamin – Für Viel-Griller

Ein Grillkamin ist im Vergleich zu herkömmlichen Standgrills ein echter Hingucker und verschönert Garten oder Terrasse. Die Anschaffung eines Grillkamins lohnt sich meist nur für Viel-Griller, für die der Grill am besten allzeit bereit stehen sollte. Außerdem ist Grillgut und Brennmaterial bei Regen vom gemauerten Kamin geschützt. Für Heimwerker ist sicherlich auch der eigenhändige Aufbau eines Grillkamins attraktiv. Aber auch ein Aufbau vom Fachmann ist möglich.

Im Vergleich zu einem Standgrill bietet der Grillkamin eine recht kleine Grillfläche, die zusätzlich nur von einer Seite zugänglich ist. Außerdem ist nur direktes Grillen über dem Feuer möglich. Wer sich am Grill kulinarisch austoben möchte, sollte beim Standgrill bleiben. Zudem ist der Grillkamin selbstverständlich fest verbaut und immobil. Daher ist er meist nur auf dem eigenen Grundstück sinnvoll.

Rechtliches zum Thema Pool • Wichtiges und Wissenswertes
Nachbarschaftsrecht • Was Sie unbedingt wissen müssen

Rechtliches zum Thema Nachbarschaft

Ihr Nachbar beschwert sich, weil Sie die Äpfel des Baums an der Grundstücksgrenze essen? Sie hätten gerne, dass Ihre Nachbarin den Baum fällt, der Schatten auf Ihre Terrasse wirft? Informieren Sie sich hier über Ihre Rechte und Pflichten gemäß dem deutschen Nachbarschaftsrecht. Was ist erlaubt, was nicht?

Nachbarschaftsrecht

Das Nachbarschaftsrecht unterscheidet zwischen dem privaten und dem öffentlichen Nachbarschaftsrecht. Bundesweit wird das private Nachbarschaftsrecht gemäß §§ 903 ff. BGB geregelt. Generell beschreibt es die gesetzlichen Rechte und Pflichten von Nachbarn, ist allerdings abhängig vom Bundesland. Es schreibt zum Beispiel vor, in welchen Abständen Sie Bäume oder Hecken zum Nachbargrundstück anpflanzen dürfen.

Um einen Nachbarschaftsstreit am besten von Anfang an zu umgehen, versuchen Sie ein gutes Verhältnis mit Ihren Nachbarn aufzubauen. Bei Geburtstagsfeiern oder ähnlichen Anlässen kann es zwar länger und lauter werden, aber lassen Sie es ihren Nachbar in diesem Fall einfach vorher wissen oder laden Sie ihn doch sogar ein. Grundsätzlich ist jedoch kein Nachbar dazu verpflichtet Lärm nach 22 Uhr zu dulden.

Das Nachbarschaftsrecht ist grundsätzlich Teil des Sachenrechts. Es bezieht sich darauf, dass es einem Eigentümer grundsätzlich gestattet ist, mit seinem Eigentum zu machen, was er für richtig hält. Er darf dabei jede Einwirkung Dritter ausschließen, wobei dabei Rücksicht auf benachbarte Grundstücke zu nehmen ist.

Diese Regeln sollten sie kennen

Folgendes wurde aus dem Gesetz gemäß §§903 ff. BGB entnommen:

Allgemeines

  • Der Eigentümer kann mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren, dabei muss er jedoch Gesetze, Rechte Dritter und den Schutz von Tieren beachten.
  • Der Eigentümer kann die Einwirkung Dritter auf sein Eigentum nicht verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer bestehenden Gefahr notwendig ist. Er kann allerdings Schadensersatzansprüche für die entstandenen Schäden verlangen.
  • Das Notwegerecht besagt, dass ein Nachbar das Grundstück im Notfall benutzen darf, wenn keine anderen Wege vorhanden sind. Der Eigentümer kann hier in Form einer Geldrente Entschädigung fordern.
  • Immissionen und die Zuführung von schädlichen Stoffen wie z.B. Gas, Gerüche, Dämpfe und Wärme dürfen durch den Eigentümer nicht verboten werden, wenn es wirtschaftlich nicht zumutbar wäre, diese Einwirkungen abzustellen (z.B. bei einer Firma). Allerdings kann er einen finanziellen Ausgleich verlangen.
  • Wenn Gefahr durch Anlagen droht, kann der Grundstückseigentümer vom Nachbarn verlangen, keine Anlagen zu halten oder betreiben, wenn mit Sicherheit behauptet werden kann, dass diese eine schädigende Wirkung auf das Grundstück haben. Bäume und Sträucher zählen nicht zu diesen Anlagen.
  • Bei drohendem Gebäudeeinsturz kann der Eigentümer vom Nachbar die Abwendung einer Gefahr verlangen, wenn mit einem Einsturz auf dessen Grundstück zu rechnen ist.
  • Wenn der Nachbar sein Grundstück vertiefen muss, darf das Nachbargrundstück nicht seine erforderliche Stütze verlieren. Ausnahme hierbei ist, dass für eine ausreichende anderweitige Befestigung gesorgt wird.

Zur Grundstücksgrenze

  • Begrenzung des Eigentums betrifft sowohl die überirdische Fläche als auch die darüber und darunter liegende.
  • Grenzabmarkungen können vom Nachbar verlangt werden und müssen vom Eigentümer instand gehalten werden.
  • Grenzverwirrung findet statt, wenn die Definition der konkreten Grenze nicht möglich ist.
  • Bei gemeinschaftlicher Nutzung von Grenzanlagen von denen zwei oder mehrere Parteien einen Vorteil tragen, müssen auch die Kosten zur Unterhaltung und Pflege von beiden bzw. allen Parteien getragen werden.
  • Ein Grenzbaum, der zwei Grundstücke abgrenzt, gehört beiden Grundstücken. Vor allem wenn dieser Früchte verliert sind diese Teil von beiden Eigentümern.
  • Überhang von Wurzeln und Zweigen dürfen vom Nachbar entfernt und behalten werden. Bei Sträuchern müssen Sie zunächst den Straucheigentümer bitten, die Zweige innerhalb einer bestimmten Frist zu entfernen.
  • Beim Überfall von Früchten gehören diese dem Besitzer des Grundstückes auf das die Früchte fallen.
Der Traum zu Hause • Ihr eigener Pool

Der eigene Pool

Der Traum jedes Gartenbesitzers

Im Sommer im Garten im eigenen Pool baden: für die meisten ist diese Vorstellung nur ein Wunschtraum. Doch einen Pool zu bauen ist gar nicht so schwer und auch die Kosten sind regulierbar. Mit der Hilfe eines Fachbetriebes zum Poolbau lassen Sie bei der nächsten Party Ihre Freunde vor Neid erblassen.

Voraussetzungen:

  • Der Bau muss durch einen Bauingenieur oder Statiker begleitet werden.
  • Bis 100 m3 brauchen Sie meistens keine Genehmigung, eine Anmeldung bei der Baubehörde ist aber fast in allen Bundesländern Pflicht. Am besten fragen Sie bereits vor der Planung bei Ihrer Behörde nach den genauen Vorgaben.
  • Damit Kleinkinder den Pool nicht unbeaufsichtigt betreten können, gibt es eine Absicherungspflicht. Hier reicht ein Zaun aus.
  • Ein Abstand von 3 m zum Nachbargrundstück muss eingehalten werden.
  • Sie sollten den Pool bei der Versicherung melden, hier entstehen im Normalfall aber keine zusätzlichen Kosten.
  • Für Betonfundamente brauchen Sie immer eine Genehmigung.

Planung:

Der Fachbetrieb bezieht hier sowohl Statik, Budget als auch Gesetzlichkeiten ein. Da hier schnell Fehler gemacht werden, sollten Sie sich hier unbedingt beraten lassen! Wenn Sie bisher kaum Bauarbeiten selbst gemacht haben, ist die Hilfe eines Fachbetriebes ausschlaggebend für den Erfolg des Projektes. Einige wichtige Dinge, die Sie selbst beachten können, sind folgende:

  • Um hohe Heizkosten zu vermeiden, richten Sie den Pool nach Südosten aus. So bekommt er am meisten Sonne im Laufe des Tages.
  • Bauen Sie in der Nähe von Strom- und Wasserleitungen um Neuverlegungen zu vermeiden.
  • Untersuchen Sie den Boden zuerst, um den richtigen Pool auszuwählen.
  • Wasserrohre mit einem Gefälle bauen, damit kein stehendes Wasser im Winter gefrieren kann und so die Leitungen sprengt.

Der richtige Pool

Jetzt kommen wir bereits zum wichtigsten Teil: Welcher Pool ist für Sie der richtige? Welches Material und welche Bauweise?
Bereits aus Kindertagen kennt jeder die aufblasbaren Ringpools. Eine kostengünstige Variante, die sich aber nicht für Schwimmen oder mehrjähriges Nutzen eignet. Auch günstige Rundpools mit einer festen Stahlwand haben keine hohe Lebensdauer, obwohl diese durch Eingraben in den Boden erhöht werden kann. Durch den Druck der Erde können die Wände aber leicht kippen.

Polyesterbecken

Eine beliebte Variante des Poolbaus ist der Pool aus Polyester. Vorteile dieser Bauweise sind die kurze Bauzeit und das fertige Becken. Dass dadurch jedoch die Form des Beckens vorgegeben ist und nicht auf den Garten angepasst werden kann, ist bei einem kleinen Garten ein großer Nachteil. Außerdem sind die Becken sehr teuer, der Bau kostet ca. 10.000 €.

Betonguss-Pool

Eine weitere häufig genutzte Alternative ist der Betonguss. Die Pools aus Beton sind sehr solide und haben eine lange Haltbarkeit. Auch Form und Größe sind frei wählbar: vom regulären Rechteck zum futuristischen Kunstwerk ist alles möglich. Aber auch diese Bauweise hat einen großen Nachteil, der Bau ist sehr aufwändig. Bei anderen Betonfundamenten können Sie teilweise noch selbst Hand angelegen, bei einem kompletten Betonguss muss auf alle Fälle der Profi ran. Obwohl die Kosten des Materials sehr gering sind, können hier hohe Kosten aufgrund des Arbeitsaufwandes entstehen. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Pool auch nur mit Mühen und Kosten entfernt werden kann, da dann der Betonguss zerstört werden muss und nicht zugeschüttet werden kann. Ansonsten läuft das Wasser nicht ab. Dadurch, dass der Pool bereits durch den Beton dicht ist, müssen Sie nicht zwingend mit einer Poolfolie arbeiten. Das Becken können Sie stattdessen mit Fliesen und Mosaiksteinen einzigartig gestalten.

Steinbauweisen

Auch mit halbfertigen Teilen können Sie bei einem Pool arbeiten. Da gibt es z.B. Isosteine, die leicht zu verarbeiten sind und gut isolieren. Diese sind jedoch teuer und müssen verputzt werden um Stabilität und Dichte zu garantieren. Zusätzlich gibt es Schalsteine. Diese sind sehr stabil und Hobbyhandwerker können diese selbst mauern. Nachteilig ist hier der große Arbeitsaufwand, da die Einbauteile angepasst werden müssen.

Zubehör und Pflege

Der Pool alleine reicht jedoch nicht für die Benutzung. Bereits vor dem Bau hilft Ihnen Ihr Fachbetrieb bei der Auswahl der Beleuchtung und der Heizung. Hier können Sie sich auch von den Firmen beraten lassen, die das Zubehör verkaufen. Teile, die mit Strom betrieben werden, müssen in jedem Fall von einem Elektriker eingebaut werden, da bei unsachgemäßem Einbau Lebensgefahr besteht.
Viele Poolbesitzer rüsten nach einigen Jahren den Pool nach. Bei einer Gegenschwimmanlage müssen die Anschlüsse etc. bereits davor eingebaut werden, da der spätere Einbau sonst nicht möglich ist. Eine Solarheizung hingegen kann nachgerüstet werden. Die Kosten hierfür sind bei der Anschaffung relativ gering und das Wasser wird durch die Sonne um 3 – 5 Grad erhöht. Wem diese Temperatur nicht genug ist, muss mit recht hohen, jährlichen Fixkosten rechnen. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe hat den Vorteil, dass die Wassertemperatur sonnenunabhängig ist. Die jährlichen Kosten können aber zwischen 500 – 1000 € liegen.

Wichtig ist auch die richtige Pflege des Pools. Durch eine Pumpe wird Wasser aufgeheizt und gefiltert. Vor jeder Nutzung müssen mit einem Kescher Laub, Insekten und anderer Schmutz entfernt werden. Alle 3 – 4 Tage sollten Sie die Wände abschrubben, so entstehen keine Algen oder Löcher in der Folie durch Verschmutzungen. Hier gibt es auch Reinigungsroboter, die die lästige Arbeit in ein paar Stunden für Sie erledigen. Für die Wasseraufbereitung gibt es Salz, Chlortabletten und ähnliches. Um den richtigen pH-Wert im Wasser zu haben, messen Sie den Gehalt wöchentlich und bereiten das Wasser wenn nötig auf. Dafür gibt es auch automatische Geräte, trotzdem sollten Sie immer wieder die Wasserwerte überprüfen. Schließlich kann man sich noch allerlei Spielsachen für die Kinder und Luftmatratzen für die Erwachsenen zulegen, die Auswahl ist riesig und bunt, hier findet jeder etwas für seinen selbst gebauten Pool.

Terrasse und Balkon • Wie Sie das meiste herausholen

Eine schöne Terrasse gestalten

Individuelle Optiken und Materialien

Der Mai ist ja bekanntlich einer der schönsten Monate des Jahres. Die Wolken ziehen davon, die Vögel kommen aus dem Süden wieder und viele Pflanzen blühen. Jetzt beginnt der Sommer. Aber auch Ihre Terrasse oder Ihr Garten müssen dafür gewappnet sein. Sie nutzen das gute Wetter und laden Freunde zum Grillen ein? Das wichtigste dabei: ein ordentlicher Garten.

Bodenbeläge

Das wichtigste auf Ihrer Terrasse ist der Boden. Es gibt viele verschiedene Bodenbeläge, die sich sowohl preislich als auch optisch stark unterscheiden. Hier kommt es auf Ihren Geschmack an.

Eine beliebte Variante ist Holz. Hier kann man unterscheiden zwischen Echtholz oder der wesentlich praktischeren Variante aus Kunstholz. Bei Holz gilt: Je härter, desto besser. Um die Lebensdauer von Holz zu erhöhen ist hartes Holz wesentlich besser, als die Weichholzarten. Bedenken Sie hier vor allem, dass Ihre Bodenbeläge sich im Freien befinden. Mit der richtigen Qualität und Pflege bleibt Ihnen auch Echtholz lange erhalten. Die wesentlich pflegeleichtere Variante WPC ist allerdings etwas langlebiger und mit der holzähnlichen Optik eine schöne Alternative zum Naturholz. WPC ist eine englische Abkürzung und bedeutet „Wood Polymer Composites“, ins Deutsche übersetzt bedeutet das „Holz-Polymer-Werkstoffe“.

Wenn Ihnen wiederum Holz nicht gefällt, können Sie auch Stein oder Beton verwenden. Hier handelt es sich um ein dauerhaftes Material das besonders widerstandsfähig ist und seine Ästhetik über viele Jahre beibehält. Eine beliebte Art ist Kunststein, allerdings ist dieser vergleichsweise teuer.

Eine ganz besondere Art der Bodenbeläge sind Outdoor-Teppiche und Kunstrasen. Diese sind vor allem leicht zu reinigen, sehr kostengünstig und wetterfest.

Gartenmöbel, Terrassenmöbel und Klappmöbel

Bei kleinen Terrassen ist es sehr wichtig, dass Sie Ihren Platz effizient nutzen. Hier eignen sich besonders Klappmöbel: Platz sinnvoll nutzen und bei Nichtgebrauch ganz einfach zusammenklappen.

Wenn Sie sich vor allem Entspannen und die Sonne auf ihrem Balkon genießen wollen, gefallen Ihnen sicher Lounge-Sofas und Outdoor-Sessel besonders gut. Bei genug Platz bieten sich hier auch große Tische für Grill- und Gartenpartys an.

Pflanzen, Wanddeko und Kräuter

Auch hier gilt wieder: ob klein oder groß, es ist für jeden etwas dabei. Wanddeko ist vor allem für kleine Terrassen von Vorteil. So sparen Sie Platz am Boden und haben gleichzeitig Ihre Wand toll dekoriert.

Bevor Sie allerdings ihre Terrasse bepflanzen, sollten Sie sich Gedanken um die Sonneneinstrahlung auf Ihren neuen Lieblingsplatz machen. Dies ist besonders wichtig für die Entscheidung der richtigen Pflanzen. Um Ihren neuen Lieblingsplatz attraktiv zu gestalten, verwenden Sie vor allem Farben.

Ob grüner Daumen oder nicht, Kräuter eignen sich immer auf dem Balkon. Sie sorgen sowohl für attraktive Balkon- oder Terrassen-Dekoration, als auch für wundervollen Duft und sind zusätzlich ein Extra für die heimische Küche.

Balkonbeleuchtung

Um der Atmosphäre auf der Terrasse den letzten Schliff zu verschaffen, nutzen Sie die richtige Beleuchtung. Natürliche Beleuchtung eignet sich hier am besten und lässt einen Balkon gemütlich erscheinen. Statt klassischer Kerzen eignen sich hier besonders Öl- und Windlampen. Diese schützen die Flamme vor Wind, da sie meistens von Glas umgeben sind. Eine andere Idee für Balkonbeleuchtung sind DIY-Lampen. Man kann z.B. aus einer alten Weinflasche eine gemütliche Tischlampe machen.

Ob groß oder klein – Effiziente Platznutzung

Klein aber oho: auch ein kleiner Balkon oder eine kleine Terrasse geben viel her. Das Problem dabei: Platzmangel. Kleine Flächen können problemlos geräumiger wirken. Die richtigen Tipps und Tricks dabei sind flexible Gartenmöbel sowie Blumentöpfe. Ob zusammenklappbare Möbel oder Pflanzentöpfe für das Geländer, es gibt viele Möglichkeiten Ihren kleinen Balkon wesentlich größer wirken zu lassen und effizient zu nutzen.